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Notwendiges einfach gemacht – damit Ihr Schönheitssalon sicher ist
Sie schaffen Momente für Schönheit und Wohlbefinden.
Wir übernehmen den Rest.
Statten Sie Ihr Kosmetikstudio mit den für Sie erforderlichen Geräten aus:
Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Kästen, AED Defibrillatoren gehören zur sicherheitsrelevanten Ausstattung.
Die beste Ausstattung hilft nicht, wenn niemand weiß, was zu tun ist. Bilden Sie Ihre Mitarbeitenden zu Ersthelfern, Brandschutzhelfern oder Sicherheits-beauftragten (SiBe) mit den passenden Schulungen aus.
Sie wissen noch nicht, welche Risiken für Ihr Kosmetikstudio bestehen? Eine Gefährdungsbeurteilung Ihres Kosmetikstudios zeigt Ihnen welche konkreten Maßnahmen getroffen werden müssen. In einer Begehung werden diese regelmäßig überprüft.
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Bei der Wahl der richtigen Feuerlöscher in Ihrem Kosmetikstudio spielt vor allem die Brandklasse eine zentrale Rolle. Die benötigte Anzahl hängt von der Gesamtfläche ab und davon, ob bei Ihnen eine erhöhte Brandgefahr vorliegt. Ebenso müssen nach ASR A2.2 für die Gesamtfläche entsprechende Löschmitteleinheiten zur Verfügung stehen.
Zusätzlich müssen Feuerlöscher durch ein oberhalb angebrachtes, genormtes Feuerlöscher-Symbol-Schild nach DIN EN ISO 7010 eindeutig gekennzeichnet sein, damit sie im Notfall schnell gefunden werden.
In Schönheitssalons sind vor allem die Brandklassen A und B relevant. Zu den Risiken gehören unter anderem elektrische Geräte wie UV-Lampen oder Behandlungsgeräte, brennbare Chemikalien (z. B. Aceton, Alkohol oder Spraydosen), Verpackungsmaterialien im Lager sowie unsachgemäßer Umgang mit Gefahrstoffen oder rauchende Kunden. Darum ist der Schaumfeuerlöscher die passende Grundausstattung für Ihr Kosmetikstudio.
Allgemeine Bereiche im Kosmetikstudio
Für Behandlungs- und Kundenbereiche
Brandklassen A + B
Geringe Löschschäden
Platzierung: Gut sichtbar, frei zugänglich, zwischen 0,80-1,20 m anbringen, max. ca. 20 m Laufweg
Rauchwarnmelder sind in Schönheitssalons in der Regel nicht gesetzlich vorgeschrieben, können jedoch einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit leisten. Insbesondere in nicht ständig besetzten Bereichen ermöglichen sie eine frühzeitige Branderkennung und erhöhen den Schutz von Team, Kundschaft und Behandlungsräumen.
In Kosmetikstudios werden in der Regel Schaumfeuerlöscher eingesetzt.
Maßgeblich ist die Gesamtfläche des Kosmetikstudios mit allen Arbeits-, Kunden- und Nebenbereichen.
Sie sollten jederzeit schnell erreichbar, klar erkennbar und in einer Höhe von 0,80–1,20 m montiert sein. Der Weg dorthin darf nicht länger als rund 20 m sein. Zu jedem Löscher wird eine passende Wandhalterung mitgeliefert, alternativ kann der Feuerlöscher auch an einem Ständer befestigt werden. Außerdem ist sicherzustellen, dass über jedem Löscher ein genormtes Feuerlöscher-Symbol-Schild angebracht ist.
Feuerlöscher müssen alle 2 Jahre von einer befähigten Person geprüft und gewartet werden – unabhängig vom Hersteller.
Ja, bei gemieteten Feuerlöschern übernimmt die brandschutzzentrale die regelmäßige Wartung als auch den Austausch dieser.
