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Notwendiges einfach gemacht – damit Ihre Einrichtung sicher ist
Sie tragen Verantwortung für pflegebedürftige Menschen.
Wir kümmern uns um den sicheren Rahmen.
Statten Sie Ihre Pflegeeinrichtung mit den für Sie erforderlichen Geräten aus:
Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Kästen, AED Defibrillatoren gehören zur sicherheitsrelevanten Ausstattung.
Die beste Ausstattung hilft nicht, wenn niemand weiß, was zu tun ist. Bilden Sie Ihre Mitarbeitenden zu Ersthelfern, Brandschutzhelfern oder Sicherheits-beauftragten (SiBe) mit den passenden Schulungen aus.
Sie wissen noch nicht, welche Risiken für Ihre Pflegeeinrichtung bestehen? Eine Gefährdungsbeurteilung Ihrer Einrichtung zeigt Ihnen welche konkreten Maßnahmen getroffen werden müssen. In einer Begehung werden diese regelmäßig überprüft.
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Bei der Wahl der richtigen Feuerlöscher für Ihre Einrichtung ist vor allem die Brandklasse entscheidend. Die benötigte Anzahl hängt von der Gesamtfläche ab und, ob bei Ihnen eine erhöhte Brandgefahr vorliegt. Ebenso müssen nach ASR A2.2 für die Gesamtfläche entsprechende Löschmitteleinheiten zur Verfügung stehen.
Zusätzlich müssen Feuerlöscher durch ein oberhalb angebrachtes, genormtes Feuerlöscher-Symbol-Schild nach DIN EN ISO 7010 eindeutig gekennzeichnet sein, damit sie im Notfall schnell gefunden werden.
Zu den häufigsten Brandursachen in stationären Pflegeeinrichtungen gehören technische Defekte wie Kurzschlüsse oder überhitzte Elektrogeräte, aber auch Fahrlässigkeit, wie unbeaufsichtigte oder nicht vollständig gelöschte Kerzen oder heimliches Rauchen. Darum ist Schaumfeuerlöscher die passende Grundausstattung. Ergänzend sorgt ein Fettbrandfeuerlöscher in der Küche dafür, dass Sie bei Bränden durch Speisefette schnell und zuverlässig reagieren können – ein wichtiges Plus für die Sicherheit der Bewohnenden und Ihres Teams.
Für ambulante Pflegedienste ist der Schaumlöscher die richtige Wahl, denn dieser deckt Büro- und allgemeine Arbeitsflächen am Betriebsstandort zuverlässig ab. Für Dienstfahrzeuge wird zusätzlich ein Fahrzeugfeuerlöscher empfohlen.
In der Regel zählen Alten- und Pflegeheime zu Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung. Falls das auf Ihre Einrichtung zutrifft, sollten Sie Folgendes beachten:
Innenräume
Schaumfeuerlöscher
Für Wohn- u. Pflegebereiche, Flure, Aufenthalts- u. Büroräume
Brandklassen A + B
Geringe Löschschäden
Fahrzeuge
Pulverfeuerlöscher
Für Dienstfahrzeuge
Brandklassen A, B, C
Frostsicher bis -30°C
Küchen
Fettbrandfeuerlöscher
Für Küchen
Brandklassen A, B, F
Geringe Löschschäden
Platzierung: Gut sichtbar, frei zugänglich, zwischen 0,80-1,20 m anbringen, max. ca. 20/10 m Laufweg
Hinweis: Verfügt Ihre Einrichtung über einen Server- oder IT-Raum, eignet sich dort ein CO2-Feuerlöscher – rückstandsfrei und schonend für empfindliche Technik.
In Pflegeeinrichtungen werden in der Regel Schaum- und Fettbrandfeuerlöscher eingesetzt. Ein Pulverlöscher eignet sich zusätzlich für Außenbereiche, ein CO2-Feuerlöscher ergänzend, wenn ein Server- oder IT-Raum vorhanden ist.
Für ambulante Pflegedienste ist der Schaumlöscher die richtige Wahl. Er deckt Büro- und allgemeine Arbeitsflächen am Betriebsstandort zuverlässig ab.
Maßgeblich ist die gesamte Einrichtungsfläche inkl. Pflege- und Wohnbereiche, Küche, Büro, Flure und sonstigen Räumen.
Für ambulante Pflegedienste gilt dies entsprechend für den Betriebsstandort, demnach für Büro und weitere Aufenthaltsräume.
