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Notwendiges einfach gemacht – damit Ihr Salon einfach sicher ist
Sie schaffen Momente zum Wohlfühlen.
Wir organisieren den Rest.
"Damit Sie im Salonalltag keine Zeit verlieren, führen wir Sie gezielt durch die wichtigsten Schritte. So wissen Sie sofort, was zu tun ist."
Ronja Kemper, Customer Success Managerin
Der Weg zu einem vollständigen Friseursalon-Brandschutz. Wählen Sie die Maßnahmen direkt aus:
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Wenn Sie Klarheit über die Anforderungen gewonnen haben, begleiten wir Sie gern weiter – mit Lösungen, die Sicherheit spürbar machen, Ihren Salonalltag erleichtern und Ihren Friseursalon zuverlässig schützen.
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Gefährdungsbeurteilung
Der erste Schritt für Sie ist die Gefährdungsbeurteilung. Sie zeigt Ihnen, welche Risiken bestehen und welche Maßnahmen im Brandschutz und in der Arbeitssicherheit notwendig sind.
Eine anschauliche Arbeitshilfe speziell für Friseursalons finden Sie hier:
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Betrieblicher Brandschutz
Im nächsten Schritt geht es um die Grundlagen des betrieblichen Brandschutzes: Welche Pflichten gelten für Ihren Friseursalon und wie greifen organisatorische, technische und personelle Maßnahmen zusammen?
Die Vorgaben, unter anderem zu Löschmitteleinheiten, finden Sie hier:
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Erste-Hilfe-Ausstattung
Im dritten Schritt geht es um die Erste Hilfe in Ihrem Friseursalon.
Welche Ausstattung ist erforderlich und wie bleibt Ihr Team im Notfall handlungsfähig? Eine hilfreiche Orientierung zu Ersthelfern, Verbandmaterial und Defibrillatoren finden Sie hier:
Bei der Wahl der richtigen Feuerlöscher in Ihrem Friseursalon spielt vor allem die Brandklasse eine zentrale Rolle. Die benötigte Anzahl hängt von der Gesamtfläche ab und davon, ob bei Ihnen eine erhöhte Brandgefahr vorliegt. Ebenso müssen nach ASR A2.2 für die Gesamtfläche entsprechende Löschmitteleinheiten zur Verfügung stehen.
In Friseursalons sind vor allem die Brandklassen A und B relevant. Zu den Risiken gehören unter anderem defekte elektronische Geräte (z. B. Föhn oder Glätteisen), brennbare Styling- und Finish-Produkte, Verpackungsmaterialien im Lager sowie unsachgemäß entsorgte Zigaretten im Pausenraum. Darum ist der Schaumfeuerlöscher die passende Grundausstattung für Ihren Salon.
Allgemeine Salonräume
Für Salonfläche und Kundenbereiche
Brandklassen A + B
Geringe Löschschäden
Platzierung: Gut sichtbar, frei zugänglich, zwischen 0,80-1,20 m anbringen, max. ca. 20 m Laufweg
In Salons werden in der Regel Schaumfeuerlöscher eingesetzt.
Maßgeblich ist die Gesamtfläche des Friseursalons mit allen Arbeits-, Kunden- und Nebenbereichen.
Feuerlöscher sollten jederzeit schnell erreichbar, klar erkennbar und in einer Höhe von 0,80–1,20 m montiert sein. Der Weg dorthin darf nicht länger als rund 20 m sein. Zu jedem Löscher wird eine passende Wandhalterung mitgeliefert, alternativ kann der Feuerlöscher auch an einem Ständer befestigt werden.
Feuerlöscher müssen alle 2 Jahre von einer befähigten Person geprüft und gewartet werden – unabhängig vom Hersteller.
Ja, bei gemieteten Feuerlöschern übernimmt die brandschutzzentrale die regelmäßige Wartung als auch den Austausch von Feuerlöschern.
Ja, wir betreuen Unternehmen in ganz Deutschland. Feuerlöscher, AEDs und Erste-Hilfe-Ausstattung liefern wir bundesweit und unsere Schulungen sind deutschlandweit online sowie vor Ort (je nach Format) möglich.
Brandschutzhelfer (BSH) und Brandschutzbeauftragte (BSB) sind zentrale Bestandteile eines wirksamen Brandschutzkonzepts in Ihrem Friseursalon.
Ein Brandschutzhelfer wird in jedem Salon benötigt, um im Notfall richtig zu reagieren und erste Löschmaßnahmen einzuleiten.
Ein Brandschutzbeauftragter ist erforderlich, wenn Ihr Friseursalon besondere Schutzanforderungen erfüllen muss, Regelungen für bestimmte Gebäude gelten oder Versicherungen dies verlangen. Ob Sie einen Brandschutzbeauftragten benötigen, zeigt Ihnen Ihr Brandschutzkonzept oder Ihre Gefährdungsbeurteilung.
