Was unterscheidet Sicherheitsbeauftragte von der Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Um die Arbeitssicherheit zu erfüllen, gibt es eine Menge Rollen zu besetzen. Doch wo liegt eigentlich der Unterschied zwischen Sibe und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit? Genau das wollen wir hier beleuchten. Wir erklären, welche Aufgaben den beiden Rollen zugeteilt werden, wer in welchen Betrieben gebraucht wird, was sie gemeinsam haben und worin sich der Sibe von der Fachkraft für Arbeitssicherheit unterscheidet.

Unterschied Sicherheitsbeauftragter und Fachkraft für Arbeitssicherheit

Was sind die Aufgaben vom Sicherheitsbeauftragten?

Die Aufgaben liegen vor allem in der Förderung der Arbeitssicherheit. Das bedeutet, dass Sibe dazu ausgebildet sind, Gefahren zu erkennen und Arbeitsunfällen vorzubeugen. Zu den Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten gehören unteranderem:

  • Identifizierung von Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz
  • Einführung von Sicherheitsmaßnahmen und -richtlinien

  • Schulung der Mitarbeitenden in Sicherheitsfragen

  • Untersuchung von Arbeitsunfällen und Vorschlagen von Präventionsmaßnahmen

  • Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Betriebsanweisungen

  • Zusammenarbeit mit Behörden und anderen Sicherheitsbeauftragten

Zusätzlich steht er seinen Kollegen für Fragen im Bereich Arbeitsschutz zur Verfügung.

Welche Aufgaben übernimmt die Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) beraten und unterstützen den Arbeitgeber in allen Fragen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten.

Gemäß § 6 ASiG gehören folgende Aufgaben in den Zuständigkeitsbereich der Sifa:

  • Beratung und Unterstützung bei der Planung und Unterhaltung von Betriebsanlagen sowie von sozialen Einrichtungen
  • Unterstützung bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln sowie der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
  • Beratung bei der Auswahl und dem Test von Persönlichen Schutzausrüstungen
  • Empfehlungen geben bei der Gestaltung der einzelnen Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung sowie in allen Fragen der Ergonomie
  • Beurteilung der Arbeitsbedingungen 
  • Sicherheitstechnische Überprüfung der Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmittel vor der Inbetriebnahme 
  • Beobachtung bei der Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung 
  • Begehung der Arbeitsstätten und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder dem Sicherheitsbeauftragten im Betrieb mitteilen
  • Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel vorschlagen
  • Untersuchung und Auswertung von Arbeitsunfällen
  • Schutzmaßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen dem Arbeitgeber vorschlagen
  • Unterstützung des Arbeitgebers dabei, dass alle Beschäftigten im Betrieb die Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung beachten und die entsprechenden Schutzmaßnahmen bei der Arbeit einhalten

In der DGUV Vorschrift Anhang 2 werden die Aufgaben der Sifa nochmal genauer erläutert.

Worin liegen die zentralen Unterschiede zwischen dem Sibe und der Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Der Sicherheitsbeauftragte und die Fachkraft für Arbeitssicherheit haben unterschiedliche Aufgaben. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat einen größeren Aufgabenbereich und eine höhere Verantwortung als der Sibe. Darum unterscheidet sich auch die jeweilige Ausbildung. Er muss eine Schulung besuchen, um einer für sein Unternehmen zu werden. Die Schulung zum Sicherheitsbeauftragten lässt sich in einem zwei Tagesseminar absolvieren. Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit dauert hingegen meist mehrere Monate.

Ein weiterer Unterschied der beiden ist, dass der Sibe nach §22 SGB VII und DGUV Vorschrift 1 bei mehr als 20 Mitarbeitenden bestellt werden muss. Dagegen ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit nach §5 ASiG und DGUV Vorschrift 2  bereits ab dem ersten Angestellten zu bestellen. Es sind also beide ab einer gewissen Anzahl von Beschäftigten für jedes Unternehmen verpflichtend.

Außerdem unterscheiden sich der Sibe und die Fachkraft für Arbeitssicherheit in dem Punkt, dass dieser diese Tätigkeit Ehrenamtlich neben seiner sonstigen Arbeit erledigt. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit führt diese Tätigkeit hauptamtlich aus. 

Daraus folgt demnach auch, dass der Sibe nicht für sein Handeln haftbar ist, denn dieser übt nur eine beratende Funktion aus. Da die Fachkraft für Arbeitssicherheit dahingehend die Verantwortung trägt, ist diese für ihre Handlungen dann haftbar.

Um aber erst einmal Sibe oder Fachkraft für Arbeitssicherheit zu werden, muss man unterschiedliche Qualifikationen mitbringen. Sifa kann nur derjenige werden, der bereits eine sicherheitstechnische Fachkunde (zum Beispiel Techniker oder Meister) vorweisen kann. Im Unterschied dazu kann Sibe jeder Mitarbeiter in dem jeweiligen Betrieb werden. Dieser benötigt keine besonderen Qualifikation, lediglich eine abgeschlossene Berufsausbildung. 

Weitere Unterschiede finden Sie in der DGUV Information 211-042.

Kann die Sifa den Sibe ersetzen?

Nach der DGUV 100-001 Grundsätze der Prävention muss der Sibe im Unternehmen in räumlicher, fachlicher sowie zeitlicher Nähe zu den Kollegen tätig sein. Damit wird ausgeschlossen, dass diese Aufgabe eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit ausüben kann. Denn diese ist nicht immer vor Ort.

Aus der DGUV Information 211-042 geht auch hervor, dass die Sibe ausschließlich ehrenamtlich tätig sind und darum auch auf keinem Fall die beratende Funktion einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ersetzen, sollten aber eng mit ihnen zusammenarbeiten.

Fazit

Der Unterschied ist also groß. Zwar sorgen beide für Sicherheit im Unternehmen und werden im Arbeitsschutz geschult, doch dabei hört es beim Sibe auch schon auf. Fachkräfte für Arbeitssicherheit hingegen organisieren und planen zusätzlich Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln und unterstützen den Arbeitgeber dabei, die jeweiligen Anforderungen einzuhalten. Deswegen unterscheiden sich die Aufgaben und Ausbildungen stark voneinander. Jedoch braucht nicht jedes Unternehmen einen Sibe, denn dieser ist erst ab 20 Mitarbeitenden verpflichtend. Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind dahingegen in jedem deutschen Betrieb Pflicht.

Haben Sie weitere Fragen oder Anregungen? Dann kontaktieren Sie uns gerne! 

Kontaktieren Sie uns auch
telefonisch oder per E-Mail

kontakt@brandschutz-zentrale.de

+49 521 898 809-40

Wir nutzen Ihre Kontaktinformationen nur, um Sie bezüglich unserer Produkte und Dienstleistungen zu kontaktieren.

Sie können sich jederzeit von diesen Benachrichtigungen abmelden.