Sie sollten jederzeit schnell erreichbar, klar erkennbar und in einer Höhe von 0,80–1,20 m montiert sein. Der Weg dorthin darf nicht länger als rund 20 m sein. Bei einer erhöhten Brandgefahr verkürzt sich der Weg auf 10 m. Zudem wird zu jedem Löscher eine passende Wandhalterung mitgeliefert, alternativ kann dieser auch an einem Ständer befestigt werden. Außerdem ist sicherzustellen, dass über jedem Löscher ein genormtes Feuerlöscher-Symbol-Schild angebracht ist.
Für Pflegeheime ist zusätzlich zu beachten, dass mind. ein Löscher pro Etage vorhanden ist.
Sie müssen alle 2 Jahre von einer befähigten Person geprüft und gewartet werden – unabhängig vom Hersteller.
Ja, bei gemieteten Löschern übernimmt die brandschutzzentrale die regelmäßige Wartung als auch den Austausch.
Ja, wir betreuen Unternehmen in ganz Deutschland. Feuerlöscher, AEDs und Erste-Hilfe-Ausstattung liefern wir bundesweit und unsere Schulungen sind deutschlandweit online sowie vor Ort (je nach Format) möglich.
Brandschutzhelfer (BSH) und Brandschutzbeauftragte (BSB) sind zentrale Bestandteile eines wirksamen Brandschutzkonzepts in Ihrer Einrichtung.
Ein Brandschutzhelfer wird in jedem Pflegeheim oder auch ambulanten Pflegedienst benötigt, um im Notfall richtig zu reagieren und erste Löschmaßnahmen einzuleiten. Da in Pflegeeinrichtungen alle Schichten gleichermaßen abgesichert sein sollten, empfiehlt sich eine Planung, die Tagdienst, Nachtdienst und Wochenenddienst gleichermaßen berücksichtigt.
In der Regel gelten Pflegeheime nach der jeweiligen Landesbauordnung als Sonderbau. In diesem Fall wird die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten empfohlen oder ist verpflichtend. Ob das für Ihre Einrichtung zutrifft, ergibt sich aus Ihrem Brandschutzkonzept oder Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
Ersthelfer (EH) und Sicherheitsbeauftragte (SiBe) sind zentrale Bestandteile des betrieblichen Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit in Ihrer Pflegeeinrichtung.
Ersthelfer sind gesetzlich vorgeschrieben, während Sicherheitsbeauftragte erst ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl verpflichtend werden. Die Anzahl der SiBe richtet sich zusätzlich nach dem betrieblichen Risiko aus der Gefährdungsbeurteilung.
Die brandschutzzentrale bietet praxisnahe Schulungen für betriebliche Ersthelfer und Sicherheitsbeauftragte nach DGUV Vorschrift 1.
Hinweis für ambulante Pflegedienste: Pflegekräfte arbeiten auf Tour häufig allein. Ein ausgebildeter Ersthelfer muss nicht bei jeder Tour anwesend sein aber wichtig ist, dass Ihre Mitarbeitenden im Notfall jederzeit einen Notruf absetzen können.
Schulungen Brandschutz
Wichtig: Beachten Sie Schichtdienst, Urlaub u. Krankheit bei der Planung der Anzahl.
Schulungen Brandschutz
Wichtig: Der Brandschutzbeauftragte ist Ihr interner Berater für alle Maßnahmen zum Brandschutz.
Schulungen Arbeitssicherheit
Wichtig: Beachten Sie Schichtdienst, Urlaub u. Krankheit bei der Planung der Anzahl.
Schulungen Arbeitssicherheit
Wichtig: Der SiBe ist Ihr erster Ansprechpartner.
Ja, in jeder Pflegeeinrichtung, ob stationär oder ambulant, muss mindestens ein Brandschutzhelfer ausgebildet werden. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, ausreichend Brandschutzhelfer zu benennen. Das gilt unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße. In Pflegeeinrichtungen sind dies meist 5–10 % des Teams, abhängig von Schichten, Urlaub und Ausfällen.
Brandschutzhelfer unterstützen im Ernstfall bei der Räumung, erkennen Risiken frühzeitig und sorgen dafür, dass die Richtlinien eingehalten werden.
Die Schulung sollte alle 3-5 Jahre oder früher bei Veränderungen in Ihrer Einrichtung aufgefrischt werden..
