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Notwendiges einfach gemacht – damit Ihre Verkaufsstätte einfach sicher ist
Sie sind für Ihre Kundschaft da.
Wir organisieren den Rest.
"Damit Sie im Verkaufsalltag keine Zeit verlieren, führen wir Sie Schritt für Schritt durch alles Wichtige. So ist sofort klar, was zu tun ist."
Ronja Kemper, Customer Success Managerin
Der Weg zu einem vollständigen Einzelhandel-Brandschutz. Wählen Sie die Maßnahmen direkt aus:
oder Bedarf-Schnell-Check druchführen
Einfache Einschätzung der notwendigen Massnahmen erhalten
Wenn Sie Klarheit über die Anforderungen gewonnen haben, begleiten wir Sie gern weiter – mit Lösungen, die Sicherheit spürbar machen, Ihren Verkaufsalltag entlasten und Ihre Kundschaft sowie Ihr Team zuverlässig schützen.
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Gefährdungsbeurteilung
Der erste Schritt für Sie ist die Gefährdungsbeurteilung. Sie zeigt Ihnen, welche Risiken bestehen und welche Maßnahmen im Brandschutz und in der Arbeitssicherheit notwendig sind.
Eine anschauliche Arbeitshilfe finden Sie hier:
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Betrieblicher Brandschutz
Im nächsten Schritt geht es um die Grundlagen des betrieblichen Brandschutzes im Einzelhandel: Welche Pflichten gelten für Sie und wie greifen organisatorische, technische und personelle Maßnahmen zusammen?
Die Vorgaben, unter anderem zu Löschmitteleinheiten finden Sie hier:
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Erste-Hilfe-Ausstattung
Im dritten Schritt geht es um die Erste Hilfe.
Welche Ausstattung ist vorgeschrieben und wie bleibt Ihr Team im Notfall handlungsfähig? Eine hilfreiche Orientierung zu Ersthelfern, Verbandmaterial und Defibrillatoren finden Sie hier:
Hinweis: Zu beachten sind auch mögliche Sondervorschriften. Ab einer Größe von über 2.000qm Ladenfläche gelten für Verkaufsstätten entsprechende Sonderbaubestimmungen. Mehr zu diesen Bestimmungen finden Sie in den jeweiligen Landesbauordnungen und der Verkaufstättenverordnung (VkVO) Ihres Bundeslandes.
Bei der Wahl der richtigen Feuerlöscher im Einzelhandel spielt vor allem die Brandklasse eine zentrale Rolle. Die benötigte Anzahl richtet sich nach der Verkaufs- und Lagerfläche sowie danach, ob eine erhöhte Brandgefahr besteht. Zusätzlich müssen gemäß ASR A2.2 ausreichend Löschmitteleinheiten für die Gesamtfläche vorhanden sein.
Im Einzelhandel sind vor allem die Brandklassen A und B relevant. Zu den typischen Risiken zählen leicht entzündliche Waren und Verpackungsmaterialien, technische Defekte an elektrischen Geräten sowie menschliches Fehlverhalten.
Daher ist der Schaumfeuerlöscher die passende Grundausstattung für Ihren Einzelhandel.
Falls in Ihrem Einzelhandelsgeschäft eine erhöhte Brandgefahr besteht, sollten Sie Folgendes beachten:
Innenräume
Für Verkaufsfläche, Lager- und Personalbereiche
Brandklassen A + B
Geringe Löschschäden
Ergänzend
Für hochwertige technische Anlagen und Geräte, z.B. Kühlanlagen
Brandklasse B
Nicht leitend
Rückstandsfreie Löschung
Platzierung: Gut sichtbar, frei zugänglich, zwischen 0,80-1,20 m anbringen, max. ca. 20/10 m Laufweg
In Geschäften des Einzelhandels werden in der Regel Schaumlöscher eingesetzt. Zusammen decken sie die Brandklassen A und B ab.
Maßgeblich ist die gesamte Fläche des Verkaufsraums Ihres Einzelhandels. Dazu gehört auch Lager- und Mitarbeiterbereiche sowie alle weiteren betrieblich genutzten Räume. Falls eine erhöhte Brandgefahr vorliegt, muss die Anzahl der Löscher in den entsprechenden Bereichen verdoppelt werden.
