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Notwendiges einfach gemacht – damit Ihre Pharmazie sicher ist
Sie beraten zu Medikamenten und Gesundheit.
Wir sorgen für den sicheren Rahmen.
Statten Sie Ihre Apotheke mit den für Sie erforderlichen Geräten aus:
Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Kästen, AED Defibrillatoren gehören zur sicherheitsrelevanten Ausstattung.
Die beste Ausstattung hilft nicht, wenn niemand weiß, was zu tun ist. Bilden Sie Ihre Mitarbeitenden zu Ersthelfern, Brandschutzhelfern oder Sicherheitsbeauftragten (SiBe) mit den passenden Schulungen aus.
Sie wissen noch nicht, welche Risiken für Ihre Apotheke bestehen? Eine Gefährdungsbeurteilung Ihrer Pharmazie zeigt Ihnen welche konkreten Maßnahmen notwendig. In einer Begehung werden diese regelmäßig überprüft.
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Bei der Wahl der richtigen Feuerlöscher in Ihrer Apotheke spielt vor allem die Brandklasse eine zentrale Rolle. Die benötigte Anzahl hängt von der Gesamtfläche ab und, ob bei Ihnen eine erhöhte Brandgefahr vorliegt. Ebenso müssen nach ASR A2.2 für die Gesamtfläche entsprechende Löschmitteleinheiten zur Verfügen stehen.
Zusätzlich ist sicherzustellen, dass alle Feuerlöscher mit einem genormten Feuerlöscher-Symbol-Schild (nach ASR A1.3 / DIN EN ISO 7010) oberhalb des Löschers gekennzeichnet sind, damit sie im Ernstfall schnell gefunden werden können.
In Ihrer Apotheke gehört der Umgang mit unterschiedlichen Stoffen zum Arbeitsalltag und damit entstehen auch besondere Brandrisiken. Gefährliche Situationen können etwa durch überhitzte Elektrogeräte, Kurzschlüsse oder Chemikalien und entzündbare Stoffe entstehen. Daher sind vor allem die Brandklassen A und B relevant. Darum sind Schaum- und CO₂-Feuerlöscher die passende Ausstattung für Ihre Apotheke. Pulverlöscher können zusätzlich sinnvoll sein, wenn auch Gasbrände (Brandklasse C) entstehen können.
Offizin
Schaumfeuerlöscher
Für Verkaufsfläche, Aufenthaltsräume, Flure und PCs
Brandklassen A + B
Geringe Löschschäden
Räume mit elektrischen Geräten
CO2-Feuerlöscher
Für sehr empfindliche technische Geräte und Anlagen
Brandklasse B
Nicht leitend
Rückstandsfreie Löschung
Platzierung: Gut sichtbar, frei zugänglich, zwischen 0,80-1,20 m an der Wand o. mit Ständer anbringen, max. ca. 20 m Laufweg.
Hinweis: Werden in der Apotheke lediglich handelsübliche Druckgaspackungen in geringer Menge geführt, kann in der Regel auf einen Pulverlöscher (Brandklasse C) verzichtet werden.
Für Apotheken eignen sich vor allem Schaumfeuerlöscher, da sie typische Brandrisiken wie Papier, Verpackungen und entzündliche Flüssigkeiten abdecken. Sind empfindliche technische Geräte oder Anlagen vorhanden, empfiehlt sich ergänzend ein CO2-Feuerlöscher, da er rückstandsfrei löscht. Wenn zusätzlich Gasbrände möglich sind, kann ein Pulverlöscher für Brandklasse C sinnvoll sein.
Maßgeblich ist die gesamte Apothekenfläche, einschließlich Offizin (Verkaufsbereich), Lager, Rezeptur, Büro, Pausenräume und Flure.
Sie sollten jederzeit schnell erreichbar, klar erkennbar und in einer Höhe von 0,80–1,20 m montiert sein. Der Weg dorthin darf nicht länger als rund 20 m sein. Zu jedem Löscher wird eine passende Wandhalterung mitgeliefert, alternativ kann der Feuerlöscher auch an einem Ständer befestigt werden. Außerdem ist sicherzustellen, dass über jedem Löscher ein genormtes Feuerlöscher-Symbol-Schild angebracht ist.
