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Notwendiges einfach gemacht – damit Ihre Verkaufsstätte einfach sicher ist

Ihr Einzelhandel.
Einfach, sicher, organisiert.

Sie sind für Ihre Kundschaft da.
Wir organisieren den Rest.

Ronja Kemper Customer-Success auf angepasstem Hintergrund

"Damit Sie im Verkaufsalltag keine Zeit verlieren, führen wir Sie Schritt für Schritt durch alles Wichtige. So ist sofort klar, was zu tun ist."

Ronja Kemper, Customer Success Managerin

Was bedeutet das für Sie?

Der Weg zu einem vollständigen Einzelhandel-Brandschutz. Wählen Sie die Maßnahmen direkt aus:

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Einfache Einschätzung der notwendigen Massnahmen erhalten

In drei Schritten zum sicheren Einzelhandel

Wenn Sie Klarheit über die Anforderungen gewonnen haben, begleiten wir Sie gern weiter – mit Lösungen, die Sicherheit spürbar machen, Ihren Verkaufsalltag entlasten und Ihre Kundschaft sowie Ihr Team zuverlässig schützen.

1

Gefährdungsbeurteilung

Der erste Schritt für Sie ist die Gefährdungsbeurteilung. Sie zeigt Ihnen, welche Risiken bestehen und welche Maßnahmen im Brandschutz und in der Arbeitssicherheit notwendig sind.

Eine anschauliche Arbeitshilfe finden Sie hier:

2

Betrieblicher Brandschutz

Im nächsten Schritt geht es um die Grundlagen des betrieblichen Brandschutzes im Einzelhandel: Welche Pflichten gelten für Sie und wie greifen organisatorische, technische und personelle Maßnahmen zusammen?

Die Vorgaben, unter anderem zu Löschmitteleinheiten finden Sie hier:

3

Erste-Hilfe-Ausstattung

Im dritten Schritt geht es um die Erste Hilfe.

Welche Ausstattung ist vorgeschrieben und wie bleibt Ihr Team im Notfall handlungsfähig? Eine hilfreiche Orientierung zu Ersthelfern, Verbandmaterial und Defibrillatoren finden Sie hier:

Hinweis: Zu beachten sind auch mögliche Sondervorschriften. Ab einer Größe von über 2.000qm Ladenfläche gelten für Verkaufsstätten entsprechende Sonderbaubestimmungen. Mehr zu diesen Bestimmungen finden Sie in den jeweiligen Landesbauordnungen und der Verkaufstättenverordnung (VkVO) Ihres Bundeslandes.              

Feuerlöscher im Einzelhandel: Die richtige Ausstattung für maximale Sicherheit

Bei der Wahl der richtigen Feuerlöscher im Einzelhandel spielt vor allem die Brandklasse eine zentrale Rolle. Die benötigte Anzahl richtet sich nach der Verkaufs- und Lagerfläche sowie danach, ob eine erhöhte Brandgefahr besteht. Zusätzlich müssen gemäß ASR A2.2 ausreichend Löschmitteleinheiten für die Gesamtfläche vorhanden sein.

Im Einzelhandel sind vor allem die Brandklassen A und B relevant. Zu den typischen Risiken zählen leicht entzündliche Waren und Verpackungsmaterialien, technische Defekte an elektrischen Geräten sowie menschliches Fehlverhalten. 
Daher ist der Schaumfeuerlöscher die passende Grundausstattung für Ihren Einzelhandel. 

Falls in Ihrem Einzelhandelsgeschäft eine erhöhte Brandgefahr besteht, sollten Sie Folgendes beachten: 

  • Brandmeldeanlagen
  • Anzahl an Feuerlöschern verdoppeln
  • An einer Stelle mehrere Löscher installieren
  • Laufwege auf 10m verkürzen
  • Beim Umgang mit Gefahrstoffen die TRGS 800 befolgen
Feuerlöscher der Brandschutz Zentrale

Auswahl: Fokus auf die Brandklassen A + B – passend für Verkaufsräume und Arbeitsbereiche

Innenräume

Für Verkaufsfläche, Lager- und Personalbereiche                                                                                        

Brandklassen A + B

Geringe Löschschäden

Ergänzend

Für hochwertige technische Anlagen und Geräte, z.B. Kühlanlagen        

Brandklasse B

Nicht leitend

Rückstandsfreie Löschung

Platzierung: Gut sichtbar, frei zugänglich, zwischen 0,80-1,20 m anbringen, max. ca. 20/10 m Laufweg

In Geschäften des Einzelhandels werden in der Regel Schaumlöscher eingesetzt. Zusammen decken sie die Brandklassen A und B ab.

