Eine Fortbildung als Sicherheitsbeauftragter ist nicht verpflichtend. Die DGUV empfiehlt dennoch, alle 3 Jahre eine Fortbildung zu machen, um auf den neusten Stand hinsichtlich der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu bleiben.
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Die Fortbildung zum Sicherheitsbeauftragten hält die bereits ausgebildeten Sicherheitsbeauftragten auf dem neusten Kenntnisstand, sodass diese weiterhin effektiv ihr Tätigkeitsfeld betreuen können.
Das Ziel der Sicherheitsbeauftragten Fortbildung ist es, dass die Teilnehmenden ihre Kenntnisse der Erstschulung wieder auffrischen. Außerdem werden verschiedenen Thematiken noch einmal vertieft und Neuerungen, wie im Bereich Arbeitsstättenverordnung oder auch Betriebssicherheitsverordnung, besprochen. Denn das Ziel ist es weiterhin, eine sicherere Arbeitsumgebung zu schaffen, Arbeitsunfälle zu reduzieren, die Einhaltung von Vorschriften sicherzustellen und das Sicherheitsbewusstsein unter den Mitarbeitern zu stärken.
Am Ende dieser Fortbildung sind Ihre Mitarbeitenden ausgebildete Sicherheitsbeauftragte mit folgenden Fähigkeiten und Kenntnissen:
Eine Fortbildung als Sicherheitsbeauftragter ist nicht verpflichtend. Die DGUV empfiehlt dennoch, alle 3 Jahre eine Fortbildung zu machen, um auf den neusten Stand hinsichtlich der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu bleiben.
Zu den Fortbildungsinhalten des Präsenz Kurses gehören neben der Wiederholung der Grundlagen und die Vertiefung dieser, auch die Betrachtung der Neuerungen im Arbeitsschutz.
Im Folgenden sind die wesentlichen Inhalte der Fortbildung stichwortartig aufgeführt.
In der Online Fortbildung zum Sicherheitsbeauftragten gehören neben den Grundlagen des Arbeitsschutzes und die Vertiefung dieser, auch der Praxisbezug.
Im Folgenden sind die wesentlichen Inhalte der Schulung stichwortartig aufgeführt.
Notwendiges muss einfach sein –
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