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Textilindustrie

Die Textilindustrie zählt in Deutschland zu den Betrieben mit erhöhtem Brandrisiko. In Prozessen wie Mischen, Filtern, Vliesbildung oder Reinigen entstehen leicht entzündliche Stäube und Fasern. Schon kleine Überhitzungen oder mechanische Defekte können Brände auslösen, die sich durch textile Materialien schnell ausbreiten.
Betriebe der Textilindustrie stehen daher vor besonderen Herausforderungen im betrieblichen Brandschutz. Wer die Brandgefahren kennt, kann rechtzeitig vorbeugen und für mehr Sicherheit in Produktion und Lager sorgen.  

Erhöhte Brandgefahr in der Textilverarbeitung

Die Textilverarbeitung gehört zu den Branchen mit besonders hoher Brandgefahr. Um das Brandrisiko im eigenen Betrieb realistisch einschätzen zu können, spielen mehrere Faktoren eine Rolle:

  • Art und Menge der vorhandenen Materialien
  • Wahrscheinlichkeit der Brandentstehung
  • Geschwindigkeit der Brandausbreitung
  • Gefahren für Mitarbeitende, Umwelt und Sachwerte

Besonders kritisch sind  Materialgemische, die gefährdet sind zu explodieren und sich leicht entzünden. Hinzu kommt, dass viele Maschinen über Abluftsysteme miteinander verbunden sind. Ein Brand kann sich dadurch schnell auf weitere Produktionsbereiche ausbreiten. Mit geeigneten Brandschutzmaßnahmen lassen sich diese Risiken jedoch zuverlässig minimieren. Dazu gehören nach Arbeitsstättenrichtlinie A2.2:

  • Brandmeldeanlagen
  • Anzahl an Feuerlöschern verdoppeln
  • an einer Stelle mehrere Löscher bereit stellen
  • Laufwege auf 10m verkürzen
  • beim Umgang mit Gefahrstoffen die TRGS 800 befolgen

Defibrillator

Notwendige Brandschutzmaßnahmen in Ihrer Textilproduktion

Grundsätzlich werden Brandschutzmaßnahmen in vorbeugend und abwehrend unterteilt. Dabei bezeichnet der abwehrende Brandschutz das Löschen eines Feuers durch die Feuerwehr. Die vorbeugenden Maßnahmen sind dazu da, die Brandentstehung schon vorher zu verhindern. Hier gibt es noch drei Unterkategorien:

Der anlagentechnische Brandschutz in der Textilproduktion umfasst alle technischen Systeme zur Früherkennung und Bekämpfung von Bränden. Er ergänzt den baulichen und organisatorischen Brandschutz und trägt entscheidend dazu bei, die Sicherheit von Mitarbeitenden, Anlagen und Produktionsprozessen zu gewährleisten.

Zur Branderkennung schreibt das Gesetz die Installation von Rauchmeldern vor. Diese warnen im Ernstfall rechtzeitig und ermöglichen ein schnelles Eingreifen, bevor sich ein Brand unkontrolliert ausbreiten kann.

Für die Brandbekämpfung stehen unterschiedliche Lösungen zur Verfügung. Feuerlöscher und Wandhydranten sind flexibel einsetzbar und eignen sich sowohl für den Innen- als auch für den Außenbereich. Bei erhöhtem Risiko oder in schwer zugänglichen Produktionsbereichen kommen ortsgebundene Brandbekämpfungsanlagen zum Einsatz. Dazu zählen Sprinkleranlagen, Feinsprühlöschanlagen sowie Schaum-, Pulver- und Gaslöschanlagen. Für die Auswahl der richtigen Systeme empfiehlt sich die Beratung durch einen Brandschutz-Spezialisten, der die vorhandenen Maschinen und Produktionsbereiche vor Ort bewertet. Ein weiterer entscheidender Punkt ist die regelmäßige Wartung aller anlagentechnischen Maßnahmen. Nur so ist sichergestellt, dass die Systeme im Ernstfall zuverlässig funktionieren und Mitarbeitende, Maschinen sowie Lagerbestände optimal geschützt sind.

Der bauliche Brandschutz in der Textilproduktion zielt darauf ab, verschiedene Produktionsbereiche räumlich zu trennen und so die Ausbreitung von Bränden wirksam zu verhindern. Brände entstehen in der Regel durch das Zusammentreffen von Sauerstoff, Zündenergie und brennbarem Material.