Der Theorie-Teil der Schulung findet online statt – flexibel und zeitsparend. Die praktische Übung führen wir deutschlandweit am jeweiligen Standort durch, inklusive realitätsnaher Löschübung.
Grundsätzlich kann jeder aus dem Team die Schulung absolvieren. Sinnvoll ist es jedoch, Personen zu schulen, die regelmäßig anwesend sind, langfristig in Ihrer Pflegeeinrichtung bleiben und verantwortungsbewusst handeln. (Aushilfen oder temporäre Kräfte eignen sich daher weniger für die Rolle des Brandschutzhelfers.)
Pflegeheime können nach der jeweiligen Landesbauordnung als Sonderbau gelten. In den meisten Fällen wird dann ein Brandschutzbeauftragter verpflichtend oder empfohlen. Aber auch Versicherungen oder die Trägerstruktur können hierbei eine Rolle spielen. Ob das für Ihre Einrichtung zutrifft, erfahren Sie in Ihrem Brandschutzkonzept oder Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
Brandschutzbeauftragte sind zentrale Ansprechpersonen für den Brandschutz, erkennen Risiken frühzeitig und unterstützen im Notfall. Sie entlasten die Geschäftsführung im präventiven und organisatorischen Brandschutz.
Als Ersthelfer können Mitarbeitende ausgebildet werden, die neben ihrer regulären Tätigkeit eine Erste-Hilfe-Ausbildung absolvieren und im Notfall Hilfe leisten.
Ersthelfer werden bereits ab dem ersten Mitarbeitenden benötigt. Genaue Angaben dazu macht die DGUV Vorschrift 1.
Ersthelfer leisten bei Unfällen oder akuten Erkrankungen Erste Hilfe und überbrücken die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.
Die DGUV schreibt vor, dass die Ausbildung alle 2 Jahre aufgefrischt werden soll. So bleiben Wissen und Handlungssicherheit aktuell.
Ja. Nach dem erfolgreichen Abschluss erhalten Sie ein offizielles Zertifikat als Nachweis Ihrer Qualifikation.
Ein Sicherheitsbeauftragter ist erforderlich, sobald in Ihrer Pflegeeinrichtung mehr als 20 Mitarbeitende (regelmäßig) arbeiten. Allgemein sollten Sie bei der Benennung die Gegebenheiten Ihrer Einrichtung berücksichtigen. Achten Sie auch darauf, Ausfälle durch Krankheit, Urlaub oder Schichtbetrieb einzuplanen.
Grundsätzlich jeder Mitarbeitende, der zuverlässig, aufmerksam und regelmäßig in der Pflegeeinrichtung anwesend ist. Spezielle Voraussetzungen sind nicht erforderlich.
Der Sicherheitsbeauftragte erkennt Gefahren am Arbeitsplatz, unterstützt bei Sicherheitsmaßnahmen, schult Mitarbeitende, hilft bei der Unfallanalyse und achtet auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Ja. Nach dem erfolgreichen Abschluss erhalten Sie ein offizielles Zertifikat als Nachweis Ihrer Qualifikation.
Die jährliche Brandschutzunterweisung ist verpflichtend und sorgt dafür, dass Ihr Team weiß, wo Brandgefahren entstehen können und wie im Notfall richtig gehandelt wird: Ruhig, sicher und gemeinsam. So schaffen Sie Sicherheit, Vertrauen und Routine im Pflegealltag. Denn wer vorbereitet ist, kann im Ernstfall schnell reagieren und Leben schützen.
Gerade in Pflegeheimen sind zusätzlich regelmäßige Evakuierungsübungen besonders wertvoll. Sie geben Ihrem Team die Sicherheit, im Ernstfall ruhig und koordiniert zu handeln, wenn Bewohnende auf Unterstützung angewiesen sind.
Wichtig: Die Unterweisung muss alle Schichten erreichen, ob in der stationären oder ambulanten Pflege, auch Nacht- und Wochenenddienste sollten dabei nicht vergessen werden.
Unterweisung
Die wichtigsten Vorgaben u. Inhalte für Sie auf einen Blick:
Die Unterweisung ist gesetzlich vorgeschrieben (ArbSchG, DGUV) und stellt sicher, dass alle Mitarbeitenden wissen, wie sie Brände vermeiden und sich im Notfall richtig verhalten.
Die jährliche Brandschutzunterweisung vermittelt die wichtigsten Sicherheitsregeln und Verhaltensweisen für einen sicheren Pflegealltag in Ihrer Einrichtung.