Sie sollten jederzeit schnell erreichbar, klar erkennbar und in einer Höhe von 0,80–1,20 m montiert sein. Der Weg dorthin darf nicht länger als rund 20 m sein. Bei einer höhten Brandgefahr verkürzt sich der Weg auf 10 m. Zudem wird zu jedem Löscher eine passende Wandhalterung mitgeliefert, alternativ kann der Feuerlöscher auch an einem Ständer befestigt werden.
Bei der richtigen Benutzung droht keine Gefahr. Wichtig ist, dass die Größe des Kohlendioxid-Löschers richtig berechnet und auf die Größe des Raums angepasst wird. So können Brände sicher erstickt werden – ohne dabei die eigene Sauerstoffzufuhr zu gefährden.
Feuerlöscher müssen alle 2 Jahre von einer befähigten Person geprüft und gewartet werden – unabhängig vom Hersteller.
Ja, bei gemieteten Löschern übernimmt die brandschutzzentrale die regelmäßige Wartung als auch den Austausch dieser.
Ja, wir betreuen Unternehmen in ganz Deutschland. Feuerlöscher, AEDs und Erste-Hilfe-Ausstattung liefern wir bundesweit und unsere Schulungen sind deutschlandweit online sowie vor Ort (je nach Format) möglich.
Brandschutzhelfer (BSH) und Brandschutzbeauftragte (BSB) sind zentrale Bestandteile eines wirksamen Brandschutzkonzepts in jedem Einzelhandelsgeschäft.
Ein Brandschutzhelfer wird in jedem Einzelhandel benötigt, um im Notfall richtig zu reagieren und erste Löschmaßnahmen sicher einzuleiten.
Ein Brandschutzbeauftragter ist im Einzelhandel insbesondere dann erforderlich, wenn besondere Schutzanforderungen gelten, Sonderbauvorschriften anzuwenden sind oder Versicherungen dies verlangen. Da Verkaufsstätten ab 2.000 m² als Sonderbauten gelten, wird die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten nach aktuellen Vorschriften empfohlen. Ob dies für Ihr Geschäft notwendig ist, ergibt sich aus dem Brandschutzkonzept oder der Gefährdungsbeurteilung.
Ersthelfer (EH) und Sicherheitsbeauftragte (SiBe) sind zentrale Bestandteile des betrieblichen Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit in jedem Einzelhandel.
Ersthelfer sind gesetzlich vorgeschrieben, während Sicherheitsbeauftragte erst ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl verpflichtend werden.
Die brandschutzzentrale bietet praxisnahe Schulungen für betriebliche Ersthelfer und Sicherheitsbeauftragte nach DGUV Vorschrift 1.
Schulungen Brandschutz
Wichtig: Beachten Sie Schichtdienst, Urlaub u. Krankheit bei der Planung der Anzahl.
Schulungen Brandschutz
Wichtig: Der Brandschutzbeauftragter ist Ihr interner Berater für alle Maßnahmen zum Brandschutz.
Schulungen Arbeitssicherheit
Wichtig: Beachten Sie Schichtdienst, Urlaub u. Krankheit bei der Planung der Anzahl.
Schulungen Arbeitssicherheit
Wichtig: Der SiBe ist Ihr erster Ansprechpartner.
Ja, in jedem Einzelhandel muss mindestens ein Brandschutzhelfer ausgebildet werden. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, ausreichend Brandschutzhelfer zu benennen. Das gilt unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße. Im Einzelhandel sind dies meist 5–10 % des Teams, abhängig von Schichten, Urlaub und Ausfällen.
Brandschutzhelfer unterstützen im Ernstfall bei der Räumung, erkennen Risiken frühzeitig und sorgen dafür, dass die Richtlinien eingehalten werden.
Die Schulung sollte alle 3-5 Jahre aufgefrischt werden oder früher bei Veränderungen in Ihrem Einzelhandel.
Der Theorie-Teil der Schulung findet online statt – flexibel und zeitsparend. Die praktische Übung führen wir deutschlandweit am jeweiligen Standort durch, inklusive realitätsnaher Löschübung.
