Startseite » Sicherheitsbeauftragter » Wer darf Sicherheitsbeauftragte ausbilden?
Sicherheitsbeauftragte sind ein wichtiger Teil für die Förderung der Arbeitssicherheit. Denn in Deutschland muss jeder Betrieb mit mehr als 20 Beschäftigten mindestens einen Mitarbeitender zum Sicherheitsbeauftragten ausbilden, das ist eine Voraussetzung. Diese Personen sind dann in der Lage, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu fördern und zu unterstützen. Doch wer darf Sicherheitsbeauftragte ausbilden? In diesem Artikel wird erläutert, welche rechtlichen Grundlagen für die Schulung und Ausbildung gelten, wer qualifiziert ist sie durchzuführen und welche Inhalte dabei vermittelt werden.
Für die Schulung oder die Ausbildung gibt die DGUV Information 211-042 einen umfassenden Überblick. Hier wird erläutert welche Gesetze gelten, worin sie ausgebildet werden müssen und wer berechtigt ist, auszubilden.
Aus den folgenden Gesetzen ergibt sich die Notwendigkeit für im Unternehmen:
Das siebte Sozialgesetzbuch § 22 (SGB VII)
Der Gesetzgeber lässt weitestgehend offen, wer Sicherheitsbeauftragte ausbilden darf und welche Fachkunde hierfür notwendig ist. Die Unfallversicherungsträger haben gemäß dem Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) die Aufgabe, die erforderliche Ausbildung und Fortbildung in den Unternehmen sicherzustellen. Sie bieten dem Arbeitgeber diese Fort- und Ausbildungen kostenlos an.
Die Nachfrage ist dementsprechend hoch. Da diese Termine aber oftmals beschränkt und daher oft im voraus ausgebucht sind, werden auch einige kostpflichtige externe Schulungen und auch eine Ausbildung angeboten (zum Beispiel von der DEKRA). Die Kosten für die Schulung werden dann nicht von den Unfallversicherungsträgern übernommen.
Ob man selbst ausbilden darf, hängt ganz von den eigenen Qualifikationen und dem bisherigen Werdegang ab. Somit ist es möglich, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit ausbilden kann.
Ein Vorteil davon kann nämlich sein, dass man den eigenen Betrieb am besten kennt und daher auch dessen Gefahren kennt. So kann bei der Ausbildung direkt auf diese Gefahrenstellen hingewiesen und in den Inhalten dementsprechend thematisiert werden. Dadurch kann die sonst auch zweitägige Grundausbildung zum Sicherheitsbeauftragten flexibler gestaltet werden. Denn diese Flexibilität und die betriebsspezifischen Merkmale zu thematisieren ist unter Umständen in einer anderen Ausbildung oder Schulung nicht immer gegeben, da in diesen Schulungen meist auch mehrere Personen aus unterschiedlichen Unternehmen teilnehmen.
Ein weiterer Vorteil davon ist, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Sicherheitsbeauftragte direkt von Anfang an eng miteinander arbeiten. Denn gemäß § 20 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 1 müssen die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte eng mit den Sicherheitsbeauftragten zusammenarbeiten, dies muss der Unternehmer dann sicherstellen, ab der Ausbildung an.
Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitenden müssen mindestens eine Person zum Sicherheitsbeauftragten ausbilden lassen. Ab 150 Mitarbeitenden sind mindestens zwei ausgebildete Sicherheitsbeauftragte erforderlich. Dabei ist auf fachliche, räumliche und zeitliche Nähe zu achten, da diese Faktoren die benötigte Anzahl an Sicherheitsbeauftragten beeinflussen können.
Die Ausbildung muss gesetzlich nicht wiederholt werden. Die DGUV empfiehlt dennoch, alle 3 Jahre eine Fortbildung zu besuchen, da es auch im Arbeitsschutz immer wieder Neuerungen gibt. Also gilt dies nicht aus Voraussetzung, aber als Empfehlung.
Mit unserer Checkliste zum Sicherheitsbeauftragten können Sie sichergehen, dass Sie bei der Ausbildung an alles gedacht haben.
Unternehmen können die Dienste der Unfallversicherungsträger nutzen, um auszubilden. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, diese Ausbildung bei einem externen Anbieter oder durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit durchzuführen. Letztere Methode bietet den Vorteil, betriebsspezifische Merkmale direkt zu berücksichtigen.
Weitere Themen behandeln wir auf unserer Website, wie zum Beispiel die Thematik wer Brandschutzhelfer werden darf, Kosten und Infos zur Schulung zum Sibe, Schulungsangebote im offenen oder auch im Live Online Training.
Haben Sie weitere Fragen oder Anregungen? Dann kontaktieren Sie uns gerne!
Kontaktieren Sie uns auch
telefonisch oder per E-Mail
Wir nutzen Ihre Kontaktinformationen nur, um Sie bezüglich unserer Produkte und Dienstleistungen zu kontaktieren.
Sie können sich jederzeit von diesen Benachrichtigungen abmelden.
Notwendiges muss einfach sein –
Ihr effizienter Zugang zu Brandschutz und Arbeitssicherheit im Unternehmen.
kontakt@brandschutz-zentrale.de
+49 521 898 809-40
Montag bis Freitag von 9:00-17:00
© 2019-2025 Fireschutz GmbH
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von OpenStreetMap. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen