Bitte füge deinen ersten Artikel zur Wunschliste hinzu

PFAS-Verbot für Feuerlöscher: Pflichten für Unternehmen

Das PFAS-Verbot tritt schrittweise ab Oktober 2026 in der EU in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt dürfen keine neuen PFAS-haltigen Feuerlöscher mehr verkauft werden. Von dem PFAS-Verbot betroffen sind Schaum- sowie unter anderem auch Fettbrandfeuerlöscher.  

Dieser Artikel zeigt, welche Fristen beim PFAS-Verbot gelten, was Unternehmer jetzt prüfen sollten und wie sich fluorfreie Modelle erkennen lassen.

PFAS Molekuele

Was sind PFAS?

PFAS ist die Abkürzung für per- u. polyfluorierte Alkylsubstanzen, eine Stoffgruppe mit mehr als 10.000 verschiedene Stoffen. Erst seit den späten 1940ern werden diese Stoffe hergestellt/synthetisiert und eingesetzt, demnach kommen sie nicht natürlich vor. Chemisch sind es organische Verbindungen, bei denen Wasserstoffatome durch Fluoratome ersetzt werden. Durch die Fluor-Kohlenstoff-Bindungen werden die PFAS stabil als auch langlebig und bekommen daher auch die Bezeichnung der “Ewigkeitchemikalien”. Das Problem dieser Chemikalien liegt genau in dieser Langlebigkeit, denn die Stoffe bauen sich nicht vollständig in der Umwelt ab.

Wann tritt das PFAS-Verbot in Kraft?

Grundlage für das PFAS-Verbot ist die Verordnung (EU) 2025/1988, die Eintrag 82 in Anhang XVII der REACH-Verordnung ergänzt. Für tragbare Feuerlöscher gelten diese Fristen:

Datum

23.10.2026                                                                                                                                                       

23.04.2027                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 

31.12.2030

Was passiert

Verbot greift: In Deutschland dürfen keine neuen Feuerlöscher mit fluorierten Tensiden verkauft werden

Verbot für alkoholbeständige Schäume greift und diese dürfen nicht mehr für Ausbildungszwecke und durch öffentliche Feuerwehren eingesetzt werden

Tragbare PFAS-Feuerlöscher dürfen generell nicht mehr betrieben werden

Wichtig: Sich bereits im Einsatz befindende Modelle, dürfen bis Ende 2030 weiterlaufen, solange sie nicht mehr neu befüllt werden müssen. 

PFAS in Feuerlöschern: Warum sie verboten werden

In Löschschäumen sorgen fluorierte Tenside dafür, dass sich ein feiner Wasserfilm über brennende Flüssigkeiten wie Öl oder Kraftstoff legt, obwohl sich Wasser und Öl normalerweise abstoßen. Dieser Wasserfilm dichtet den Brennstoff gegenüber der Luft ab und verhindert so, dass brennbare Dämpfe aufsteigen. Genau das macht sie bei Flüssigkeitsbränden lange Zeit unersetzlich. 

Da sich diese Stoffe nicht vollständig in der Natur abbauen, reichern sie sich im Boden, im Grundwasser und in Lebewesen an. Laut einer Bestandsaufnahme der LANUV NRW, auf die sich das Umweltbundesamt beruft, gehen in Nordrhein-Westfalen beinahe zwei Drittel der bekannten PFAS-Schadensfälle auf den Einsatz von Löschschaum zurück. 

Aus diesem Grund spricht das Umweltbundesamt folgende Empfehlung aus: 

“1. PFAS-haltige Löschmittel durch wirksame fluorfreie Alternativmittel oder Alternativtechniken ersetzen. Wo dies noch nicht möglich ist, gilt:
 2. PFAS-haltige Löschmittel vermeiden, d.h. den Einsatz fluorhaltiger Löschmittel auf die Brandfälle begrenzen, wo noch keine wirksamen Alternativen existieren. Wo es zum unvermeidlichen Einsatz kommt, gilt:
 3. Löschwasser von PFAS-haltigen Löschmitteln auffangen und ordnungsgemäß entsorgen.”

Wie wirkt sich das auf Feuerlöscher aus?

Fluorhaltiger Bestand darf auch nach dem 23. Oktober 2026 weiter benutzt werden und kann einsatzfähig bleiben, solange keine Neubefüllung ansteht.
Das PFAS-Verbot wirkt sich erst bei der Wiederbefüllung aus: Wartungsbetriebe dürfen sie nicht mehr mit fluorhaltigem Löschschaum neu befüllen. Wurde das Gerät entladen, stellt die Wartung einen Mangel fest oder steht der reguläre Löschmittelaustausch (alle 6-8 Jahre) an, muss auf ein fluorfreies Modell umgestellt werden.

Ab diesem Zeitpunkt sind keine fluorhaltigen Modelle mehr erlaubt, unabhängig davon, ob sie bis dahin entladen wurden oder nicht.

Welche Feuerlöscher sind von dem PFAS-Verbot betroffen?

Von dem PFAS-Verbot betroffen sind ausschließlich Feuerlöscher, deren Löschschaum fluorierte Tenside enthält. Das betrifft PFAS-haltige Löschmittel der Brandklasse A+B, aber auch schaumbasierte Fettbrandfeuerlöscher der Brandklasse F. Wasser-, Pulver- und CO2-Löscher enthalten keine fluorierten Tenside und sind von dem Verbot nicht betroffen.

Praktisch heißt das: 

  • Neukauf: Bei einer Neuanschaffung empfiehlt es sich, direkt auf fluorfreie Schaum– und Fettbrandfeuerlöscher zu setzen. 
  • Wartung/Löschmittelaustausch: Ab dem 23.10.2026 ist eine Neubefüllung mit PFAS-haltigem Schaum nicht mehr möglich. 
  • Weiterbetrieb: Die verpflichtende Wartung alle zwei Jahre ist nur eine Prüfung, keine automatische Befüllung. Solange er nicht entladen, sprich benutzt wurde, die Wartung einen Mangel feststellt oder der Löschmittelaustausch ansteht, darf dieser bis 31.12.2030 weiterhin im Betrieb bleiben. 
  • Ab dem 31.12.2030: Diese Löscher dürfen generell nicht mehr in Unternehmen betrieben werden.

PFAS-freie Feuerlöscher erkennen

Anhand von drei Anhaltspunkten lässt sich oft einschätzen, ob fluorfreier Löschschaum enthalten ist:

  1. Typenschild: Zeigt in der Regel oft die allgemeine Löschmittelbezeichnung. Steht dort kein weiterer Hinweis auf “fluorfrei” oder “PFAS-frei”, ist das ein Anzeichen für ein fluorhaltiges Modell. 
  2. Zusätzliches Fluorfrei-Siegel: Manche Hersteller kennzeichnen ihre Modelle mit einem eigenen Symbol. Zum Beispiel mit einem grünen Blatt-Icon und dem Schriftzug “Fluorfrei”.
  3. Sicherheitsdatenblatt: Gibt Auskunft über Löschmittelinhaltsstoffe. Es lässt sich auch bei dem Hersteller oder Wartungsdienstleister anfordern. 

Worauf Unternehmen achten sollen

Drei Aspekte sind für Unternehmen besonders relevant: 

  • Bestand: Prüfen Sie, welche Löscher im Betrieb fluorhaltig sind und wann Wartung bzw. Löschmittelaustausch fällig ist. Danach entscheidet sich wie viel Zeit noch bleibt. 
  • Fälligkeit: Eine Neubefüllung des Löschmittels wird erst bei Entladung, Mängeln oder dem regulären Löschmittelaustausch (alle 6-8 Jahre) notwendig, nicht bei jeder Wartung. Fällt dieser Zeitpunkt nach Oktober 2026 muss das Gerät durch ein fluorfreies Modell ersetzt werden. 
  • Entsorgung: PFAS-haltiger Löschschaum gilt als gefährlicher Abfall und darf nur über Entsorgungsfachbetriebe entsorgt werden. 
Feuerlöscher zur Miete
Wartung, Prüfung und Austausch inklusive – nie wieder Fristen im Blick behalten
Schaumfeuerlöscher fluorfrei 6L zur Jahresmiete in der Frontansicht
6l Schaum-Feuerlöscher fluorfrei - Jahresmiete
Standard für Büro & Verwaltung · Halterung inklusive Meist gebucht
46,99€ pro Jahr (39,49€ zzgl. 19% MwSt.)
In den Warenkorb
Pulverfeuerlöscher 6kg zur Jahresmiete in der Frontansicht
6kg Pulver-Feuerlöscher - Jahresmiete
Werkstatt, Lager, Außenbereich · frostsicher
33,99€ pro Jahr (28,56€ zzgl. 19% MwSt.)
In den Warenkorb

Häufige Fragen zum PFAS-Verbot

Das PFAS-Verbot ist eine EU-weite, stufenweise Beschränkung von PFAS (per- u. polyfluorierten Alkylsubstanzen) in Löschschäumen, geregelt in der Verordnung (EU) 2025/1988.

Das PFAS-Verbot tritt stufenweise in Kraft: Ab dem 23. Oktober 2026 dürfen in Deutschland keine neuen PFAS-haltigen Feuerlöscher mehr verkauft werden. Am 23. April 2027 greift zusätzlich das Verbot für alkoholbeständige Schäume und ab dem 31. Dezember 2030 dürfen auch bereits angeschaffte, PFAS-haltige Feuerlöscher generell nicht mehr betrieben werden.

Ausschließlich Feuerlöscher mit PFAS-haltigen Fluortensiden, sprich Schaum- und Fettbrandfeuerlöscher. Wasser-, Pulver-, CO2-Feuerlöscher enthalten keine fluorierten Tenside und sind nicht vom PFAS-Verbot betroffen.

Durch das PFAS-Verbot enden der Verkauf und die Wiederbefüllung PFAS-haltiger Feuerlöscher am 23.10.2026. Bereits angeschaffte Modelle, die schon im Umlauf sind, dürfen bis zum 31.12.2030 weiter betrieben werden, vorausgesetzt sie müssen nicht neu befüllt werden.

Auf der Seite des BMUV (Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz) finden Sie weitere Informationen rund um das Thema PFAS.