Für Kosmetikstudios besteht in den meisten Fällen keine gesetzliche Verpflichtung zur Installation von Rauchwarnmeldern. Als ergänzende Sicherheitsmaßnahme können sie jedoch sinnvoll sein, um Brände frühzeitig zu erkennen – insbesondere in nicht ständig genutzten Bereichen. So tragen sie zum Schutz von Mitarbeitenden, Kundschaft und Ihrer Räumlichkeiten bei.
Ja, wir betreuen Unternehmen in ganz Deutschland. Feuerlöscher, AEDs und Erste-Hilfe-Ausstattung liefern wir bundesweit und unsere Schulungen sind deutschlandweit online sowie vor Ort (je nach Format) möglich.
Brandschutzhelfer (BSH) und Brandschutzbeauftragte (BSB) sind wichtige Bestandteile eines funktionierenden Brandschutzkonzepts in Ihrem Kosmetikstudio.
Ein Brandschutzhelfer ist in jedem Kosmetikstudio erforderlich, um im Ernstfall richtig zu handeln und erste Löschmaßnahmen einzuleiten.
In Schönheitssalons ist ein Brandschutzbeauftragter in der Regel nicht erforderlich und wird nur bei besonderen baulichen Gegebenheiten oder Vorgaben von Versicherungen benötigt. Ob er für Sie notwendig ist, ergibt sich aus Ihrem Brandschutzkonzept oder Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
Für die Erste Hilfe im Notfall sind Ersthelfer gesetzlich vorgeschrieben und sorgen dafür, dass schnell und richtig gehandelt wird.
Sicherheitsbeauftragte werden erforderlich, sobald eine bestimmte Mitarbeiterzahl erreicht ist oder besondere Anforderungen an die Arbeitssicherheit bestehen.
Die brandschutzzentrale bietet praxisnahe Schulungen für betriebliche Ersthelfer und Sicherheitsbeauftragte gemäß DGUV Vorschrift 1.
Schulungen Brandschutz
Wichtig: Beachten Sie Dienstzeiten, Urlaub u. Krankheit bei der Planung der Anzahl.
Schulungen Brandschutz
Wichtig: Der Brandschutzbeauftragter ist Ihr interner Berater für alle Maßnahmen zum Brandschutz.
Schulungen Arbeitssicherheit
Wichtig: Beachten Sie Dienstzeiten, Urlaub u. Krankheit bei der Planung der Anzahl.
Schulungen Arbeitssicherheit
Wichtig: Der SiBe ist Ihr erster Ansprechpartner.
Ja, in jedem Kosmetikstudio muss mindestens einer ausgebildet werden. Arbeitgeber sind verpflichtet, ausreichend Brandschutzhelfer zu benennen. Das gilt unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße. In Schönheitssalons sind dies meist 5–10 % des Teams, abhängig von Schichten, Urlaub und Ausfällen.
Brandschutzhelfer unterstützen im Ernstfall bei der Räumung, erkennen Risiken frühzeitig und sorgen dafür, dass die Richtlinien eingehalten werden.
Die Schulung sollte alle 3-5 Jahre aufgefrischt werden, oder früher bei Veränderungen in Ihrem Kosmetikstudio.
Der Theorie-Teil der Schulung findet online statt – flexibel und zeitsparend. Die praktische Übung führen wir deutschlandweit am jeweiligen Standort durch, inklusive realitätsnaher Löschübung.
Grundsätzlich kann jeder aus dem Team die Schulung absolvieren. Sinnvoll ist es jedoch, Personen zu schulen, die regelmäßig anwesend sind, langfristig in Ihrem Schönheitssalon bleiben und verantwortungsbewusst handeln. (Aushilfen oder temporäre Kräfte eignen sich daher weniger für die Rolle des Brandschutzhelfers.)
Für die meisten Kosmetikstudios ist kein Brandschutzbeauftragter erforderlich. Lediglich, wenn besondere Schutzanforderungen bestehen, Ihr Salon als Sonderbau gilt oder Versicherungen dies verlangen, wird dieser benötigt. Ob dies der Fall ist, erfahren Sie in Ihrem Brandschutzkonzept oder Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
Brandschutzbeauftragte sind zentrale Ansprechpersonen für den Brandschutz, erkennen Risiken frühzeitig und unterstützen im Notfall. Sie entlasten die Geschäftsführung im präventiven und organisatorischen Brandschutz.
