Startseite » Sicherheitsbeauftragter » Wer übernimmt die Kosten für die Schulung zum Sicherheitsbeauftragten?
Sowohl die Fachkraft für Arbeitssicherheit, als auch Sicherheitsbeauftragte sind für jeden Betrieb ab einer gewissen Mitarbeiterzahl Pflicht. Dabei werden die Kosten für die Ausbildung von Mitarbeitenden zu Fachkräften für Arbeitssicherheit meistens von der Berufsgenossenschaft übernommen. Doch wie sieht das mit den Kosten für die Schulung aus? Wer übernimmt diese Kosten? Wir erklären Ihnen alles Wichtige über die anfallenden Kosten für die Schulung.
Sie sind Mitarbeitende, die eine Schulung über den Arbeitsschutz erhalten und dadurch in der Lage sind, die Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz zu fördern. Jedoch ersetzen sie damit nicht die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Die Schulung zum Sicherheitsbeauftragten ist von großer Bedeutung, denn die Ausgebildeten erfüllen nicht nur das Gesetz, sondern tragen auch zur Sicherheit am Arbeitsplatz bei. Grundsätzlich haben Sibe im Betrieb eine unterstützende Funktion gegenüber dem Arbeitgeber. Diese umfasst das Identifizieren potenzieller Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie die Überprüfung, ob vorgeschriebene Schutzvorrichtungen und Schutzausrüstungen vorhanden sind und korrekt angewendet werden.
Welche genauen Kosten für die Ausbildung für Ihren Betrieb anfallen, hängt natürlich vom jeweiligen Schulungsanbieter ab. Diese bestehen aus den tatsächlichen Kosten für die Schulung, den entstehenden Fahrtkosten und der zeitliche Aufwand. Denn während die entsprechenden Mitarbeitenden bei der Schulung mitmachen, können sie natürlich nicht ihrer eigentlichen Arbeit nachgehen.
Die Kosten für die Brandschutzhelfer Ausbildung und auch die Kosten for Schulung werden in der Regel nicht von der Berufsgenossenschaft übernommen wird und der Arbeitgeber muss diese Schulungen selbst zahlen.
Nach dem Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) §23 wird die Schulung zum Sicherheitsbeauftragter in der Regel von der Berufsgenossenschaft oder von der Unfallkasse, bei der der Betrieb gesetzlich unfallversichert ist, übernommen. Darüber hinaus erhalten sie von ihrem Betrieb sogar weiterhin das gewohnte Entgelt während ihrer Ausbildung.
Die Ausbildung im Betrieb ist in Deutschland bei mehr als 20 Beschäftigten gesetzlich vorgeschrieben. Es gibt spezifische Vorschriften, die Arbeitgeber dazu verpflichten, Sibe zu benennen und sicherzustellen, dass sie über die notwendige Schulung und Ausbildung verfügen. So geben es zum Beispiel die DGUV Vorschrift 1, das § 22 SGB VII und die DGUV Information 211-042 vor.
Laut dieser Vorschriften muss bei mehr als 21 Mitarbeitenden mindestens ein Sibe ausgebildet werden. Bei über 150 Mitarbeitenden sind es dann schon zwei Sibe, die im Unternehmen sein müssen. Um die Vorschriften einzuhalten muss die räumliche, die zeitliche und die fachliche Nähe beachtet werden.
Das Einhalten dieser Vorschriften dient nicht nur zum Schutz der Mitarbeitenden und des Unternehmens, sondern ist auch Teil der regelmäßigen Kontrolle der Maßnahmen zur Arbeitssicherheit. Denn die Aufsichtsbehörden der Bundesländer sind befugt Betriebsstätten zu betreten und zu kontrollieren. Es ist daher ratsam, die gesetzlichen Bestimmungen zu überprüfen und sicherzustellen, dass im Betrieb ausreichend Sibe ausgebildet sind, um den Arbeitsschutz zu gewährleisten.
Grundsätzlich sind alle Unternehmen mit über 20 Mitarbeitenden in Deutschland dazu verpflichtet, mindestens einen auszubilden. Im Rahmen dessen werden die Kosten für die Schulung weder von der Berufsgenossenschaft noch von der Unfallkasse übernommen.
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