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Sicherheitsbeauftragter: Checkliste für den Betrieb

In Deutschland sind Sicherheitsbeauftragte im Betrieb Pflicht, das gibt unter anderem das Arbeitsschutzgesetz vor. Sicherheitsbeauftragte sind Mitarbeitende, die dazu ausgebildet werden, die Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz zu fördern. Dafür gibt es eine Schulung zum Sicherheitsbeauftragten. Hier erlernen die Teilnehmenden Wissen über die Grundlagen zum Arbeitsschutz und den Praxisbezug. Mit unserer Sicherheitsbeauftragter Checkliste sind Sie bestens informiert und können das Thema schnell abhaken!

Checkliste Sicherheitsbeauftragter im Betrieb

In Deutschland sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, Sicherheitsbeauftragte für ihren Betrieb zu bestellen und auszubilden. So geben es die DGUV Vorschrift 1 , das § 22 SGB VII und die DGUV Information 211-042 vor. Dementsprechend ist der Sicherheitsbeauftragte im Betrieb Pflicht. Dies gilt unabhängig der Branche, in der Ihr Betrieb tätig ist. 

Prinzipiell gibt es keine Einschränkungen, um an der Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten teilzunehmen. Es werden keine Vorkenntnisse oder eine besondere Affinität für den Arbeitsschutz verlangt, auch wenn das natürlich förderlich ist. Doch grundsätzlich kann jeder Mitarbeitende Sicherheitsbeauftragter werden.

Der Sicherheitsbeauftragte wird vom Arbeitgeber offiziell bestellt. Bei regelmäßig 50 Mitarbeitenden ist jedes Unternehmen verpflichtet, mindestens einen SiBe zu bestellen. Allerdings ist diese Schwelle in Betrieben mit einem besonderen Risiko auf bereits 20 Mitarbeitende heruntergesetzt. Ob ein erhöhtes Risiko besteht, erfahren Sie in der Gefährdungsbeurteilung Ihres Unternehmens.

In der Regel erfolgt die Bestellung schriftlich, sodass die Rolle und der Zuständigkeitsbereich im Unternehmen klar festgelegt sind.

Grundsätzlich braucht jeder Betrieb mit regelmäßig 50 Mitarbeitenden mindestens einen ausgebildeten Sicherheitsbeauftragten. Allerdings ist diese Schwelle in Betrieben mit einem besonderen Risiko auf bereits 20 Mitarbeitende heruntergesetzt.

Zur Berechnung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragte können Sie unseren Kalkulator benutzen. Ansonsten gilt: ab 50 Mitarbeitenden muss mindestens ein Sibe bestellt werden. 

Die Faktoren zur Bestimmung der richtigen Anzahl von Sicherheitsbeauftragten sind folgende:

  • Im Unternehmen bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren

  • Räumliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten

  • Zeitliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten

  • Fachliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten

  • Anzahl der Beschäftigten

Die Wahl der Sicherheitsbeauftragte sollte also auf die Mitarbeitenden fallen, die regelmäßig vor Ort sind und auch langfristig Teil des Unternehmens bleiben. So sind zum Beispiel Aushilfen oder Mitarbeitende, die viel reisen, nicht zu empfehlen.

Die Schulung zum Sicherheitsbeauftragten findet zu 100 % online statt und kombiniert flexible Selbstlerneinheiten mit interaktiven Live-Elementen.
Zunächst absolvieren Ihre Mitarbeitenden eine Selbstlern-Einheit (4 UE, ca. 3 Stunden), die als interaktives E-Learning-Modul zur Verfügung steht. So können sie sich zeitlich flexibel auf die Schulung vorbereiten.

Anschließend folgt ein Live-Webinar mit einem erfahrenen Dozierenden (2 Tage, 9 UE, ca. 8 Stunden), in dem das Wissen vertieft und praxisnah ergänzt wird. Dabei haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, Fragen zu stellen und sich aktiv auszutauschen.
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten alle Teilnehmenden ein Teilnahmezertifikat – ganz ohne Prüfung.

