Startseite » Sicherheitsbeauftragter » Ab wann braucht man Sicherheitsbeauftragte im Unternehmen?
Arbeitssicherheit – ein wichtiges Thema, dass nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Arbeitgeber beschäftigt. In Deutschland gibt es eine Menge Arbeitssicherheitsmaßnahmen in Unternehmen. Dabei kann man schon mal schnell den Überblick verlieren, wenn man alles im Auge behalten muss. Sicherheitsbeauftragte fördern die Arbeitssicherheit im Unternehmen. Es stellt sich aber die Frage, ab wann braucht man Sicherheitsbeauftragte im eigenen Unternehmen? Wovon hängt die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten ab und was machen sie überhaupt? Wir beantworten Ihre Fragen hier.
Sicherheitsbeauftragte fördern die Sicherheit am Arbeitsplatz. Grundsätzlich haben Sicherheitsbeauftragte im Betrieb eine unterstützende Funktion gegenüber dem Arbeitgeber. Diese umfasst das Identifizieren potenzieller Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie die Überprüfung, ob vorgeschriebene Schutzvorrichtungen und Schutzausrüstungen vorhanden sind und korrekt angewendet werden.
Bereits bei über 20 Mitarbeitenden braucht das Unternehmen mindestens einen Sicherheitsbeauftragten. Es sollte also in jedem Betrieb ab 21 Mitarbeitenden in Deutschland einen Sicherheitsbeauftragten geben. Die Pflicht für Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden zu Sicherheitsbeauftragten auszubilden ergibt sich unter anderem aus dem 7. Sozialgesetzbuch (SGB VII) §22. Denn der Arbeitgeber hat eine sogenannte Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitenden und muss dementsprechend für deren Sicherheit am Arbeitsplatz sorgen.
Einen Einfluss auf die notwendige Anzahl der Sicherheitsbeauftragten hat primär die Anzahl der Beschäftigten, die Standorte des Unternehmens und die Personalstruktur. Doch was bedeutet das?
Laut Gesetz sollen ab 21 Mitarbeitenden mindestens ein Sicherheitsbeauftragter ausgebildet werden. Bei über 150 sind es zwei Sicherheitsbeauftragte, die bestellt werden müssen. Ab einer Mitarbeiterzahl von über 250 Beschäftigten, sind mindestens drei Sicherheitsbeauftragte zu bestellen.
Weiteren Einfluss haben noch die Standorte des Unternehmens. Denn Sicherheitsbeauftragte können nur an einem Ort sein. Es braucht dann aber jeder Standort mit über 20 Beschäftigten einen “eigenen” Sicherheitsbeauftragten.
Die Personalstruktur beeinflusst die nötige Anzahl Sicherheitsbeauftragte insofern, dass durch Schichtbetriebe, Arbeit im Home-Office oder ähnlichem die im Betrieb anwesenden Mitarbeitenden immer unterschiedlich sind. Es wäre also möglich, dass zu manchen Zeiten kein Sicherheitsbeauftragter im Betrieb anwesend ist. Auch hier sollten also mehr Mitarbeitende die Schulung zum Sicherheitsbeauftragten erhalten.
Bei der Schichtarbeit ist es zum Beispiel so, dass in jeder Schicht mindestens ein Sicherheitsbeauftragter anwesend sein muss. Hat Ihr Unternehmen zum Beispiel zwischen 20-150 Beschäftigte und arbeitet in zwei Schichtsystemen, dann benötigen Sie pro Schicht mindestens einen Sicherheitsbeauftragten.
Aushilfen oder temporäre Arbeitskräfte sind somit nicht für die Position als Sicherheitsbeauftragter zu empfehlen.
In Deutschland muss jeder Betrieb bei über 20 Mitarbeitenden mindestens einen der Mitarbeitender zum Sicherheitsbeauftragten ausbilden. Wichtige Faktoren zur der Berechnung der benötigten Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen sind die Anzahl der Beschäftigten, die Anzahl der Standorte und die Personalstruktur. Die genaue Anzahl der benötigten Sicherheitsbeauftragten können Sie mit unserem Kalkulator berechnen.
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