Grundsätzlich kann jeder Mitarbeitende die Schulung absolvieren. Sinnvoll ist es jedoch, Personen zu schulen, die regelmäßig anwesend sind, langfristig in Ihrem Einzelhandel bleiben und verantwortungsbewusst handeln. (Aushilfen oder temporäre Kräfte eignen sich daher weniger für die Rolle des Brandschutzhelfers.)
Wenn besondere Schutzanforderungen bestehen, Ihr Einzelhandel als Sonderbau gilt oder Versicherungen dies verlangen, wird ein Brandschutzbeauftragter benötigt. Ob dies der Fall ist, erfahren Sie in Ihrem Brandschutzkonzept oder Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
Brandschutzbeauftragte sind zentrale Ansprechpersonen für den Brandschutz, erkennen Risiken frühzeitig und unterstützen im Notfall. Sie entlasten die Geschäftsführung im präventiven und organisatorischen Brandschutz.
Als Ersthelfer können Mitarbeitende ausgebildet werden, die neben ihrer regulären Tätigkeit eine Erste-Hilfe-Ausbildung absolvieren und im Notfall Hilfe leisten.
Ersthelfer werden bereits ab dem ersten Mitarbeitenden benötigt. Genaue Angaben dazu macht die DGUV Vorschrift 1.
Ersthelfer leisten bei Unfällen oder akuten Erkrankungen Erste Hilfe und überbrücken die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.
Die DGUV schreibt vor, dass die Ausbildung alle 2 Jahre aufgefrischt werden soll. So bleiben Wissen und Handlungssicherheit aktuell.
Ja. Nach dem erfolgreichen Abschluss erhalten Sie ein offizielles Zertifikat als Nachweis Ihrer Qualifikation.
Ein Sicherheitsbeauftragter ist erforderlich, sobald in Ihrem Geschäft mehr als 20 Mitarbeitende (regelmäßig) arbeiten. Ab 150 Mitarbeitenden werden zwei benötigt. Achten Sie darauf, Ausfälle durch Krankheit, Urlaub oder Schichtbetrieb einzuplanen – oft ist es sinnvoll, die Anzahl an die Gegebenheiten Ihres Geschäfts anzupassen.
Grundsätzlich jeder Mitarbeitende, der zuverlässig, aufmerksam und regelmäßig in dem Geschäft anwesend ist. Spezielle Voraussetzungen sind nicht erforderlich.
Der Sicherheitsbeauftragte erkennt Gefahren am Arbeitsplatz, unterstützt bei Sicherheitsmaßnahmen, schult Mitarbeitende, hilft bei der Unfallanalyse und achtet auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Ja. Nach dem erfolgreichen Abschluss erhalten Sie ein offizielles Zertifikat als Nachweis Ihrer Qualifikation.
Die jährliche Brandschutzunterweisung ist verpflichtend und sorgt dafür, dass Ihre Mitarbeitenden wissen, wo Brandgefahren entstehen können und wie im Notfall richtig gehandelt wird: Ruhig, sicher und gemeinsam. So schaffen Sie Sicherheit, Vertrauen und Routine im Verkaufsalltag. Denn wer vorbereitet ist, kann im Ernstfall schnell reagieren und Leben schützen.
Unterweisung
Die wichtigsten Vorgaben u. Inhalte für Sie auf einen Blick:
Die Unterweisung ist gesetzlich vorgeschrieben (ArbSchG, DGUV) und stellt sicher, dass alle Mitarbeitenden wissen, wie sie Brände vermeiden und sich im Notfall richtig verhalten.
Die jährliche Brandschutzunterweisung vermittelt die wichtigsten Sicherheitsregeln und Verhaltensweisen für einen sicheren Verkaufs- und Arbeitsalltag in Ihrem Einzelhandel.
Die jährliche Brandschutzunterweisung kann von einer fachkundigen Person im Unternehmen durchgeführt werden, zum Beispiel vom Brandschutzhelfer oder einer entsprechend unterwiesenen Führungskraft. Andernfalls wird sie häufig an externe Dienstleister oder Schulungsanbieter übertragen, um eine rechtssichere und aktuelle Unterweisung sicherzustellen.