Bei der richtigen Benutzung droht keine Gefahr. Wichtig ist, dass die Größe des Kohlendioxid-Löschers richtig berechnet und auf die Größe des Raums angepasst wird. So können Brände sicher erstickt werden – ohne dabei die eigene Sauerstoffzufuhr zu gefährden.
Feuerlöscher müssen alle 2 Jahre von einer befähigten Person geprüft und gewartet werden, unabhängig vom Hersteller.
Ja, bei gemieteten Feuerlöschern übernimmt die brandschutzzentrale sowohl die regelmäßige Wartung als auch den Austausch.
In Apotheken besteht in der Regel keine allgemeine Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern. Dennoch können sie sinnvoll sein, um Brände frühzeitig zu erkennen – besonders in nicht dauerhaft besetzten Bereichen wie Nacht- oder Pausenräumen.
Ja, wir betreuen Unternehmen in ganz Deutschland. Feuerlöscher, AEDs und Erste-Hilfe-Ausstattung liefern wir bundesweit und unsere Schulungen sind deutschlandweit online sowie vor Ort (je nach Format) möglich.
Brandschutzhelfer (BSH) und Brandschutzbeauftragte (BSB) sind zentrale Bestandteile eines wirksamen Brandschutzkonzepts in Ihrer Apotheke.
Ein Brandschutzhelfer wird in jeder Pharmazie benötigt, um im Notfall richtig zu reagieren und erste Löschmaßnahmen einzuleiten.
In Apotheken ist ein Brandschutzbeauftragter in der Regel nicht erforderlich und wird nur bei besonderen baulichen Gegebenheiten oder Vorgaben von Versicherungen benötigt. Ob er für Sie notwendig ist, ergibt sich aus Ihrem Brandschutzkonzept oder Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
Ersthelfer (EH) und Sicherheitsbeauftragte (SiBe) sind zentrale Bestandteile der betrieblichen Arbeitssicherheit in Ihrer Apotheke.
Ersthelfer sind gesetzlich vorgeschrieben, während Sicherheitsbeauftragte erst ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl verpflichtend werden. Die Anzahl der SiBe richtet sich zusätzlich nach dem betrieblichen Risiko aus der Gefährdungsbeurteilung.
Die brandschutzzentrale bietet praxisnahe Schulungen für betriebliche Ersthelfer und Sicherheitsbeauftragte nach DGUV Vorschrift 1.
Schulungen Brandschutz
Wichtig: Beachten Sie Dienstzeiten, Urlaub u. Krankheit bei der Planung der Anzahl.
Schulungen Brandschutz
Wichtig: Der Brandschutzbeauftragter ist Ihr interner Berater für alle Maßnahmen zum Brandschutz.
Schulungen Arbeitssicherheit
Wichtig: Beachten Sie Dienstzeiten, Urlaub u. Krankheit bei der Planung der Anzahl.
Schulungen Arbeitssicherheit
Wichtig: Der SiBe ist Ihr erster Ansprechpartner.
Ja, in jeder Apotheke muss mindestens ein Brandschutzhelfer ausgebildet werden. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, ausreichend Brandschutzhelfer zu benennen. Das gilt unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße. In der Apotheke sind dies meist 5–10 % des Teams, abhängig von verschiedenen Dienstzeiten, Urlaub und Ausfällen.
Brandschutzhelfer unterstützen im Ernstfall bei der Räumung, erkennen Risiken frühzeitig und sorgen dafür, dass die Richtlinien eingehalten werden.
Die Schulung sollte alle 3-5 Jahre oder früher bei Veränderungen in Ihrer Apotheke aufgefrischt werden.
Der Theorie-Teil der Schulung findet online statt – flexibel und zeitsparend. Die praktische Übung führen wir deutschlandweit am jeweiligen Standort durch, inklusive realitätsnaher Löschübung.
Grundsätzlich kann jeder Mitarbeitende die Schulung absolvieren. Sinnvoll ist es jedoch, Personen zu schulen, die regelmäßig anwesend sind, langfristig in Ihrer Pharmazie bleiben und verantwortungsbewusst handeln. (Aushilfen oder temporäre Kräfte eignen sich daher weniger für die Rolle des Brandschutzhelfers.)
