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Notwendiges einfach gemacht – damit Ihr Salon sicher ist

Ihr Friseursalon.
Einfach, sicher, organisiert.

Sie schaffen Momente zum Wohlfühlen.
Wir organisieren den Rest.

"Damit Sie im Arbeitsalltag keine Zeit verlieren, führen wir Sie gezielt durch die wichtigsten Schritte. So wissen Sie sofort, was zu tun ist."

Ronja Kemper, Customer Success Managerin

Statten Sie Ihren Friseursalon mit den für Sie erforderlichen Geräten aus:

Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Kästen, AED Defibrillatoren gehören zur sicherheitsrelevanten Ausstattung.

Die beste Ausstattung hilft nicht, wenn niemand weiß, was zu tun ist. Bilden Sie Ihre Mitarbeitenden zu Ersthelfern, Brandschutzhelfern oder Sicherheits-beauftragten (SiBe) mit den passenden Schulungen aus.

Sie wissen noch nicht, welche Risiken für Ihren Friseursalon bestehen? Eine Gefährdungsbeurteilung Ihres Salons zeigt Ihnen welche konkrete Maßnahmen getroffen werden müssen. In einer Begehung werden diese regelmäßig überprüft.

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Feuerlöscher in Ihrem Friseursalon: Die richtige Ausstattung für maximale Sicherheit

Zu der Friseursalon-Einrichtung gehört auch die richtige Sicherheitsausstattung. Feuerlöscher sind gesetzlich vorgeschrieben und in jedem Salon Pflicht.

Bei der Wahl der richtigen Feuerlöscher in Ihrem Friseursalon spielt vor allem die Brandklasse eine zentrale Rolle. Die benötigte Anzahl hängt von der Gesamtfläche ab und davon, ob bei Ihnen eine erhöhte Brandgefahr vorliegt. Ebenso müssen nach ASR A2.2 für die Gesamtfläche entsprechende Löschmitteleinheiten zur Verfügung stehen. Zusätzlich müssen Feuerlöscher durch ein oberhalb angebrachtes, genormtes Feuerlöscher-Symbol-Schild nach DIN EN ISO 7010 eindeutig gekennzeichnet sein, damit sie im Notfall schnell gefunden werden.

Defekte Elektrogeräte wie Föhn oder Glätteisen, brennbare Styling-Produkte, Verpackungsmaterialien im Lager und unsachgemäß entsorgte Zigaretten — Friseursalons haben eine Reihe typischer Brandrisiken. Relevant sind dabei vor allem die Brandklassen A und B. Der Schaumfeuerlöscher ist die passende Friseursalon-Ausstattung.

Feuerlöscher der Brandschutz Zentrale

Auswahl: Fokus auf Brandklassen A + B – passend für Salonfläche und Arbeitsbereiche

Allgemeine Salonräume

Schaumfeuerlöscher

Für Salonfläche und Kundenbereiche

Brandklassen A + B

Geringe Löschschäden

Platzierung: Gut sichtbar, frei zugänglich, zwischen 0,80-1,20 m anbringen, max. ca. 20 m Laufweg

Rauchwarnmelder sind in Friseursalons in der Regel nicht gesetzlich vorgeschrieben, können jedoch einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit leisten. Insbesondere in nicht ständig besetzten Bereichen ermöglichen sie eine frühzeitige Branderkennung und erhöhen den Schutz von Mitarbeitenden, Kundschaft und Salonräumen. 

In Salons werden in der Regel Schaumfeuerlöscher eingesetzt. Sie gehören damit zu der grundlegenden Friseursalon-Ausstattung und decken die Brandklassen A und B ab.

Maßgeblich ist die Gesamtfläche des Friseursalons mit allen Arbeits-, Kunden- und Nebenbereichen.

Bei der Friseursalon-Einrichtung sollten Feuerlöscherstandorte berücksichtigt werden. Löscher sollten jederzeit schnell erreichbar, klar erkennbar und in einer Höhe von 0,80–1,20 m montiert sein. Der Weg dorthin darf nicht länger als rund 20 m sein. Zu jedem Löscher wird eine passende Wandhalterung mitgeliefert, alternativ kann der Feuerlöscher auch an einem Ständer befestigt werden. Außerdem ist sicherzustellen, dass über jedem Feuerlöscher ein genormtes Feuerlöscher-Symbol-Schild angebracht ist. 