Ihr Einzelhandel ist ein Ort mit Kundenverkehr, an dem Sicherheit an eine wichtige Rolle spielt. Mit der richtigen Erste-Hilfe-Ausstattung sind Sie für Notfälle optimal vorbereitet und können schnell und gezielt Hilfe leisten. Von gut ausgestatteten Verbandskästen bis zu wichtigen Grundmaterialien sorgen Sie dafür, dass im Ernstfall keine Zeit verloren geht.
Damit Sie rechtssicher ausgestattet ist, schreibt die DGUV eine ausreichende Erste-Hilfe-Ausstattung vor. Dazu gehören genügend Verbandskästen oder Erste-Hilfe-Koffer, eine gut sichtbare Kennzeichnung der Standorte und eine Möglichkeit zur schnellen Notfallmeldung (z. B. Telefon mit Notrufnummer).
Erste Hilfe
Platzierung
Erste-Hilfe-Leistungen sind im Verbandbuch zu dokumentieren und mind. fünf Jahre aufzubewahren.
Vorgeschrieben sind geeignete Verbandskästen oder Erste-Hilfe-Koffer nach DIN-Norm sowie ergänzende Ausstattung je nach Gefährdung. Die Anzahl der erforderlichen Materialien richtet sich nach unter anderem nach der Anzahl der Mitarbeitenden.
Sie müssen jederzeit gut erreichbar und leicht zugänglich sein. Zudem sollten alle Mitarbeitende über den Standort Bescheid wissen.
Ja. Erste-Hilfe-Einrichtungen müssen mit genormten Rettungszeichen eindeutig gekennzeichnet werden.
Die Ausstattung sollte regelmäßig überprüft und bei Bedarf ergänzt oder ersetzt werden.
Ja. Erste-Hilfe-Leistungen sollten dokumentiert werden, z. B. im Verbandbuch und müssen in diesem auch mind. fünf Jahre aufbewahrt werden.
Neben verpflichtenden Maßnahmen zum Brandschutz und Arbeitssicherheit, gibt es weitere Wege, den eigenen Arbeitsplatz so sicher wie möglich zu gestalten. Da wo sich täglich viele Menschen aufhalten, kann das Risiko medizinischer Notfälle steigen.
Ein plötzlicher Herzstillstand beispielsweise kann jederzeit passieren – auch im Verkaufsraum oder Mitarbeiterbereichen. Mit einem Defibrillator vor Ort können Ihre Mitarbeitenden sofort helfen und wertvolle Minuten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes überbrücken. Daher kann ein Defibrillator im Einzelhandel eine sinnvolle zusätzliche Sicherheitsausstattung sein.
Ein Automatisierter Externer Defibrillator (AED) ist ein lebensrettendes Gerät, das im Falle eines plötzlichen Herzstillstands zum Einsatz kommt. Der Defibrillator analysiert den Herzrhythmus und gibt, falls notwendig, automatisch einen Elektroschock ab, um den normalen Herzschlag wiederherzustellen.
Defibrillator - Sicherheitsgefühl
AEDs geben klare Anweisungen und schaffen Sicherheit für Ihre Mitarbeitenden.
Schockabgabe nach Bestätigung – ideal für ungeübte Mitarbeitende
Klare Sprachansagen
Hohe Anwendungssicherheit
Alternative
Schockabgabe erfolgt automatisch – ohne Bestätigung durch Mitarbeitenden
Klare Sprachansagen
Automatische Schockauslösung
Standort: Gut sichtbar, zentral, klar gekennzeichnet – z.B. am Eingangs- oder Kassenbereich
Defibrillatoren können Sie bei uns auch mieten, inklusive regelmäßiger Wartung und Service. Hier finden Sie dazu mehr Informationen: Defibrillatoren zur Miete
Mehr über die Unterschiede zwischen voll- und halbautomatischen Defibrillatoren erfahren Sie hier: Modellvergleich Defibrillatoren
Ja, bei gemieteten Defibrillatoren (AED) wird die Wartung inklusive Service von der brandschutzzentrale durchgeführt.
