Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung. Allerdings kann es sein, dass Sachversicherer oder bestimmte Branchen/Unternehmen einen zu fordern. Dies kann beispielsweise gemäß der Muster-Verkaufsstättenverordnung (MVkVO) oder den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 “Maßnahmen gegen Brände” der Fall sein.
In einigen Bundesländern muss der Betreiber gemäß den Industriebaurichtlinien einen geeigneten zu bestellen, wenn die Geschossfläche größer als 5.000 m² ist.
Außerhalb dieser Vorgaben kann es auch in anderen Bereichen sinnvoll sein, einen zu bestellen, um den Unternehmer bei der Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen zu unterstützen. Dies wird in der vfdb-Richtlinie 12/09-01 und der BGI 847 “Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten” empfohlen.