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Wie beim betrieblichen Brandschutz ist auch im Bereich Erste Hilfe eine regelmäßige Unterweisung der Mitarbeitenden gesetzlich vorgeschrieben. Diese jährliche Unterweisung soll dafür gemacht werden, um alle Beschäftigten mit der Erste-Hilfe-Ausrüstung des Betriebs vertraut zu machen und aufzuklären, wie in einer Notsituation gehandelt werden muss. Denn ein Unfall kann selbst im sichersten Betrieb immer mal passieren!
Bei der jährlichen Erste-Hilfe-Unterweisung sollten einige wichtige Punkte angesprochen werden. Damit Sie bei Ihrer nächsten Unterweisung nichts vergessen, haben wir diese Checkliste für Sie vorbereitet.
Der Verbandskasten gehört zum 1×1 der Ersten Hilfe und darf als Grundausstattung in keinem Betrieb fehlen. Wie viele Verbandskästen Sie brauchen, hängt dabei von der Größe und der Art ihres Betriebes ab. Es gilt allerdings zu beachten, das die maximalen Laufwege zu Verbandskästen nur 100 Meter betragen dürfen. Sollten Sie ein weitläufiges Unternehmen führen empfiehlt es sich im Zweifel, zusätzliche Verbandskästen zu montieren.
Positionieren Sie die Verbandskästen am besten so, dass diese zentral für möglichst viele Mitarbeitenden zu erreichen sind. Um den Standort der Verbandskästen zusätzlich zu markieren, eignen sich Symbol-und Rettungszeichen. Dadurch sind die Verbandskästen schneller sichtbar, falls es zu Panik kommen sollte. Die Verbandskästen und ihr Standort sollten bei der jährlichen Unterweisung jedem Mitarbeitenden gezeigt werden.
Neben der jährlichen Erste-Hilfe-Unterweisung für alle Beschäftigten sind einige Mitarbeitende des Betriebs besonders für die Erste Hilfe zuständig: die betrieblichen Ersthelfer. Je nach Betriebsform müssen zwischen 5-10% der Beschäftigten für die Arbeitssicherheit zu Ersthelfern ausgebildet sein, um im Notfall schnell und routiniert helfen zu können.
Damit auch alle Mitarbeitenden wissen, wer die betrieblichen Ersthelfer sind, sollten diese bei der jährlichen Unterweisung vorgestellt werden. Besonders bei neuem Personal ist es hilfreich, die Unterweisung zeitnah durchzuführen.
Alle Verletzungen, die während oder auf dem Weg zur Arbeit passieren, gelten als Arbeitsunfall. Selbst kleine Schnittwunden. Um mögliche Spätfolgen in den Zusammenhang bringen zu können und versicherungstechnisch abgesichert zu sein ist es darum wichtig, dass diese dokumentiert werden. Dies kann handschriftlich in einem Verbandbuch oder digital passieren. Aufgezeichnet werden müssen:
Die Dokumentation ist zusätzlich wichtig, um verwendete Materialien aus den Verbandskästen zu dokumentieren, da diese eventuell ersetzt werden müssen. Wer dokumentiert, spielt jedoch keine Rolle. Bei der Unterweisung sollte jedoch darauf hingewiesen werden, dass es sich bei der Dokumentation um personenbezogene Daten handelt und die Datenschutzgrundverordnung eingehalten werden muss.
In der Regel sind die betrieblichen Ersthelfer für das Absetzen des Notrufs zuständig. Trotzdem ist es sinnvoll, wenn alle Mitarbeitenden wissen, welche Informationen an den Notruf weitergegeben werden müssen. Gerade dann, wenn nicht in jedem Arbeitsbereich ein Ersthelfer anwesend ist.
In einer Notsituation braucht der Rettungsdienst folgende Informationen:
Defibrillatoren oder AEDs ( Automatisierte externe Defibrillatoren) gehören zu der erweiterten Erste-Hilfe-Ausrüstung und sind für keinen Betrieb verpflichtend. Dennoch empfiehlt sich die Anschaffung eines AEDs für viele Arbeitsbereiche. Viel Publikumsverkehr, ein hohes Durchschnittsalter der Beschäftigten, Gefahrenquellen wie Starkstrom oder eine lange Anfahrt des Rettungswagens – all das können Situationen darstellen, in denen ein AED potenziell Leben retten kann!
Wenn Ihr Betrieb mit einem AED ausgestattet ist, ist es empfehlenswert, ihn in die Erste-Hilfe-Unterweisung einzubeziehen. Die Verwendung eines AEDs ist extra für Laien ausgerichtet. Dadurch kann er somit nach kurzer Einführung von jedem Beschäftigten angewendet werden. Ihre betrieblichen Ersthelfer:innen kennen sich auch bereits mit Defibrillatoren aus: seit 2011 sind sie Teil der Erste-Hilfe-Schulung.
Verbandskästen und Ersthelfer gehören zu der Grundausstattung der betrieblichen Erste Hilfe. Ob obendrein zusätzliche Erste-Hilfe-Maßnahmen ergriffen werden müssen, lässt sich durch eine Gefährdungsbeurteilung beantworten.
Zu den zusätzlichen Rettungsgeräten gehören beispielsweise Rettungstragen und Rettungstücher. Aber auch Augen-und Notduschen zählen darunter. Diese werden aber in der Regel nur benötigt, wenn größere Gefahren bestehen. Diese zusätzlichen Geräte müssen, falls vorhanden, unbedingt in die jährlichen Unterweisung einbezogen werden.
Erste-Hilfe-Räume werden nicht in jedem Betrieb benötigt. Nur sehr große Unternehmen mit über 1000 Beschäftigten oder Betriebe mit hoher Gefahrenbeurteilung und mehr als 100 Mitarbeitenden müssen eine Sanitätsraum vorweisen. Auch auf Baustellen sind Erste-Hilfe-Räume verpflichtend, wenn mehr als 50 Beschäftigte daran arbeiten.
Wenn Ihr Unternehmen mit einem Erste-Hilfe-Raum ausgestattet ist, sollte eine Raumbegehung in die jährliche Unterweisung einbezogen werden.
Betriebssanitäter sind wie Ersthelfer Beschäftigte, die zusätzlich in Erster Hilfe geschult sind. Die Ausbildung ist jedoch zeitlich und inhaltlich umfangreicher. Nicht jeder Betrieb muss Betriebssanitäter ausbilden. Sie werden für die erweiterte Erste Hilfe nur dann verpflichtend, wenn besonders viele Menschen in einem Betrieb arbeiten (über 1500 Beschäftige) oder die Gefahrenlage hoch ist (über 250 Beschäftigte). Auch auf Baustellen mit über 100 Mitarbeitenden wird eine extra ausgebildete Sanitätsperson benötigt.
Bei den Betriebssanitätern gilt das gleiche wie bei Ersthelfern. Sie sollten jeden Mitarbeitenden bekannt sein und als Ansprechpartner für Erste-Hilfe-Fragen zur Verfügung stehen.
Alle Checkpunkte erfüllt? Dann sind Ihre Mitarbeitenden bestens über die Erste Hilfe am Arbeitsplatz informiert!
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