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Im Dezember 2020 hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) eine überarbeitete Ausgabe der DGUV Information 205-001 “Betrieblicher Brandschutz in der Praxis” herausgebracht. Die aktuelle Ausgabe beinhaltet alle wichtigen Infos, die Sie für den Brandschutz im Betrieb wissen müssen. Außerdem wurde die aktuelle Ausgabe durch die DGUV Information 205-002 „Brandschutz bei feuergefährlichen Arbeiten” erweitert.
Enthalten sind Hilfestellungen und Empfehlungen für den baulichen Brandschutz, für technische und organisatorische Maßnahmen und für das Verhalten aller Akteure im Brandfall. Die DGUV Information 205-001 richtet sich vor allem an Unternehmer*innen, Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsbeauftragte sowie Beschäftigte.
Nach Angaben der Versicherungswirtschaft wurden in den vergangenen Jahre jeweils ca. 2000 Arbeitsunfälle durch Brände oder Explosionen gemeldet. Aber Brände im Betrieb gefährden nicht nur die Gesundheit, sie führen auch zu großen wirtschaftlichen Schäden. Jährlich entstehen in Deutschland Sachschäden durch Feuer von rund 500.000 Euro, wobei etwa jeder zweite Betrieb nach einem großen Brandschaden Insolvenz anmeldet.
Um das hohe gesundheitliche und wirtschaftliche Risiko zu minimieren, gibt es eine Reihe an Vorschriften, Regelungen und Informationen zum betrieblichen Brandschutz. Die wichtigsten Themen, die es zu beachten gibt, sind:
Der betriebliche Brandschutz liegen generell im Verantwortungsbereich der Unternehmerin oder des Unternehmers sowie beauftragten Personen. Jedoch ist es für die Verhütung von Arbeitsunfällen und Sachschäden durch Brände und Explosionen besonders wichtig, dass alle Beteiligten des Unternehmens umfassend geschult und informiert werden.
Genehmigungsrechtlich werden lediglich Grundanforderungen zum Brandschutz formuliert. Aus diesem Grund ist es wichtig, ergänzende Brandschutzmaßnahmen zu ergreifen, so dass das Ausmaß eines Personen- oder Sachschadens und somit negative Folgen für den Betrieb reduziert werden.
Ergänzend können Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsbeauftragte und Brandschutzhelfer zum betrieblichen Brandschutz beraten und die getroffenen Maßnahmen überwachen.
Im Dezember 2020 wurde außerdem die DGUV Information 205-003 “Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten” aktualisiert. Sie wurde auf die zukunftsweisende Kompetenzbildung ausgerichtet und um neue spezielle Regelungen zur Gestaltung der Ausbildung von Brandschutzbeauftragten ergänzt.
Gemäß der Musterbauordnung können Brandschutzbeauftragte für Gebäude besonderer Art oder Nutzung gefordert werden. Hierbei wird ein Brandschutzkonzept oder eine Baugenehmigung mit brandschutztechnischen Auflagen gefordert. Folgende Sonderbauten erfordern in der Regel Brandschutzbeauftragte:
Industriebauten
Versammlungsstätten
Verkaufsstätten
Hochhäuser
Außerdem kann die Bestellung von Brandschutzbeauftragten aufgrund von vertraglichen Vereinbarungen mit Versicherungen, Kunden, Lieferanten etc. erforderlich sein.
Die Ausbildung der Brandschutzbeauftragten soll zukünftig im Rahmen von Präsenzveranstaltungen durchgeführt werden, die gegebenenfalls in Kombination mit anderen Lehrformaten wie Praxisphasen, Praxisprojekten, Selbstlernphasen und Online-Seminaren ergänzt werden. Außerdem ist in der neuen Ausgabe beschrieben, welche Ausbildungseinrichtungen als qualifiziert und fachkundig gelten.
Die neue DGUV Information 205-003 zum Thema Brandschutzbeauftragte umfasst die Themen:
Brandschutzorganisation
Bestellung von Brandschutzbeauftragten
Aufgaben von Brandschutzbeauftragten
Qualifikation von Brandschutzbeauftragten
Allgemeine und spezielle Regelungen zur Ausbildung
Hochschulische Ausbildung und Fortbildungen
Vorgesehen ist, dass Brandschutzbeauftragte im Betrieb eingesetzt werden und der Unternehmerin oder dem Unternehmer unmittelbar unterstellt sind. Sie sollten schon bei der Planung des Brandschutzes rechtzeitig eingebunden werden sowie mit anderen Beauftragten im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz zusammenarbeiten. Außerdem gilt, dass Brandschutzbeauftragte bei der Anwendung ihrer brandschutztechnischen Fachkunde weisungsfrei sind.
Die Bestellung der Brandschutzbeauftragten erfordert auch die Einweisung in betriebliche Gegebenheiten. Außerdem der Zugriff auf alle brandschutzrelevanten Unterlagen und Informationen sowie der Zutritt zu allen betreffenden Abteilungen und Räumen des Betriebs.
Die Unternehmerin oder der Unternehmer legt gemeinsam mit dem Brandschutzbeauftragten die Aufgaben entsprechend den betrieblichen Anforderungen im Bestellungsschreiben fest. Hierfür wird unter anderem die Gefährdungsbeurteilung zu Hilfe genommen. Die Aufgaben von Brandschutzbeauftragten sind vielfältig und umfassen unter anderem:
Erstellen der Brandschutzordnung
Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen
Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen
Aus- und Fortbildung von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben im Brandfall, z.B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen
Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen
Brandschutzbeauftragte sind somit zentrale Ansprechpersonen für alle Fragen rund um den betrieblichen Brandschutz und beraten und unterstützen die Unternehmerin oder den Unternehmer. Sie beraten zum vorbeugenden sowie abwehrenden Brandschutz sowie dem betrieblichen Notfallmanagement.
DGUV Information 205-001 “Betrieblicher Brandschutz in der Praxis”: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/324
DGUV Information 205-003 “Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten”:
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3872
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