Wie Sie Ihn meiden und Umgehen
Arbeitsunfälle sind ein ernstzunehmendes Problem. Neben körperlichen und psychischen Schäden, verursachen sie hohen Kosten für die Betroffenen, die Arbeitgeber und die Gesellschaft.
Daher ist es wichtig geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Ein Effektives Mittel zur Prävention von Arbeitsunfällen ist die Gefährdungsbeurteilung.
ca. 800.000
Arbeitsunfälle jährlich
in Deutschand
mehr als 400
tödliche
Arbeitsunfälle
ca. 50%
Betriebe ohne
Gefährdungsbeurteilung
(nach: DGUV und NAK)
Durch eine Analyse der Arbeitsbedingungen werden diverse Faktoren ermittelt, die die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden beeinflussen. Folglich können präventive Maßnahmen ergriffen werden um Arbeitsunfälle zu verhindern.
Wie kann ich nun einen Arbeitsunfall vermeiden? Um einen Unfall am Arbeitsplatz zu vermeiden oder zu reduzieren, gibt es verschiedene Maßnahmen, die sowohl von den Arbeitgebern als auch von den Beschäftigten ergriffen werden können. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören:
Vor allem eine Gefährdungsbeurteilung kann Ihnen eine große Erleichterung sein, um den Überblick über die potenziellen Gefahren und die dazugehörigen präventiven Maßnahmen zu behalten.
Ein Arbeitsunfall bezieht sich auf ein unvorhergesehenes Ereignis, das während der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit auftritt und zu physischen oder psychischen Schäden führt. Solche Vorfälle können erhebliche Konsequenzen für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und das gesamte Unternehmen haben.
Arbeitsunfälle können für Arbeitgeber nachteilig sein, da sie nicht nur die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter gefährden, sondern auch zu Arbeitsausfällen, Produktionsverzögerungen und sogar rechtlichen Konsequenzen führen können. Aus diesem Grund ist es entscheidend, Arbeitsunfälle zu verhindern und angemessen darauf zu reagieren, wenn sie dennoch auftreten.
Wenn sich ein Arbeitsunfall ereignet, ist es wichtig, schnell und besonnen zu handeln. In solchen Situationen sollten die folgenden Schritte unternommen werden:
Rettungskette: Mitarbeiter, am besten geschulte Ersthelfer, leisten Erste Hilfe und informieren bei schweren Fällen auch den Rettungsdienst oder gegebenenfalls die Polizei.
Verbandbuch: Unfälle und Verletzungen müssen stets im Verbandbuch festgehalten werden, auch wenn sie anfangs geringfügig erscheinen mögen. Spätfolgen sind oft nicht sofort erkennbar. Durch die Dokumentation können später immer noch Leistungen von der Unfallversicherung in Anspruch genommen werden.
Durchgangsarzt: Falls eine ärztliche Untersuchung erforderlich ist, ohne dass ein Krankenhausaufenthalt notwendig ist, ist der Durchgangsarzt die richtige Anlaufstelle. Diese Fachärzte für Chirurgie oder Orthopädie sind mit Unfallmedizin vertraut. Jeder Betrieb hat einen von der Unfallversicherung beauftragten Durchgangsarzt, der die Untersuchung durchführt und die Behandlung festlegt.
Benachrichtigung: Bei einem meldepflichtigen Arbeitsunfall muss die Berufsgenossenschaft fristgerecht informiert werden. In schwerwiegenden Fällen sollte auch das Gewerbeaufsichtsamt oder eine andere zuständige Aufsichtsbehörde informiert werden.
Ein Arbeitsunfall ist meldepflichtig, wenn die Arbeitsunfähigkeit mehr als drei Kalendertage beträgt. Falls der Durchgangsarzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für mehr als drei Kalendertage ausstellt, muss der Vorfall der Berufsgenossenschaft innerhalb von drei Tagen gemeldet werden. Die Versicherungsunternehmen stellen ein Formular namens “Unfallanzeige” zur Verfügung, in dem Informationen zur verletzten Person, zu Zeugen und zum Unfallgeschehen festgehalten werden können.
Bitte beachten: Falls bei einem Unfall mindestens drei Personen verletzt wurden oder eine Person gestorben ist, muss unabhängig von der Arbeitsunfähigkeit eine sofortige Meldung an die Berufsgenossenschaft erfolgen (§ 193 Abs. 1 SGB VII).
Die Frage der Kostendeckung bei einem Arbeitsunfall ist ebenfalls relevant. Nach einem Vorfall im Unternehmen übernimmt der Arbeitgeber die Auszahlung von Krankengeld in Form der Lohnfortzahlung für einen Zeitraum von sechs Wochen.
Hierfür müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: Der Mitarbeiter muss bereits seit mindestens vier Wochen im Unternehmen beschäftigt sein, und es muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden. Sobald die ersten sechs Wochen verstrichen sind, endet die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Lohnfortzahlung. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt die entsprechende Berufsgenossenschaft die Verantwortung. Diese finanzielle Unterstützung wird als Verletztengeld bezeichnet und wird von den Krankenkassen ausbezahlt.
Spätfolgen eines Arbeitsunfalls können vielfältig sein, von physischen Beeinträchtigungen bis hin zu psychischen Belastungen. Daher ist eine kontinuierliche medizinische Überwachung wichtig, um solche Folgen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.
Ein Arbeitsunfall ist mehr als nur ein unglückliches Ereignis. Er wirkt sich auf das Leben des Betroffenen sowie auf den Arbeitgeber und das Unternehmen als Ganzes aus. Eine proaktive Haltung zur Sicherheit am Arbeitsplatz, schnelle Reaktionen im Falle eines Unfalls und angemessene Nachsorge tragen dazu bei, die Auswirkungen von Arbeitsunfällen zu minimieren und das Wohlbefinden aller Beteiligten zu gewährleisten.
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