Ersthelfer (EH) und Sicherheitsbeauftragte (SiBe) sind zentrale Bestandteile der betrieblichen Arbeitssicherheit in Ihrem Friseursalon.
Ersthelfer sind gesetzlich vorgeschrieben, während Sicherheitsbeauftragte erst ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl für Ihren Salon verpflichtend werden.
Die brandschutzzentrale bietet praxisnahe Schulungen für betriebliche Ersthelfer und Sicherheitsbeauftragte nach DGUV Vorschrift 1.
Schulungen Brandschutz
Wichtig: Beachten Sie Schichtdienst, Urlaub u. Krankheit bei der Planung der Anzahl.
Schulungen Brandschutz
Wichtig: Der Brandschutzbeauftragter ist Ihr interner Berater für alle Maßnahmen zum Brandschutz.
Schulungen Arbeitssicherheit
Wichtig: Beachten Sie Schichtdienst, Urlaub u. Krankheit bei der Planung der Anzahl.
Schulungen Arbeitssicherheit
Wichtig: Der SiBe ist Ihr erster Ansprechpartner.
Ja, in jedem Studio muss mindestens einer ausgebildet werden. Arbeitgeber sind verpflichtet, ausreichend Brandschutzhelfer zu benennen. Das gilt unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße. In dem Studio sind dies meist 5–10 % des Teams, abhängig von Schichten, Urlaub und Ausfällen.
Brandschutzhelfer unterstützen im Ernstfall bei der Räumung, erkennen Risiken frühzeitig und sorgen dafür, dass die Richtlinien eingehalten werden.
Die Schulung sollte alle 3-5 Jahre aufgefrischt werden, oder früher bei Veränderungen in Ihrem Friseursalon.
Der Theorie-Teil der Schulung findet online statt – flexibel und zeitsparend. Die praktische Übung führen wir deutschlandweit am jeweiligen Standort durch, inklusive realitätsnaher Löschübung.
Grundsätzlich kann jeder Mitarbeitende die Schulung absolvieren. Sinnvoll ist es jedoch, Personen zu schulen, die regelmäßig anwesend sind, langfristig in Ihrem Salon bleiben und verantwortungsbewusst handeln. (Aushilfen oder temporäre Kräfte eignen sich daher weniger für die Rolle des Brandschutzhelfers.)
Für die meisten Friseursalons ist kein Brandschutzbeauftragter erforderlich. Lediglich, wenn besondere Schutzanforderungen bestehen, Ihr Salon als Sonderbau gilt oder Versicherungen dies verlangen, wird dieser benötigt. Ob dies der Fall ist, erfahren Sie in Ihrem Brandschutzkonzept oder Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
Brandschutzbeauftragte sind zentrale Ansprechpersonen für den Brandschutz, erkennen Risiken frühzeitig und unterstützen im Notfall. Sie entlasten die Geschäftsführung im präventiven und organisatorischen Brandschutz.
Als Ersthelfer können Mitarbeitende ausgebildet werden, die neben ihrer regulären Tätigkeit eine Erste-Hilfe-Ausbildung absolvieren und im Notfall Hilfe leisten.
Ersthelfer werden bereits ab dem ersten Mitarbeitenden benötigt. Genaue Angaben dazu macht die DGUV Vorschrift 1.
Ersthelfer leisten bei Unfällen oder akuten Erkrankungen Erste Hilfe und überbrücken die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.
Die DGUV schreibt vor, dass die Ausbildung alle 2 Jahre aufgefrischt werden soll. So bleiben Wissen und Handlungssicherheit aktuell.
Ja. Nach dem erfolgreichen Abschluss erhalten Sie ein offizielles Zertifikat als Nachweis Ihrer Qualifikation.
Ein Sicherheitsbeauftragter ist erforderlich, sobald in Ihrem Friseursalon mehr als 20 Mitarbeitende (regelmäßig) arbeiten. Ab 150 Mitarbeitenden werden zwei benötigt. Achten Sie darauf, Ausfälle durch Krankheit, Urlaub oder Schichtbetrieb einzuplanen – oft ist es sinnvoll, die Anzahl an die Gegebenheiten Ihres Salons anzupassen.
Grundsätzlich jeder Mitarbeitende, der zuverlässig, aufmerksam und regelmäßig in dem Friseursalon anwesend ist. Spezielle Voraussetzungen sind nicht erforderlich.
Der Sicherheitsbeauftragte erkennt Gefahren am Arbeitsplatz, unterstützt bei Sicherheitsmaßnahmen, schult Mitarbeitende, hilft bei der Unfallanalyse und achtet auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Ja. Nach dem erfolgreichen Abschluss erhalten Sie ein offizielles Zertifikat als Nachweis Ihrer Qualifikation.
