Startseite » Erste Hilfe » Ersthelfer-Ausbildung » Individuelle Ersthelfer Schulung
Die Ersthelfer Ausbildung ist eine wichtige Schulung für Ihre Mitarbeiter, um die Arbeitssicherheit im Unternehmen zu erhöhen. Denn diese Schulung vermittelt grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten, um im Notfall effektiv handeln zu können. Selbstverständlich nach Vorschrift:
Diese Schulung ist auch als Auffrischungskurs zugelassen.
Die Teilnehmeranzahl richtet sich nach ihren Wünschen.
Es können bis zu 20 Personen an der Schulung teilnehmen.
9 UE à 45 Min.
Beispiel:
09:00-16:30 Uhr
7,5 Std. inkl. 45 min. Pause
Die Schulung wird exklusiv für Ihr Unternehmen geplant und durchgeführt.
Die Terminvergabe erfolgt individuell nach Ihren Wünschen.
Die Schulung wird bei Ihnen vor Ort durch unseren regionalen Partnerfachbetrieb durchgeführt.
Grundpreis: 1.010,31€ inkl. MwSt.
Die Kosten werden anteilig von der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übernommen.
Die Ersthelfer Schulung für betriebliche Ersthelfer bereitet die Teilnehmenden auf mögliche Unfälle oder medizinischen Notfälle, im betrieblichen Kontext vor. Dazu gehören primär: Verletzungen, Schock, Verbrennungen oder Erfrierungen, Hitzeschläge oder Herz-Kreislauf-Störungen.
Durch die Schulung sollen die Teilnehmenden sowohl theoretisches, als auch praktisches Wissen über derartige medizinische Notfälle lernen. Dazu gehören zum Beispiel die Technik zum Verbände schnüren und auch der Einsatz eines externen Defibrillators (AED).
Die Schulung fokussiert sich sowohl in theoretischen Einheiten als auch durch praktische Übungen auf die Notfallversorgung von Verletzungen aller Art und dem korrekten Verhalten bei einer Notsituation am Arbeitsplatz.
Folgende Aspekte werden in der Schulung aufgeführt:
Praktisch lernen die Schulungsteilnehmer die Erstversorgung von:
Für die Schulungsdurchführung wird ein entsprechender Schulungsraum benötigt, welcher ausreichend Platz für die Praxisübungen bietet (ca. 50 m²). Ebenfalls sollten Sitzmöglichkeiten, sowie ein Beamer oder eine andere Präsentationsmöglichkeit zur Verfügung stehen.
Die Schulung und Weiterbildung der Mitarbeitenden zu betrieblichen Ersthelfern ist für jedes Unternehmen gesetzlich verpflichtend. Deswegen übernehmen die zuständigen Unfallversicherungsträger und die Berufsgenossenschaften die Lehrgangskosten, alle zwei Jahre, für die erforderliche Anzahl an Beschäftigten. Dafür muss die Schulung von einer ermächtigten Ausbildungsstätte durchgeführt und die Kostenübernahme im Vorfeld beantragt werden.
Bitte teilen Sie uns bei Buchung die 15-stellige Unternehmensnummer mit.
Um die Kostenübernahme korrekt verrechnen zu können, muss am Schulungstag, dass folgende Dokument unterschrieben und im Original dem Schulungsleiter von Ihnen vorgelegt werden.
Erste-Hilfe-Kurs_BG-Abrechnungsformular_Teilnehmerliste
Unser Kalkulator gibt Ihnen einen ersten Eindruck über die benötigte Anzahl.
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Notwendiges muss einfach sein –
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