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Notwendiges einfach gemacht – damit Ihr Betrieb sicher ist

Ihr Betrieb.
Einfach, sicher, organisiert.

Sie kümmern sich um Ihr Team.
Wir organisieren den Rest.

"Damit Sie im Arbeitsalltag keine Zeit verlieren, führen wir Sie gezielt durch die wichtigsten Schritte. So wissen Sie sofort, was zu tun ist."

Ronja Kemper, Customer Success Managerin

Statten Sie Ihr Unternehmen mit den für Sie erforderlichen Geräten aus:

Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Kästen, AED Defibrillatoren gehören zur sicherheitsrelevanten Ausstattung.

Die beste Ausstattung hilft nicht, wenn niemand weiß, was zu tun ist. Bilden Sie Ihre Mitarbeitenden zu Ersthelfern, Brandschutzhelfern oder Sicherheits-beauftragten (SiBe) mit den passenden Schulungen aus.

Sie wissen noch nicht, welche Risiken für Ihr Unternehmen bestehen? Eine Gefährdungsbeurteilung Ihres Unternehmens zeigt Ihnen welche konkreten Maßnahmen getroffen werden müssen. In einer Begehung werden diese regelmäßig überprüft.

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Feuerlöscher: Die richtige Ausstattung für maximale Sicherheit finden

Bei der Wahl der richtigen Feuerlöscher für Ihr Unternehmen sind vor allem die Brandklasse, die Betriebsfläche und die dort vorhandenen Materialien entscheidend. Die benötigte Anzahl und die erforderlichen Löschmitteleinheiten richten sich nach der Gesamtfläche und einer möglichen erhöhten Brandgefährdung. Die genauen Anforderungen ergeben sich aus der ASR A2.2 und Ihrer Gefährdungsbeurteilung.

Zusätzlich müssen Feuerlöscher durch ein oberhalb angebrachtes, genormtes Feuerlöscher-Symbol-Schild nach DIN EN ISO 7010 eindeutig gekennzeichnet sein, damit sie im Notfall schnell gefunden werden.

Feuerlöscher der Brandschutz Zentrale

Feuerlöscherauswahl: Den passenden Feuerlöscher für Ihren Bedarf finden

Innenräume

Schaumfeuerlöscher

Für Büroräume, Flure oder Wartebereiche                          

Brandklassen A + B

Geringe Löschschäden

Außenflächen

Pulverfeuerlöscher

Für Außenbereiche                                  

Brandklassen A, B, C

Frostsicher bis -30°C

Küchen

Fettbrandlöscher

Für Großküchen oder ähnliche Räume

Brandklassen A, B, F

Geringe Löschschäden

Technik und Geräte

CO2-Feuerlöscher

Für Räume mit technischen Geräten

Brandklasse B

Nicht leitend

Rückstandsfreie Löschung

Platzierung: Gut sichtbar, frei zugänglich, zwischen 0,80-1,20 m anbringen, max. ca. 20 m Laufweg

Maßgeblich ist die gesamte Betriebsfläche inkl. aller Räumlichkeiten.

Sie sollten jederzeit schnell erreichbar, klar erkennbar und in einer Höhe von 0,80–1,20 m montiert sein. Der Weg dorthin darf nicht länger als rund 20 m sein.

Bei der richtigen Benutzung droht durch einen CO₂-Feuerlöscher keine Gefahr. Wichtig ist, dass die Größe des Kohlendioxid-Feuerlöschers richtig berechnet und auf die Größe des Raums angepasst wird. So können Brände sicher erstickt werden – ohne dabei die eigene Sauerstoffzufuhr zu gefährden.

Ein anti-magnetischer Feuerlöscher wird benötigt, wenn sich der Löscher in Bereichen mit starken Magnetfeldern befindet, zum Beispiel in Räumen mit MRT-Geräten oder ähnlicher Magnetresonanztechnik.

Sie müssen alle 2 Jahre von einer befähigten Person geprüft und gewartet werden – unabhängig vom Hersteller.

Ja, bei gemieteten Löschern übernimmt die brandschutzzentrale die regelmäßige Wartung als auch den Austausch.

Ja, wir betreuen Unternehmen in ganz Deutschland. Feuerlöscher, AEDs und Erste-Hilfe-Ausstattung liefern wir bundesweit und unsere Schulungen sind deutschlandweit online sowie vor Ort (je nach Format) möglich.