Um das Risiko zu minimieren, sollten brennbare Stoffe stets von potenziellen Zündquellen ferngehalten werden. Ein durchdachtes Sicherheitskonzept, das baulichen Brandschutz mit weiteren Aspekten wie Diebstahlschutz kombiniert, erhöht die Betriebssicherheit deutlich und schützt Mitarbeitende, Maschinen und Lagerbestände gleichermaßen.

Der organisatorische Brandschutz in der Textilproduktion legt den Fokus auf klare Verhaltensregeln und gezielte Schulungen für alle Beschäftigten. Sauberkeit, Sorgfalt und der bewusste Umgang mit Materialien haben oberste Priorität, um Risiken wie Staubexplosionen oder Brände wirksam zu minimieren.

Arbeitgebende sind verpflichtet, mindestens einmal im Jahr eine Brandschutzunterweisung für alle Mitarbeitenden durchzuführen. Zusätzlich werden mindestens 5 % der Belegschaft zu Brandschutzhelfern ausgebildet, die im Ernstfall schnell und kompetent reagieren können. Diese organisatorischen Brandschutzmaßnahmen erhöhen die Sicherheit von Mitarbeitenden, Maschinen und Lagerbeständen nachhaltig. Für jeden Betrieb in der Textilproduktion in Deutschland ist der organisatorische Brandschutz daher ein unverzichtbarer Baustein des betrieblichen Sicherheitskonzepts.

Geeignete Feuerlöscher für Ihren Textilbetrieb

Bei der Wahl der richtigen Feuerlöscher in dem Textilbetrieb spielt vor allem die Brandklasse eine zentrale Rolle. In der Textilverarbeitung entzünden sich häufig Stoffe organischer Natur oder flüssige bzw. flüssig werdende Stoffe, sodass insbesondere die Brandklassen A und B relevant sind.

Wie viele Feuerlöscher Sie in Ihrem Betrieb benötigen, hängt von der Gesamtfläche und der erhöhten Brandgefahr ab. Ebenso müssen nach ASR A2.2 für die Gesamtfläche und die Geschosse entsprechende Löschmitteleinheiten zur Verfügen stehen. 

      1. Vorbereitung 

  • Prüfen Sie zunächst, ob für Ihren Textilbetrieb ein Brandschutzkonzept oder eine Gefährdungsbeurteilung vorliegt.
  • Alternativ kann unser Online-Kalkulator einen ersten Anhaltspunkt für die benötigte Anzahl und Art der Feuerlöscher liefern.

       2. Empfohlene Feuerlöscher für den Textilbetrieb 

       Produktionsbereich / Werkhallen 

  • Schaumfeuerlöscher (Brandklassen A + B)
  • Vorteile: Schaum kann gezielt auf den Brandherd aufgetragen werden, geringe Folgeschäden

       Maschinenbereiche 

  • CO2-Feuerlöscher (Brandklasse B)
  • Vorteil: Rückstandsfrei und nicht leitend – schützt empfindliche Geräte, kein zusätzlicher Reinigungsaufwand nach Löscheinsatz, keine Folgeschäden
  • Dosierung:

            → max. 1kg CO2 pro 5,5m² Raumfläche (bei Raumhöhe von 2m)

            → 2kg CO2 für 11m² freie Grundfläche

            → 5kg CO2 für 27,5m² freie Grundfläche

            → Hinweis: Nur in ausreichend belüfteten Räumen einsetzen. 

       Lagerbereiche / Materiallager

  • Schaumfeuerlöscher
  • Optional Sprinkleranlagen bei größeren Lagerhallen mit hoher Brandlast

       Büro- und Pausenräume

  • Schaumfeuerlöscher

       oder

  • CO2-Feuerlöscher

       3. Wartung und Austausch

  • Gesetzlich vorgeschrieben: Wartung alle 2 Jahre – übernehmen wir für Sie!
  • Austausch des Löschmittels: alle 6–8 Jahre
  • Unsere Empfehlung: Feuerlöscher mieten – wir liefern rechtzeitig einen gewarteten Feuerlöscher.

Hinweis: Bei erhöhter Brandgefahr sollten Sie die Feuerlöscheinrichtungen in der Nähe von Bearbeitungsmaschinen mit erhöhter Zündgefahr, Bereichen erhöhter Brandlast und in Räumen, die wegen der erhöhten Brandgefahr brandschutztechnisch abgetrennt werden müssen positionieren. 

