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Mit der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten Sie das von Ihnen betreute Unternehmen hinsichtlich des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie Präventionsmaßnahmen. Als qualifizierte SIFA entwickeln Sie maßgeschneiderte Sicherheitskonzepte, führen Gefährdungsbeurteilungen durch und schulen Mitarbeiter, um Arbeitsunfälle zu vermeiden und ein gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen.
Das Ziel der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ist es, Fachkräfte auszubilden, die Unternehmen dabei unterstützen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Die Ausbildung vermittelt Kenntnisse über rechtliche Grundlagen, Gefährdungsbeurteilungen, Präventionsmaßnahmen und die Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen. Fachkräfte für Arbeitssicherheit sollen in der Lage sein, Risiken zu erkennen, geeignete Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung zu entwickeln und die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften zu überwachen. Letztlich trägt ihre Arbeit dazu bei, Unfälle und Berufskrankheiten zu reduzieren und ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen.
Im Folgenden sind die wesentlichen Inhalte der Ausbildung stichwortartig aufgeführt.
Zwischen den Präsenzphasen liegen Zeiten des selbstorganisierten Lernens sowie Praktikumsphasen. Hierfür ist ausreichend Zeit einzuplanen. Es gilt darüber hinaus zu beachten, dass während der Ausbildung insgesamt sechs Lernerfolgskontrollen erbracht werden müssen.
Arbeitssystem und betriebliche Organisation
Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ist eine Kombination aus sieben Präsenzphasen, sechs Einheiten selbstorganisierten Lernens, vier Praktikumsphasen und fünf Lernerfolgskontrollen. Zwischen den Präsenzphasen gehen Sie jeweils in die Phase des selbstorganisierten Lernens über, in denen Sie Aufgaben und Inhalte auf der Sifa Lernwelt erarbeiten. Die Inhalte der verschiedenen Lernphasen bauen aufeinander auf, daher ist es für die Präsenzphasen erforderlich, dass Sie die jeweiligen Aufgaben zwischen den Präsenzseminaren erarbeitet haben. Die Schulungsleiter stehen Ihnen auch während des selbstorganisierten Lernens für Fragen zur Verfügung.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Fachkraft für Arbeitssicherheit basieren auf mehreren wichtigen Gesetzen und Vorschriften:
Das Arbeitsschutzgesetz bildet die Basis für den betrieblichen Arbeitsschutz. Es verpflichtet Arbeitgeber, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und zu verbessern
Dies schafft den übergeordneten Rahmen, in dem Fachkräfte für Arbeitssicherheit tätig werden.
Das Arbeitssicherheitsgesetz ist das zentrale Grundlagengesetz für Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Es verpflichtet Arbeitgeber, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen
Die Unfallverhütungsvorschrift “Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit” (DGUV Vorschrift 2) konkretisiert die allgemeinen Vorschriften des Arbeitssicherheitsgesetzes.
Notwendiges muss einfach sein –
Ihr effizienter Zugang zu Brandschutz und Arbeitssicherheit im Unternehmen.
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