Die jährliche Brandschutzunterweisung kann von einer fachkundigen Person in der Pflegeeinrichtung durchgeführt werden, zum Beispiel vom Brandschutzhelfer oder einer entsprechend unterwiesenen Führungskraft. Andernfalls wird sie häufig an externe Dienstleister oder Schulungsanbieter übertragen, um eine rechtssichere und aktuelle Unterweisung sicherzustellen.
Ihre Pflegeeinrichtung ist ein Ort, an denen täglich Menschen betreut und versorgt werden. Mit der richtigen Erste-Hilfe-Ausstattung sind Sie für Notfälle unter den Mitarbeitenden gut vorbereitet und können schnell und gezielt handeln. Von gut ausgestatteten Verbandskästen bis zu wichtigen Grundmaterialien sorgen Sie dafür, dass im Ernstfall keine Zeit verloren geht.
Damit Ihre Einrichtung rechtssicher ausgestattet ist, schreibt die DGUV eine ausreichende Erste-Hilfe-Ausstattung vor. Dazu gehören genügend Verbandskästen oder Erste-Hilfe-Koffer, eine gut sichtbare Kennzeichnung der Standorte und eine Möglichkeit zur schnellen Notfallmeldung (z. B. Telefon mit Notrufnummer).
Zusätzlich können Sie mit dem LifeSaveAir® Ihre Erste-Hilfe-Ausstattung sinnvoll ergänzen: Das Notfallgerät unterstützt bei Verschluckunfällen bei Bewohnenden, ist ohne Strom sofort einsatzbereit und kann von jedem einfach angewendet werden.
Hinweis für ambulante Pflegedienste: Fahrzeuge, die im Pflegedienst eingesetzt werden, müssen mit einem Kfz-Verbandskasten nach DIN 13164 ausgestattet sein (§ 35h StVZO). Dieser ergänzt den betrieblichen Verbandskasten (nach DIN 13157/13169) am Standort und ist gesondert vorzuhalten.
Erste Hilfe
Anzahl
Platzierung
Erste-Hilfe-Leistungen sind im Verbandbuch zu dokumentieren und mind. fünf Jahre aufzubewahren.
Vorgeschrieben sind geeignete Verbandskästen oder Erste-Hilfe-Koffer nach DIN-Norm sowie ergänzende Ausstattung je nach Gefährdung in Ihrer Einrichtung. Die Anzahl der erforderlichen Materialien richtet sich unter anderem nach der Anzahl der Mitarbeitenden.
Sie müssen jederzeit gut erreichbar und leicht zugänglich sein. Zudem sollten alle Mitarbeitende über den Standort Bescheid wissen.
Ja. Erste-Hilfe-Einrichtungen müssen mit genormten Rettungszeichen eindeutig gekennzeichnet werden.
Die Ausstattung sollte regelmäßig überprüft und bei Bedarf ergänzt oder ersetzt werden.
Ja. Erste-Hilfe-Leistungen sollten dokumentiert werden, z. B. im Verbandbuch und müssen in diesem auch mind. fünf Jahre aufbewahrt werden.
In Pflegeeinrichtungen werden täglich Menschen betreut, die möglicherweise ein erhöhtes Risiko für einen plötzlichen Herzstillstand haben. Ein Defibrillator (AED) kann in diesem Moment lebensrettend sein, denn er überbrückt die Minuten bis der Rettungsdienst eintrifft.
Gerade weil Ihr Team täglich mit älteren und pflegebedürftigen Menschen arbeiten, kann das Gerät eine besonders sinnvolle Ergänzung zur Pflichtausstattung sein. Es analysiert den Herzrhythmus und gibt bei Bedarf automatisch einen Elektroschock ab, um den normalen Herzschlag wiederherzustellen.
Defibrillator - Sicherheitsgefühl
AEDs geben klare Anweisungen und schaffen Sicherheit für Ihr Team und Ihre Bewohnenden.