Als Ersthelfer können Mitarbeitende ausgebildet werden, die neben ihrer regulären Tätigkeit eine Erste-Hilfe-Ausbildung absolvieren und im Notfall Hilfe leisten.
Ersthelfer werden bereits ab dem ersten Mitarbeitenden benötigt. Genaue Angaben dazu macht die DGUV Vorschrift 1.
Ersthelfer leisten bei Unfällen oder akuten Erkrankungen Erste Hilfe und überbrücken die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.
Die DGUV schreibt vor, dass die Ausbildung alle 2 Jahre aufgefrischt werden soll. So bleiben Wissen und Handlungssicherheit aktuell.
Ja. Nach dem erfolgreichen Abschluss erhalten Sie ein offizielles Zertifikat als Nachweis Ihrer Qualifikation.
Ein Sicherheitsbeauftragter ist erforderlich, sobald in Ihrem Kosmetikstudio mehr als 50 Mitarbeitende (regelmäßig) arbeiten. Bei besonderen Risiken für Leben und Gesundheit, müssen bereits ab dem 20 Beschäftigten SiBe benannt werden. Allgemein sollten Sie bei der Benennung die Gegebenheiten Ihres Schönheitssalons berücksichtigen. Achten Sie auch darauf, Ausfälle durch Krankheit, Urlaub oder Schichtbetrieb einzuplanen.
Grundsätzlich jeder Mitarbeitende, der zuverlässig, aufmerksam und regelmäßig in dem Kosmetikstudio anwesend ist. Spezielle Voraussetzungen sind nicht erforderlich.
Der Sicherheitsbeauftragte erkennt Gefahren am Arbeitsplatz, unterstützt bei Sicherheitsmaßnahmen, schult Mitarbeitende, hilft bei der Unfallanalyse und achtet auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Ja. Nach dem erfolgreichen Abschluss erhalten Sie ein offizielles Zertifikat als Nachweis Ihrer Qualifikation.
Die jährliche Brandschutzunterweisung ist verpflichtend und stellt sicher, dass Ihr Team weiß, wo Brandgefahren im Kosmetikstudio entstehen können und wie im Notfall richtig gehandelt wird – ruhig, sicher und gemeinsam. So entstehen Sicherheit, Vertrauen und feste Abläufe im Alltag Ihres Schönheitssalon. Denn gute Vorbereitung ermöglicht schnelles Handeln, wenn es darauf ankommt.
Unterweisung
Die wichtigsten Vorgaben u. Inhalte für Sie auf einen Blick:
Hinweis: Erst- sowie Wiederholungsunterweisungen müssen dokumentiert werden.
Die Unterweisung ist gesetzlich vorgeschrieben (ArbSchG, DGUV) und stellt sicher, dass alle aus Ihrem Team wissen, wie sie Brände vermeiden und sich im Notfall richtig verhalten.
Die jährliche Brandschutzunterweisung vermittelt die wichtigsten Sicherheitsregeln und Verhaltensweisen für einen sicheren Arbeitsalltag in Ihrem Kosmetikstudio.
Die jährliche Brandschutzunterweisung kann von einer fachkundigen Person im Unternehmen durchgeführt werden, zum Beispiel vom Brandschutzhelfer oder einer entsprechend unterwiesenen Führungskraft. Andernfalls wird sie häufig an externe Dienstleister oder Schulungsanbieter übertragen, um eine rechtssichere und aktuelle Unterweisung sicherzustellen.
Für ein sicheres Arbeiten in Ihrem Kosmetikstudio ist die richtige Erste-Hilfe-Ausstattung unverzichtbar. So sind Sie auf Notfälle vorbereitet und können schnell sowie gezielt reagieren – zum Schutz Ihrer Mitarbeitenden und Ihrer Kundinnen und Kunden. Von vollständig ausgestatteten Verbandskästen bis hin zu wichtigen Grundmaterialien stellen Sie sicher, dass im Ernstfall keine wertvolle Zeit verloren geht.