Die jährliche Brandschutzunterweisung ist verpflichtend und stellt sicher, dass Ihr Team weiß, wo Brandgefahren im Salon entstehen können und wie im Notfall richtig gehandelt wird – ruhig, sicher und gemeinsam. So entstehen Sicherheit, Vertrauen und feste Abläufe im Alltag Ihres Friseursalons. Denn gute Vorbereitung ermöglicht schnelles Handeln, wenn es darauf ankommt.
Unterweisung
Die wichtigsten Vorgaben u. Inhalte für Sie auf einen Blick:
Die Unterweisung ist gesetzlich vorgeschrieben (ArbSchG, DGUV) und stellt sicher, dass alle Mitarbeitenden wissen, wie sie Brände vermeiden und sich im Notfall richtig verhalten.
Die jährliche Brandschutzunterweisung vermittelt die wichtigsten Sicherheitsregeln und Verhaltensweisen für einen sicheren Arbeitsalltag in Ihrem Friseursalon.
Die jährliche Brandschutzunterweisung kann von einer fachkundigen Person im Unternehmen durchgeführt werden, zum Beispiel vom Brandschutzhelfer oder einer entsprechend unterwiesenen Führungskraft. Andernfalls wird sie häufig an externe Dienstleister oder Schulungsanbieter übertragen, um eine rechtssichere und aktuelle Unterweisung sicherzustellen.
Ihr Friseursalon ist ein Ort, an dem sich Kundinnen, Kunden und Mitarbeitende sicher fühlen sollen. Mit der richtigen Erste-Hilfe-Ausstattung sind Sie auf Notfälle vorbereitet und können schnell sowie gezielt helfen. Von gut ausgestatteten Verbandskästen bis zu wichtigen Grundmaterialien sorgen Sie dafür, dass im Ernstfall keine wertvolle Zeit verloren geht.
Damit Ihr Friseursalon rechtssicher ausgestattet ist, schreibt die DGUV eine ausreichende Erste-Hilfe-Ausstattung vor. Dazu gehören ausreichend Verbandskästen oder Erste-Hilfe-Koffer, eine gut sichtbare Kennzeichnung der Standorte sowie eine Möglichkeit zur schnellen Notfallmeldung (z. B. ein Telefon mit Notrufnummer).
Erste Hilfe
Platzierung
Erste-Hilfe-Leistungen sind im Verbandbuch zu dokumentieren und mind. fünf Jahre aufzubewahren.
Vorgeschrieben sind geeignete Verbandskästen oder Erste-Hilfe-Koffer nach DIN-Norm sowie ergänzende Ausstattung je nach Gefährdung. Die Anzahl der erforderlichen Materialien richtet sich nach unter anderem nach der Anzahl der Mitarbeitenden in Ihrem Salon.
Sie müssen jederzeit gut erreichbar und leicht zugänglich sein. Zudem sollten alle Mitarbeitende über den Standort Bescheid wissen.
Ja. Erste-Hilfe-Einrichtungen müssen mit genormten Rettungszeichen eindeutig gekennzeichnet werden.
Die Ausstattung sollte regelmäßig überprüft und bei Bedarf ergänzt oder ersetzt werden.
Ja. Erste-Hilfe-Leistungen sollten dokumentiert werden, z. B. im Verbandbuch und müssen in diesem auch mind. fünf Jahre aufbewahrt werden.
Neben verpflichtenden Maßnahmen im Brandschutz und in der Arbeitssicherheit gibt es Möglichkeiten, den Friseursalon so sicher wie möglich zu gestalten.
Ein plötzlicher Herzstillstand kann jederzeit auftreten – bei Kundinnen, Kunden oder Mitarbeitenden. Mit einem Defibrillator vor Ort können Ihre Mitarbeitenden sofort handeln und wertvolle Minuten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes überbrücken.
Ein Automatisierter Externer Defibrillator (AED) ist ein lebensrettendes Gerät, das im Falle eines plötzlichen Herzstillstands eingesetzt wird. Er analysiert den Herzrhythmus und gibt, falls erforderlich, automatisch einen Elektroschock ab, um den normalen Herzschlag wiederherzustellen.
Defibrillator - Sicherheitsgefühl
AEDs geben klare Anweisungen und schaffen Sicherheit für Ihr Team sowie für Ihre Kundinnen und Kunden.
Schockabgabe nach Bestätigung – ideal für ungeübte Mitarbeitende
Klare Sprachansagen
Hohe Anwendungssicherheit
Alternative
Schockabgabe erfolgt automatisch – ohne Bestätigung durch Mitarbeitenden
Klare Sprachansagen
Automatische Schockauslösung
Standort: Gut sichtbar, zentral und klar gekennzeichnet – z. B. im Empfangs- oder Eingangsbereich
Defibrillatoren können Sie bei uns auch für Ihren Salon mieten, inklusive regelmäßiger Wartung und Service. Hier finden Sie dazu mehr Informationen: Defibrillatoren zur Miete
Mehr über die Unterschiede zwischen voll- und halbautomatischen Defibrillatoren erfahren Sie hier: Modellvergleich Defibrillatoren
Ja, bei gemieteten Defibrillatoren (AED) wird die Wartung inklusive Service von der brandschutzzentrale durchgeführt.