Für die meisten Apotheken ist kein Brandschutzbeauftragter erforderlich. Nur wenn besondere Schutzanforderungen bestehen, die Apotheke Teil eines Sonderbaus ist oder Versicherungen dies verlangen, kann ein Brandschutzbeauftragter notwendig werden. Ob dies der Fall ist, ergibt sich aus dem Brandschutzkonzept oder der Gefährdungsbeurteilung Ihrer Apotheke.
Brandschutzbeauftragte sind zentrale Ansprechpersonen für den Brandschutz, erkennen Risiken frühzeitig und unterstützen im Notfall. Sie entlasten die Geschäftsführung im präventiven und organisatorischen Brandschutz.
Als Ersthelfer können Mitarbeitende ausgebildet werden, die neben ihrer regulären Tätigkeit eine Erste-Hilfe-Ausbildung absolvieren und im Notfall Hilfe leisten.
Ersthelfer werden bereits ab dem ersten Mitarbeitenden benötigt. Genaue Angaben dazu macht die DGUV Vorschrift 1.
Die DGUV schreibt vor, dass die Ausbildung alle 2 Jahre aufgefrischt werden soll. So bleiben Wissen und Handlungssicherheit aktuell.
Ja. Nach dem erfolgreichen Abschluss erhalten Sie ein offizielles Zertifikat als Nachweis Ihrer Qualifikation.
Ersthelfer leisten bei Unfällen oder akuten Erkrankungen Erste Hilfe und überbrücken die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.
Ein Sicherheitsbeauftragter ist erforderlich, sobald in Ihrer Apotheke mehr als 50 Mitarbeitende (regelmäßig) arbeiten. Bei besonderen Risiken für Leben und Gesundheit, müssen bereits ab dem 20 Beschäftigten SiBe benannt werden. Allgemein sollten Sie bei der Benennung Ihre Gegebenheiten in der Pharmazie berücksichtigen. Achten Sie auch darauf, Ausfälle durch Krankheit, Urlaub oder Schichtbetrieb einzuplanen.
Grundsätzlich jeder Mitarbeitende, der zuverlässig, aufmerksam und regelmäßig in der Pharmazie anwesend ist. Spezielle Voraussetzungen sind nicht erforderlich.
Der Sicherheitsbeauftragte erkennt Gefahren am Arbeitsplatz, unterstützt bei Sicherheitsmaßnahmen, schult Mitarbeitende, hilft bei der Unfallanalyse und achtet auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Ja. Nach dem erfolgreichen Abschluss erhalten Sie ein offizielles Zertifikat als Nachweis Ihrer Qualifikation.
Die jährliche Brandschutzunterweisung ist verpflichtend und sorgt dafür, dass Ihr Team weiß, wo Brandgefahren entstehen können und wie im Notfall richtig gehandelt wird: Ruhig, sicher und gemeinsam. So schaffen Sie Sicherheit, Vertrauen und Routine im Arbeitsalltag Ihrer Apotheke. Denn wer vorbereitet ist, kann im Ernstfall schnell reagieren und Leben schützen.
Unterweisung
Die wichtigsten Vorgaben u. Inhalte für Sie auf einen Blick:
Hinweis: Erst- sowie Wiederholungsunterweisungen müssen dokumentiert werden.
Die Unterweisung ist gesetzlich vorgeschrieben (ArbSchG, DGUV) und stellt sicher, dass alle Mitarbeitenden wissen, wie sie Brände vermeiden und sich im Notfall richtig verhalten.
Die jährliche Brandschutzunterweisung vermittelt die wichtigsten Sicherheitsregeln und Verhaltensweisen für einen sicheren Arbeitsalltag in Ihrer Pharmazie.
Die jährliche Brandschutzunterweisung kann von einer fachkundigen Person im Unternehmen durchgeführt werden, zum Beispiel vom Brandschutzhelfer oder einer entsprechend unterwiesenen Führungskraft. Andernfalls wird sie häufig an externe Dienstleister oder Schulungsanbieter übertragen, um eine rechtssichere und aktuelle Unterweisung sicherzustellen.
