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Notwendiges einfach gemacht – damit Ihre Praxis einfach sicher ist
Sie kümmern sich um Patientinnen und Patienten.
Wir organisieren den Rest.
"Damit Sie im Praxisalltag keine Zeit verlieren, führen wir Sie gezielt durch die wichtigsten Schritte. So wissen Sie sofort, was zu tun ist."
Ronja Kemper, Customer Success Managerin
Der Weg zu einem vollständigen Arztpraxis-Brandschutz. Wählen Sie die Maßnahmen direkt aus:
oder Bedarf-Schnell-Check druchführen
Einfache Einschätzung der notwendigen Massnahmen erhalten
Wenn Sie Klarheit über die Anforderungen gewonnen haben, begleiten wir Sie gern weiter – mit Lösungen, die Sicherheit spürbar machen, Ihren Praxisalltag erleichtern und Ihre Arztpraxis zuverlässig schützen.
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Gefährdungsbeurteilung
Der erste Schritt für Sie ist die Gefährdungsbeurteilung. Sie zeigt Ihnen, welche Risiken bestehen und welche Maßnahmen im Brandschutz und in der Arbeitssicherheit notwendig sind.
Eine anschauliche Arbeitshilfe speziell für Arztpraxen finden Sie hier:
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Betrieblicher Brandschutz
Im nächsten Schritt geht es um die Grundlagen des betrieblichen Brandschutzes: Welche Pflichten gelten für Ihre Arztpraxis und wie greifen organisatorische, technische und personelle Maßnahmen zusammen?
Die Vorgaben, unter anderem zu Löschmitteleinheiten finden Sie hier:
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Erste-Hilfe-Ausstattung
Im dritten Schritt geht es um die Erste Hilfe in Ihrer Praxis.
Welche Ausstattung ist vorgeschrieben und wie bleibt Ihr Team im Notfall handlungsfähig? Eine hilfreiche Orientierung zu Ersthelfern, Verbandmaterial und Defibrillatoren finden Sie hier:
Bei der Wahl der richtigen Feuerlöscher in Ihrer Arztpraxis spielt vor allem die Brandklasse eine zentrale Rolle. Die benötigte Anzahl hängt von der Gesamtfläche ab und, ob bei Ihnen eine erhöhte Brandgefahr vorliegt. Ebenso müssen nach ASR A2.2 für die Gesamtfläche entsprechende Löschmitteleinheiten zur Verfügen stehen.
In Ihrer Arztpraxis sind vor allem die Brandklassen A und B relevant. Zu den Risiken gehören unter anderem technische Defekte (z. B. Elektrizitätsschäden), überhitzte Geräte, menschliches Fehlverhalten und der Umgang mit Gefahrenstoffen (z. B. alkoholische Desinfektions- oder Reinigungsmittel). Darum sind der Schaum- und CO2-Feuerlöscher die richtige Ausstattung für Ihre Arztpraxis.
Allgemeine Praxisräume
Für Wartezimmer, Pausenräume, Flure, Küche und PCs
Brandklassen A + B
Geringe Löschschäden
Räume mit medizintechnischen Geräten
Für Behandlungs- und Aufbereitungsräume mit medizintechnischen Geräten und Serverräume
Brandklasse B
Nicht leitend
Rückstandsfreie Löschung
Platzierung: Gut sichtbar, frei zugänglich, zwischen 0,80-1,20 m an der Wand o. mit Ständer anbringen, max. ca. 20 m Laufweg.
Hinweis: Bei MRT-Technik müssen anti-magnetische Löscher verwendet, die nur in ausreichend belüfteten Räumen eingesetzt werden dürfen.
In Arztpraxen werden in der Regel Schaum- und CO2-Feuerlöscher eingesetzt. Ein antimagnetischer Löscher ist nur notwendig wenn MRT- oder hochsensible technische Geräten vorhanden sind.
Maßgeblich ist die gesamte Praxisfläche inkl. Flure, Wartezimmer, Behandlungsräume und Technikräume.
Sie sollten jederzeit schnell erreichbar, klar erkennbar und in einer Höhe von 0,80–1,20 m montiert sein. Der Weg dorthin darf nicht länger als rund 20 m sein. Zu jedem Löscher wird eine passende Wandhalterung mitgeliefert, alternativ kann der Feuerlöscher auch an einem Ständer befestigt werden.