Damit Sie rechtssicher ausgestattet sind, macht die DGUV klare Vorgaben zur Erste-Hilfe-Ausstattung. Dazu gehören ausreichend Verbandskästen oder Erste-Hilfe-Koffer, eine gut sichtbare Kennzeichnung der Standorte sowie eine Möglichkeit zur schnellen Notfallmeldung (z. B. ein Telefon mit Notrufnummer).
Erste Hilfe
Anzahl
Platzierung
Erste-Hilfe-Leistungen sind im Verbandbuch zu dokumentieren und mind. fünf Jahre aufzubewahren.
Vorgeschrieben sind geeignete Verbandskästen oder Erste-Hilfe-Koffer nach DIN-Norm sowie ergänzende Ausstattung je nach Gefährdung. Die Anzahl der erforderlichen Materialien richtet sich unter anderem nach der Anzahl der Mitarbeitenden in Ihrem Schönheitssalon.
Sie müssen jederzeit gut erreichbar und leicht zugänglich sein. Zudem sollten alle Mitarbeitende über den Standort Bescheid wissen.
Ja. Erste-Hilfe-Einrichtungen müssen mit genormten Rettungszeichen eindeutig gekennzeichnet werden.
Die Ausstattung sollte regelmäßig überprüft und bei Bedarf ergänzt oder ersetzt werden.
Ja. Erste-Hilfe-Leistungen sollten dokumentiert werden, z. B. im Verbandbuch und müssen in diesem auch mind. fünf Jahre aufbewahrt werden.
Über die grundlegenden Anforderungen im Brandschutz und in der Arbeitssicherheit hinaus können Sie Ihren Schönheitssalon mit weiteren Maßnahmen noch besser absichern.
Ein plötzlicher Herzstillstand kann jederzeit und unerwartet eintreten, bei Kundinnen, Kunden oder Mitarbeitenden. Mit einem Defibrillator (AED) sind Sie in der Lage, sofort zu reagieren und die kritische Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu überbrücken.
Der Automatisierte Externe Defibrillator (AED) unterstützt Sie dabei: Er analysiert automatisch den Herzrhythmus und führt den Anwender durch die notwendigen Schritte. Wenn erforderlich, gibt das Gerät eigenständig einen Elektroschock ab, um den normalen Herzschlag wiederherzustellen.
Defibrillator - Sicherheitsgefühl
AEDs geben klare Anweisungen und schaffen Sicherheit für Ihr Team sowie für Ihre Kundinnen und Kunden.
Vollautomatischer AED
Schockabgabe erfolgt automatisch – ohne Bestätigung durch Mitarbeitenden
Klare Sprachansagen
Automatische Schockauslösung
Alternative
Halbautomatischer AED
Schockabgabe nach Bestätigung – ideal für ungeübte Mitarbeitende
Klare Sprachansagen
Hohe Anwendungssicherheit
Standort: Zentral, gut sichtbar – z. B. im Empfangs- oder Eingangsbereich und gekennzeichnet durch genormtes Rettungsschild nach DIN EN ISO 7010
Defibrillatoren können Sie bei uns auch für Ihren Salon mieten, inklusive regelmäßiger Wartung und Service. Hier finden Sie dazu mehr Informationen: Defibrillatoren zur Miete
Mehr über die Unterschiede zwischen voll- und halbautomatischen Defibrillatoren erfahren Sie hier: Modellvergleich Defibrillatoren
Ja, bei gemieteten Defibrillatoren (AED) wird die Wartung inklusive Service von der brandschutzzentrale durchgeführt.
Immer bei einem neuen Defibrillator, nach Gerätewechsel oder wenn neue Mitarbeitende damit arbeiten sollen. Eine Einweisung ist verpflichtend, bevor der Defibrillator genutzt werden darf.