Maßgeblich ist die gesamte Fläche des Verkaufsraums Ihres Einzelhandels. Dazu gehört auch Lager- und Mitarbeiterbereiche sowie alle weiteren betrieblich genutzten Räume. Falls eine erhöhte Brandgefahr vorliegt, muss die Anzahl der Löscher in den entsprechenden Bereichen verdoppelt werden. 

Sie sollten jederzeit schnell erreichbar, klar erkennbar und in einer Höhe von 0,80–1,20 m montiert sein. Der Weg dorthin darf nicht länger als rund 20 m sein. Bei einer höhten Brandgefahr verkürzt sich der Weg auf 10 m. Zudem wird zu jedem Löscher eine passende Wandhalterung mitgeliefert, alternativ kann der Feuerlöscher auch an einem Ständer befestigt werden.

Bei der richtigen Benutzung droht keine Gefahr. Wichtig ist, dass die Größe des Kohlendioxid-Löschers richtig berechnet und auf die Größe des Raums angepasst wird. So können Brände sicher erstickt werden – ohne dabei die eigene Sauerstoffzufuhr zu gefährden.

Feuerlöscher müssen alle 2 Jahre von einer befähigten Person geprüft und gewartet werden – unabhängig vom Hersteller.

Ja, bei gemieteten Löschern übernimmt die brandschutzzentrale die regelmäßige Wartung als auch den Austausch dieser.

Ja, wir betreuen Unternehmen in ganz Deutschland. Feuerlöscher, AEDs und Erste-Hilfe-Ausstattung liefern wir bundesweit und unsere Schulungen sind deutschlandweit online sowie vor Ort (je nach Format) möglich.

Brandschutzhelfer und Brandschutzbeauftragter: Schulungen für den (vorbeugenden) Brandschutz in Ihrem Einzelhandel

Brandschutzhelfer (BSH) und Brandschutzbeauftragte (BSB) sind zentrale Bestandteile eines wirksamen Brandschutzkonzepts in jedem Einzelhandelsgeschäft.

Ein Brandschutzhelfer wird in jedem Einzelhandel benötigt, um im Notfall richtig zu reagieren und erste Löschmaßnahmen sicher einzuleiten.

Ein Brandschutzbeauftragter ist im Einzelhandel insbesondere dann erforderlich, wenn besondere Schutzanforderungen gelten, Sonderbauvorschriften anzuwenden sind oder Versicherungen dies verlangen. Da Verkaufsstätten ab 2.000 m² als Sonderbauten gelten, wird die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten nach aktuellen Vorschriften empfohlen. Ob dies für Ihr Geschäft notwendig ist, ergibt sich aus dem Brandschutzkonzept oder der Gefährdungsbeurteilung.

Feuerlöschübung

Ersthelfer und Sicherheitsbeauftragte im Einzelhandel: Schulungen für die Arbeitssicherheit

Ersthelfer (EH) und Sicherheitsbeauftragte (SiBe) sind zentrale Bestandteile des betrieblichen Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit in jedem Einzelhandel.

Ersthelfer sind gesetzlich vorgeschrieben, während Sicherheitsbeauftragte erst ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl verpflichtend werden.

Die brandschutzzentrale bietet praxisnahe Schulungen für betriebliche Ersthelfer und Sicherheitsbeauftragte nach DGUV Vorschrift 1.

Sicherheitsbeauftragter im Buero

Brandschutzhelfer und Brandschutzbeauftragter - Rollen im Überblick

Schulungen Brandschutz

  • Mind. 5% der Beschäftigten müssen ausgebildet werden
  • Bei erhöhter Brandgefahr empfiehlt sich eine größere Anzahl
  • Erkennt Brandgefahren u. leitet erste Maßnahmen ein
  • Unterstützt bei Räumung u. Evakuierung

Wichtig: Beachten Sie Schichtdienst, Urlaub u. Krankheit bei der Planung der Anzahl.