Bei der richtigen Benutzung droht keine Gefahr. Wichtig ist, dass die Größe des Kohlendioxid-Löschers richtig berechnet und auf die Größe des Raums angepasst wird. So können Brände sicher erstickt werden – ohne dabei die eigene Sauerstoffzufuhr zu gefährden.
Ein anti-magnetischer Löscher wird benötigt, wenn sich dieser in Bereichen mit starken Magnetfeldern befindet, zum Beispiel in Räumen mit MRT-Geräten oder ähnlicher Magnetresonanztechnik.
Feuerlöscher müssen alle 2 Jahre von einer befähigten Person geprüft und gewartet werden – unabhängig vom Hersteller.
Ja, bei gemieteten Feuerlöschern übernimmt die brandschutzzentrale sowohl die regelmäßige Wartung als auch den Austausch.
Ja, wir betreuen Unternehmen in ganz Deutschland. Feuerlöscher, AEDs und Erste-Hilfe-Ausstattung liefern wir bundesweit und unsere Schulungen sind deutschlandweit online sowie vor Ort (je nach Format) möglich.
Brandschutzhelfer (BSH) und Brandschutzbeauftragte (BSB) sind zentrale Bestandteile eines wirksamen Brandschutzkonzepts in Ihrer Praxis.
Ein Brandschutzhelfer wird in jeder Praxis benötigt, um im Notfall richtig zu reagieren und erste Löschmaßnahmen einzuleiten. In Arztpraxen werden häufig alle Mitarbeitenden zu Brandschutzhelfern ausgebildet damit jederzeit ausreichend geschulte Personen anwesend sind.
Ein Brandschutzbeauftragter ist erforderlich, wenn Ihre Praxis z. B. besondere Schutzanforderungen erfüllen muss, Regelungen von Sonderbauten vorliegen oder Versicherungen dies verlangen. Ob Sie einen Brandschutzbeauftragten benötigen, erfahren Sie aus Ihrem Brandschutzkonzept oder Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
Ersthelfer (EH) und Sicherheitsbeauftragte (SiBe) sind zentrale Bestandteile der betrieblichen Arbeitssicherheit in Ihrer Arztpraxis.
Ersthelfer sind gesetzlich vorgeschrieben, während Sicherheitsbeauftragte erst ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl verpflichtend werden.
Die brandschutzzentrale bietet praxisnahe Schulungen für betriebliche Ersthelfer und Sicherheitsbeauftragte nach DGUV Vorschrift 1.
Schulungen Brandschutz
Wichtig: Beachten Sie Schichtdienst, Urlaub u. Krankheit bei der Planung der Anzahl.
Schulungen Brandschutz
Wichtig: Der Brandschutzbeauftragter ist Ihr interner Berater für alle Maßnahmen zum Brandschutz.
Schulungen Arbeitssicherheit
Wichtig: Beachten Sie Schichtdienst, Urlaub u. Krankheit bei der Planung der Anzahl.
Schulungen Arbeitssicherheit
Wichtig: Der SiBe ist Ihr erster Ansprechpartner.
Ja, in jeder Praxis muss mindestens ein Brandschutzhelfer ausgebildet werden. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, ausreichend Brandschutzhelfer zu benennen. Das gilt unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße. In der Praxis sind dies meist 5–10 % des Teams, abhängig von Schichten, Urlaub und Ausfällen.
Brandschutzhelfer unterstützen im Ernstfall bei der Räumung, erkennen Risiken frühzeitig und sorgen dafür, dass die Richtlinien eingehalten werden.
Die Schulung sollte alle 3-5 Jahre oder früher bei Veränderungen in Ihrer Praxis aufgefrischt werden.
Der Theorie-Teil der Schulung findet online statt – flexibel und zeitsparend. Die praktische Übung führen wir deutschlandweit am jeweiligen Standort durch, inklusive realitätsnaher Löschübung.
Grundsätzlich kann jeder Mitarbeitende die Schulung absolvieren. Sinnvoll ist es jedoch, Personen zu schulen, die regelmäßig anwesend sind, langfristig in Ihrer Praxis bleiben und verantwortungsbewusst handeln. (Aushilfen oder temporäre Kräfte eignen sich daher weniger für die Rolle des Brandschutzhelfers.)
