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Sicherheitsbeauftragter im Einzelhandel

Ein Sicherheitsbeauftragter (SiBe) ist im Einzelhandel unverzichtbar, um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Betriebsabläufen zu verankern. Er ist nach § 22 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) gesetzlich vorgeschrieben und unterstützt die Geschäftsführung aktiv bei der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben und der Schaffung eines sicheren Arbeitsumfelds

Arbeitssicherheit Frau im Geschäft

Herausforderungen im Einzelhandel

Der Einzelhandel ist eine dynamische Branche, die sowohl durch technologische Entwicklungen als auch durch Veränderungen im Verbraucherverhalten geprägt ist. Diese Vielschichtigkeit bringt spezifische Herausforderungen mit sich, bei deren Bewältigung Sicherheitsbeauftragte eine zentrale Rolle spielen:

Im Einzelhandel gehören Paletten, Rollcontainer und Mitgänger-Flurförderzeuge zum Arbeitsalltag. Die Bewegung großer Gewichte in engen Räumen birgt erhebliche Risiken für die Sicherheit der Beschäftigten. 

Sicherheitsbeauftragte im Einzelhandel überwachen die Funktionsfähigkeit dieser Geräte und schulen Mitarbeiter im sicheren Umgang. Sie prüfen außerdem, ob Verkehrswege frei und ausreichend gekennzeichnet sind, um Unfälle durch Zusammenstöße oder Kollisionen zu verhindern.

Im Handel können zahlreiche Produkte gelagert und verwendet werden, die als Gefahrstoffe klassifiziert sind – von Reinigungsmitteln über Sprays bis hin zu Feuerwerkskörpern. Eine unsachgemäße Lagerung oder Handhabung dieser Stoffe kann ernste gesundheitliche und sicherheitstechnische Folgen haben. Ein Sicherheitsbeauftragter sorgt dafür, dass diese Stoffe klar gekennzeichnet und sicher gelagert werden. 

Die Arbeitsbedingungen im Einzelhandel können herausfordernd sein: Lange Öffnungszeiten, Arbeitsverdichtung und der direkte Kontakt mit Kunden erfordern ein hohes Maß an Flexibilität und Belastbarkeit. 

Sicherheitsbeauftragte sensibilisieren Führungskräfte und Beschäftigte für die Bedeutung psychischer Gesundheit. Sie fördern Maßnahmen wie klare Arbeitsaufteilungen, regelmäßige Pausen und die Bereitstellung von Rückzugsräumen, um Stress und Überlastung zu reduzieren.

In Verkaufsräumen mit regem Publikumsverkehr ist es essenziell, dass Flucht- und Rettungswege stets frei und deutlich markiert sind. Sicherheitsbeauftragte im Einzelhandel kontrollieren regelmäßig, ob die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Dies umfasst unter anderem:

  • Gut sichtbare Kennzeichnung der Fluchtwege. Passende Produkte finden Sie in unserem Onlineshop.
  • Das Entfernen von Hindernissen wie Lagerware aus den Rettungswegen.
  • Die Überprüfung von Notausgängen auf Funktionstüchtigkeit.
    Diese Maßnahmen sind besonders wichtig, um im Ernstfall sowohl die Belegschaft als auch betriebsfremde Personen wie Kunden oder Lieferanten sicher aus dem Gebäude zu führen.

Eine Vielzahl der Tätigkeiten im Einzelhandel erfordert körperliche Anstrengung, beispielsweise das Einräumen von Regalen, das Bedienen von Kassen oder das Heben schwerer Lasten.

Sicherheitsbeauftragte achten darauf, dass Arbeitsplätze ergonomisch gestaltet sind und die Beschäftigten durch richtige Hebe- und Tragetechniken geschult werden. So lassen sich langfristige Gesundheitsschäden wie Rückenerkrankungen oder Muskel-Skelett-Beschwerden vermeiden.

Zusammenarbeit mit der Belegschaft

Ein wesentlicher Aspekt der Arbeit von Sicherheitsbeauftragten ist die enge Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen. Indem sie direkt im Arbeitsalltag präsent sind, dienen sie als Bindeglied zwischen Belegschaft und Führungsebene. Durch ihre Rolle können sie:

  • Praktikable Lösungen entwickeln: Sicherheitsmaßnahmen, die im Alltag gut umsetzbar sind, stoßen auf höhere Akzeptanz. Sicherheitsbeauftragte bringen ihre Praxiserfahrung ein, um Verbesserungen alltagstauglich zu gestalten.
  • Bewusstsein schaffen: Regelmäßige Gespräche, Hinweise und Vorbildfunktion stärken das Sicherheitsbewusstsein und fördern eine Sicherheitskultur im Unternehmen.
  • Feedback geben: Sie nehmen die Anliegen der Belegschaft auf und leiten sie an die Verantwortlichen weiter, wodurch Arbeitsprozesse und Sicherheitsmaßnahmen kontinuierlich optimiert werden können.

Regelmäßige Schulungen und Sensibilisierung

Arbeitssicherheit im Einzelhandel ist nicht statisch. Angesichts neuer Technologien, veränderter Arbeitsprozesse und aktueller Gefährdungspotenziale ist die kontinuierliche Weiterbildung von Sicherheitsbeauftragten entscheidend. 

Regelmäßige Schulungen helfen auf dem neuesten Stand der Vorschriften zu bleiben und gezielt auf branchenspezifische Herausforderungen zu reagieren. Vom Erstellen eines Brandschutzkonzepts bis hin zur Auswahl der richtigen Schutzprodukte – mit einem durchdachten Sicherheitsmanagement minimieren Sie Risiken und schaffen Vertrauen bei Ihren Gästen.  Für weitere Informationen über den SiBe, wie zum Beispiel, wer eigentlich Sicherheitsbeauftragte ausbilden darf, bietet unsere Website Ihnen eine große Auswahl.

Fazit

Im Einzelhandel ist die Arbeit von Sicherheitsbeauftragten ein wesentlicher Bestandteil eines funktionierenden Arbeitsschutzkonzepts. Sie helfen, Risiken zu minimieren, Sicherheit zu fördern und die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Durch die enge Zusammenarbeit mit der Belegschaft und regelmäßige Weiterbildungen bleiben sie ein zentraler Faktor für eine nachhaltige Sicherheitskultur. Unternehmen profitieren dabei nicht nur durch erhöhte Sicherheit, sondern auch wirtschaftlich – eine Win-win-Situation für alle Beteiligten.