Startseite » Sicherheitsbeauftragter » Sind Sicherheitsbeauftragte im Betrieb Pflicht?
Sicherheitsbeauftragte sind für die Förderung der Arbeitssicherheit zuständig. Das bedeutet, dass Sicherheitsbeauftragte dazu ausgebildet sind, Gefahren zu erkennen und Arbeitsunfälle vorzubeugen. Die Rolle des Sicherheitsbeauftragten ist unverzichtbar, um den Arbeitgeber oder die Führungskraft bei der Umsetzung von Präventionsmaßnahmen für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu unterstützen.
Aus diesem Grund sind Sicherheitsbeauftragte im Betrieb Pflicht.
Die DGUV Information 211-042 gibt einen Überblick darüber, wie Sicherheitsbeauftragte ausgebildet werden sollen, wozu sie nach dieser Ausbildung in der Lage sind und wer Sicherheitsbeauftragte ausbilden darf. Diese Informationen werden aus den folgenden Gesetzestexten abgeleitet:
In §5 des Arbeitsschutzgesetz geht es um die Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Dieser Paragraph beschreibt, wodurch mögliche Gefahren für die Mitarbeitenden entstehen können. Der Arbeitgeber ist demnach dazu verpflichtet, derartige Gefahren im eigenen Betrieb zu identifizieren und die entsprechenden Arbeitsschutz-Maßnahmen zu treffen. Dies ist laut §6 auch in der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren. Ebenso müssen auch Arbeitsunfälle verzeichnet werden.
Die §20 der DGUV Vorschrift 1 “Grundsätze der Prävention” besagt, dass Betriebe dazu verpflichtet sind Sicherheitsbeauftragte zu bestellen.
Der Arbeitgeber muss dem Sicherheitsbeauftragten Gelegenheit dazu geben, seine Aufgaben zu erfüllen, insbesondere in seinem Bereich an Betriebsbesichtigungen sowie Untersuchungen von Unfällen und Berufskrankheiten durch die Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger teilzunehmen. Zudem dürfen Sicherheitsbeauftragte wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden.
Das SGB VII besagt, dass dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten der Unternehmer unter Berücksichtigung der im Unternehmen bestehenden Verhältnisse Sicherheitsbeauftragte in der erforderlichen Anzahl zu bestellen hat. Des Weiteren besagt dieses Gesetz, dass die Sicherheitsbeauftragten den Arbeitgeber bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten unterstützen. Dabei überzeugen sie sich insbesondere von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen. Auch auf Unfall- und Gesundheitsgefahren machen die Sibe aufmerksam.
Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, die durch die Fachkunden Gefährdungsbeurteilung festgestellten Gefahren im Betrieb zu mildern, beziehungsweise entsprechende Maßnahmen dagegen bereitzustellen. Dazu gehört auch die Pflicht, Sicherheitsbeauftragte im Betrieb auszubilden.
Diese Verantwortung kann der Geschäftsführende auch an Dritte delegieren. Das muss jedoch schriftlich und offiziell festgehalten werden, damit es rechtlich wirksam ist. Ob ein Dienstleister diese Verantwortung allerdings übernimmt, ist individuell und sollte unbedingt klar kommuniziert werden.
Grundsätzlich haben Sicherheitsbeauftragte im Betrieb eine unterstützende Funktion gegenüber dem Arbeitgeber. Diese umfasst das Identifizieren potenzieller Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie die Überprüfung, ob vorgeschriebene Schutzvorrichtungen und Schutzausrüstungen vorhanden sind und korrekt angewendet werden.
Zu Ihren Aufgaben gehören:
Einführung von Sicherheitsmaßnahmen und -richtlinien
Schulung der Mitarbeitenden in Sicherheitsfragen
Untersuchung von Arbeitsunfällen und Vorschlagen von Präventionsmaßnahmen
Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Betriebsanweisungen
Zusammenarbeit mit Behörden und anderen Sicherheitsbeauftragten
Wie genau Sie diese Aufgaben erledigen können, lernen Sie in der Schulung zum Sicherheitsbeauftragten.
Wenn diese Gesetze zum Sicherheitsbeauftragten nicht eingehalten werden, geht der Arbeitgeber nicht seiner Fürsorgepflicht nach. Dabei ist zu betonen, dass hier nicht das Unternehmen haftet, sondern der Geschäftsführer. Außerdem kann es durch das Verletzen dieser Pflicht zu Problemen mit der Versicherung kommen. Diese kann nämlich argumentieren, dass nicht alle Richtlinien zum Arbeitsschutz eingehalten wurden und daher der Arbeitgeber selbst haftet. Dabei geht es dann nicht nur um Sach-, sondern auch um Personenschäden.
Die Missachtung der Pflicht zum Sicherheitsbeauftragten kann weitreichende Folgen haben. Denn von Zeit zu Zeit wird der Arbeitsschutz in Unternehmen überprüft und wenn dort Mängel verzeichnet werden, kann auch das zu erheblichen Konsequenzen wie Bußgeldern führen.
Um also das Risiko einer Anzeige oder Arbeitsunfälle zu vermeiden, sollten Sie die Pflicht Sicherheitsbeauftragte im Betrieb auszubilden nicht vernachlässigen und entsprechend dokumentieren! Denn der Aufwand einer solchen Schulung ist wesentlich geringer als die Verhandlungen mit der Versicherung.
Arbeitgeber haben die Pflicht Sicherheitsbeauftragte im Betrieb auszubilden. Das legen unter anderem das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV so fest. Die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten muss nicht zwingend wiederholt werden.
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