Für die meisten Arztpraxen ist kein Brandschutzbeauftragter erforderlich. Lediglich, wenn besondere Schutzanforderungen bestehen, Ihre Praxis als Sonderbau gilt oder Versicherungen dies verlangen, wird dieser benötigt. Ob dies der Fall ist, erfahren Sie in Ihrem Brandschutzkonzept oder Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
Brandschutzbeauftragte sind zentrale Ansprechpersonen für den Brandschutz, erkennen Risiken frühzeitig und unterstützen im Notfall. Sie entlasten die Geschäftsführung im präventiven und organisatorischen Brandschutz.
Ja, auch in einer Arztpraxis müssen Ersthelfer ausgebildet werden. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, Ersthelfer zu benennen. Die Anzahl richtet sich nach der Betriebsart und Zahl der Mitarbeitenden.
Die DGUV schreibt vor, dass die Ausbildung alle 2 Jahre aufgefrischt werden soll. So bleiben Wissen und Handlungssicherheit aktuell.
Ja. Nach dem erfolgreichen Abschluss erhalten Sie ein offizielles Zertifikat als Nachweis Ihrer Qualifikation.
Als Ersthelfer können Mitarbeitende ausgebildet werden, die neben ihrer regulären Tätigkeit eine Erste-Hilfe-Ausbildung absolvieren und im Notfall Hilfe leisten.
Ersthelfer leisten bei Unfällen oder akuten Erkrankungen Erste Hilfe und überbrücken die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.
Ein Sicherheitsbeauftragter ist erforderlich, sobald in Ihrer Praxis mehr als 20 Mitarbeitende (regelmäßig) arbeiten. Ab 150 Mitarbeitenden werden zwei benötigt. Achten Sie darauf, Ausfälle durch Krankheit, Urlaub oder Schichtbetrieb einzuplanen – oft ist es sinnvoll, die Anzahl an die Gegebenheiten Ihrer Praxis oder Ihres Betriebs anzupassen.
Grundsätzlich jeder Mitarbeitende, der zuverlässig, aufmerksam und regelmäßig in der Praxis anwesend ist. Spezielle Voraussetzungen sind nicht erforderlich.
Der Sicherheitsbeauftragte erkennt Gefahren am Arbeitsplatz, unterstützt bei Sicherheitsmaßnahmen, schult Mitarbeitende, hilft bei der Unfallanalyse und achtet auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Ja. Nach dem erfolgreichen Abschluss erhalten Sie ein offizielles Zertifikat als Nachweis Ihrer Qualifikation.
Die jährliche Brandschutzunterweisung ist verpflichtend und sorgt dafür, dass Ihr Team weiß, wo Brandgefahren entstehen können und wie im Notfall richtig gehandelt wird: Ruhig, sicher und gemeinsam. So schaffen Sie Sicherheit, Vertrauen und Routine im Praxisalltag. Denn wer vorbereitet ist, kann im Ernstfall schnell reagieren und Leben schützen.
Unterweisung
Die wichtigsten Vorgaben u. Inhalte für Sie auf einen Blick:
Die Unterweisung ist gesetzlich vorgeschrieben (ArbSchG, DGUV) und stellt sicher, dass alle Mitarbeitenden wissen, wie sie Brände vermeiden und sich im Notfall richtig verhalten.
Die jährliche Brandschutzunterweisung vermittelt die wichtigsten Sicherheitsregeln und Verhaltensweisen für einen sicheren Arbeitsalltag in Ihrer Praxis.
Die jährliche Brandschutzunterweisung kann von einer fachkundigen Person im Unternehmen durchgeführt werden, zum Beispiel vom Brandschutzhelfer oder einer entsprechend unterwiesenen Führungskraft. Andernfalls wird sie häufig an externe Dienstleister oder Schulungsanbieter übertragen, um eine rechtssichere und aktuelle Unterweisung sicherzustellen.
Ihre Arztpraxis ist ein Ort, an dem Sicherheit an erster Stelle steht. Mit der richtigen Erste-Hilfe-Ausstattung sind Sie für Notfälle optimal vorbereitet und können schnell und gezielt helfen. Von gut ausgestatteten Verbandskästen bis zu wichtigen Grundmaterialien sorgen Sie dafür, dass im Ernstfall keine Zeit verloren geht.