Zum Salonmanagement gehört auch die regelmäßige Wartung der Feuerlöscher. Diese müssen alle 2 Jahre von einer befähigten Person geprüft und gewartet werden – unabhängig vom Hersteller.

Ja, bei gemieteten Löschern übernimmt die brandschutzzentrale die regelmäßige Wartung als auch den Austausch.

Für Friseursalons besteht in den meisten Fällen keine gesetzliche Verpflichtung zur Installation von Rauchwarnmeldern. Als ergänzende Sicherheitsmaßnahme können sie jedoch sinnvoll sein, um Brände frühzeitig zu erkennen – insbesondere in nicht ständig genutzten Bereichen. So tragen sie zum Schutz von Mitarbeitenden, Kundschaft und der Salonausstattung bei.

Ja, wir betreuen Unternehmen in ganz Deutschland. Feuerlöscher, AEDs und Erste-Hilfe-Ausstattung liefern wir bundesweit und unsere Schulungen sind deutschlandweit online sowie vor Ort (je nach Format) möglich.

Brandschutzhelfer und Brandschutzbeauftragter: Schulungen für den (vorbeugenden) Brandschutz in Ihrem Friseursalon

Ein strukturiertes Salonmanagement stellt sicher, dass alle Friseursalon-Vorschriften eingehalten werden. Dazu zählen die Ausbildung von Brandschutzhelfern und Ersthelfern, die in jedem Salon gesetzlich vorgeschrieben sind.

Ein Brandschutzhelfer (BSH) wird in jedem Salon benötigt, um im Notfall richtig zu reagieren und erste Löschmaßnahmen einzuleiten.

In Friseursalons ist ein Brandschutzbeauftragter (BSB) in der Regel nicht erforderlich. Er wird nur benötigt, wenn besondere Anforderungen bestehen, etwa durch bauliche Gegebenheiten oder Vorgaben von Versicherungen. Ob dies der Fall ist, ergibt sich aus Ihrem Brandschutzkonzept oder Ihrer Gefährdungsbeurteilung.

Ersthelfer und Sicherheitsbeauftragter im Friseursalon: Schulungen für die Arbeitssicherheit

Ersthelfer (EH) und Sicherheitsbeauftragte (SiBe) sind zentrale Bestandteile der betrieblichen Arbeitssicherheit in Ihrem Friseursalon.

Ersthelfer sind gesetzlich vorgeschrieben, während Sicherheitsbeauftragte erst ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl verpflichtend werden. Die Anzahl der SiBe richtet sich zusätzlich nach dem betrieblichen Risiko aus der Gefährdungsbeurteilung.

Die brandschutzzentrale bietet praxisnahe Schulungen für betriebliche Ersthelfer und Sicherheitsbeauftragte nach DGUV Vorschrift 1.

Feuerlöschübung

Brandschutzhelfer und Brandschutzbeauftragter - Rollen im Überblick

Schulungen Brandschutz

  • Mind. 5% der Beschäftigten müssen ausgebildet werden
  • Erkennt Brandgefahren u. leitet erste Maßnahmen ein
  • Unterstützt bei Räumung u. Evakuierung

Wichtig: Beachten Sie Dienstzeiten, Urlaub u. Krankheit bei der Planung der Anzahl.

Schulungen Brandschutz

  • Beratend zum organisatorischen Brandschutz
  • Bei besonderen Schutzanforderungen notwendig
  • Betreut das Brandschutzkonzept
  • Überwacht Maßnahmen u. Prüfungen

Wichtig: Der Brandschutzbeauftragte ist Ihr interner Berater für alle Maßnahmen zum Brandschutz.

Ersthelfer und Sicherheitsbeauftragter - Rollen im Überblick

Schulungen Arbeitssicherheit

  • Mind. 10% der Beschäftigten müssen ausgebildet werden
  • Sofortige Erste-Hilfe-Maßnahmen im Notfall
  • Regelmäßige Fortbildung (DGUV Vorschrift 1)

Wichtig: Beachten Sie Dienstzeiten, Urlaub u. Krankheit bei der Planung der Anzahl.

Schulungen Arbeitssicherheit

  • Ab 21 Mitarbeitenden: Mind. ein SiBe vorgeschrieben
  • Beobachtet Arbeitsabläufe und Risiken
  • Unterstützt bei Umsetzung von Schutzmaßnahmen
  • Stärkt Sicherheitskultur im Alltag

Wichtig: Der SiBe ist Ihr erster Ansprechpartner.