Schulungen Brandschutz

  • Beratend zum organisatorischen Brandschutz
  • Bei besonderen Schutzanforderungen notwendig
  • Betreut das Brandschutzkonzept
  • Überwacht Maßnahmen u. Prüfungen

Wichtig: Der Brandschutzbeauftragter ist Ihr interner Berater für alle Maßnahmen zum Brandschutz.

Ersthelfer und Sicherheitsbeauftragter - Rollen im Überblick

Schulungen Arbeitssicherheit

  • Mind. 5% der Beschäftigten müssen ausgebildet werden
  • Sofortige Erste-Hilfe-Maßnahmen im Notfall
  • Regelmäßige Fortbildung (DGUV Vorschrift 1)

Wichtig: Beachten Sie Schichtdienst, Urlaub u. Krankheit bei der Planung der Anzahl.

Schulungen Arbeitssicherheit

  • 21-150 Mitarbeitende: Mind. ein SiBe vorgeschrieben
  • Beobachtet Arbeitsabläufe und Risiken
  • Unterstützt bei Umsetzung von Schutzmaßnahmen
  • Stärkt Sicherheitskultur im Alltag

Wichtig: Der SiBe ist Ihr erster Ansprechpartner.

Ja, in jedem Einzelhandel muss mindestens ein Brandschutzhelfer ausgebildet werden. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, ausreichend Brandschutzhelfer zu benennen. Das gilt unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße. Im Einzelhandel sind dies meist 5–10 % des Teams, abhängig von Schichten, Urlaub und Ausfällen.

Brandschutzhelfer unterstützen im Ernstfall bei der Räumung, erkennen Risiken frühzeitig und sorgen dafür, dass die Richtlinien eingehalten werden.

Die Schulung sollte alle 3-5 Jahre aufgefrischt werden oder früher bei Veränderungen in Ihrem Einzelhandel. 

Der Theorie-Teil der Schulung findet online statt – flexibel und zeitsparend. Die praktische Übung führen wir deutschlandweit am jeweiligen Standort durch, inklusive realitätsnaher Löschübung.

Grundsätzlich kann jeder Mitarbeitende die Schulung absolvieren. Sinnvoll ist es jedoch, Personen zu schulen, die regelmäßig anwesend sind, langfristig in Ihrem Einzelhandel bleiben und verantwortungsbewusst handeln. (Aushilfen oder temporäre Kräfte eignen sich daher weniger für die Rolle des Brandschutzhelfers.)

Wenn besondere Schutzanforderungen bestehen, Ihr Einzelhandel als Sonderbau gilt oder Versicherungen dies verlangen, wird ein Brandschutzbeauftragter benötigt. Ob dies der Fall ist, erfahren Sie in Ihrem Brandschutzkonzept oder Ihrer Gefährdungsbeurteilung.

Brandschutzbeauftragte sind zentrale Ansprechpersonen für den Brandschutz, erkennen Risiken frühzeitig und unterstützen im Notfall. Sie entlasten die Geschäftsführung im präventiven und organisatorischen Brandschutz.

Als Ersthelfer können Mitarbeitende ausgebildet werden, die neben ihrer regulären Tätigkeit eine Erste-Hilfe-Ausbildung absolvieren und im Notfall Hilfe leisten.

Ersthelfer werden bereits ab dem ersten Mitarbeitenden benötigt. Genaue Angaben dazu macht die DGUV Vorschrift 1.

Ersthelfer leisten bei Unfällen oder akuten Erkrankungen Erste Hilfe und überbrücken die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.

Die DGUV schreibt vor, dass die Ausbildung alle 2 Jahre aufgefrischt werden soll. So bleiben Wissen und Handlungssicherheit aktuell.

Ja. Nach dem erfolgreichen Abschluss erhalten Sie ein offizielles Zertifikat als Nachweis Ihrer Qualifikation.

Ein Sicherheitsbeauftragter ist erforderlich, sobald in Ihrem Geschäft mehr als 20 Mitarbeitende (regelmäßig) arbeiten. Ab 150 Mitarbeitenden werden zwei benötigt. Achten Sie darauf, Ausfälle durch Krankheit, Urlaub oder Schichtbetrieb einzuplanen – oft ist es sinnvoll, die Anzahl an die Gegebenheiten Ihres Geschäfts anzupassen.

