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Vorbeugender Brandschutz im Büro

Das Entstehen eines Brandes gehört zu den größten Gefahren im Büro. Dennoch wird dies häufig unterschätzt. Obwohl doch gerade im Büro Risiken für Kollegen, Dokumente und Büromöbel bestehen. So kommt es, dass 43% der Unternehmen zeitnah nach einem Brand Insolvenz anmelden. Dabei ist vorbeugender Brandschutz im Büro eigentlich ganz einfach! So entscheiden die richtigen Feuerlöscher, Verhalten im Brandfall und die richtigen Informationen (ArbSchG)  im Unternehmen über einen geringen oder hohen Sachschaden. Im schlimmsten Fall über Personenschäden.

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Was sind die häufigsten Brandursachen im Büro?

Prinzipiell liegt im Büro nur eine normale Brandgefährdung vor. Das bedeutet, dass die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Brandes relativ gering ist. Dennoch gibt es ein paar Gefahrenquellen, die auf den ersten Blick vielleicht nicht offensichtlich sind.

1. Elektronische Geräte 

Denn Elektrobrände sind eine der häufigsten Brandursachen. Dazu kann es zum Beispiel durch Computeranlagen, Druckeranlagen oder defekte/ veraltete Geräte kommen.

Folgende Punkte sind dabei zu beachten:

  • Regelmäßige Überprüfung/Wartung
  • Nicht benötigte Geräte vom Strom trennen
  • Mehrfachsteckdosen nicht hintereinanderschalten 
  • Kaffeemaschine/Wasserkocher nicht auf brennbare Unterlagen positionieren
  • Aufgrund von Überhitzungsgefahr sollten die Geräte stets belüftet und gut isoliert sein

2. Offenes Feuer oder brennbare Stoffe

Beispielsweise durch Kerzen/Zigaretten oder auch feuergefährliche Arbeiten ausgelöst.

Folgende Punkte sind dabei zu beachten:

  • Offenes Feuer sollte untersagt bzw. beaufsichtigt werden
  • Feuergefährliche Arbeiten sollten vom Brandschutzbeauftragten kontrolliert werden

3. Menschliche Fahrlässigkeit

Diese kann zum Beispiel durch Fehlverhalten oder Übermut ausgelöst werden.

Folgende Punkte sind dabei zu beachten:

Welche sind die richtigen Feuerlöscher im Büro?

Um den richtigen Feuerlöscher zu bestimmen, sollte man zunächst die vorliegende Brandklasse näher betrachten. Im Büro sind Brände der Klasse A und B am wahrscheinlichsten. Die Klasse A beschreibt Stoffe organischer Natur wie Papier und Textilien. Die Klasse B liegt bei Bränden von flüssigen Stoffen vor. Außerdem stellen insbesondere Elektrobrände ein hohes Risiko dar. Allerdings eignen sich dafür mittlerweile alle Feuerlöscher, solange es sich um ein Gerät mit maximal 1.000 Volt handelt.

Im Büro empfehlen sich vor allem folgende Arten der Feuerlöscher:

Schaumfeuerlöscher (Aufladefeuerlöscher statt Dauerdruckfeuerlöscher)

Vorteile des Feuerlöschers sind:

  • Folgeschäden bleiben so gering wie nur möglich
  • Schaum kann gezielt auf den Brandherd aufgetragen werden
  • Geeignet für die Brandklassen A und B

Kohlendioxidfeuerlöscher

Vorteile des Feuerlöschers sind:

  • Leitet keine Elektrizität bei Löschung, also optimal geeignet für Räume mit hochwertigen technischen Geräten
  • Rückstandsfreie Löschung
  • Geeignet für die Brandklasse B
  •  

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Wartung der Feuerlöscher im Abstand von maximal zwei Jahren. Darüber hinaus ist gemäß Herstellerangaben alle 6-8 Jahre ein Austausch des Löschmittels vorgeschrieben. Außerdem muss man sich nach dem Auslösen eines Feuerlöschers direkt um eine Neubefüllung kümmern. Wir bieten Ihnen ein auf Sie zugeschnittenes Mietmodell an, bei dem Sie sich um nichts weiteres mehr kümmern müssen.

Besonderen Wert sollten Sie auch auf die Positionierung der Feuerlöscher innerhalb des Gebäudes legen. Es ist wichtig, dass sämtliche Fluchtwege freigehalten werden und alle Feuerlöscher gut sichtbar positioniert sind.