Der Standort eines Defibrillators ist entscheidend, damit im Ernstfall schnell reanimiert werden kann. Er sollte daher an einem Ort platziert werden, der leicht zu erreichen, zentral und gut gekennzeichnet ist. Häufig sind Defibrillatoren in Schönheitssalon daher in zentralen Bereichen, wie im Wartebereich oder nahe des Empfangs platziert. Durch das kennzeichnende Hinweisschild ist der Standort für alle gut sichtbar – dieses sollte über dem AED angebracht werden.
Damit in Ihrem Kosmetikstudio sichere und gesunde Arbeitsbedingungen gewährleistet sind, werden Sie durch einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) unterstützt. Beide übernehmen wichtige Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz und helfen dabei, gesetzliche Anforderungen einzuhalten sowie Risiken frühzeitig zu erkennen. Die Bestellung muss bereits ab dem ersten Mitarbeitenden schriftlich erfolgen.
Wie intensiv die Betreuung ausfällt, hängt von der Größe Ihres Schönheitssalons, den Tätigkeiten und den bestehenden Gefährdungen ab. Grundlage ist die DGUV Vorschrift 2, die Betriebe in Betreuungsgruppen einteilt und zwischen Grundbetreuung sowie zusätzlicher betriebsspezifischer und anlassbezogener Betreuung unterscheidet – etwa bei Veränderungen im Betrieb oder nach Unfällen.
In der Praxis werden Kosmetikstudios meist der Betreuungsgruppe III zugeordnet. Diese entspricht einer geringen Gefährdung und sieht eine Einsatzzeit von 0,5 Stunden pro Beschäftigtem und Jahr vor.
Betreuung
Ein Betriebsarzt ist medizinischer Ansprechpartner für Beschäftigte in allen Fragen der Arbeitsmedizin, des Arbeitsschutzes sowie der Vorsorge und Unfallverhütung und führt aufgrund seiner Qualifikation in Arbeits- oder Betriebsmedizin die arbeitsmedizinischen Vorsorgen durch.
Eine SiFa berät und unterstützt den Arbeitgeber in allen Bereichen des Arbeitsschutzes und des Gesundheitsschutzes.
Bereits ab einer beschäftigten Person muss ein Betriebsarzt bestellt werden. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob es sich um Vollzeit-, Teilzeit- oder Minijob-Beschäftigte handelt.
Bereits ab einer beschäftigten Person muss ein Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob es sich um Vollzeit-, Teilzeit- oder Minijob-Beschäftigte handelt.
Ja. Die Bestellung muss schriftlich dokumentiert werden, damit sie rechtsverbindlich ist und im Rahmen von Prüfungen nachweisbar bleibt.
Ein Betriebsarzt berät und unterstützt Ihr Kosmetikstudio z.B. bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung. Gleichzeitig ist er medizinischer Ansprechpartner für die Belegschaft in allen Bereichen der Arbeitsmedizin, des Arbeitsschutzes und insbesondere der Vorsorge und Unfallverhütung.
Die SiFa berät die Kosmetikstudioleitung beim Arbeitsschutz, überprüft Arbeitsmittel und Räume, unterstützt bei der Gefährdungsbeurteilung, führt Begehungen durch und hilft, Risiken frühzeitig zu erkennen.
Gefahrstoffe
Mögliche Gefahrstoffe
Lagerung der Gefahrstoffe
Hinweis: Sobald in dem Schönheitssalon Gefahrstoffe verwendet werden, ist ein Gefahrstoffverzeichnis verpflichtend zu führen, das alle relevanten Gefahrstoffe übersichtlich erfasst.
So müssen Sie nicht lange suchen und haben alles griffbereit.
Notwendiges einfach gemacht
damit Ihr Kosmetikstudio einfach sicher ist
Was benötigen Sie im Unternehmen?
Erhalten Sie einfach Feedback über die wichtigsten vorbeugenden und organisatorischen Maßnahmen in Brandschutz und Arbeitssicherheit.
Gerne unterstützen wir Sie im Anschluss bei der einfachen Umsetzung.
Dies ist zunächst nur eine Ersteinschätzung und keine vollständige Berechnung. Es soll Ihnen den Einstieg erleichtern und aufzeigen welche Maßnahmen notwendig sind.
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