Grundsätzlich jeder Mitarbeitende, der zuverlässig, aufmerksam und regelmäßig in dem Geschäft anwesend ist. Spezielle Voraussetzungen sind nicht erforderlich.

Der Sicherheitsbeauftragte erkennt Gefahren am Arbeitsplatz, unterstützt bei Sicherheitsmaßnahmen, schult Mitarbeitende, hilft bei der Unfallanalyse und achtet auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Ja. Nach dem erfolgreichen Abschluss erhalten Sie ein offizielles Zertifikat als Nachweis Ihrer Qualifikation.

Jährliche Brandschutzunterweisung im Einzelhandel: Damit Ihr Team im Ernstfall sicher handelt

Die jährliche Brandschutzunterweisung ist verpflichtend und sorgt dafür, dass Ihre Mitarbeitenden wissen, wo Brandgefahren entstehen können und wie im Notfall richtig gehandelt wird: Ruhig, sicher und gemeinsam. So schaffen Sie Sicherheit, Vertrauen und Routine im Verkaufsalltag. Denn wer vorbereitet ist, kann im Ernstfall schnell reagieren und Leben schützen.

Sicherheitsunterweisung - Tipps fuer den Alltag

Unterweisung

Die wichtigsten Vorgaben u. Inhalte für Sie auf einen Blick:

  • Vor Arbeitsbeginn, bei Änderungen u. nach Vorfällen
  • Wiederholung mind. einmal jährlich
  • Flucht- u. Rettungswege
  • Verhalten im Brandfall u. Evakuierung
  • Brandklassen u. Feuerlöscher
  • Räumungsablauf im Ernstfall

Die Unterweisung ist gesetzlich vorgeschrieben (ArbSchG, DGUV) und stellt sicher, dass alle Mitarbeitenden wissen, wie sie Brände vermeiden und sich im Notfall richtig verhalten.

Die jährliche Brandschutzunterweisung vermittelt die wichtigsten Sicherheitsregeln und Verhaltensweisen für einen sicheren Verkaufs- und Arbeitsalltag in Ihrem Einzelhandel.

Die jährliche Brandschutzunterweisung kann von einer fachkundigen Person im Unternehmen durchgeführt werden, zum Beispiel vom Brandschutzhelfer oder einer entsprechend unterwiesenen Führungskraft. Andernfalls wird sie häufig an externe Dienstleister oder Schulungsanbieter übertragen, um eine rechtssichere und aktuelle Unterweisung sicherzustellen.

Erste-Hilfe-Ausstattung in Ihrem Einzelhandel: Grundversorgung für den Notfall

Ihr Einzelhandel ist ein Ort mit Kundenverkehr, an dem Sicherheit an eine wichtige Rolle spielt. Mit der richtigen Erste-Hilfe-Ausstattung sind Sie für Notfälle optimal vorbereitet und können schnell und gezielt Hilfe leisten. Von gut ausgestatteten Verbandskästen bis zu wichtigen Grundmaterialien sorgen Sie dafür, dass im Ernstfall keine Zeit verloren geht.

Damit Sie rechtssicher ausgestattet ist, schreibt die DGUV eine ausreichende Erste-Hilfe-Ausstattung vor. Dazu gehören genügend Verbandskästen oder Erste-Hilfe-Koffer, eine gut sichtbare Kennzeichnung der Standorte und eine Möglichkeit zur schnellen Notfallmeldung (z. B. Telefon mit Notrufnummer).

Ein Mann trägt einen Verbandskasten

Erste Hilfe

Erste-Hilfe-Ausstattung - Verbandskästen

  • Bis 50 Mitarbeitende.: 1 x DIN 13157
  • 51-300 Mitarbeitende: 1 x DIN 13169 oder
    2 x DIN 13157
  • Ab 301 Mitarbeitenden: Je 300 weitere Personen 1 großer oder 2 kleine Kästen

Platzierung

  • In Bereichen mit erhöhter Verletzungsgefahr
  • Max. 100m Wegstrecke oder eine Geschosshöhe
  • Standorte gut markieren

Erste-Hilfe-Leistungen sind im Verbandbuch zu dokumentieren und mind. fünf Jahre aufzubewahren.