Ja, in jedem Friseursalon muss mindestens einer ausgebildet werden. Arbeitgeber sind verpflichtet, ausreichend Brandschutzhelfer zu benennen. Das gilt unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße. In dem Salon sind dies meist 5–10 % des Teams, abhängig von Schichten, Urlaub und Ausfällen. Die regelmäßige Schulung ist dabei fester Bestandteil eines guten Salonmanagements.

Brandschutzhelfer unterstützen im Ernstfall bei der Räumung, erkennen Risiken frühzeitig und sorgen dafür, dass die Richtlinien eingehalten werden.

Die Schulung sollte alle 3-5 Jahre aufgefrischt werden, oder früher bei Veränderungen in Ihrem Friseursalon.

Der Theorie-Teil der Schulung findet online statt – flexibel und zeitsparend. Die praktische Übung führen wir deutschlandweit am jeweiligen Standort durch, inklusive realitätsnaher Löschübung.

Grundsätzlich kann jeder Mitarbeitende die Schulung absolvieren. Sinnvoll ist es jedoch im Sinne eines guten Salonmanagements, Personen zu schulen, die regelmäßig anwesend sind, langfristig in Ihrem Salon bleiben und verantwortungsbewusst handeln. (Aushilfen oder temporäre Kräfte eignen sich daher weniger für die Rolle des Brandschutzhelfers.)

Für die meisten Friseursalons ist kein Brandschutzbeauftragter erforderlich. Lediglich, wenn besondere Schutzanforderungen bestehen, Ihr Salon als Sonderbau gilt oder Versicherungen dies verlangen, wird dieser benötigt. Ob dies der Fall ist, erfahren Sie in Ihrem Brandschutzkonzept oder Ihrer Gefährdungsbeurteilung.

Brandschutzbeauftragte sind zentrale Ansprechpersonen für den Brandschutz, erkennen Risiken frühzeitig und unterstützen im Notfall. Sie entlasten die Geschäftsführung im präventiven und organisatorischen Brandschutz.

Als Ersthelfer können Mitarbeitende ausgebildet werden, die neben ihrer regulären Tätigkeit eine Erste-Hilfe-Ausbildung absolvieren und im Notfall Hilfe leisten.

Ersthelfer werden bereits ab dem ersten Mitarbeitenden benötigt. Genaue Angaben dazu macht die DGUV Vorschrift 1.

Ersthelfer leisten bei Unfällen oder akuten Erkrankungen Erste Hilfe und überbrücken die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes. Ihre Ausbildung und regelmäßige Auffrischung ist fester Teil eines strukturierten Salonmanagements.

Die DGUV schreibt vor, dass die Ausbildung alle 2 Jahre aufgefrischt werden soll. So bleiben Wissen und Handlungssicherheit aktuell.

Ja. Nach dem erfolgreichen Abschluss erhalten Sie ein offizielles Zertifikat als Nachweis Ihrer Qualifikation.

Ein Sicherheitsbeauftragter ist erforderlich, sobald in Ihrem Friseursalon mehr als 20 Mitarbeitende (regelmäßig) arbeiten. Allgemein sollten Sie bei der Benennung die Gegebenheiten Ihres Salons berücksichtigen. Zum Salonmanagement gehört es, Ausfälle durch Krankheit, Urlaub oder Schichtbetrieb mit einzuplanen. 

Grundsätzlich jeder Mitarbeitende, der zuverlässig, aufmerksam und regelmäßig in dem Friseursalon anwesend ist. Spezielle Voraussetzungen sind nicht erforderlich.

Der Sicherheitsbeauftragte erkennt Gefahren am Arbeitsplatz, unterstützt bei Sicherheitsmaßnahmen, schult Mitarbeitende, hilft bei der Unfallanalyse und achtet auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Ja. Nach dem erfolgreichen Abschluss erhalten Sie ein offizielles Zertifikat als Nachweis Ihrer Qualifikation.

Jährliche Brandschutzunterweisung in Ihrem Friseursalon: Damit Ihr Team im Ernstfall sicher handelt

Salonmanagement schließt die jährliche verpflichtende Brandschutzunterweisung ein. Die Arbeitsstättenverordnung schreibt auch für den Friseursalon regelmäßige Unterweisungen verbindlich vor. Sie stellt sicher, dass Ihr Team weiß, wo Brandgefahren im Salon entstehen können und wie im Notfall richtig gehandelt wird – ruhig, sicher und gemeinsam.

