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Berufskrankheiten

Mit Arbeitssicherheit effektiv vorbeugen

Berufskrankheiten sind Krankheiten, die durch die berufliche Tätigkeit verursacht oder verschlimmert werden. Sie können die Gesundheit, die Arbeitsfähigkeit und die Lebensqualität der Betroffenen beeinträchtigen.
Mithilfe einer Gefährdungsbeurteilung können Sie Maßnahmen treffen um potenziellen Berufskrankheiten vorzubeugen.

ca. 200.000

anerkannte Fälle von Berufskrankheiten

ca. 2.200

Todesfälle infolge einer Berufskrankheit

ca. 50%

Betriebe ohne
Gefährdungsbeurteilung

(nach: DGUV und NAK)

Häufige Arten von Berufskrankheiten:

  • Hauterkrankungen
  • Infektionskrankheiten
  • Wirbelsäulenerkrankungen
  • Atemwegserkrankungen
  • Lärmschwerhörigkeit

Ursachen für Berufserkrankungen:

  • mechanische Einwirkungen (z.B. Tragen oder Heben)
  • Infektionserreger oder Parasiten
  • chemische Stoffe
  • Lärm oder Strahlung

Berufskrankheiten verhindern - Gefährdungsbeurteilung

Durch eine Analyse der Arbeitsbedingungen werden diverse Faktoren ermittelt, die die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden beeinflussen. Folglich können präventive Maßnahmen ergriffen werden um Berufskrankheiten zu vermeiden.

Berufserkrankungen vorbeugen

Berufskrankheiten entstehen durch die langfristige oder wiederholte Einwirkung von schädlichen Faktoren am Arbeitsplatz. Folglich entwickeln sie sich meist über einen gewissen Zeitraum hinweg. Es verbleibt also genügend Zeit sie bereits vorher zu erkennen und zu vermeiden. Zum Schutz Ihrer Mitarbeitenden sollten Sie präventiv handeln.

Um Berufskrankheit zu vermeiden oder frühzeitig zu erkennen, ist es wichtig, die gesundheitlichen Risiken am Arbeitsplatz zu minimieren und regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen wahrzunehmen. Verschiedene Präventionsmaßnahmen bieten sich diesbezüglich an. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften, die die Belastungen durch Lärm, Staub, Chemikalien oder andere Gefahrenstoffe reduzieren
  • Die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung, wie zum Beispiel Gehörschutz, Handschuhe oder Atemschutzmasken
  • Die Anwendung von Hygienemaßnahmen, wie zum Beispiel Händewaschen, Händedesinfektion oder Impfungen gegen Infektionskrankheiten
  • Die Gestaltung eines ergonomischen Arbeitsplatzes, der die körperliche Beanspruchung verringert und die Haltung verbessert
  • Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung

Vor allem eine Gefährdungsbeurteilung kann Ihnen eine große Erleichterung sein, um den Überblick über die potenziellen Gefahren und die dazugehörigen präventiven Maßnahmen zu behalten.

Berufskrankheiten-Liste

Die Berufskrankheiten sind in der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung, sogenannte Berufskrankheitenliste, BK-Liste, aufgeführt. (DGUV)

Berufskrankheiten vs. Arbeitsunfälle

Berufskrankheiten müssen versicherungsrechtlich von Arbeitsunfällen abgegrenzt werden. Ein Arbeitsunfall ist ein Schaden durch äußere Einwirkung, der während einer versicherten Tätigkeit plötzlich entsteht. Die Entstehung ist zeitlich auf maximal eine Arbeitsschicht begrenzt.

Bei einer Berufskrankheit ist der Ausgangspunkt ebenfalls eine versicherte Tätigkeit, welche zu bestimmten körperlichen Wirkungen beim Betroffenen führt und hierdurch eine Reihe bestimmter Erkrankungen hervorrufen kann. Dabei reicht es nicht aus, dass eine Erkrankung während oder durch die Tätigkeit hervorgerufen wurde, vielmehr muss es sich um eine als Berufskrankheit definierte Erkrankung handeln.

Ihr Kontakt für die Arbeitssicherheit

Firat Akpinar

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