Vorgeschrieben sind geeignete Verbandskästen oder Erste-Hilfe-Koffer nach DIN-Norm sowie ergänzende Ausstattung je nach Gefährdung. Die Anzahl der erforderlichen Materialien richtet sich nach unter anderem nach der Anzahl der Mitarbeitenden.

Sie müssen jederzeit gut erreichbar und leicht zugänglich sein. Zudem sollten alle Mitarbeitende über den Standort Bescheid wissen.

Ja. Erste-Hilfe-Einrichtungen müssen mit genormten Rettungszeichen eindeutig gekennzeichnet werden.

Die Ausstattung sollte regelmäßig überprüft und bei Bedarf ergänzt oder ersetzt werden.

Ja. Erste-Hilfe-Leistungen sollten dokumentiert werden, z. B. im Verbandbuch und müssen in diesem auch mind. fünf Jahre aufbewahrt werden.

Warum kann ein Defibrillator in Ihrem Einzelhandel hilfreich sein?

Neben verpflichtenden Maßnahmen zum Brandschutz und Arbeitssicherheit, gibt es weitere Wege, den eigenen Arbeitsplatz so sicher wie möglich zu gestalten. Da wo sich täglich viele Menschen aufhalten, kann das Risiko medizinischer Notfälle steigen. 

Ein plötzlicher Herzstillstand beispielsweise kann jederzeit passieren – auch im Verkaufsraum oder Mitarbeiterbereichen. Mit einem Defibrillator vor Ort können Ihre Mitarbeitenden sofort helfen und wertvolle Minuten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes überbrücken. Daher kann ein Defibrillator im Einzelhandel eine sinnvolle zusätzliche Sicherheitsausstattung sein. 

Ein Automatisierter Externer Defibrillator (AED) ist ein lebensrettendes Gerät, das im Falle eines plötzlichen Herzstillstands zum Einsatz kommt. Der Defibrillator analysiert den Herzrhythmus und gibt, falls notwendig, automatisch einen Elektroschock ab, um den normalen Herzschlag wiederherzustellen.

Anwendung eines Defibrillators

Defibrillator - Sicherheitsgefühl

Defibrillator für Ihren Einzelhandel

AEDs geben klare Anweisungen und schaffen Sicherheit für Ihre Mitarbeitenden. 

Schockabgabe nach Bestätigung – ideal für ungeübte Mitarbeitende

Klare Sprachansagen

Hohe Anwendungssicherheit

Alternative

Schockabgabe erfolgt automatisch – ohne Bestätigung durch Mitarbeitenden

Klare Sprachansagen

Automatische Schockauslösung

Standort: Gut sichtbar, zentral, klar gekennzeichnet – z.B. am Eingangs- oder Kassenbereich

Defibrillatoren können Sie bei uns auch mieten, inklusive regelmäßiger Wartung und Service. Hier finden Sie dazu mehr Informationen: Defibrillatoren zur Miete

Mehr über die Unterschiede zwischen voll- und halbautomatischen Defibrillatoren erfahren Sie hier: Modellvergleich Defibrillatoren

Ja, bei gemieteten Defibrillatoren (AED) wird die Wartung inklusive Service von der brandschutzzentrale durchgeführt.

Immer bei einem neuen Defibrillator, nach Gerätewechsel oder wenn neue Mitarbeitende damit arbeiten sollen. Eine Einweisung ist verpflichtend, bevor der Defibrillator genutzt werden darf.

Der Standort eines Defibrillators ist entscheidend, damit im Ernstfall schnell reanimiert werden kann. Er sollte daher an einem Ort platziert werden, der leicht zu erreichen, zentral und gut gekennzeichnet ist. Häufig sind Defibrillatoren daher im Eingangsbereich, zentralen Verkaufsflächen oder nähe der Kassen platziert. Durch das kennzeichnende Hinweisschild ist der Standort für alle gut sichtbar – dieses sollte über dem AED aufgehängt werden.

Fachliche Betreuung durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ihrem Einzelhandel

Ein sicherer und gesunder Arbeitsplatz entsteht durch fachkundige Betreuung: Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) unterstützen Sie dabei, gesetzliche Anforderungen  hinsichtlich Arbeits- und Gesundheitsschutz zu erfüllen und Risiken frühzeitig zu erkennen. Beide müssen bereits ab einem Mitarbeitenden schriftlich bestellt werden.