So entstehen Sicherheit, Vertrauen und feste Abläufe im Alltag Ihres Friseursalons. Denn gute Vorbereitung ermöglicht schnelles Handeln, wenn es darauf ankommt.

Sicherheitsunterweisung - Tipps fuer den Alltag

Unterweisung

Die wichtigsten Vorgaben u. Inhalte für Sie auf einen Blick:

  • Vor Arbeitsbeginn, bei Änderungen u. nach Vorfällen
  • Wiederholung mind. einmal jährlich
  • Flucht- u. Rettungswege
  • Verhalten im Brandfall u. Evakuierung
  • Brandklassen u. Feuerlöscher
  • Räumungsablauf im Ernstfall

Hinweis: Erst- sowie Wiederholungsunterweisungen müssen dokumentiert werden. 

Die Unterweisung ist gesetzlich vorgeschrieben (ArbSchG, DGUV) und unverzichtbar für das Salonmanagement. Sie stellt sicher, dass alle Mitarbeitenden wissen, wie sie Brände vermeiden und sich im Notfall richtig verhalten.

Die jährliche Brandschutzunterweisung vermittelt die wichtigsten Sicherheitsregeln und Verhaltensweisen für einen sicheren Arbeitsalltag in Ihrem Friseursalon. 

Die jährliche Brandschutzunterweisung kann von einer fachkundigen Person im Salon durchgeführt werden, zum Beispiel vom Brandschutzhelfer oder einer entsprechend unterwiesenen Führungskraft. Andernfalls wird sie häufig an externe Dienstleister oder Schulungsanbieter übertragen, um eine rechtssichere und aktuelle Unterweisung sicherzustellen.

Erste-Hilfe-Ausstattung in Ihrem Salon: Grundversorgung für den Notfall

Neben Mobiliar, Zubehör und entsprechender Materialien sollte Ihre Friseursalon-Einrichtung auch eine normgerechte Erste-Hilfe-Ausstattung umfassen. Denn Ihr Friseursalon ist ein Ort, an dem sich Kundinnen, Kunden und Mitarbeitende sicher fühlen sollen.

Mit den richtigen Erste-Hilfe-Materialien sind Sie auf Notfälle vorbereitet und können schnell sowie gezielt helfen. Von gut ausgestatteten Verbandskästen bis zu wichtigen Grundmaterialien sorgen Sie dafür, dass im Ernstfall keine wertvolle Zeit verloren geht.

Damit Ihr Friseursalon rechtssicher ausgestattet ist, schreibt die DGUV eine ausreichende Erste-Hilfe-Ausstattung vor. Dazu gehören ausreichend Verbandskästen oder Erste-Hilfe-Koffer, eine gut sichtbare Kennzeichnung der Standorte sowie eine Möglichkeit zur schnellen Notfallmeldung (z. B. ein Telefon mit Notrufnummer).

Ein Mann trägt einen Verbandskasten

Erste Hilfe

Erste-Hilfe-Ausstattung - Verbandskästen

Anzahl

  • Bis 20 Mitarbeitende.: 1 x DIN 13157
  • 21-100 Mitarbeitende: 1 x DIN 13169 oder
    2 x DIN 13157
  • Ab 101 Mitarbeitenden: Je 100 weitere Personen 1 großer oder 2 kleine Kästen

Platzierung

  • In Bereichen mit erhöhter Verletzungsgefahr
  • Max. 100m Wegstrecke oder eine Geschosshöhe
  • Kennzeichnen mit Erste-Hilfe-Symbol nach DIN EN ISO 7010

Erste-Hilfe-Leistungen sind im Verbandbuch zu dokumentieren und mind. fünf Jahre aufzubewahren.

Vorgeschrieben sind geeignete Verbandskästen oder Erste-Hilfe-Koffer nach DIN-Norm sowie ergänzende Ausstattung je nach Gefährdung. Dies gehört zur vollständigen Friseursalon-Ausstattung. Die Anzahl der erforderlichen Materialien richtet sich unter anderem nach der Anzahl der Mitarbeitenden in Ihrem Salon.

Bei der Friseursalon-Einrichtung sollten Standorte für Erste-Hilfe-Materialien berücksichtigt werden. Sie müssen jederzeit gut erreichbar und leicht zugänglich sein. Zudem sollten alle Mitarbeitende über den Standort Bescheid wissen.