Halbautomatischer AED
Schockabgabe nach Bestätigung – ideal für mehr Kontrolle
Klare Sprachansagen
Hohe Anwendungssicherheit
Alternative
Vollautomatischer AED
Schockabgabe erfolgt automatisch – ohne Bestätigung durch Mitarbeitenden
Klare Sprachansagen
Automatische Schockauslösung
Standort: Zentral, gut sichtbar – z.B. im Eingangs- o. Gemeinschaftsbereich und gekennzeichnet durch genormtes Rettungsschild nach DIN EN ISO 7010
Defibrillatoren können Sie bei uns auch mieten, inklusive regelmäßiger Wartung und Service. Hier finden Sie dazu mehr Informationen: Defibrillatoren zur Miete
Mehr über die Unterschiede zwischen voll- und halbautomatischen Defibrillatoren erfahren Sie hier: Modellvergleich Defibrillatoren
Ja, bei gemieteten Defibrillatoren (AED) wird die Wartung inklusive Service von der brandschutzzentrale durchgeführt.
Immer bei einem neuen Defibrillator, nach Gerätewechsel oder wenn neue Mitarbeitende damit arbeiten sollen. Eine Einweisung ist verpflichtend, bevor der Defibrillator genutzt werden darf.
Der Standort eines Defibrillators ist entscheidend, damit im Ernstfall schnell reanimiert werden kann. Er sollte daher an einem Ort platziert werden, der leicht zu erreichen, zentral und gut gekennzeichnet ist. Häufig sind Defibrillatoren in Pflegeeinrichtungen daher in Eingangs- oder Gemeinschaftsbereichen platziert. Durch das kennzeichnende Hinweisschild ist der Standort für alle gut sichtbar – dieses sollte über dem AED aufgehängt werden.
Ein sicherer und gesunder Arbeitsplatz in Ihrer Pflegeeinrichtung erfordert eine fachkundige Betreuung durch einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa). Beide unterstützen Sie dabei, gesetzliche Anforderungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz einzuhalten, Risiken frühzeitig zu erkennen und müssen bereits ab dem ersten Mitarbeitenden schriftlich bestellt werden.
Die erforderliche Betreuungszeit richtet sich nach Größe, Gefährdung und Tätigkeitsart Ihrer Einrichtung. Nach DGUV Vorschrift 2 erfolgt die Einteilung in die Betreuungsgruppen I–III mit Grundbetreuung sowie betriebsspezifischer und anlassbezogener Betreuung, etwa bei Unfällen, Veränderungen oder neuen Arbeitsverfahren.
In der Pflege, ob stationär oder ambulant, gilt in der Regel die Betreuungsgruppe III. Sie entspricht einer niedrigen Gefährdung mit einer Einsatzzeit von 0,5 Stunden pro Beschäftigtem und Jahr.
Betreuung
Ein Betriebsarzt ist medizinischer Ansprechpartner für die Belegschaft in allen Bereichen der Arbeitsmedizin, des Arbeitsschutzes und insbesondere der Vorsorge und Unfallverhütung.
Eine SiFa berät und unterstützt den Arbeitgeber in allen Bereichen des Arbeitsschutzes und des Gesundheitsschutzes.
Bereits ab einer beschäftigten Person muss ein Betriebsarzt bestellt werden. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob es sich um Vollzeit-, Teilzeit- oder Minijob-Beschäftigte handelt.
Bereits ab einer beschäftigten Person muss ein Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob es sich um Vollzeit-, Teilzeit- oder Minijob-Beschäftigte handelt.
Ja. Die Bestellung muss schriftlich dokumentiert werden, damit sie rechtsverbindlich ist und im Rahmen von Prüfungen nachweisbar bleibt.
Ein Betriebsarzt berät und unterstützt Ihre Pflegeeinrichtung z.B. bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung. Gleichzeitig ist er medizinischer Ansprechpartner für die Belegschaft in allen Bereichen der Arbeitsmedizin, des Arbeitsschutzes und insbesondere der Vorsorge und Unfallverhütung.
Die SiFa berät Sie beim Arbeitsschutz, überprüft Arbeitsmittel und Räume, unterstützt bei der Gefährdungsbeurteilung, führt Begehungen durch und hilft, Risiken frühzeitig zu erkennen.
So müssen Sie nicht lange suchen und haben alles griffbereit.
Notwendiges einfach gemacht
damit Ihre Pflegeeinrichtung einfach sicher ist
Was benötigen Sie im Unternehmen?
Erhalten Sie einfach Feedback über die wichtigsten vorbeugenden und organisatorischen Maßnahmen in Brandschutz und Arbeitssicherheit.
Gerne unterstützen wir Sie im Anschluss bei der einfachen Umsetzung.
Dies ist zunächst nur eine Ersteinschätzung und keine vollständige Berechnung. Es soll Ihnen den Einstieg erleichtern und aufzeigen welche Maßnahmen notwendig sind.
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