Hinweis: Feuerlöscher richtig platzieren 

  • Aufstellen mit einem Feuerlöscherständer oder mit einer Wandhalterung aufhängen (0,80–1,20 m Höhe)
  • Max. 10 m Laufweg zwischen Löschern
  • Mehrere Löscher an einem Punkt für gleichzeitiges Eingreifen

Brauchen Sie einen Brandschutzbeauftragten in Ihrer Textilfabrik?

In der Textilfabrik gelten Produktions- und Lagerhallen als Industriebauten. Aufgrund der in den Fabriken erhöhten Brandgefährdung durch leicht entzündliche Materialien, Staubentwicklung und Maschinenanlagen empfehlen die aktuellen Vorschriften die Ernennung eines Brandschutzbeauftragten. Ob Sie für Ihren Betrieb einen Brandschutzbeauftragten benötigen, lässt sich aus Ihrem Brandschutzkonzept oder Ihrer Gefährdungsbeurteilung schließen.

Wer kann die Schulung absolvieren? 

Die Schulung zum Brandschutzbeauftragten kann von allen Beschäftigten mit abgeschlossener Berufsausbildung absolviert werden. Fachliche Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, sodass auch z.B. kaufmännische Mitarbeitende die Rolle übernehmen können.

Vorteile für Ihren Betrieb:

  • Rechtssicherheit: Einhaltung gesetzlicher Auflagen und Versicherungsbedingungen
  • Sicherheitsgewinn: Verlässliche Abläufe für Mitarbeitende, Besucherinnen und Besucher im Brandfall
  • Entlastung für Unternehmer: Eine zentrale Ansprechperson für alle Fragen rund um den organisatorischen Brandschutz

Unser Angebot zur Ausbildung von Brandschutzbeauftragten finden Sie hier

Sie haben bereits einen ausgebildeten Brandschutzbeauftragten in Ihrem Betrieb?

Wir bieten auch für ausgebildete Brandschutzbeauftragte eine Fortbildung an, um bereits vorhandenes Fachwissen auf den aktuellsten Stand zu bringen und erlernte Kompetenzen zu erweitern. 

Weitere Informationen dazu finden Sie hier

Brandschutzhelfer in der Textilproduktion

Brandschutzhelfer unterstützen den vorbeugenden Brandschutz in der Textilproduktion, treffen im Brandfall sichere Entscheidungen und wissen, wie Feuerlöscher korrekt eingesetzt werden. So können Entstehungsbrände schnell eingedämmt werden, bevor sie zur Gefahr für Mitarbeitende oder Besucherinnen und Besucher werden.

Wichtige Fakten zur Anzahl der Brandschutzhelfer:

  • Mindestanzahl: 5 % der anwesenden Beschäftigten
  • Hinweis: bei erhöhter Brandgefahr empfiehlt sich eine größere Anzahl
  • Planung beachten: Schichtbetrieb, Krankheit und Urlaubszeiten berücksichtigen
  • Empfohlene Auffrischung: Alle 3–5 Jahre
  • Hinweis: Verändern sich die Betriebsbedingungen wesentlich, dann ist die Wiederholung in kürzeren Abständen notwendig.  
  • Ziel: Souveränes Handeln im Brandfall

Unser Angebot

zur Ausbildung von Brandschutzhelfern

Gesetzliche Grundlagen:  

Ersthelfer in dem Textilbetrieb

Ersthelfer sind ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes in dem Textilbetrieb. Sie stellen sicher, dass notwendige Erste-Hilfe-Maßnahmen sofort eingeleitet und verletzte Personen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes kompetent betreut werden.

Wichtige Fakten zur Anzahl der Ersthelfer:

  • 2-20 Mitarbeitende: 1 Ersthelfer
  • Mehr als 20 Mitarbeitende: 10 % der anwesenden Beschäftigten
  • Planung beachten: Schichtbetrieb, Krankheit und Urlaubszeiten berücksichtigen
  • Auffrischung: Alle 2 Jahre mit einem eintägigen Erste-Hilfe-Training

Die erforderlichen Qualifikationen erwerben Mitarbeitende durch unsere Ersthelfer-Ausbildung, damit sie ihre Aufgaben im Notfall kompetent und effizient erfüllen können.

