Offene Präsenz Fortbildung Brandschutzbeauftragten

Die Fortbildung zum Brandschutzbeauftragten baut auf der bereits absolvierten Erstschulung auf. Sie dient dazu, Ihr Fachwissen auf den aktuellsten Stand zu bringen und Ihre Kompetenzen als Brandschutzbeauftragter zu erweitern.

Durchführung einer Fortbildung  zur Erfüllung

Bitte wählen Sie zunächst einen passenden Ort. Sollte kein passender Ort dabei sein, schicken Sie uns bitte eine Anfrage.

Organisation der Brandschutzbeauftragter Schulungen

Ort

Die offenen Kurse finden bundesweit an verschiedenen Standorten statt.

Dauer

Zwei Tagesveranstaltung mit jeweils 8 UE.

Termine

Für jeden Standort bieten wir diverse Termine an. Bitte wählen Sie den entsprechenden Standort aus.

Kosten

899,90 € inkl. MwSt

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Kontaktieren Sie uns gerne
telefonisch oder per E-Mail.

kontakt@brandschutz-zentrale.de

+49 521 898 809-40

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Gesetzliche Grundlagen für die Brandschutzbeauftragten Fortbildung

  • § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information 205-003
  • Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb) Richtlinie 12-09/01
  • VdS Schadenverhütung GmbH (VdS) 3111

Laut der DGUV Information 205-003 sollte die Person eine Fortbildungsveranstaltung innerhalb von drei Jahren, nach Erstschulung absolvieren. Hier sind mindestens 16 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten vorgeschrieben. Die Teilnahme ist zu dokumentieren.