fbpx
Suche
Close this search box.

Sind Brandschutzhelfer im Betrieb Pflicht?

Der betrieblicher Brandschutzhelfer liegt im Wesentlichen darin, Brände noch während ihrer Entstehung zu löschen und bei der Evakuierung der Anwesenden zu helfen. Dadurch soll der Schaden, der durch das Feuer entsteht, eingedämmt werden, und die Sicherheit der auf dem Firmengelände Anwesenden erhöht werden. Aus diesem Grund sind sie im Unternehmen Pflicht

Pragraphenzeichen für rechtliche vorgaben

Durch welche Gesetze ist es im Betrieb Pflicht?

Die DGUV Information 205-023 gibt einen Überblick darüber, wie ausgebildet werden sollte, wozu sie nach dieser Ausbildung in der Lage sind und wer sie ausbilden darf im Unternehmen. Diese Informationen werden aus den folgenden Gesetzestexten abgeleitet:

Das Arbeitsschutzgesetz

 

Das Arbeitsschutzgesetz, im §5 des Arbeitsschutzgesetz geht es zusammengefasst, um die Beurteilung der Arbeitsbedingungen im Betrieb. Dieser Paragraph beschreibt, wodurch mögliche Gefahren für die Mitarbeitenden entstehen können. Der Arbeitgeber ist demnach dazu verpflichtet, derartige Gefahren im eigenen Betrieb zu identifizieren und die entsprechenden Arbeitsschutz-Maßnahmen zu treffen. Dies ist laut §6 auch in der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren. Ebenso müssen auch Arbeitsunfälle verzeichnet werden.

Außerdem enthält der §10 elementare Anweisungen und Informationen zum Thema Erste Hilfe, Brandschutz und anderen Notfallmaßnahmen. Dieses Gesetz verpflichtet Arbeitgeber nicht nur zur Einrichtung dieser Notfallmaßnahmen, sondern auch zur Bestimmung von Beschäftigten, die für diese Maßnahmen verantwortlich sind und dafür auch passend geschult werden im Betrieb. Dementsprechend ist er auch im Betrieb Pflicht.

Die Unfallverhütungsvorschrift

Der §22 der DGUV Vorschrift 1 “Grundsätze der Prävention” geht noch einmal genauer auf §10 des Arbeitsschutzgesetzes ein und bezieht sich enger auf den Brandschutz. Auch hier wird beschrieben, dass ein Teil der Mitarbeitenden auf den Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zum Löschen von kleineren Bränden geschult werden muss. Genau diese Kenntnisse werden in der Schulung vermittelt und im Betrieb gebraucht.

Technische Regeln für Arbeitsstätten

Dieses Regelwerk führt die Bestimmungen im Unternehmen nochmal präziser auf. So legt die ASR 2.2 zum Beispiel fest, dass bei normaler Brandgefährdung im Betrieb mindestens 5% der Mitarbeitenden zum betrieblicher Brandschutzhelfer ausgebildet werden müssen. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass sich die Anzahl durch Schichtarbeit oder erhöhte Brandgefährdung im Betrieb erhöht.

Außerdem weist dieses Gesetz nochmal explizit darauf hin, dass eine Wiederholung der Schulung  alle zwei bis fünf Jahre fällig ist. Dabei orientiert sich der zeitliche Abstand ebenfalls an der Gefährdungsbeurteilung. Auch wenn sich wesentliche Produktionsprozesse ändern, wodurch sich die Brandgefährdung oder die Anzahl der Mitarbeitenden drastisch erhöht, ist es nötig, die Schulung anzupassen.

Wer ist dafür verantwortlich, im Betrieb auszubilden?

Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, die durch die Fachkunde Gefährdungsbeurteilung festgestellten Gefahren im Betrieb zu mildern, beziehungsweise entsprechende Maßnahmen dagegen bereitzustellen. Dazu gehört auch die Pflicht, im Betrieb auszubilden. Verantwortliche Personen sind auch im §13 im Arbeitsschutzgesetz aufgelistet. 

Diese Verantwortung kann der Geschäftsführende auch an Dritte delegieren. Das muss jedoch schriftlich und offiziell festgehalten werden, damit es rechtlich wirksam ist. Ob ein Dienstleister diese Verantwortung allerdings übernimmt, ist individuell und sollte unbedingt klar kommuniziert werden.

Welche Aufgaben gibt es im Unternehmen?

In der Schulung lernen die Teilnehmenden vor allem, wie man Brände im Betrieb vermeiden kann und welche Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz dafür nötig sind. Außerdem geht es um das richtige Verhalten im Brandfall. Dabei wird ihnen auch klargemacht, dass es ihre Aufgabe ist, die Feuerwehr zu kontaktieren und einzuweisen. Zusätzlich zu diesem theoretischen Teil der Schulung kommen auch praktische Übungen, bei der die Teilnehmenden lernen, mit dem Feuerlöscher umzugehen.

Im Rahmen dieser Schulung soll vor allem auf die individuellen Gefahren des jeweiligen Unternehmens eingegangen werden, damit diese, im Betrieb, genau wissen, worauf sie achten müssen.

Was passiert, wenn diese Vorschriften nicht eingehalten werden?

Wenn diese Gesetze nicht eingehalten werden, geht der Arbeitgeber nicht seiner Fürsorgepflicht nach. Dabei ist zu betonen, dass hier nicht das Unternehmen haftet, sondern der Geschäftsführer. Außerdem kann es durch das Verletzen dieser Pflicht zu Problemen mit der Versicherung kommen. Diese kann nämlich argumentieren, dass nicht alle Richtlinien zum Arbeitsschutz eingehalten wurden und daher der Arbeitgeber selbst haftet. Dabei geht es dann nicht nur um Sach-, sondern auch um Personenschäden.

Doch die Missachtung der Pflicht kann nicht nur im Brandfall negative Konsequenzen haben. Denn von Zeit zu Zeit wird der Arbeitsschutz in Unternehmen überprüft und wenn dort Mängel verzeichnet werden, kann auch das zu erheblichen Konsequenzen wie Bußgeldern führen. Nicht nur hier ist die Pflicht ein Fakt sondern bei Sicherheitsbeauftragten ebenfalls.

Um also das Risiko einer Anzeige oder hohen Schäden im Brandfall zu vermeiden, sollten Sie die Pflicht der betrieblicher Brandschutzhelfer auszubilden nicht vernachlässigen und entsprechend dokumentieren! Denn der Aufwand einer solchen Schulung ist wesentlich geringer als die Verhandlungen mit der Versicherung oder gar der Neuaufbau des Firmensitzes.

Fazit

Arbeitgeber haben die Pflicht im Betrieb auszubilden. Das legen unter anderem das Arbeitsschutzgesetz und die ASR so fest. Die Ausbildung muss man alle zwei bis fünf Jahre wiederholen. Hier lernen die Teilnehmenden wie sie mit Feuerlöscheinrichtungen umgehen können und erhalten ein umfassendes Verständnis vom vorbeugenden Brandschutz im Unternehmen

Haben Sie weitere Fragen oder Anregungen? Dann kontaktieren Sie uns gerne! 

Kontaktieren Sie uns auch
telefonisch oder per E-Mail

kontakt@brandschutz-zentrale.de

+49 521 898 809-40

Wir nutzen Ihre Kontaktinformationen nur, um Sie bezüglich unserer Produkte und Dienstleistungen zu kontaktieren.

Sie können sich jederzeit von diesen Benachrichtigungen abmelden.