Brandschutzhelfer und Brandschutzbeauftragter: Schulungen für den (vorbeugenden) Brandschutz in Ihrem Betrieb

Brandschutzhelfer (BSH) und Brandschutzbeauftragte (BSB) sind zentrale Bestandteile eines wirksamen Brandschutzkonzepts in jedem Unternehmen.

Ein Brandschutzhelfer wird an jedem Arbeitsort benötigt, um im Notfall richtig zu reagieren und erste Löschmaßnahmen einzuleiten.

Ein Brandschutzbeauftragter ist erforderlich, wenn der Betrieb z. B. besondere Schutzanforderungen erfüllen muss, Regelungen von Sonderbauten vorliegen oder Versicherungen dies verlangen. Ob Sie einen Brandschutzbeauftragten benötigen, erfahren Sie aus Ihrem Brandschutzkonzept oder Ihrer Gefährdungsbeurteilung.

Ersthelfer und Sicherheitsbeauftragte: Schulungen für die Arbeitssicherheit

Ersthelfer (EH) und Sicherheitsbeauftragte (SiBe) sind zentrale Bestandteile der betrieblichen Arbeitssicherheit in jedem Unternehmen.

Ersthelfer sind gesetzlich vorgeschrieben, während Sicherheitsbeauftragte erst ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl verpflichtend werden. Die Anzahl der SiBe richtet sich zusätzlich nach dem betrieblichen Risiko aus der Gefährdungsbeurteilung.

Die brandschutzzentrale bietet praxisnahe Schulungen für betriebliche Ersthelfer und Sicherheitsbeauftragte nach DGUV Vorschrift 1.

Feuerlöschübung

Brandschutzhelfer und Brandschutzbeauftragter - Rollen im Überblick

Schulungen Brandschutz

  • Mind. 5% der Beschäftigten müssen ausgebildet werden
  • Erkennt Brandgefahren u. leitet erste Maßnahmen ein
  • Unterstützt bei Räumung u. Evakuierung

Wichtig: Beachten Sie Schichtdienst, Urlaub u. Krankheit bei der Planung der Anzahl.

Schulungen Brandschutz

  • Beratend zum organisatorischen Brandschutz
  • Bei besonderen Schutzanforderungen notwendig
  • Betreut das Brandschutzkonzept
  • Überwacht Maßnahmen u. Prüfungen

Wichtig: Der Brandschutzbeauftragte ist Ihr interner Berater für alle Maßnahmen zum Brandschutz.

Ersthelfer und Sicherheitsbeauftragter - Rollen im Überblick

Schulungen Arbeitssicherheit

Ersthelfer - Ausbildung

  • Mind. 10% der Beschäftigten müssen ausgebildet werden
  • Sofortige Erste-Hilfe-Maßnahmen im Notfall
  • Regelmäßige Fortbildung (DGUV Vorschrift 1)

Wichtig: Beachten Sie Schichtdienst, Urlaub u. Krankheit bei der Planung der Anzahl.

Schulungen Arbeitssicherheit

  • Ab 21 Mitarbeitenden: Mind. ein SiBe vorgeschrieben
  • Beobachtet Arbeitsabläufe und Risiken
  • Unterstützt bei Umsetzung von Schutzmaßnahmen
  • Stärkt Sicherheitskultur im Alltag

Wichtig: Der SiBe ist Ihr erster Ansprechpartner.

Ja, in jeder Art von Betrieb muss mindestens ein Brandschutzhelfer ausgebildet werden. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, ausreichend Brandschutzhelfer zu benennen. Das gilt unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße. Meist sind dies meist 5–10 % des Teams, abhängig von Schichten, Urlaub und Ausfällen.

Brandschutzhelfer unterstützen im Ernstfall bei der Räumung, erkennen Risiken frühzeitig und sorgen dafür, dass die Richtlinien eingehalten werden.

Die Schulung sollte alle 3-5 Jahre aufgefrischt werden, oder früher bei Veränderungen im Betrieb.

Der Theorie-Teil der Schulung findet online statt – flexibel und zeitsparend. Die praktische Übung führen wir deutschlandweit am jeweiligen Standort durch, inklusive realitätsnaher Löschübung.

Grundsätzlich kann jeder Mitarbeitende die Schulung absolvieren. Sinnvoll ist es jedoch, Personen zu schulen, die regelmäßig anwesend sind, langfristig in Ihrem Betrieb bleiben und verantwortungsbewusst handeln. (Aushilfen oder temporäre Kräfte eignen sich daher weniger für die Rolle des Brandschutzhelfers.)