Sicherheitsbeauftragter in der Textilfabrik: Aufgaben, Pflichten und Qualifikationen

Der Sicherheitsbeauftragte (SiBe) spielt in der Textilfabrik eine zentrale Rolle für Arbeits- und Betriebssicherheit. Er unterstützt die Geschäftsleitung dabei, Gefahren am Arbeitsplatz zu erkennen, Risiken zu minimieren und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicherzustellen.

Gerade in Betrieben der Textilfabrik, in denen Maschinen, brennbare Materialien und Staubentwicklung ein erhöhtes Gefährdungspotenzial darstellen, sorgt der SiBe dafür, dass Unfälle verhindert, Mitarbeitende geschützt und Produktionsausfälle minimiert werden.

Rechtliche Vorgaben (§22 SGB VII):

  • Bis 20 Mitarbeitende: Sicherheitsbeauftragter nicht erforderlich
  • 21–150 Mitarbeitende: Mindestens ein Sicherheitsbeauftragter vorgeschrieben
  • Ab 151 Mitarbeitende: Je weitere 250 Beschäftigte ein zusätzlicher SiBe

Wichtige Qualifikationen und Eigenschaften:

  • Räumliche Nähe: Regelmäßige Anwesenheit vor Ort, direkte Ansprechperson für Mitarbeitende
  • Zeitliche Nähe: Ähnliche Arbeitszeiten wie das Team erleichtern den Austausch
  • Fachliche Nähe: Kenntnisse der Arbeitsabläufe in der Textilfabrik sind von Vorteil

Jährliche Brandschutzunterweisung in dem Textilbetrieb: Inhalte, Ablauf und gesetzliche Vorgaben

Brandschutz bedeutet mehr, als nur die richtigen Feuerlöscher bereitzustellen. Ein zentraler Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes ist die Ausbildung und Unterweisung der Mitarbeitenden. Sie müssen über Brandgefahren in Ihrem Textilbetrieb informiert werden und lernen, sich im Ernstfall richtig zu verhalten. Genau dafür gibt es die jährliche Brandschutzunterweisung.
So stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeitenden optimal auf Notfälle vorbereitet sind und die Sicherheit von Personen, Maschinen und Lagerbeständen gewährleistet bleibt.

  • Sie rettet Leben: Mitarbeitende lernen, Brände zu vermeiden und im Ernstfall ruhig und sicher zu handeln.
  • Sicherheit im Betrieb: Das Risiko von Panik und Fehlverhalten sinkt, da alle genau wissen, was zu tun ist.
  • Beim Start: Neue Mitarbeitende werden vor Arbeitsbeginn eingewiesen.
  • Jährlich: Alle Beschäftigten frischen ihr Wissen mindestens einmal pro Jahr auf.
  • Bei Änderungen: Neue Fluchtwege, Technik oder Abläufe erfordern sofortige Zusatzunterweisung.
  • Nach Vorfällen: Nach Brand, Fehlalarm oder Beinahe-Unfall sofortige Unterweisung. 
  • Flucht- und Rettungswege
  • Vorgehen bei Gebäuderäumung
  • Verhalten im Brandfall
  • Brandklassen, Entstehung von Bränden und Einsatz von Feuerlöschern
  • Vermittlung notwendiger Sicherheitsregeln und Verhaltensweisen
  • Förderung des Verantwortungsbewusstseins
  • Erwerb von Fertigkeiten, Kenntnissen und Erfahrungen für eine sichere Arbeitsausführung

Gesetzliche Grundlagen:  

  • Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes

  • Betriebssicherheitsverordnung

  • Gefahrstoffverordnung 

  • Unfallverhütungsvorschriften

Sicherheit in Ihrer Textilproduktion

Die Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden sowie der Besucherinnen und Besucher hat in Ihrer Textilproduktion oberste Priorität. Damit Sie im Ernstfall schnell handeln können, unterstützen wir Sie mit praxisgerechten Lösungen: von der Erste-Hilfe-Ausstattung über Defibrillatoren bis hin zu Sicherheitszeichen.

Vorgabe für die Erste-Hilfe-Ausstattung 

Damit Ihr Betrieb rechtssicher ausgestattet ist, schreibt die DGUV unter anderem vor:

  • eine ausreichende Anzahl an Verbandskästen oder Erste-Hilfe-Koffern
  • eine gut sichtbare Beschilderung, damit der Standort für alle sofort erkennbar ist
  • eine Meldeeinrichtung – Telefon mit Angabe der Notrufnummer

Hinweis: In einem Meldeblock oder Verbandbuch müssen erbrachte Erste-Hilfe-Leistungen dokumentiert und fünf Jahre aufbewahrt werden. 