Damit Ihre Arztpraxis rechtssicher ausgestattet ist, schreibt die DGUV eine ausreichende Erste-Hilfe-Ausstattung vor. Dazu gehören genügend Verbandskästen oder Erste-Hilfe-Koffer, eine gut sichtbare Kennzeichnung der Standorte und eine Möglichkeit zur schnellen Notfallmeldung (z. B. Telefon mit Notrufnummer).
Erste Hilfe
Platzierung
Erste-Hilfe-Leistungen sind im Verbandbuch zu dokumentieren und mind. fünf Jahre aufzubewahren.
Ja, auch in einer Arztpraxis müssen Ersthelfer ausgebildet werden. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, Ersthelfer zu benennen.
Die DGUV schreibt eine ausreichende Erste-Hilfe-Ausstattung vor – unabhängig vom Arbeitsort. Dazu gehören auch Verbandskästen, sowie Erste-Hilfe-Koffer, eine gut sichtbare Kennzeichnung der Standorte und eine Möglichkeit zur schnellen Notfallmeldung (wie z.B. ein Telefon mit Notrufnummern).
Sie müssen jederzeit gut erreichbar und leicht zugänglich sein. Zudem sollten alle Mitarbeitende über den Standort Bescheid wissen.
Ja. Erste-Hilfe-Einrichtungen müssen mit genormten Rettungszeichen eindeutig gekennzeichnet werden.
Ja. Erste-Hilfe-Leistungen sollten dokumentiert werden, z. B. im Verbandbuch und müssen in diesem auch mind. fünf Jahre aufbewahrt werden.
Neben verpflichtenden Maßnahmen zum Brandschutz und Arbeitssicherheit, gibt es Wege, den eigenen Arbeitsplatz so sicher wie möglich zu gestalten.
Ein plötzlicher Herzstillstand beispielsweise kann jederzeit passieren. Mit einem Defibrillator vor Ort können Ihre Mitarbeitenden Ihren Patientinnen und Patienten sofort helfen und wertvolle Minuten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes überbrücken.
Ein Automatisierter Externer Defibrillator (AED) ist ein lebensrettendes Gerät, das im Falle eines plötzlichen Herzstillstands zum Einsatz kommt. Der Defibrillator analysiert den Herzrhythmus und gibt, falls notwendig, automatisch einen Elektroschock ab, um den normalen Herzschlag wiederherzustellen.
Defibrillatoren sind in Ihrer Praxis verpflichtend bei:
Defibrillator - Sicherheitsgefühl
AEDs geben klare Anweisungen und schaffen Sicherheit für Ihr Team sowie Ihre Patientinnen und Patienten.
Schockabgabe nach Bestätigung – ideal für ungeübte Mitarbeitende
Klare Sprachansagen
Hohe Anwendungssicherheit
Alternative
Schockabgabe erfolgt automatisch – ohne Bestätigung durch Mitarbeitenden
Klare Sprachansagen
Automatische Schockauslösung
Standort: Gut sichtbar, zentral, klar gekennzeichnet – z.B. am Empfang
Defibrillatoren können Sie bei uns auch für Ihre Praxis mieten, inklusive regelmäßiger Wartung und Service. Hier finden Sie dazu mehr Informationen: Defibrillatoren zur Miete
Mehr über die Unterschiede zwischen voll- und halbautomatischen Defibrillatoren erfahren Sie hier: Modellvergleich Defibrillatoren
Ein Defibrillator ist in einer Arztpraxis erforderlich, wenn Belastungstests durchgeführt werden, zum Beispiel Ergometrien oder Belastungs-EKGs. Durch die körperliche Belastung während dieser Untersuchungen besteht ein erhöhtes Risiko für akute kardiale Ereignisse, weshalb eine schnelle Defibrillation sichergestellt sein muss.
Ja, bei gemieteten Defibrillatoren (AED) wird die Wartung inklusive Service von der brandschutzzentrale durchgeführt.
Immer bei einem neuen Defibrillator, nach Gerätewechsel oder wenn neue Mitarbeitende damit arbeiten sollen. Eine Einweisung ist verpflichtend, bevor der Defibrillator genutzt werden darf.
Der Standort eines Defibrillators ist entscheidend, damit im Ernstfall schnell reanimiert werden kann. Er sollte daher an einem Ort platziert werden, der leicht zu erreichen, zentral und gut gekennzeichnet ist. Häufig sind Defibrillatoren in Praxen daher in Fluren, im Wartezimmer oder am Empfang platziert. Durch das kennzeichnende Hinweisschild ist der Standort für alle gut sichtbar – dieses sollte über dem AED aufgehängt werden.
