Startseite » Brandschutzhelfer » Wer übernimmt die Kosten für die Brandschutzhelfer Ausbildung?
Sowohl Brandschutzhelfer, als auch Ersthelfer sind für jeden Betrieb Pflicht. Die Kosten für die Ausbildung von Mitarbeitenden zu Ersthelfern wird dabei von der Berufsgenossenschaft übernommen. Doch wie sieht das mit den Kosten für die Brandschutzhelferausbildung aus? Wer übernimmt diese Kosten? Wir erklären Ihnen alles Wichtige über die anfallenden Kosten für die Brandschutzhelferausbildung.
Die Brandschutzhelferausbildung ist von großer Bedeutung, da sie sicherstellt, dass im Notfall schnell und effektiv reagiert werden kann. Im Rahmen dieser Schulung erfahren die Teilnehmenden mehr über die betriebliche Brandschutzorganisation und den Einsatz von verschiedenen Feuerlöscheinrichtungen. Dadurch sind sie in der Lage, Brände frühzeitig zu erkennen, Maßnahmen zur Brandbekämpfung einzuleiten und die Evakuierung zu organisieren. Durch die Ausbildung wird die Sicherheit am Arbeitsplatz erhöht und das Risiko von Bränden und deren Folgen minimiert.
Welche genauen Kosten für die Brandschutzhelferausbildung für Ihren Betrieb anfallen, hängt natürlich vom jeweiligen Schulungsanbieter ab. Diese bestehen aus den tatsächlichen Kosten für die Schulung, den entstehenden Fahrtkosten und der zeitliche Aufwand. Denn während die entsprechenden Mitarbeitenden bei der Brandschutzhelferschulung mitmachen, können sie natürlich nicht ihrer eigentlichen Arbeit nachgehen. Dieser Aufwand lässt sich jedoch reduzieren, indem man zum Beispiel den theoretischen Teil online oder als kleiner Betrieb die Schulung gemeinsam mit anderen Unternehmen durchführt.
Während die Kosten für die Ersthelfer Ausbildung in der Regel von der Berufsgenossenschaft übernommen werden, ist dies bei der Brandschutzhelferausbildung leider nicht der Fall. Das liegt daran, dass es für die Brandschutzhelferausbildung zwar gewisse Vorgaben gibt, was den Inhalt und die Anforderungen angeht, die genaue Ausbildung jedoch betriebsabhängig ist. Schließlich richtet sich der Inhalt dieser Schulung nach den vorliegenden Brandgefahren im spezifischen Betrieb.
Der Ersthelfer-Kurs hingegen hängt nicht von betriebsspezifischen Anforderungen ab. Daher wird dieser Kurs auch von der Berufsgenossenschaft übernommen, da sie hier ja genau wissen welche Kosten sie wofür übernehmen.
Der Arbeitgeber muss also für die Kosten für die Brandschutzhelferausbildung aufkommen. Obwohl dies nicht von der Berufsgenossenschaft übernommen wird, lohnt es sich dennoch die Regeln rund um den betrieblichen Brandschutz einzuhalten. Nicht nur um für die Sicherheit aller Mitarbeitenden zu sorgen, sondern auch aus finanziellen Gründen. Denn sollte es doch mal zu einem Brand im Unternehmen kommen, kann es zu Problemen mit Versicherungen kommen, wenn die Richtlinien nicht eingehalten wurden.
Die Ausbildung im Betrieb ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Es gibt spezifische Vorschriften, die Arbeitgeber dazu verpflichten, welche zu benennen und sicherzustellen, dass sie über die notwendige Schulung und Ausbildung verfügen. So geben es zum Beispiel das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung und die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 vor.
Laut dieser Vorschriften müssen mindestens 5% der Mitarbeitenden zu Brandschutzhelfern ausgebildet werden. Diese Mindestanforderungen gilt für eine normale Brandgefährdung und Umstände wie man sie in einem gewöhnlichen Büro findet. Wenn jedoch eine erhöhte Brandgefahr vorliegt oder die Arbeitszeiten in Schichten aufgeteilt oder saisonabhängig sind, muss der Arbeitgeber eine höhere Anzahl an Mitarbeitenden ausbilden lassen.
Das Einhalten dieser Vorschriften dient nicht nur zum Schutz der Mitarbeitenden und des Unternehmens, sondern ist auch Teil der regelmäßigen Kontrolle der Maßnahmen zur Arbeitssicherheit. Denn die Aufsichtsbehörden der Bundesländer sind befugt Betriebsstätten zu betreten und zu kontrollieren. Es ist daher ratsam, die gesetzlichen Bestimmungen zu überprüfen und sicherzustellen, dass im Betrieb ausreichend Brandschutzhelfer ausgebildet sind, um den Brandschutz zu gewährleisten.
Grundsätzlich sind alle Unternehmen in Deutschland dazu verpflichtet, 5% ihrer Mitarbeitenden auszubilden. Dennoch werden die Kosten für die Brandschutzhelferausbildung nicht von der Berufsgenossenschaft übernommen. Das liegt daran, dass dieser Kurs von den spezifischen Begebenheiten im Betrieb abhängig ist. Darin liegt auch der Unterschied zum Ersthelfer-Kurs, welcher hingegen von der Berufsgenossenschaft übernommen wird.
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