Immer bei einem neuen Defibrillator, nach Gerätewechsel oder wenn neue Mitarbeitende damit arbeiten sollen. Eine Einweisung ist verpflichtend, bevor der Defibrillator genutzt werden darf.
Der Standort eines Defibrillators ist entscheidend, damit im Ernstfall schnell reanimiert werden kann. Er sollte daher an einem Ort platziert werden, der leicht zu erreichen, zentral und gut gekennzeichnet ist. Häufig sind Defibrillatoren daher im Eingangsbereich, zentralen Verkaufsflächen oder nähe der Kassen platziert. Durch das kennzeichnende Hinweisschild ist der Standort für alle gut sichtbar – dieses sollte über dem AED aufgehängt werden.
Ein sicherer und gesunder Arbeitsplatz entsteht durch fachkundige Betreuung: Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) unterstützen Sie dabei, gesetzliche Anforderungen hinsichtlich Arbeits- und Gesundheitsschutz zu erfüllen und Risiken frühzeitig zu erkennen. Beide müssen bereits ab einem Mitarbeitenden schriftlich bestellt werden.
Die erforderliche Betreuungszeit richtet sich nach Größe, Gefährdung und Art der Tätigkeiten Ihres Einzelhandels. Nach DGUV Vorschrift 2 erfolgt die Einteilung in die Betreuungsgruppen I–III mit Grundbetreuung sowie betriebsspezifischer und anlassbezogener Betreuung, etwa bei Unfällen, Veränderungen oder neuen Arbeitsverfahren.
Im Einzelhandel gilt in der Regel die Betreuungsgruppe III. Sie entspricht einer niedrigen Gefährdung mit einer Einsatzzeit von 0,5 Stunden pro Beschäftigtem und Jahr.
Betreuung
Ein Betriebsarzt ist medizinischer Ansprechpartner für Beschäftigte in allen Fragen der Arbeitsmedizin, des Arbeitsschutzes sowie der Vorsorge und Unfallverhütung und führt aufgrund seiner Qualifikation in Arbeits- oder Betriebsmedizin die arbeitsmedizinischen Vorsorgen durch.
Eine SiFa berät und unterstützt den Arbeitgeber in allen Bereichen des Arbeitsschutzes und des Gesundheitsschutzes.
Bereits ab einer beschäftigten Person muss ein Betriebsarzt bestellt werden. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob es sich um Vollzeit-, Teilzeit- oder Minijob-Beschäftigte handelt.
Bereits ab einer beschäftigten Person muss ein Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob es sich um Vollzeit-, Teilzeit- oder Minijob-Beschäftigte handelt.
Ja. Die Bestellung muss schriftlich dokumentiert werden, damit sie rechtsverbindlich ist und im Rahmen von Prüfungen nachweisbar bleibt.
Ein Betriebsarzt berät und unterstützt Ihren Einzelhandel z.B. bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung. Gleichzeitig ist er medizinischer Ansprechpartner für die Belegschaft in allen Bereichen der Arbeitsmedizin, des Arbeitsschutzes und insbesondere der Vorsorge und Unfallverhütung.
Die SiFa berät die Leitung beim Arbeitsschutz, überprüft Arbeitsmittel und Räume, unterstützt bei der Gefährdungsbeurteilung, führt Begehungen durch und hilft, Risiken frühzeitig zu erkennen.
So müssen Sie nicht lange suchen und haben alles griffbereit.
Notwendiges einfach gemacht
damit Ihr Unternehmen einfach sicher ist
Schnell-Check
Was benötigen Sie im Unternehmen?
Erhalten Sie eine schnelle Ersteinschätzung über die wichtigsten vorbeugenden und organisatorischen Maßnahmen in Brandschutz und Arbeitssicherheit.
Gerne unterstützen wir Sie im Anschluss bei der einfachen Umsetzung.
Sie benötigen
Dies ist zunächst nur eine Ersteinschätzung und keine vollständige Berechnung. Es soll Ihnen den Einstieg erleichtern und aufgezeigt werden, welche Maßnahmen notwendig sind.