Anzahl der Verbandskästen

Für Herstellungs-, Verarbeitungs- u. vergleichbare Betriebe gilt:

  • Bis 20 Mitarbeitende: Mindestens ein Verbandskasten nach DIN 13157
  • 21–100 Mitarbeitende: Mindestens ein Verbandskasten nach DIN 13619 oder zwei nach DIN 13157
  • Ab 101 Mitarbeitende: Für je 100 weitere Versicherte ein zusätzlicher großer Verbandskasten
  • Verbandskästen sollten überall dort bereitstehen, wo die Arbeitsbedingungen dies erfordern.
  • Maximal 100 m Wegstrecke oder eine Geschosshöhe zwischen den Arbeitsplätzen.
  • Bei erhöhter Verletzungsgefahr ist die Anzahl anzupassen.

Defibrillatoren für Ihren Textilbetrieb

Ein Automatisierter Externer Defibrillator (AED) ist ein lebensrettendes Gerät, das im Falle eines plötzlichen Herzstillstands zum Einsatz kommt. Der Defibrillator analysiert den Herzrhythmus und gibt, falls notwendig, automatisch einen Elektroschock ab, um den normalen Herzschlag wiederherzustellen. 

Geeignete Defibrillator-Arten für Ihren Textilbetrieb

Automatischer Externer Defibrillator (AED)

  • Vollautomatisch: Gerät analysiert den Herzrhythmus und gibt bei Bedarf den Schock automatisch ab 
  • Halbautomatisch: Gerät analysiert den Herzrhythmus, der Ersthelfer löst den Schock über die Taste aus

       → Vorteile: Einfach zu bedienen, keine Vorkenntnisse nötig, ideal für Notfälle in Ihrem Betrieb

Hinweis: Der Defibrillator sollte an einem zentralen sowie gut erreichbaren Standort oder an Standorten mit hohem Personenverkehr platziert werden. Besonders auf großen Betriebsgeländen muss gewährleistet sein, dass der AED im Ernstfall schnell und problemlos zugänglich ist. 

Einweisung und Erstinbetriebnahme

Für alle Defibrillatoren ist eine Einweisung nach §4 und §10 MPBetreibV verpflichtend. Ohne diese dürfen AEDs im Betrieb nicht eingesetzt werden.

Ihre Möglichkeiten

  • Online-Einweisung (ca. 45min.): Interaktiv mit vielen Videos und einem kleinen Test am Abschluss + Zertifikat (nach §10 MPBetreibV, DGUV-Auffrischung)
  • Vor-Ort-Einweisung (ca. 45 Min.): Für Ersthelfer und Gerätebeauftragte, individueller Termin mit dem Hersteller
  • Erstinbetriebnahme durch einen autorisierten Techniker: Das Gerät wird vor Ort installiert, geprüft und getestet

      → Als Betreiberin oder Betreiber sind Sie verpflichtet, vor der ersten Nutzung für eine                                              ordnungsgemäße Geräteeinweisung zu sorgen.

      → Erstinbetriebnahme und Einweisung werden im Gerätebuch dokumentiert. 

Prüfung und Wartung

  • Gesetzliche Pflicht nach §11 MPBetreibV
  • Alle 2 Jahre: sicherheitstechnische Kontrolle (STK) durch geschultes Fachpersonal
  • Ausnahmen: AEDs im öffentlichen Raum oder für Laien                                                                                                → Voraussetzung: Gerät ist selbsttestend und wird regelmäßig sichtgeprüft

Aufbewahrung der Defibrillatoren:  

  • Für den Innenbereich: AED-Schränke zur Wandmontage, Modelle mit Alarm und Einschlagscheibe erhältlich

  • Für den Außenbereich: Schränke mit 220V-Anschluss, Thermostat und Heizung zum Schutz vor Frost, Hygrostat und damit verbundene Lüftung zum Schutz vor Hitzeschäden

Sicherheitszeichen in der Textilproduktion: Vorschriften, Sichtbarkeit und korrekte Anbringung

Sicherheitszeichen sind ein zentraler Bestandteil der Arbeitssicherheit und des Brandschutzes in Betrieben der Textilproduktion. Sie unterstützen Mitarbeitende als auch Besucherinnen und Besucher dabei, Gefahren zu erkennen, Fluchtwege zu finden und im Notfall korrekt zu handeln.