Anstelle eines Feuerlöschers ist auch eine Löschdecke insbesondere im Büro sehr zu empfehlen. Damit kann man kleine Entstehungsbrände, wie zum Beispiel einen brennender Papierkorb, rückstandsfrei löschen. Diese Decke ist nur für den einmaligen Gebrauch geeignet. Hier kommt es, genauso wie beim Feuerlöscher, vor allem auf die richtige Löschtechnik an.

Sie benötigen Brandschutzhelfer im Büro. Doch wofür eigentlich?

Brandschutzhelfer dienen dazu, im Brandfall alle im Unternehmen Anwesenden so schnell wie möglich in Sicherheit zu bringen. Daher werden sie darauf sensibilisiert, welche Brandgefahren zum Beispiel im Büro aufkommen und wie man das Brandrisiko vermindern kann. Außerdem werden sie praktisch im Umgang mit dem Feuerlöscher geschult.

Das Ausbilden von Brandschutzhelfern ist in deutschen Betrieben gesetzlich vorgeschrieben. Die spezifische Anzahl der benötigten Brandschutzhelfer hängt dabei von den Umständen im Betrieb ab, wie zum Beispiel der Brandgefährdung.

Da im Büro eine normale Brandgefährdung herrscht, reicht es hier häufig, nur die Mindestanzahl an Brandschutzhelfern auszubilden. Der gesetzliche Mindestwert liegt hier bei 5%. Doch die individuellen Umstände können eine erhöhte Anzahl verlangen, also schauen Sie lieber in Ihrer Gefährdungsbeurteilung nach! 

Außerdem ist es wichtig zu wissen, dass eine Auffrischung der Brandschutzhelfer Schulung alle 2-5 Jahre fällig ist.

Kurz gesagt

  • Brandschutzhelfer sind Pflicht laut: Arbeitsschutzgesetz §10, Arbeitsstättenrichtlinie 2.2 “Maßnahmen gegen Brände” und der Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherung: DGUV Information 205-023 (BGI/GUV-I 5182)
  • 5% der Beschäftigten bekommen eine Ausbildung zu Brandschutzhelfer:innen
  • Ziel: Sicherstellung von souveränem Handeln im Brandfall
  • Auffrischung alle 2-5 Jahre

Jährliche Brandschutzunterweisung. Warum ergibt dies Sinn?

Arbeitgeber sind aufgrund der Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes, der Betriebssicherheitsverordnung, der Gefahrstoffverordnung und der Unfallverhütungsvorschriften verpflichtet, alle Mitarbeitenden im Bereich des Brandschutzes zu unterweisen. 

Das Ziel ist, alle Mitarbeitenden des Betriebes über das korrekte Verhalten im Brandfall zu informieren. Als Arbeitgeber ist es da besonders wichtig zu erklären, wie Brände entstehen, wer im Unternehmen dafür verantwortlich ist und wie die Flucht- und Rettungspläne aussehen. Außerdem sollten danach alle Beschäftigten Bescheid wissen, wie Feuerlöscher funktionieren, was Brandklassen sind und wie sie sich bei einer Gebäuderäumung verhalten sollen. 
Wie auch im Bereich der Brandschutzhelfer, drohen bei Nichteinhaltung der jährlichen Brandschutzunterweisung haftungsrechtliche Konsequenzen.

Kurz gesagt

  • Die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes, die Betriebssicherheitsverordnung, die Gefahrstoffverordnung und der Unfallverhütungsvorschriften verpflichten dazu, Mitarbeiter im Bereich des Brandschutzes zu unterweisen
  • Arbeitgeber:innen müssen alle Mitarbeitenden aufklären

Fazit

Um die Brandrisiken so gering wie möglich zu halten, sollten Sie besonderen Wert auf einen umfangreichen Brandschutz im Büro legen. Dabei sollte der Fokus insbesondere auf der Wartung der Elektrogeräte liegen. Damit alle Mitarbeitenden auch im Ernstfall richtig handeln, ist eine jährliche Brandschutzunterweisung elementar. Zusätzlich müssen laut dem Gesetzgeber mindestens 5% aller Beschäftigten zu Brandschutzhelfern ausgebildet werden. Außerdem ist die richtige Art und Anzahl der Feuerlöscher elementar für den vorbeugenden Brandschutz im Büro. Diesen Bedarf können Sie ganz einfach mit unserem Kalkulator ermitteln.

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