Gesetzlich sind keine Fortbildungen für Sicherheitsbeauftragte vorgeschrieben. Dennoch empfiehlt die DGUV, alle 3 Jahre eine Fortbildung zu machen, um auf den neusten Stand hinsichtlich der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu bleiben.

Die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten sind vielfältig. Grundsätzlich haben Sicherheitsbeauftragte im Betrieb eine unterstützende Funktion gegenüber dem Arbeitgeber. Diese umfasst das Identifizieren potenzieller Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie die Überprüfung, ob vorgeschriebene Schutzvorrichtungen und Schutzausrüstungen vorhanden sind und korrekt angewendet werden.

Außerdem stehen Sicherheitsbeauftragte ihren Kollegen und Kolleginnen bei Fragen zum Arbeitsschutz zur Verfügung und können aufklären.

Sicherheitsbeauftragte im Betrieb kommen also vor allem im Bereich des Arbeitsschutzes zum Einsatz. 

Der Sicherheitsbeauftragte (SiBe) hat eine unterstützende und beratende Rolle im Unternehmen, während die Verantwortung für den Arbeitsschutz weiterhin beim Arbeitgeber liegt.

Er achtet im Arbeitsalltag auf mögliche Gefahren, weist auf Sicherheitsmängel hin und hilft dabei, Unfälle zu vermeiden.

In der Schulung zum Sicherheitsbeauftragten lernen die Teilnehmenden alles Wichtige rund um den Arbeitsschutz. Inhalte der Schulung sind die Grundlagen des Arbeitsschutzes, also die Aufgaben des Sibe und die rechtlichen Grundlagen. Außerdem die Vertiefung der Grundlagen, in dem unter anderem die Gesetzgebung im Arbeitsschutz und die Entstehung von Arbeitsunfällen vertieft werden. Am Ende gibt es einen Praxisbezug, der die Gefährdungsbeurteilung, den Brandschutz und Betriebsanweisungen thematisiert.

Wer Sicherheitsbeauftragte ausbilden darf, ist in der SGB VII, § 23 aufgezählt. Denn im Regelfall bilden die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen Sicherheitsbeauftragten branchenspezifisch aus.

Ja. Nach der erfolgreichen Teilnahme an der Schulung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat bzw. eine Teilnahmebescheinigung, das sie als ausgebildete Sicherheitsbeauftragte ausweist.

Dieses Zertifikat dient dem Arbeitgeber als Nachweis, dass die Mitarbeitenden über die notwendige Qualifikation im Arbeitsschutz verfügen. Eine gesetzliche Ablaufzeit gibt es nicht, allerdings wird empfohlen, das Wissen regelmäßig aufzufrischen

Für die Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter ist kein zusätzliches Gehalt gesetzlich vorgeschrieben. Die Rolle wird in der Regel als zusätzliche Aufgabe neben der eigentlichen Tätigkeit im Unternehmen übernommen.

Dennoch leisten Sicherheitsbeauftragte einen wichtigen Beitrag zur Arbeitssicherheit, indem sie auf Gefahren hinweisen und helfen, Unfälle im Betrieb zu vermeiden.

Der Sicherheitsbeauftragte unterstützt und berät den Arbeitgeber in Sachen Arbeitsschutz. Er hilft bei Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, in dem er zum Beispiel überprüft, ob vorgeschriebene Schutzvorrichtungen und Schutzausrüstungen vorhanden sind.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hingegen berät und unterstützt den Arbeitgeber bezüglich des Arbeitsschutzes und des Gesundheitsschutzes. Außerdem sorgt er dafür, dass bestimmte Vorschriften erfüllt werden und hilft bei der Planung von Maßnahmen zur Verbesserung der Unfallverhütung.

Der Unterschied dieser beiden Funktionen liegt in ihrem Aufgabenbereich.

Der Sicherheitsbeauftragte (SiBe) unterstützt den Arbeitgeber in allen Fragen der allgemeinen Arbeitssicherheit und Unfallverhütung.

Der Brandschutzhelfer ist speziell für den betrieblichen Brandschutz zuständig und unterstützt im Ernstfall bei der Brandbekämpfung und Evakuierung.

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