Was müssen Sie beachten?

  • Richtige Beschilderung: Sicherheitszeichen nach ASR A1.3 / DIN EN ISO 7010
  • Größe und Sichtbarkeit: Sicherheits- und Rettungszeichen in passender Größe anbringen, sodass sie für alle gut sichtbar sind
  • Ausleuchtung: Falls keine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden ist, muss die Beschilderung aus lang nachleuchtendem Material bestehen

Sicherheitszeichen: Bedarf ermitteln und korrekt einsetzen

Um festzustellen, ob und wo Sicherheitskennzeichen in Ihrer Textilproduktion notwendig sind, können Sie anhand Ihrer Gefährdungsbeurteilung ermitteln. Dabei werden potenzielle Gefahren identifiziert und deren Auswirkungen auf Mitarbeitende, Besucherinnen und Besucher bewertet.

  • Analysieren Sie Räume, Fluchtwege, Materiallager und mögliche Unfallquellen.
  • Prüfen Sie, ob Gefahren beseitigt oder durch organisatorische oder technische Maßnahmen reduziert werden können.
  • Verwenden Sie Schilder nur, wenn andere Schutzmaßnahmen nicht ausreichen, um Gesundheits- und Sicherheitsrisiken zu verhindern.
  • Legen Sie fest, welche Kennzeichen benötigt und wo sie angebracht werden.
  • Halten Sie den Plan aktuell, um jederzeit den Überblick zu behalten.

Ihre notwendigen Sicherheitszeichen

  • Rettungszeichen: Zeigen Fluchtwege, Notausgänge, Sammelstellen, Erste-Hilfe-Einrichtungen     
  • Brandschutzzeichen: Geben z.B. den Standort von Feuerlöschern oder Brandmeldeanlagen an 
  • Gebotszeichen: Weisen auf Schutzmaßnahmen hin, z.B Gehör- oder Augenschutz tragen
  • Warnzeichen: Weisen auf Gefahren hin, z.B. brennfördernde Stoffe, Stolper- oder Rutschgefahr
  • Verbotszeichen: Sollen vor Gefahren und Arbeitsunfällen schützen, z.B. Rauchen verboten, Fußgänger verboten 

Fazit: Brandschutz in Ihrer Textilindustrie

Die Textilindustrie ist aufgrund leicht entzündlicher Materialien, Staubentwicklung und Abluftsystemen besonders brandgefährdet. Schon kleine Funken oder Glimmnester können schnell zu größeren Bränden führen. Durch Abluftsysteme kann sich ein Brand rasch auf andere Bereiche ausbreiten.

Daher ist ein umfassender vorbeugender Brandschutz in der Textilverarbeitung entscheidend. Dazu gehören:

  • geeignete Feuerlöscher
  • geschulte Brandschutz- und Ersthelfer
  • regelmäßige Brandschutzunterweisungen
  • Erste-Hilfe-Ausstattung
  • Sicherheitszeichen

Diese Maßnahmen sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch unverzichtbar, um die Sicherheit von Mitarbeitenden, Maschinen, Lagerbeständen und Produktionsprozessen zu gewährleisten.

Schnell-Check

Was benötigen Sie im Unternehmen?

Erhalten Sie eine schnelle Ersteinschätzung über die wichtigsten vorbeugenden und organisatorischen Maßnahmen in Brandschutz und Arbeitssicherheit.

Gerne unterstützen wir Sie im Anschluss bei der einfachen Umsetzung.

Sie benötigen

Feuerlöscher

Feuerlöscher gehören zur Grundausstattung jedes Unternehmens.

Brandschutzhelfer

Bereits ab zwei Beschäftigten müssen Sie Brandschutzhelfer ausbilden.

Sicherheitsbeauftragter

Bei mehr als 20 Beschäftigten sind Sicherheitsbeauftragte Pflicht.

Ersthelfer

Ersthelfer stellen die Erstversorgung bei einem Notfall sicher.

Betriebsarzt Stunden

Notwendige Stunden für die Abdeckung der Grundversorgung.

SiFa Stunden

Notwendige Stunden für die Abdeckung der Grundversorgung.

Dies ist zunächst nur eine Ersteinschätzung und keine vollständige Berechnung. Es soll Ihnen den Einstieg erleichtern und aufgezeigt werden, welche Maßnahmen notwendig sind.