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Die Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter liegen vor allem in der Förderung der Arbeitssicherheit. Das bedeutet, dass Sicherheitsbeauftragte dazu ausgebildet sind, Gefahren zu erkennen und Arbeitsunfällen vorzubeugen.
Die Rolle des Sicherheitsbeauftragten ist unverzichtbar, um den Arbeitgeber oder die Führungskraft bei der Umsetzung von Präventionsmaßnahmen für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu unterstützen.
Grundsätzlich haben Sicherheitsbeauftragte im Betrieb eine unterstützende Funktion gegenüber dem Arbeitgeber. Diese umfasst das Identifizieren potenzieller Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie die Überprüfung, ob vorgeschriebene Schutzvorrichtungen und Schutzausrüstungen vorhanden sind und korrekt angewendet werden.
Zu Ihren Aufgaben gehören:
Einführung von Sicherheitsmaßnahmen und -richtlinien
Schulung der Mitarbeitenden in Sicherheitsfragen
Untersuchung von Arbeitsunfällen und Vorschlagen von Präventionsmaßnahmen
Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Betriebsanweisungen
Zusammenarbeit mit Behörden und anderen Sicherheitsbeauftragten
Wie genau Sie diese Aufgaben erledigen können, lernen Sie in der Schulung zum Sicherheitsbeauftragten.
Als Mindestanzahl zur Durchführung von Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter legt der Gesetzgeber in der § 22 SGB VII fest, dass mindestens ein Sicherheitsbeauftragter ab 21 Mitarbeitenden ausgebildet werden muss. Ab 150 Mitarbeitenden müssen dann mindestens zwei Sicherheitsbeauftragte bestellt werden. Weitere Vorschriften, die bei der Bestellung beachtet werden müssen, sind in der DGUV Information 211-042 festgelegt.
Jedoch ist dieser Anteil relativ, da auch Ausfälle durch Urlaubstage, Krankheitsfälle und Elternzeit in Betracht gezogen werden müssen. Deswegen müssen Sie also die Anzahl betriebsspezifisch anpassen. Denn insbesondere in Schichtbetrieben kann nicht garantiert werden, dass stets ein Sicherheitsbeauftragter im Betrieb anwesend ist. Also muss man entweder bei der Planung genau darauf achten, oder von vornherein mehr Mitarbeitenden ausbilden.
Sicherheitsbeauftragte haben keine Weisungsbefugnis, das bedeutet, dass sie lediglich als Berater dienen. Sie haften dadurch weder zivil- noch strafrechtlich, denn die rechtliche Verantwortung für die Arbeitssicherheit liegt bei dem Unternehmer selbst.
Zur Vermittlung der notwendigen Kenntnisse besuchen Sie am Besten eine Schulung. Diese Schulung erhalten alle von der Geschäftsführung ernannten Sicherheitsbeauftragte im Unternehmen.
In der Schulung zum Sicherheitsbeauftragten lernen die Teilnehmenden alles Wichtige rund um den Arbeitsschutz. Inhalte der Schulung sind die Grundlagen des Arbeitsschutzes, also die Aufgaben des SiBe und die rechtlichen Grundlagen. Außerdem die Vertiefung der Grundlagen, in dem unter anderem die Gesetzgebung im Arbeitsschutz und die Entstehung von Arbeitsunfällen vertieft werden. Am Ende gibt es einen Praxisbezug, der die Gefährdungsbeurteilung, den Brandschutz und Betriebsanweisungen thematisiert.
Am Ende der zwei tägigen Schulung bekommt dann jeder Teilnehmende eine Teilnahmebescheinigung.
Diese Schulung ist gesetzlich vorgegeben, die Fortbildung zum Sicherheitsbeauftragten dagegen nicht. Die DGUV empfiehlt dennoch, die Schulung zum SiBe alle 3 Jahre zu wiederholen. Denn nur so bleibt man auf dem neuesten Kenntnisstand in Sachen Arbeitssicherheit. Somit kann man sicherstellen, dass alles dafür getan wird, um die Arbeitssicherheit so umfassend wie möglich zu erhalten. Wir bieten Ihnen Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten in verschiedenen Formen an, perfekt auf Sie zugeschnitten.
Grundsätzlich kann jeder Mitarbeitende im Betrieb Sicherheitsbeauftragter werden. Denn es werden keine bestimmten Qualifikationen oder Vorkenntnisse benötigt. Der Sicherheitsbeauftragte übernimmt dann die Aufgabe, die Arbeitssicherheit und die Arbeitsgesundheit zu fördern.
Eine Schulung ist hierbei unerlässlich, um die vielfältigen Aufgaben professionell zu bewältigen. Denn neben der gesetzlichen Verpflichtung profitieren Unternehmen auch von einem gut ausgebildeten SiBe, der Unfälle verhindert und somit Produktivität und Mitarbeiterzufriedenheit steigert.
Haben Sie weitere Fragen oder Anregungen? Dann kontaktieren Sie uns gerne!
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