Ja. Erste-Hilfe-Einrichtungen müssen mit genormten Rettungszeichen eindeutig gekennzeichnet werden.

Die Ausstattung sollte regelmäßig überprüft und bei Bedarf ergänzt oder ersetzt werden. Zum Salonmanagement zählt es, diese Kontrollen fest einzuplanen.

Ja. Erste-Hilfe-Leistungen sollten dokumentiert werden, z. B. im Verbandbuch und müssen in diesem auch mind. fünf Jahre aufbewahrt werden.

Warum kann ein Defibrillator in Ihrem Salon hilfreich sein?

Bei der Friseursalon-Ausstattung kann der Defibrillator eine ergänzende Maßnahme sein, um den eigenen Arbeitsplatz so sicher wie möglich zu gestalten.

Ein plötzlicher Herzstillstand kann jederzeit auftreten – bei Kundinnen, Kunden oder Mitarbeitenden. Mit einem Defibrillator vor Ort können Ihre Mitarbeitenden sofort handeln und wertvolle Minuten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes überbrücken.

Ein Automatisierter Externer Defibrillator (AED) ist ein lebensrettendes Gerät, das im Falle eines plötzlichen Herzstillstands eingesetzt wird. Er analysiert den Herzrhythmus und gibt, falls erforderlich, automatisch einen Elektroschock ab, um den normalen Herzschlag wiederherzustellen.

Anwendung eines Defibrillators

Defibrillator - Sicherheitsgefühl

Defibrillator für Ihren Friseursalon

AEDs geben klare Anweisungen und schaffen Sicherheit für Ihr Team sowie für Ihre Kundinnen und Kunden.

Schockabgabe erfolgt automatisch – ohne Bestätigung durch Mitarbeitenden

Klare Sprachansagen

Automatische Schockauslösung

Alternative

Schockabgabe nach Bestätigung – ideal für ungeübte Mitarbeitende

Klare Sprachansagen

Hohe Anwendungssicherheit

Standort: Zentral, gut sichtbar – z. B. im Empfangs- oder Eingangsbereich und gekennzeichnet durch genormtes Rettungsschild nach DIN EN ISO 7010

Defibrillatoren können Sie bei uns auch für Ihren Salon mieten, inklusive regelmäßiger Wartung und Service. Hier finden Sie dazu mehr Informationen: Defibrillatoren zur Miete 

Mehr über die Unterschiede zwischen voll- und halbautomatischen Defibrillatoren erfahren Sie hier: Modellvergleich Defibrillatoren 

Ja, bei gemieteten Defibrillatoren (AED) wird die Wartung inklusive Service von der brandschutzzentrale durchgeführt.

Immer bei einem neuen Defibrillator, nach Gerätewechsel oder wenn neue Mitarbeitende damit arbeiten sollen. Eine Einweisung ist verpflichtend, bevor der Defibrillator genutzt werden darf.

Der Standort eines Defibrillators ist entscheidend, damit im Ernstfall schnell reanimiert werden kann. Bei der Friseursalon-Einrichtung sollte er daher von Anfang an eingeplant werden. Ein gut zugänglicher, zentraler und klar gekennzeichneter Standort ist dabei entscheidend. Häufig sind Defibrillatoren in Salons daher in zentralen Bereichen, wie im Wartebereich oder nahe des Empfangs platziert. Durch das kennzeichnende Hinweisschild ist der Standort für alle gut sichtbar – dieses sollte über dem AED angebracht werden.

Fachliche Betreuung durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ihrem Friseursalon

Ein sicherer und gesunder Arbeitsplatz entsteht durch fachkundige Betreuung: Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) unterstützen Ihren Friseursalon dabei, gesetzliche Anforderungen hinsichtlich Arbeits- und Gesundheitsschutz zu erfüllen und Risiken frühzeitig zu erkennen. Beide müssen bereits ab dem ersten Mitarbeitenden schriftlich bestellt werden und sind fester Bestandteil einer sicheren Salon-Organisation.

Die erforderliche Betreuungszeit richtet sich nach Größe, Gefährdung und Art der Tätigkeit in Ihrem Friseurbetrieb. Nach DGUV Vorschrift 2 erfolgt die Einteilung in die Betreuungsgruppen I–III mit Grundbetreuung sowie betriebsspezifischer und anlassbezogener Betreuung, etwa bei Unfällen, betrieblichen Veränderungen oder neuen Arbeitsverfahren.

