Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Allerdings kann es sein, dass Sachversicherer oder bestimmte Branchen/Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten fordern. Dies kann beispielsweise gemäß der Muster-Verkaufsstättenverordnung (MVkVO) oder den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 “Maßnahmen gegen Brände” der Fall sein.
In einigen Bundesländern muss der Betreiber gemäß den Industriebaurichtlinien einen geeigneten Brandschutzbeauftragten bestellen, wenn die Geschossfläche größer als 5.000 m² ist.
Außerhalb dieser Vorgaben kann es auch in anderen Bereichen sinnvoll sein, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen, um den Unternehmer bei der Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen zu unterstützen. Dies wird in der vfdb-Richtlinie 12/09-01 und der BGI 847 “Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten” empfohlen.