Wenn besondere Schutzanforderungen bestehen, Ihr Betrieb als Sonderbau gilt oder Versicherungen dies verlangen, wird ein Brandschutzbeauftragter benötigt. Ob dies der Fall ist, erfahren Sie in Ihrem Brandschutzkonzept oder Ihrer Gefährdungsbeurteilung.

Brandschutzbeauftragte sind zentrale Ansprechpersonen für den Brandschutz, erkennen Risiken frühzeitig und unterstützen im Notfall. Sie entlasten die Geschäftsführung im präventiven und organisatorischen Brandschutz.

Als Ersthelfer können Mitarbeitende ausgebildet werden, die neben ihrer regulären Tätigkeit eine Erste-Hilfe-Ausbildung absolvieren und im Notfall Hilfe leisten.

Ersthelfer werden bereits ab dem ersten Mitarbeitenden benötigt. Genaue Angaben dazu macht die DGUV Vorschrift 1.

Ersthelfer leisten bei Unfällen oder akuten Erkrankungen Erste Hilfe und überbrücken die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.

Die DGUV schreibt vor, dass die Ausbildung alle 2 Jahre aufgefrischt werden soll. So bleiben Wissen und Handlungssicherheit aktuell.

Ja. Nach dem erfolgreichen Abschluss erhalten Sie ein offizielles Zertifikat als Nachweis Ihrer Qualifikation.

Ein Sicherheitsbeauftragter ist erforderlich, sobald in Ihrem Betrieb mehr als 20 Mitarbeitende (regelmäßig) arbeiten. Allgemein sollten Sie bei der Benennung die Gegebenheiten Ihres Unternehmens berücksichtigen. Achten Sie auch darauf, Ausfälle durch Krankheit, Urlaub oder Schichtbetrieb einzuplanen. 

Grundsätzlich jeder Mitarbeitende, der zuverlässig, aufmerksam und regelmäßig in dem Betrieb anwesend ist. Spezielle Voraussetzungen sind nicht erforderlich.

Der Sicherheitsbeauftragte erkennt Gefahren am Arbeitsplatz, unterstützt bei Sicherheitsmaßnahmen, schult Mitarbeitende, hilft bei der Unfallanalyse und achtet auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Ja. Nach dem erfolgreichen Abschluss erhalten Sie ein offizielles Zertifikat als Nachweis Ihrer Qualifikation.

Jährliche Brandschutzunterweisung: Damit Ihr Team im Ernstfall sicher handelt

Die jährliche Brandschutzunterweisung ist verpflichtend und sorgt dafür, dass Ihr Team weiß, wo Brandgefahren entstehen können und wie im Notfall richtig gehandelt wird: Ruhig, sicher und gemeinsam. So schaffen Sie Sicherheit, Vertrauen und Routine im Arbeitsalltag. Denn wer vorbereitet ist, kann im Ernstfall schnell reagieren und Leben schützen.

Sicherheitsunterweisung - Tipps fuer den Alltag

Unterweisung

Die wichtigsten Vorgaben u. Inhalte für Sie auf einen Blick:

  • Vor Arbeitsbeginn, bei Änderungen u. nach Vorfällen
  • Wiederholung mind. einmal jährlich
  • Flucht- u. Rettungswege
  • Verhalten im Brandfall u. Evakuierung
  • Brandklassen u. Feuerlöscher
  • Räumungsablauf im Ernstfall

Die Unterweisung ist gesetzlich vorgeschrieben (ArbSchG, DGUV) und stellt sicher, dass alle Mitarbeitenden wissen, wie sie Brände vermeiden und sich im Notfall richtig verhalten.

Die jährliche Brandschutzunterweisung vermittelt die wichtigsten Sicherheitsregeln und Verhaltensweisen für einen sicheren Arbeitsalltag in Ihrem Betrieb.

Die jährliche Brandschutzunterweisung kann von einer fachkundigen Person im Unternehmen durchgeführt werden, zum Beispiel vom Brandschutzhelfer oder einer entsprechend unterwiesenen Führungskraft. Andernfalls wird sie häufig an externe Dienstleister oder Schulungsanbieter übertragen, um eine rechtssichere und aktuelle Unterweisung sicherzustellen.

Erste-Hilfe-Ausstattung: Grundversorgung für den Notfall

Ihr Arbeitsplatz ist ein Ort, an dem Sicherheit an erster Stelle steht. Mit der richtigen Erste-Hilfe-Ausstattung sind Sie für Notfälle optimal vorbereitet und können schnell und gezielt helfen. Von gut ausgestatteten Verbandskästen bis zu wichtigen Grundmaterialien sorgen Sie dafür, dass im Ernstfall keine Zeit verloren geht.