Immer bei einem neuen Defibrillator, nach Gerätewechsel oder wenn neue Mitarbeitende damit arbeiten sollen. Eine Einweisung ist verpflichtend, bevor der Defibrillator genutzt werden darf.
Der Standort eines Defibrillators ist entscheidend, damit im Ernstfall schnell reanimiert werden kann. Er sollte daher an einem Ort platziert werden, der leicht zu erreichen, zentral und gut gekennzeichnet ist. Häufig sind Defibrillatoren in Salons daher in zentralen Bereichen, wie im Wartebereich oder nahe des Empfangs platziert. Durch das kennzeichnende Hinweisschild ist der Standort für alle gut sichtbar – dieses sollte über dem AED angebracht werden.
Ein sicherer und gesunder Arbeitsplatz entsteht durch fachkundige Betreuung: Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) unterstützen Ihren Friseursalon dabei, gesetzliche Anforderungen hinsichtlich Arbeits- und Gesundheitsschutz zu erfüllen und Risiken frühzeitig zu erkennen. Beide müssen bereits ab dem ersten Mitarbeitenden schriftlich bestellt werden.
Die erforderliche Betreuungszeit richtet sich nach Größe, Gefährdung und Art der Tätigkeit in Ihrem Friseurbetrieb. Nach DGUV Vorschrift 2 erfolgt die Einteilung in die Betreuungsgruppen I–III mit Grundbetreuung sowie betriebsspezifischer und anlassbezogener Betreuung, etwa bei Unfällen, betrieblichen Veränderungen oder neuen Arbeitsverfahren.
Im Friseursalon gilt in der Regel die Betreuungsgruppe III. Sie entspricht einer niedrigen Gefährdung mit einer Einsatzzeit von 0,5 Stunden pro Beschäftigtem und Jahr.
Betreuung
Ein Betriebsarzt ist medizinischer Ansprechpartner für Beschäftigte in allen Fragen der Arbeitsmedizin, des Arbeitsschutzes sowie der Vorsorge und Unfallverhütung und führt aufgrund seiner Qualifikation in Arbeits- oder Betriebsmedizin die arbeitsmedizinischen Vorsorgen durch.
Eine SiFa berät und unterstützt den Arbeitgeber in allen Bereichen des Arbeitsschutzes und des Gesundheitsschutzes.
Bereits ab einer beschäftigten Person muss ein Betriebsarzt bestellt werden. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob es sich um Vollzeit-, Teilzeit- oder Minijob-Beschäftigte handelt.
Bereits ab einer beschäftigten Person muss ein Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob es sich um Vollzeit-, Teilzeit- oder Minijob-Beschäftigte handelt.
Ja. Die Bestellung muss schriftlich dokumentiert werden, damit sie rechtsverbindlich ist und im Rahmen von Prüfungen nachweisbar bleibt.
Ein Betriebsarzt berät und unterstützt Ihren Friseursalon z.B. bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung. Gleichzeitig ist er medizinischer Ansprechpartner für die Belegschaft in allen Bereichen der Arbeitsmedizin, des Arbeitsschutzes und insbesondere der Vorsorge und Unfallverhütung.
Die SiFa berät die Salonleitung beim Arbeitsschutz, überprüft Arbeitsmittel und Räume, unterstützt bei der Gefährdungsbeurteilung, führt Begehungen durch und hilft, Risiken frühzeitig zu erkennen.
Gefahrstoffe
Lagerung der Gefahrstoffe
Hinweis: Sobald in dem Salon Gefahrstoffe verwendet werden, ist ein Gefahrstoffverzeichnis verpflichtend zu führen, das alle relevanten Gefahrstoffe übersichtlich erfasst.
So müssen Sie nicht lange suchen und haben alles griffbereit.
Notwendiges einfach gemacht
damit Ihre Praxis einfach sicher ist
Schnell-Check
Was benötigen Sie im Unternehmen?
Erhalten Sie eine schnelle Ersteinschätzung über die wichtigsten vorbeugenden und organisatorischen Maßnahmen in Brandschutz und Arbeitssicherheit.
Gerne unterstützen wir Sie im Anschluss bei der einfachen Umsetzung.
Sie benötigen
Dies ist zunächst nur eine Ersteinschätzung und keine vollständige Berechnung. Es soll Ihnen den Einstieg erleichtern und aufgezeigt werden, welche Maßnahmen notwendig sind.