Startseite » Sicherheitsbeauftragter » Was unterscheidet Sicherheitsbeauftragte von der Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Um die Arbeitssicherheit zu erfüllen, gibt es eine Menge Rollen zu besetzen. Doch wo liegt eigentlich der Unterschied zwischen Sicherheitsbeauftragte und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit? Genau das wollen wir hier beleuchten. Wir erklären, welche Aufgaben den beiden Rollen zugeteilt werden, wer in welchen Betrieben gebraucht wird, was sie gemeinsam haben und worin sich der Sicherheitsbeauftragte von der Fachkraft für Arbeitssicherheit unterscheidet.
Die Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter liegen vor allem in der Förderung der Arbeitssicherheit. Das bedeutet, dass Sicherheitsbeauftragte dazu ausgebildet sind, Gefahren zu erkennen und Arbeitsunfällen vorzubeugen. Zu den Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten gehören unteranderem:
Einführung von Sicherheitsmaßnahmen und -richtlinien
Schulung der Mitarbeitenden in Sicherheitsfragen
Untersuchung von Arbeitsunfällen und Vorschlagen von Präventionsmaßnahmen
Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Betriebsanweisungen
Zusammenarbeit mit Behörden und anderen Sicherheitsbeauftragten
Zusätzlich steht der Sicherheitsbeauftragte seinen Kollegen für Fragen im Bereich Arbeitsschutz zur Verfügung.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) beraten und unterstützen den Arbeitgeber in allen Fragen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten.
Gemäß § 6 ASiG gehören folgende Aufgaben in den Zuständigkeitsbereich der Sifa:
In der DGUV Vorschrift Anhang 2 werden die Aufgaben der Sifa nochmal genauer erläutert.
Der Sicherheitsbeauftragte und die Fachkraft für Arbeitssicherheit haben unterschiedliche Aufgaben. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat einen größeren Aufgabenbereich und eine höhere Verantwortung als der Sicherheitsbeauftragte. Darum unterscheidet sich auch die jeweilige Ausbildung. Der Sicherheitsbeauftragte muss eine Schulung besuchen, um Sicherheitsbeauftragter für sein Unternehmen zu werden. Die Schulung zum Sicherheitsbeauftragten lässt sich in einem zwei Tagesseminar absolvieren. Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit dauert hingegen meist mehrere Monate.
Ein weiterer Unterschied der beiden ist, dass der Sicherheitsbeauftragte nach §22 SGB VII und DGUV Vorschrift 1 bei mehr als 20 Mitarbeitenden bestellt werden muss. Dagegen ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit nach §5 ASiG und DGUV Vorschrift 2 bereits ab dem ersten Angestellten zu bestellen. Es sind also beide ab einer gewissen Anzahl von Beschäftigten für jedes Unternehmen verpflichtend.
Außerdem unterscheiden sich der Sicherheitsbeauftragte und die Fachkraft für Arbeitssicherheit in dem Punkt, dass der Sicherheitsbeauftragte diese Tätigkeit Ehrenamtlich neben seiner sonstigen Arbeit erledigt. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit führt diese Tätigkeit hauptamtlich aus.
Daraus folgt demnach auch, dass der Sicherheitsbeauftragte nicht für sein Handeln haftbar ist, denn dieser übt nur eine beratende Funktion aus. Da die Fachkraft für Arbeitssicherheit dahingehend die Verantwortung trägt, ist diese für ihre Handlungen dann haftbar.
Um aber erst einmal Sicherheitsbeauftragter oder Fachkraft für Arbeitssicherheit zu werden, muss man unterschiedliche Qualifikationen mitbringen. Sifa kann nur derjenige werden, der bereits eine sicherheitstechnische Fachkunde (zum Beispiel Techniker oder Meister) vorweisen kann. Im Unterschied dazu kann Sicherheitsbeauftragter jeder Mitarbeiter in dem jeweiligen Betrieb werden. Dieser benötigt keine besonderen Qualifikation, lediglich eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Weitere Unterschiede zwischen der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Sicherheitsbeauftragten finden Sie in der DGUV Information 211-042.
Nach der DGUV 100-001 Grundsätze der Prävention muss der Sicherheitsbeauftragte im Unternehmen in räumlicher, fachlicher sowie zeitlicher Nähe zu den Kollegen tätig sein. Damit wird ausgeschlossen, dass diese Aufgabe eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit ausüben kann. Denn diese ist nicht immer vor Ort.
Aus der DGUV Information 211-042 geht auch hervor, dass die Sicherheitsbeauftragten ausschließlich ehrenamtlich tätig sind und darum auch auf keinem Fall die beratende Funktion einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ersetzen, sollten aber eng mit ihnen zusammenarbeiten.
Der Unterschied zwischen Sicherheitsbeauftragten und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist also groß. Zwar sorgen beide für Sicherheit im Unternehmen und werden im Arbeitsschutz geschult, doch dabei hört es beim Sicherheitsbeauftragten auch schon auf. Fachkräfte für Arbeitssicherheit hingegen organisieren und planen zusätzlich Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln und unterstützen den Arbeitgeber dabei, die jeweiligen Anforderungen einzuhalten. Deswegen unterscheiden sich die Aufgaben und Ausbildungen stark voneinander. Jedoch braucht nicht jedes Unternehmen einen Sicherheitsbeauftragten, denn dieser ist erst ab 20 Mitarbeitenden verpflichtend. Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind dahingegen in jedem deutschen Betrieb Pflicht.
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