Gewicht | 8 g |
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Größe | 20 × 20 × 0,1 cm |
Marke | |
Farbe | |
Erkennungsweite | |
Material | |
Zustand | Neu |
Das Gebotsschild Augenschutz benutzen weist Mitarbeiter darauf hin, dass in den beschilderten Bereichen ein Augenschutz zu tragen ist. Dieser Augenschutz muss dem Zweck der Arbeit angepasst sein. In den meisten Fällen kommt dieses Gebotsschild an Arbeitsplätzen in den Einsatz, an denen das Tragen einer Schutzbrille zum Augenschutz gesetzlich vorgeschrieben ist. Beispielsweise: Laboratorien oder Arbeitsplätze in der Industrie, bei denen eine erhöhte Gefahr durch Chemikalien, Splitter und Staub besteht. Das Gebotsschild ist aus 1mm starkem Kunststoff gefertigt und ist mit einer Größe von 200*200mm bis zu einer Erkennungsweite von 8 Metern zulässig.
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