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Checkliste: Sicherheitsbeauftragte im Betrieb

In Deutschland sind Sicherheitsbeauftragte im Betrieb Pflicht, das gibt unter anderem das Arbeitsschutzgesetz vor. Sicherheitsbeauftragte sind Mitarbeitende, die dazu ausgebildet werden, die Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz zu fördern. Dafür gibt es eine Schulung zum Sicherheitsbeauftragten. Hier erlernen die Teilnehmenden Wissen über die Grundlagen zum Arbeitsschutz und den Praxisbezug. Mit unserer Checkliste zum Sicherheitsbeauftragten im Betrieb sind Sie bestens informiert und können das Thema schnell abhaken!

Checkliste Sicherheitsbeauftragter im Betrieb

In Deutschland sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, Sicherheitsbeauftragte für ihren Betrieb auszubilden. So geben es die DGUV Vorschrift 1 , das § 22 SGB VII und die DGUV Information 211-042 vor. Dementsprechend ist der Sicherheitsbeauftragte im Betrieb Pflicht.

Prinzipiell gibt es keine Einschränkungen, um an der Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten teilzunehmen. Es werden keine Vorkenntnisse oder eine besondere Affinität für den Arbeitsschutz verlangt, auch wenn das natürlich förderlich ist. Doch grundsätzlich kann jeder Mitarbeitende Sicherheitsbeauftragter werden.

Grundsätzlich braucht jeder Betrieb ab 21 Mitarbeitenden mindestens einen ausgebildeten Sicherheitsbeauftragten. Dabei ist es egal, um welche Betriebsform oder Industrie es sich handelt. Denn diese Dinge haben lediglich einen Einfluss auf die benötigte Anzahl der Sicherheitsbeauftragten.

Zur Berechnung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragte können Sie unseren Kalkulator benutzen. Ansonsten gilt: ab 21 Mitarbeitenden muss mindestens ein Sibe bestellt werden. Ab 150 Beschäftigten sind dann zwei Sibe vorgeschrieben. Ein weiterer Sicherheitsbeauftragter ist je angefangene weitere 250 Beschäftigte zu bestellen.

Die Faktoren zur Bestimmung der richtigen Anzahl von Sicherheitsbeauftragten sind folgende:

  • Im Unternehmen bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren

  • Räumliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten

  • Zeitliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten

  • Fachliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten

  • Anzahl der Beschäftigten

Die Wahl der Sicherheitsbeauftragte sollte also auf die Mitarbeitenden fallen, die regelmäßig vor Ort sind und auch langfristig Teil des Unternehmens bleiben. So sind zum Beispiel Aushilfen oder Mitarbeitende, die viel reisen, nicht zu empfehlen.

Die Anzahl der Standorte Ihres Unternehmens sind wichtig, da Sie laut § 22 Sozialgesetzbuch (SGB) VII und der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information 211-042 verpflichtet sind, die räumliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten einzuhalten. Das bedeutet, dass ein Sicherheitsbeauftragter nicht für mehrere Standorte zuständig sein kann. Demnach benötigen Sie bei jedem Standort mit über 20 Mitarbeitenden je mindestens einen weiteren Sicherheitsbeauftragten.

Es gibt verschiedene Schulungsformate, die sich in der Dauer und dem Ort unterscheiden. Welches das für Sie passende ist, kommt natürlich ganz auf Ihren Betrieb und Ihre Präferenzen an.

Für kleine Betriebe oder auch deutschlandweit verbreitete Filialen eignet sich zum Beispiel die offene Schulung, die zusammen mit anderen kleinen Unternehmen stattfindet. 

Wenn Sie jedoch mehr als 3 Ihrer Mitarbeitenden zu Sicherheitsbeauftragten ausbilden, ist es auch möglich, die Schulung bei Ihnen im Betrieb durchzuführen. Hierbei kann besser auf Ihre individuellen Umstände im Betrieb eingegangen werden.

Die Schulungen werden jeweils in zwei Tagesseminaren in Vollzeit abgehalten.

Wir bieten außerdem auch noch eine Fortbildung zum Sicherheitsbeauftragten an. Diese eignet sich besonders für bereits ausgebildete Sicherheitsbeauftragte, die nach einiger Zeit ihre Kenntnisse auffrischen und auf dem neuesten Stand bleiben wollen. Diese Fortbildung wird in 8 Unterrichtseinheiten unterrichtet.

Gesetzlich sind keine Fortbildungen für Sicherheitsbeauftragte vorgeschrieben. Dennoch empfiehlt die DGUV, alle 3 Jahre eine Fortbildung zu machen, um auf den neusten Stand hinsichtlich der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu bleiben.

Die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten sind vielfältig. Grundsätzlich haben Sicherheitsbeauftragte im Betrieb eine unterstützende Funktion gegenüber dem Arbeitgeber. Diese umfasst das Identifizieren potenzieller Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie die Überprüfung, ob vorgeschriebene Schutzvorrichtungen und Schutzausrüstungen vorhanden sind und korrekt angewendet werden.

Außerdem stehen Sicherheitsbeauftragte ihren Kollegen und Kolleginnen bei Fragen zum Arbeitsschutz zur Verfügung und können aufklären.

Sicherheitsbeauftragte im Betrieb kommen also vor allem im Bereich des Arbeitsschutzes zum Einsatz. 

In der Schulung zum Sicherheitsbeauftragten lernen die Teilnehmenden alles Wichtige rund um den Arbeitsschutz. Inhalte der Schulung sind die Grundlagen des Arbeitsschutzes, also die Aufgaben des Sibe und die rechtlichen Grundlagen. Außerdem die Vertiefung der Grundlagen, in dem unter anderem die Gesetzgebung im Arbeitsschutz und die Entstehung von Arbeitsunfällen vertieft werden. Am Ende gibt es einen Praxisbezug, der die Gefährdungsbeurteilung, den Brandschutz und Betriebsanweisungen thematisiert.

Wer Sicherheitsbeauftragte ausbilden darf, ist in der SGB VII, § 23 aufgezählt. Denn im Regelfall bilden die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen Sicherheitsbeauftragten branchenspezifisch aus.

Der Sicherheitsbeauftragte unterstützt und berät den Arbeitgeber in Sachen Arbeitsschutz. Er hilft bei Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, in dem er zum Beispiel überprüft, ob vorgeschriebene Schutzvorrichtungen und Schutzausrüstungen vorhanden sind.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hingegen berät und unterstützt den Arbeitgeber bezüglich des Arbeitsschutzes und des Gesundheitsschutzes. Außerdem sorgt er dafür, dass bestimmte Vorschriften erfüllt werden und hilft bei der Planung von Maßnahmen zur Verbesserung der Unfallverhütung.

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