Startseite » Brandschutzhelfer » Ab wann braucht man Brandschutzhelfer im Unternehmen?
Brandschutzhelfer, Brandschutzunterweisung, Brandschutzbeauftragte – in Deutschland gibt es eine Fülle von Brandschutzmaßnahmen im Betrieb. Es stellt sich also die Frage, ab wann braucht man Brandschutzhelfer im eigenen Unternehmen? Wovon hängt schließlich die Anzahl der benötigten Brandschutzhelfer ab? Was machen Brandschutzhelfer insofern eigentlich? Wir beantworten Ihre Fragen hier.
Betriebliche Brandschutzhelfer dienen dazu, bei einem Brand im Unternehmen schnell zu handeln und das Feuer noch in der Entstehungsphase zu löschen. Außerdem helfen sie bei der Evakuierung und sind in der Lage, die Feuerwehr einzuweisen. Im Rahmen der Brandschutzhelfer-Ausbildung erhalten sie dementsprechend also ein umfassendes Wissen über mögliche Brandgefahren, die Entstehung und Entwicklung von Feuer und entsprechende Maßnahmen gegen Brände.
Bereits ab einem Mitarbeitenden braucht man einen Brandschutzhelfer im Unternehmen. Es sollte also in jedem Betrieb in Deutschland einen Brandschutzhelfer geben. Die Pflicht für Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden zu Brandschutzhelfern auszubilden ergibt sich unter anderem aus dem Arbeitsschutzgesetz und der Arbeitsstättenrichtlinie. Denn der Arbeitgeber hat eine sogenannte Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitenden und muss dementsprechend für deren Sicherheit am Arbeitsplatz sorgen.
Einen Einfluss auf die notwendige Anzahl der Brandschutzhelfer hat primär die Anzahl der Beschäftigten, die Personalstruktur und die vorliegende Brandgefährdung. Doch was bedeutet das?
Laut Gesetz sollen grundsätzlich mindestens 5% der Mitarbeitenden zu Brandschutzhelfern ausgebildet werden. Bei kleineren Betrieben mit bis zu 20 Mitarbeitenden wird dies auf einen Mitarbeitenden aufgerundet. Doch die 5% sind nur die Mindestanzahl.
Weitere Einflüsse sind noch die Frequenz des Publikumsverkehrs und die Personalstruktur. Da die Aufgabe von Brandschutzhelfern unter anderem ist, die Anwesenden im Brandfall in Sicherheit zu bringen, braucht es bei hohem Publikumsverkehr natürlich mehr Brandschutzhelfer.
Die Personalstruktur beeinflusst die nötige Anzahl Brandschutzhelfer insofern, dass durch Schichtbetriebe, Arbeit im Home-Office oder ähnlichem die im Betrieb anwesenden Mitarbeitenden immer unterschiedlich sind. Es wäre bei lediglich 5% also möglich, dass zu manchen Zeiten kein einzelner Brandschutzhelfer im Betrieb anwesend ist. Auch hier sollten also mehr Mitarbeitende die Schulung zum Brandschutzhelfer erhalten.
Außerdem beeinflusst die vorliegende Brandgefährdung die nötigen Brandschutzmaßnahmen. Hierbei wird zwischen normaler und erhöhter Brandgefährdung unterschieden. Faktoren die hier eine Rolle spielen sind zum Beispiel die vorkommenden Materialien im Betrieb und Arbeiten die verrichtet werden. Feuergefährliches Arbeiten und leicht entzündliche Stoffe erhöhen dementsprechend die Brandgefährdung. So liegt im Büro beispielsweise normale Brandgefährdung vor, während in der Werkstatt oder Tischlerei hingegen eine erhöhte Brandgefahr herrscht.
Der Grad der Brandgefahr und die dementsprechend notwendigen Brandschutzmaßnahmen werden in der Gefährdungsbeurteilung festgehalten. Hier sind alle potenziellen Gefahren für die Arbeitnehmer verzeichnet und bewertet. Die Gefährdungsbeurteilung muss man daher auch bei elementaren Veränderungen im Betrieb aktualisieren.
In Deutschland muss jeder Betrieb mindestens 5% der Mitarbeitenden zu Brandschutzhelfern ausbilden. Das bedeutet, dass es in jedem Unternehmen mindestens einen Brandschutzhelfer geben sollte. Die genaue Anzahl der benötigten Brandschutzhelfer lässt sich außerdem aus der Gefährdungsbeurteilung nehmen. Hier sind alle potenziellen Gefahren für Arbeitnehmer aufgelistet. Denn die Anzahl der benötigten betrieblichen Brandschutzhelfer hängt auch von der Brandgefährdung im Unternehmen ab.
Haben Sie weitere Fragen oder Anregungen? Dann kontaktieren Sie uns gerne!
Kontaktieren Sie uns auch
telefonisch oder per E-Mail
Wir nutzen Ihre Kontaktinformationen nur, um Sie bezüglich unserer Produkte und Dienstleistungen zu kontaktieren.
Sie können sich jederzeit von diesen Benachrichtigungen abmelden.
Notwendiges muss einfach sein –
Ihr effizienter Zugang zu Brandschutz und Arbeitssicherheit im Unternehmen.
kontakt@brandschutz-zentrale.de
+49 521 898 809-40
Montag bis Freitag von 9:00-17:00
© 2024 Fireschutz GmbH