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Offene Schulung Brandschutzbeauftragter

In der offenen Schulung zum Brandschutzbeauftragten, erwerben Sie mit weiteren Personen aus anderen Unternehmen ihr Wissen in einer Präsensveranstaltung in Ihrer Nähe. 

Durchführung einer Schulung zum Brandschutzbeauftragten zur Erfüllung:

Ort

Die offene Schulung findet bundesweit an verschiedenen Standorten statt.

Dauer

8 Tagesseminar in Vollzeit.

Termine

Für jeden Standort bieten wir diverse Termine an.

Kosten

2796,50€ inkl. MwSt.

Im Anschluss

Am Ende der Schulung erhalten die Teilnehmer ihre Teilnahmebescheinigungen.

Ziele

Der Brandschutzbeauftragter trägt entscheidend zur Sicherheit und zum Schutz von Menschen und Eigentum im Unternehmen bei. Er sorgt für ein sicheres Arbeitsumfeld und wirkt dazu bei die Risiken von Bränden im Unternehmen zu minimieren. Neben der Schulung, ist es natürlich auch möglich, eine Fortbildung im gleichen Modell abzuschließen. 

Folgende weitere Ziele werden durch die Ausbildung verfolgt:

  • Sicherheit der Mitarbeiter: Das Ziel, die Sicherheit aller Mitarbeiter zu gewährleisten, indem er potenzielle Brandgefahren identifiziert und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Bränden umsetzt.
  • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften: Ein zentrales Ziel ist die Sicherstellung, dass das Unternehmen alle relevanten gesetzlichen Anforderungen und Vorschriften im Bereich Brandschutz einhält.
  • Prävention von Bränden: Die Person entwickelt und implementiert präventive Maßnahmen, um Brände zu verhindern und das Risiko von Brandereignissen zu minimieren.
  • Schulung und Sensibilisierung: Ein weiteres Ziel ist die Schulung der Mitarbeiter in Bezug auf Brandschutzmaßnahmen, Notfallpläne und den richtigen Umgang mit Feuerlöschern, um das Bewusstsein für Brandschutz zu erhöhen.
  • Notfallmanagement: Die Person erstellt und pflegt Notfallpläne, um im Falle eines Brandes eine schnelle und effektive Reaktion zu gewährleisten.
  • Dokumentation und Berichterstattung: Die ordnungsgemäße Dokumentation aller Brandschutzmaßnahmen und -schulungen ist ein Ziel, um Transparenz zu schaffen und im Bedarfsfall Nachweise erbringen zu können.
  • Kontinuierliche Verbesserung: Die Person strebt an, die Brandschutzmaßnahmen kontinuierlich zu überprüfen und zu verbessern, um auf neue Herausforderungen und Risiken reagieren zu können. 

Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von 3 Jahren und sollte wiederkehrend aufgefrischt werden.  

Inhalte

Im Folgenden sind die wesentlichen Inhalte der Schulung stichwortartig aufgeführt.

  • Rechtliche Grundlagen und Brandlehre
  • Baulicher, anlagentechnischer und organisatorischer Brandschutz
  • Brand- und Explosionsgefahren, besondere Brandrisiken
  • Brandschutzmanagement
  • Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren und Versicherern
  • Kommunikation im Brandschutz
  • Löschübung mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen
  • Schriftliche Prüfung
  • Mündliche Prüfung

    Prüfungsablauf:
    Die Prüfung besteht aus einer theoretischen Prüfung und einem Prüfungsgespräch
    Die theoretische Prüfung besteht aus 60 Fragen
    Das Prüfungsgespräch umfasst eine Fallstudie, die Sie in Kleingruppen bearbeiten. Das Ergebnis wird anschließend vorgetragen.

Benötigen Sie Unterstützung?

Kontaktieren Sie uns gerne
telefonisch oder per E-Mail.

kontakt@brandschutz-zentrale.de

+49 521 898 809-40

Sie können sich jederzeit von diesen Benachrichtigungen abmelden. Informationen zum Abbestellen sowie unsere Datenschutzpraktiken und unsere Verpflichtung zum Schutz Ihrer Privatsphäre finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.

Gesetzliche Grundlagen für die Schulung

  • § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information 205-003
  • Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb) Richtlinie 12-09/01
  • VdS Schadenverhütung GmbH (VdS) 3111
Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung. Allerdings kann es sein, dass Sachversicherer oder bestimmte Branchen/Unternehmen einen zu fordern. Dies kann beispielsweise gemäß der Muster-Verkaufsstättenverordnung (MVkVO) oder den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 “Maßnahmen gegen Brände” der Fall sein.
 
In einigen Bundesländern muss der Betreiber gemäß den Industriebaurichtlinien einen geeigneten zu bestellen, wenn die Geschossfläche größer als 5.000 m² ist.
 
Außerhalb dieser Vorgaben kann es auch in anderen Bereichen sinnvoll sein, einen zu bestellen, um den Unternehmer bei der Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen zu unterstützen. Dies wird in der vfdb-Richtlinie 12/09-01 und der BGI 847 “Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten” empfohlen.