Damit Ihr Betrieb rechtssicher ausgestattet ist, schreibt die DGUV eine ausreichende Erste-Hilfe-Ausstattung vor. Dazu gehören genügend Verbandskästen oder Erste-Hilfe-Koffer, eine gut sichtbare Kennzeichnung der Standorte und eine Möglichkeit zur schnellen Notfallmeldung (z. B. Telefon mit Notrufnummer).

Ein Mann trägt einen Verbandskasten

Erste Hilfe

Erste-Hilfe-Ausstattung - Verbandskästen

  • Bis 50 Mitarbeitende.: 1 x DIN 13157
  • 51-300 Mitarbeitende: 1 x DIN 13169 oder
    2 x DIN 13157
  • Ab 301 Mitarbeitenden: Je 300 weitere Personen 1 großer oder 2 kleine Kästen

Platzierung

  • In Bereichen mit erhöhter Verletzungsgefahr
  • Max. 100m Wegstrecke oder eine Geschosshöhe
  • Kennzeichnen mit Erste-Hilfe-Symbol nach DIN EN ISO 7010

Erste-Hilfe-Leistungen sind im Verbandbuch zu dokumentieren und mind. fünf Jahre aufzubewahren.

Vorgeschrieben sind geeignete Verbandskästen oder Erste-Hilfe-Koffer nach DIN-Norm sowie ergänzende Ausstattung je nach Gefährdung. Die Anzahl der erforderlichen Materialien richtet sich nach unter anderem nach der Anzahl der Mitarbeitenden.

Sie müssen jederzeit gut erreichbar und leicht zugänglich sein. Zudem sollten alle Mitarbeitende über den Standort Bescheid wissen.

Ja. Erste-Hilfe-Einrichtungen müssen mit genormten Rettungszeichen eindeutig gekennzeichnet werden.

Die Ausstattung sollte regelmäßig überprüft und bei Bedarf ergänzt oder ersetzt werden.

Ja. Erste-Hilfe-Leistungen sollten dokumentiert werden, z. B. im Verbandbuch und müssen in diesem auch mind. fünf Jahre aufbewahrt werden.

Warum kann ein Defibrillator hilfreich sein?

Neben verpflichtenden Maßnahmen zum Brandschutz und Arbeitssicherheit, gibt es Wege, den eigenen Arbeitsplatz so sicher wie möglich zu gestalten.

Ein plötzlicher Herzstillstand beispielsweise kann jederzeit passieren. Mit einem Defibrillator vor Ort können Ihre Mitarbeitenden sofort helfen und wertvolle Minuten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes überbrücken.

Ein Automatisierter Externer Defibrillator (AED) ist ein lebensrettendes Gerät, das im Falle eines plötzlichen Herzstillstands zum Einsatz kommt. Der Defibrillator analysiert den Herzrhythmus und gibt, falls notwendig, automatisch einen Elektroschock ab, um den normalen Herzschlag wiederherzustellen.

Anwendung eines Defibrillators

Defibrillator - Sicherheitsgefühl

Defibrillator für Ihr Unternehmen

AEDs geben klare Anweisungen und schaffen Sicherheit für Ihre Mitarbeitenden. 

Halbautomatischer AED

Schockabgabe nach Bestätigung – ideal für ungeübte Mitarbeitende

Klare Sprachansagen

Hohe Anwendungssicherheit

Alternative

Vollautomatischer AED

Schockabgabe erfolgt automatisch – ohne Bestätigung durch Mitarbeitenden

Klare Sprachansagen

Automatische Schockauslösung

Standort: Zentral, gut sichtbar – z.B. im Empfang- o. Eingangsbereich und gekennzeichnet durch genormtes Rettungsschild nach DIN EN ISO 7010

Defibrillatoren können Sie bei uns auch mieten, inklusive regelmäßiger Wartung und Service. Hier finden Sie dazu mehr Informationen: Defibrillatoren zur Miete

Mehr über die Unterschiede zwischen voll- und halbautomatischen Defibrillatoren erfahren Sie hier: Modellvergleich Defibrillatoren

Ja, bei gemieteten Defibrillatoren (AED) wird die Wartung inklusive Service von der brandschutzzentrale durchgeführt.