Die erforderliche Betreuungszeit richtet sich nach Größe, Gefährdung und Art der Tätigkeiten Ihres Einzelhandels. Nach DGUV Vorschrift 2 erfolgt die Einteilung in die Betreuungsgruppen I–III mit Grundbetreuung sowie betriebsspezifischer und anlassbezogener Betreuung, etwa bei Unfällen, Veränderungen oder neuen Arbeitsverfahren.

Im Einzelhandel gilt in der Regel die Betreuungsgruppe III. Sie entspricht einer niedrigen Gefährdung mit einer Einsatzzeit von 0,5 Stunden pro Beschäftigtem und Jahr.

Betriebsarzt

Betreuung

Sichere Einzelhandelsorganisation

  • Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen
  • Verpflichtende Impfberatung nur erforderlich, wenn aufgrund der Tätigkeit ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht
  • Begleitung bei Unfällen u. Veränderungen
  • Der Betreuungsumfang nach DGUV Vorschrift 2 ist abhängig von der Größe und Gefährdung Ihres Einzelhandels.

Ein Betriebsarzt ist medizinischer Ansprechpartner für Beschäftigte in allen Fragen der Arbeitsmedizin, des Arbeitsschutzes sowie der Vorsorge und Unfallverhütung und führt aufgrund seiner Qualifikation in Arbeits- oder Betriebsmedizin die arbeitsmedizinischen Vorsorgen durch.

Eine SiFa berät und unterstützt den Arbeitgeber in allen Bereichen des Arbeitsschutzes und des Gesundheitsschutzes.

Bereits ab einer beschäftigten Person muss ein Betriebsarzt bestellt werden. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob es sich um Vollzeit-, Teilzeit- oder Minijob-Beschäftigte handelt.

Bereits ab einer beschäftigten Person muss ein Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob es sich um Vollzeit-, Teilzeit- oder Minijob-Beschäftigte handelt.

Ja. Die Bestellung muss schriftlich dokumentiert werden, damit sie rechtsverbindlich ist und im Rahmen von Prüfungen nachweisbar bleibt.

Ein Betriebsarzt berät und unterstützt Ihren Einzelhandel z.B. bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung. Gleichzeitig ist er medizinischer Ansprechpartner für die Belegschaft in allen Bereichen der Arbeitsmedizin, des Arbeitsschutzes und insbesondere der Vorsorge und Unfallverhütung.

Die SiFa berät die Leitung beim Arbeitsschutz, überprüft Arbeitsmittel und Räume, unterstützt bei der Gefährdungsbeurteilung, führt Begehungen durch und hilft, Risiken frühzeitig zu erkennen.

Übersicht geeigneter Produkte für Ihren Einzelhandel

So müssen Sie nicht lange suchen und haben alles griffbereit.

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Ursprünglicher Preis war: 499,99€Aktueller Preis ist: 399,99€.

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Cederroth Erste-Hilfe-Station

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Priomaxx Löschspray Pro-line Indoor

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Erste-Hilfe-Koffer Hygiene und Desinfektion

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Design Feuerlöscherständer

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Sicherheitszeichen Feuerlöscher Symbol Schild

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Brandschutzordnung Teil A

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Feuerlöscher

Feuerlöscher gehören zur Grundausstattung jedes Unternehmens.

Brandschutzhelfer

Bereits ab zwei Beschäftigten müssen Sie Brandschutzhelfer ausbilden.

Sicherheitsbeauftragter

Bei mehr als 20 Beschäftigten sind Sicherheitsbeauftragte Pflicht.

Ersthelfer

Ersthelfer stellen die Erstversorgung bei einem Notfall sicher.

Betriebsarzt Jahresstunden

Notwendige Stunden für die Abdeckung der Grundversorgung.

Fachkraft für Arbeitssicherheit Jahresstunden

Notwendige Stunden für die Abdeckung der Grundversorgung.

Dies ist zunächst nur eine Ersteinschätzung und keine vollständige Berechnung. Es soll Ihnen den Einstieg erleichtern und aufgezeigt werden, welche Maßnahmen notwendig sind.