Im Friseursalon gilt in der Regel die Betreuungsgruppe III. Sie entspricht einer niedrigen Gefährdung mit einer Einsatzzeit von 0,5 Stunden pro Beschäftigtem und Jahr.

Betriebsarzt

Betreuung

Sichere Salonorganisation

  • Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen
  • Pflichtvorsorge bei Hautbelastungen 
  • Verpflichtende Impfberatung nur erforderlich, wenn aufgrund der Tätigkeit ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht
  • Optionale Vorsorge für Bildschirmarbeiten
  • Begleitung bei Unfällen u. Veränderungen
  • Der Betreuungsumfang nach DGUV Vorschrift 2 ist abhängig von der Größe und Gefährdung Ihres Friseursalons.

Ein Betriebsarzt ist medizinischer Ansprechpartner für Beschäftigte in allen Fragen der Arbeitsmedizin, des Arbeitsschutzes sowie der Vorsorge und Unfallverhütung und führt aufgrund seiner Qualifikation in Arbeits- oder Betriebsmedizin die arbeitsmedizinischen Vorsorgen durch.

Eine SiFa berät und unterstützt den Arbeitgeber in allen Bereichen des Arbeitsschutzes und des Gesundheitsschutzes.

Zum Salonmanagement gehört auch die Bestellung eines Betriebsarztes. Dieser ist ab einer beschäftigten Person verpflichtend und gilt unabhängig davon, ob es sich um Vollzeit-, Teilzeit- oder Minijob-Beschäftigte handelt.

Bereits ab einer beschäftigten Person muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden. Dies ist ebenfalls Teil des Salonmanagements und gilt unabhängig davon, ob es sich um Vollzeit-, Teilzeit- oder Minijob-Beschäftigte handelt.

Ja. Die Bestellung muss schriftlich dokumentiert werden, damit sie rechtsverbindlich ist und im Rahmen von Prüfungen nachweisbar bleibt.

Ein Betriebsarzt berät und unterstützt Ihren Friseursalon z.B. bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung. Gleichzeitig ist er medizinischer Ansprechpartner für die Belegschaft in allen Bereichen der Arbeitsmedizin, des Arbeitsschutzes und insbesondere der Vorsorge und Unfallverhütung.

Die SiFa berät die Salonleitung beim Arbeitsschutz, überprüft Arbeitsmittel und Räume, unterstützt bei der Gefährdungsbeurteilung, führt Begehungen durch und hilft, Risiken frühzeitig zu erkennen.

Gefahrstoffe

Gefahrstoffe im Friseursalon

Mögliche Gefahrstoffe

  • Haarfärbe- u. Blondiermittel (z.B. p-Phenylendiamin)
  • Dauerwell- u. Haarglättungsmittel (z.B. Thioglykolate)
  • Stylingmittel (z.B. Ethanol)
  • Reinigungs- u. Desinfektionsmittel 
  • Handschuhe z.B aus Latex

Lagerung der Gefahrstoffe

  • In geeigneten, gekennzeichneten und möglichst abschließbaren Schränken oder Lagerräumen
  • Am Arbeitsplatz nur in kleinen Mengen für den täglichen Bedarf
  • Keine Lagerung in Fluren, Treppenräumen, Flucht- und Rettungswegen sowie Pausen- oder Sanitärbereichen
  • Zugang nur für befugte Personen
  • Lagerung gemäß Gefährdungsbeurteilung und Sicherheitsdatenblatt

Hinweis: Sobald in dem Salon Gefahrstoffe verwendet werden, ist ein Gefahrstoffverzeichnis verpflichtend zu führen, das alle relevanten Gefahrstoffe übersichtlich erfasst.

Übersicht geeigneter Produkte für Ihren Friseursalon

So müssen Sie nicht lange suchen und haben alles griffbereit.

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Schaumfeuerlöscher fluorfrei 6L zur Jahresmiete in der Frontansicht

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Kleiner Verbandschrank mit Inhalt nach DIN 13157

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Aushang Erste Hilfe

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Design Feuerlöscherständer

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Dies ist zunächst nur eine Ersteinschätzung und keine vollständige Berechnung. Es soll Ihnen den Einstieg erleichtern und aufzeigen welche Maßnahmen notwendig sind.

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