Ihre Apotheke ist ein Ort, an dem täglich Menschen Rat und Unterstützung rund um ihre Gesundheit suchen. Mit der richtigen Erste-Hilfe-Ausstattung sind Sie für Notfälle gut vorbereitet und können schnell und gezielt helfen. Von gut ausgestatteten Verbandskästen bis zu wichtigen Grundmaterialien stellen Sie sicher, dass im Ernstfall keine Zeit verloren geht.
Damit Ihre Apotheke rechtssicher ausgestattet ist, schreibt die DGUV eine ausreichende Erste-Hilfe-Ausstattung vor. Dazu gehören geeignete Verbandskästen oder Erste-Hilfe-Koffer, eine gut sichtbare Kennzeichnung der Standorte sowie eine Möglichkeit zur schnellen Notfallmeldung (z. B. ein Telefon mit Notrufnummer).
Erste Hilfe
Anzahl
Platzierung
Erste-Hilfe-Leistungen sind im Verbandbuch zu dokumentieren und mind. fünf Jahre aufzubewahren.
Hinweis: Bei der Arbeit mit augenschädlichen Stoffen sollte eine Augenspülstation im Rezeptur- oder Laborbereich bereitstehen, damit Mitarbeitende im Notfall schnell und effektiv reagieren können.
Vorgeschrieben sind geeignete Verbandskästen oder Erste-Hilfe-Koffer nach DIN-Norm sowie ergänzende Ausstattung je nach möglicher Gefährdung in Ihrer Apotheke. Die Anzahl der erforderlichen Materialien richtet sich unter anderem nach der Anzahl der Mitarbeitenden.
Sie müssen jederzeit gut erreichbar und leicht zugänglich sein. Zudem sollten alle Mitarbeitende über den Standort Bescheid wissen.
Ja. Erste-Hilfe-Einrichtungen müssen mit genormten Rettungszeichen eindeutig gekennzeichnet werden.
Ja. Erste-Hilfe-Leistungen sollten dokumentiert werden, z. B. im Verbandbuch und müssen in diesem auch mind. fünf Jahre aufbewahrt werden.
Neben den verpflichtenden Maßnahmen im Brandschutz und in der Arbeitssicherheit gibt es zusätzliche Möglichkeiten, die Sicherheit in Ihrer Apotheke weiter zu erhöhen. Ein Defibrillator (AED) kann im Falle eines plötzlichen Herzstillstands lebensrettend sein und wertvolle Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes überbrücken.
Ein plötzlicher Herzstillstand kann jederzeit auftreten, schnelles Handeln ist in diesem Moment entscheidend. Ein AED ermöglicht es, sofort zu reagieren und unterstützt dabei, im Ernstfall schnell und richtig zu handeln.
Ein Automatisierter Externer Defibrillator (AED) ist ein lebensrettendes Gerät, das bei einem plötzlichen Herzstillstand eingesetzt wird. Er analysiert den Herzrhythmus und gibt, falls erforderlich, automatisch einen Elektroschock ab, um den normalen Herzschlag wiederherzustellen.
Defibrillator - Sicherheitsgefühl
AEDs geben klare Anweisungen und schaffen Sicherheit für Ihr Team sowie Ihre Kundinnen und Kunden.
Halbautomatischer AED
Schockabgabe nach Bestätigung – ideal für ungeübte Mitarbeitende
Klare Sprachansagen
Hohe Anwendungssicherheit
Alternative
Vollautomatischer AED
Schockabgabe erfolgt automatisch – ohne Bestätigung durch Mitarbeitenden
Klare Sprachansagen
Automatische Schockauslösung
Standort: Zentral, gut sichtbar – z.B. am Eingang und gekennzeichnet durch genormtes Rettungsschild nach DIN EN ISO 7010
Defibrillatoren können Sie bei uns auch für Ihre Apotheke mieten, inklusive regelmäßiger Wartung und Service. Hier finden Sie dazu mehr Informationen: Defibrillatoren zur Miete
Mehr über die Unterschiede zwischen voll- und halbautomatischen Defibrillatoren erfahren Sie hier: Modellvergleich Defibrillatoren
Ja, bei gemieteten Defibrillatoren (AED) wird die Wartung inklusive Service von der brandschutzzentrale durchgeführt.