Immer bei einem neuen Defibrillator, nach Gerätewechsel oder wenn neue Mitarbeitende damit arbeiten sollen. Eine Einweisung ist verpflichtend, bevor der Defibrillator genutzt werden darf.

Der Standort eines Defibrillators ist entscheidend, damit im Ernstfall schnell reanimiert werden kann. Er sollte daher an einem Ort platziert werden, der leicht zu erreichen, zentral und gut gekennzeichnet ist. Häufig sind Defibrillatoren daher in Empfangs- oder Eingangsbereichen platziert. Durch das kennzeichnende Hinweisschild ist der Standort für alle gut sichtbar – dieses sollte über dem AED aufgehängt werden.

Fachliche Betreuung durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb

Ein sicherer und gesunder Arbeitsplatz entsteht durch fachkundige Betreuung: Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) unterstützen Sie dabei, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und Risiken frühzeitig zu erkennen und müssen bereits ab einem Mitarbeitenden schriftlich bestellt werden.

Die erforderliche Betreuungszeit richtet sich nach Größe, Gefährdung und Tätigkeitsart Ihres Betriebs. Nach DGUV Vorschrift 2 erfolgt die Einteilung in die Betreuungsgruppen I–III mit Grundbetreuung sowie betriebsspezifischer und anlassbezogener Betreuung, etwa bei Unfällen, Veränderungen oder neuen Arbeitsverfahren.

Betriebsarzt

Betreuung

Sichere Unternehmensorganisation

  • Beratung zu Arbeits- u. Gesundheitsschutz
  • Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen
  • Begleitung bei Unfällen u. Veränderungen
  • Der Betreuungsumfang nach DGUV Vorschrift 2 ist abhängig von der Größe und Gefährdung Ihres Unternehmens.

Ein Betriebsarzt ist medizinischer Ansprechpartner für die Belegschaft in allen Bereichen der Arbeitsmedizin, des Arbeitsschutzes und insbesondere der Vorsorge und Unfallverhütung.

Eine SiFa berät und unterstützt den Arbeitgeber in allen Bereichen des Arbeitsschutzes und des Gesundheitsschutzes.

Bereits ab einer beschäftigten Person muss ein Betriebsarzt bestellt werden. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob es sich um Vollzeit-, Teilzeit- oder Minijob-Beschäftigte handelt.

Bereits ab einer beschäftigten Person muss ein Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob es sich um Vollzeit-, Teilzeit- oder Minijob-Beschäftigte handelt.

Ja. Die Bestellung muss schriftlich dokumentiert werden, damit sie rechtsverbindlich ist und im Rahmen von Prüfungen nachweisbar bleibt.

Ein Betriebsarzt berät und unterstützt Ihren Betrieb z.B. bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung. Gleichzeitig ist er medizinischer Ansprechpartner für die Belegschaft in allen Bereichen der Arbeitsmedizin, des Arbeitsschutzes und insbesondere der Vorsorge und Unfallverhütung.

Die SiFa berät Sie beim Arbeitsschutz, überprüft Arbeitsmittel und Räume, unterstützt bei der Gefährdungsbeurteilung, führt Begehungen durch und hilft, Risiken frühzeitig zu erkennen.

Übersicht geeigneter Produkte für Ihren Betrieb

So müssen Sie nicht lange suchen und haben alles griffbereit.

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Brandschutzbegehung - Erstbegehung

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Mindray - Beneheart C1A Defibrillator - halbautomatischer Erste-Hilfe Defibrillator + Safeset

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Fluchtplan

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Sicherheitsbeauftragter online Kurs
Optionen wählen Dieses Produkt weist mehrere Varianten auf. Die Optionen können auf der Produktseite gewählt werden

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Gloria Design-Ständer, Edelstahl

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Cederroth Salvequick chirurgisches Klebeband

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Cederroth Erste-Hilfe-Station

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Schaumfeuerlöscher fluorfrei 6L zur Jahresmiete in der Frontansicht

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Hände-Schnelldesinfektion Wandspender für 500 ml-Flaschen

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Händedesinfektion

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Erste-Hilfe-Koffer Hygiene und Desinfektion

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Erste-Hilfe-Koffer Hygiene und Desinfektion

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Aushang Erste Hilfe

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Erste Hilfe Symbolschild

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Gerne unterstützen wir Sie im Anschluss bei der einfachen Umsetzung.

Dies ist zunächst nur eine Ersteinschätzung und keine vollständige Berechnung. Es soll Ihnen den Einstieg erleichtern und aufzeigen welche Maßnahmen notwendig sind.

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