Ein sicherer und gesunder Arbeitsplatz entsteht durch fachkundige Betreuung: Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) unterstützen Ihre Arztpraxis dabei, gesetzliche Anforderungen hinsichtlich Arbeits- und Gesundheitsschutz zu erfüllen und Risiken frühzeitig zu erkennen. Beide müssen bereits ab einem Mitarbeitenden schriftlich bestellt werden.
Die erforderliche Betreuungszeit richtet sich nach Größe, Gefährdung und Tätigkeitsart Ihrer Praxis. Nach DGUV Vorschrift 2 erfolgt die Einteilung in die Betreuungsgruppen I–III mit Grundbetreuung sowie betriebsspezifischer und anlassbezogener Betreuung, etwa bei Unfällen, Veränderungen oder neuen Arbeitsverfahren.
In der Arztpraxis gilt in der Regel die Betreuungsgruppe III. Sie entspricht einer niedrigen Gefährdung mit einer Einsatzzeit von 0,5 Stunden pro Beschäftigtem und Jahr.
Betreuung
Ein Betriebsarzt ist medizinischer Ansprechpartner für Beschäftigte in allen Fragen der Arbeitsmedizin, des Arbeitsschutzes sowie der Vorsorge und Unfallverhütung und führt aufgrund seiner Qualifikation in Arbeits- oder Betriebsmedizin die arbeitsmedizinischen Vorsorgen durch.
Eine SiFa berät und unterstützt den Arbeitgeber in allen Bereichen des Arbeitsschutzes und des Gesundheitsschutzes.
Nur, wenn er dafür entsprechend qualifiziert ist. Arbeitsmedizinische Vorsorgen dürfen ausschließlich von Ärztinnen oder Ärzten durchgeführt werden, die die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ führen. Ohne diese Qualifikation muss ein externer Betriebsarzt bestellt werden.
Ja. Auch wenn Sie in einer Arztpraxis arbeiten, muss ein Betriebsarzt bestellt werden.
Nach Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2 ist jede Arztpraxis – unabhängig von ihrer Größe – verpflichtet, einen Betriebsarzt sowie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Bereits ab einer beschäftigten Person muss ein Betriebsarzt bestellt werden. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob es sich um Vollzeit-, Teilzeit- oder Minijob-Beschäftigte handelt.
Bereits ab einer beschäftigten Person muss ein Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob es sich um Vollzeit-, Teilzeit- oder Minijob-Beschäftigte handelt.
Ja. Die Bestellung muss schriftlich dokumentiert werden, damit sie rechtsverbindlich ist und im Rahmen von Prüfungen nachweisbar bleibt.
Ein Betriebsarzt berät und unterstützt Ihre Praxis z.B. bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung. Gleichzeitig ist er medizinischer Ansprechpartner für die Belegschaft in allen Bereichen der Arbeitsmedizin, des Arbeitsschutzes und insbesondere der Vorsorge und Unfallverhütung.
Die SiFa berät die Praxisleitung beim Arbeitsschutz, überprüft Arbeitsmittel und Räume, unterstützt bei der Gefährdungsbeurteilung, führt Begehungen durch und hilft, Risiken frühzeitig zu erkennen.
Gefahrstoffe
Lagerung der Gefahrstoffe
Hinweis: Sobald in der Praxis Gefahrstoffe verwendet werden, ist ein Gefahrstoffverzeichnis verpflichtend zu führen, das alle relevanten Gefahrstoffe übersichtlich erfasst.
So müssen Sie nicht lange suchen und haben alles griffbereit.
Notwendiges einfach gemacht
damit Ihre Praxis einfach sicher ist
Schnell-Check
Was benötigen Sie im Unternehmen?
Erhalten Sie eine schnelle Ersteinschätzung über die wichtigsten vorbeugenden und organisatorischen Maßnahmen in Brandschutz und Arbeitssicherheit.
Gerne unterstützen wir Sie im Anschluss bei der einfachen Umsetzung.
Sie benötigen
Dies ist zunächst nur eine Ersteinschätzung und keine vollständige Berechnung. Es soll Ihnen den Einstieg erleichtern und aufgezeigt werden, welche Maßnahmen notwendig sind.