Ein Gehörschutz mit einem SNR-Wert von 30 dB dämmt zum Beispiel eine Lärmbelastung von 100 dB auf 70 dB. Gehörschützer mit einem SNR-Wert zwischen 26 und 30 eigenen sich für eine mittlere Lärmbelastung. Durch eine Lärmmessung ist festzustellen, welcher Gehörschutz von Ihren Mitarbeitenden getragen werden muss. Das Ergebnis am Ort darf folgende Werte nicht überschreiten: L’EX,8h = 85 dB(A) bzw. L’pC,peak = 137 dB(C). L’ ist dabei der Restpegel am Ohr.
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