Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Krankheiten sind ein Problem für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Sie können sich auswirken auf die Arbeitsfähigkeit, Lebensqualität oder Motivation. Es kommen Kosten, Produktivitätsverlusten und Unzufriedenheit auf.
Um die Folgen von Krankheiten zu vermeiden sind diverse Maßnahmen möglich. Eine davon ist die Gefährdungsbeurteilung.
ca. 60 von 1000
Arbeitnehmer täglich krank gemeldet
15 Krankheitstage
im Durchschnitt jährlich pro Mitarbeitenden
ca. 50%
Betriebe ohne
Gefährdungsbeurteilung
(nach: DESTATIS und NAK)
Durch eine Analyse der Arbeitsbedingungen werden diverse Faktoren ermittelt, die die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden beeinflussen. Folglich können präventive Maßnahmen ergriffen werden um Unfälle, Verletzungen und gesundheitliche Beeinträchtigungen zu verhindern.
Um einen Krankheitsfall zu reduzieren, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer verschiedene Maßnahmen ergreifen. Zum Beispiel können Arbeitgeber ein betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) einführen, das die Gesundheitsförderung, die Prävention und die Wiedereingliederung von erkrankten Mitarbeitern umfasst. Arbeitnehmer können auf ihre Gesundheit achten, indem sie sich regelmäßig bewegen, gesund ernähren, Stress abbauen und Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen. Außerdem können beide Seiten eine offene und vertrauensvolle Kommunikation pflegen, um Probleme frühzeitig zu erkennen und zu lösen.
Vor allem eine Gefährdungsbeurteilung kann Ihnen eine große Erleichterung sein, um den Überblick über die potenziellen Gefahrenquellen und die dazugehörigen präventiven Maßnahmen zu behalten.
Die Krankenquote berechnen Sie mit der Formel:
Krankenquote = Summe gemeldete Krankentage / Summe Soll-Arbeitstage x 100
Lohnfortzahlung bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit für eine bestimmte Zeit das Arbeitsentgelt weiterzahlt. In Deutschland ist die Lohnfortzahlung im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt. Das Gesetz gilt für alle Arbeitnehmer, einschließlich Auszubildende, Teilzeitkräfte oder Minijobber.
Die Dauer der Lohnfortzahlung beträgt in der Regel maximal sechs Wochen pro Krankheitsfall. Der Anspruch beginnt mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit, es sei denn, der Arbeitnehmer hat an diesem Tag noch gearbeitet oder er war an einem arbeitsfreien Tag erkrankt. In diesen Fällen beginnt der Anspruch erst am nächsten Tag. Der Anspruch endet mit dem Ablauf der Arbeitsunfähigkeit oder spätestens nach 42 Kalendertagen. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld.
Die Höhe der Lohnfortzahlung entspricht dem Arbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer ohne die Arbeitsunfähigkeit erhalten hätte. Dabei werden auch Zuschläge, Zulagen oder Provisionen berücksichtigt, die regelmäßig gezahlt werden. Nicht berücksichtigt werden dagegen Überstundenvergütungen oder einmalige Zahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld.
Der Arbeitgeber kann sich einen Teil seiner Aufwendungen für die Lohnfortzahlung bei einem Krankheitsfall von den Krankenkassen erstatten lassen. Dazu gibt es zwei Umlageverfahren: U1 und U2. Das U1-Verfahren gilt für alle Arbeitgeber mit bis zu 30 Mitarbeitenden und erstattet bis zu 80 Prozent der Lohnfortzahlungskosten bei Krankheit. Das U2-Verfahren gilt für alle Arbeitgeber und erstattet 100 Prozent der Lohnfortzahlungskosten bei Mutterschaft oder Schwangerschaftsabbruch.
Der Umgang mit Arbeitsausfällen durch Krankheit und Lohnfortzahlungen erfordert also eine gute Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Beide Seiten sollten sich an die gesetzlichen Regelungen halten und ihre Rechte und Pflichten kennen.
Firat Akpinar
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