Immer bei einem neuen Defibrillator, nach Gerätewechsel oder wenn neue Mitarbeitende damit arbeiten sollen. Eine Einweisung ist verpflichtend, bevor der Defibrillator genutzt werden darf.
Der Standort eines Defibrillators ist entscheidend, damit im Ernstfall schnell reanimiert werden kann. Er sollte daher an einem Ort platziert werden, der leicht zu erreichen, zentral und gut gekennzeichnet ist. Häufig sind Defibrillatoren in Praxen daher in Fluren, im Wartezimmer oder am Empfang platziert. Durch das kennzeichnende Hinweisschild ist der Standort für alle gut sichtbar – dieses sollte über dem AED aufgehängt werden.
Ein sicherer und gesunder Arbeitsplatz in Ihrer Apotheke erfordert eine fachkundige Betreuung durch einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa). Beide unterstützen Sie dabei, gesetzliche Anforderungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz einzuhalten und Risiken frühzeitig zu erkennen. Welche Betreuung erforderlich ist, richtet sich nach den Gegebenheiten Ihres Betriebs.
Die erforderliche Betreuungszeit richtet sich nach Größe, Gefährdung und Tätigkeitsart Ihrer Pharmazie. Nach DGUV Vorschrift 2 erfolgt die Einteilung in die Betreuungsgruppen I–III mit Grundbetreuung sowie betriebsspezifischer und anlassbezogener Betreuung, etwa bei Unfällen, Veränderungen oder neuen Arbeitsverfahren.
In der Apotheke gilt in der Regel die Betreuungsgruppe III. Sie entspricht einer niedrigen Gefährdung mit einer Einsatzzeit von 0,5 Stunden pro Beschäftigtem und Jahr.
Betreuung
Ein Betriebsarzt ist medizinischer Ansprechpartner für Beschäftigte in allen Fragen der Arbeitsmedizin, des Arbeitsschutzes sowie der Vorsorge und Unfallverhütung und führt aufgrund seiner Qualifikation in Arbeits- oder Betriebsmedizin die arbeitsmedizinischen Vorsorgen durch.
Eine SiFa berät und unterstützt den Arbeitgeber in allen Bereichen des Arbeitsschutzes und des Gesundheitsschutzes.
Bereits ab einer beschäftigten Person muss ein Betriebsarzt bestellt werden. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob es sich um Vollzeit-, Teilzeit- oder Minijob-Beschäftigte handelt.
Bereits ab einer beschäftigten Person muss ein Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob es sich um Vollzeit-, Teilzeit- oder Minijob-Beschäftigte handelt.
Ja. Die Bestellung muss schriftlich dokumentiert werden, damit sie rechtsverbindlich ist und im Rahmen von Prüfungen nachweisbar bleibt.
Ein Betriebsarzt berät und unterstützt Ihre Apotheke z.B. bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung. Gleichzeitig ist er medizinischer Ansprechpartner für die Belegschaft in allen Bereichen der Arbeitsmedizin, des Arbeitsschutzes und insbesondere der Vorsorge und Unfallverhütung.
Die SiFa berät die Apothekenleitung beim Arbeitsschutz, überprüft Arbeitsmittel und Räume, unterstützt bei der Gefährdungsbeurteilung, führt Begehungen durch und hilft, Risiken frühzeitig zu erkennen.
Gefahrstoffe
Mögliche Gefahrstoffe
Lagerung der Gefahrstoffe
Hinweis: Werden in Ihrer Apotheke Gefahrstoffe eingesetzt, ist ein Gefahrstoffverzeichnis erforderlich, in dem alle relevanten Stoffe dokumentiert werden.
So müssen Sie nicht lange suchen und haben alles griffbereit.
Notwendiges einfach gemacht
damit Ihre Apotheke einfach sicher ist
Was benötigen Sie im Unternehmen?
Erhalten Sie einfach Feedback über die wichtigsten vorbeugenden und organisatorischen Maßnahmen in Brandschutz und Arbeitssicherheit.
Gerne unterstützen wir Sie im Anschluss bei der einfachen Umsetzung.
Dies ist zunächst nur eine Ersteinschätzung und keine vollständige Berechnung. Es soll Ihnen den Einstieg erleichtern und aufzeigen welche Maßnahmen notwendig sind.
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