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ASR A2.2

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), insbesondere die ASR A2.2 “Maßnahmen gegen Brände”, definieren konkrete Anforderungen an den Brandschutz in Unternehmen. Sie gelten für jede Arbeitsstätte in Deutschland, unabhängig von Branche und Betriebsgröße. So wird sichergestellt, dass Arbeitgeber ihre gesetzliche Pflicht zur Prävention und Bekämpfung von Bränden erfüllen – zum Schutz von Mitarbeitenden, Gebäuden und Arbeitsprozessen.

Was regelt die ASR A2.2 und für wen gilt sie? 

  • Allgemein konkretisiert die ASR A2.2 Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung in Bezug auf Brandschutz.
  • Sie gilt für alle Arbeitsstätten mit Einrichtungen zur Branderkennung und -bekämpfung.
  • Als Grundlage der ASR A2.2 dienen dabei die aktuelle Technik, die Arbeitsmedizin, die Hygiene und die gesicherten Erkenntnisse.
  • Für alle Betriebe, unabhängig von der jeweiligen Größe oder Branche.
  • Auch für temporäre Arbeitsstätten (z. B. Baustellen) mit speziellen Regelungen.

Insgesamt unterscheidet die ASR A2.2 drei Gefährdungsstufen, die jeweils bestimmen, welche Ausstattung benötigt wird. Dabei brauchen die ersten beiden Gefährdungen nur die Grundausstattung, nach Tabelle 3 der ASR A2.2: 

  • “Brandgefährdung liegt vor, wenn brennbare Stoffe vorhanden sind und die Möglichkeit für eine Brandentstehung besteht.” – ASR A2.2, Punkt 3.1 
  • “Normale Brandgefährdung liegt vor, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Brandentstehung, die Geschwindigkeit der Brandausbreitung, die dabei frei werdenden Stoffe und die damit verbundene Gefährdung für Personen, Umwelt und Sachwerte vergleichbar sind mit den Bedingungen bei einer Büronutzung.” – ASR A2.2, Punkt 3.2

Eine erhöhte Brandgefährdung verlangt im Gegensatz dazu zusätzliche Maßnahmen, wie z.B. mehr Feuerlöscher und kürzere Laufwege.

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Wie ermittelt sich die vorgeschriebene Anzahl an Feuerlöschern nach ASR A2.2?

Wie viele Feuerlöscher vorgeschrieben sind, richtet sich nach der Grundfläche des Betriebs. Daraus ergibt sich die Anzahl an Löschmitteleinheiten (LE) für die Grundausstattung, die auf die tatsächlich aufgestellten Feuerlöscher verteilt wird (gemäß Punkt 5.2 ASR A2.2, Grundausstattung nach Tabelle 3). 

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Was bedeutet die Kennzeichnung auf dem Feuerlöscher?

Alle Feuerlöscher tragen eine Kennzeichnung, bestehend aus Zahl und Buchstabe, z.B. 21A oder 113B. Dabei gibt die Zahl das Löschvermögen an und der Buchstabe die Brandklasse. Je höher die Zahl ist, desto größer ist die Löschleistung. Konkret gibt das Löschvermögen an, wie viele LE das Gerät zur Grundausstattung nach Tabelle 3 der ASR A2.2 beträgt. 

Ein Beispiel: Angenommen, ein Betrieb mit 500 qm Grundfläche und normaler Brandgefährdung benötigt nach ASR A2.2 ingesamt 21 Löschmitteleinheiten. Bei Feuerlöschern mit je 6LE sind das rechnerisch 3,5 Geräte, aufgerundet dann 4. Denn es zählen nur ganze Geräte.

Weitere Anforderungen an Aufstellung und Kennzeichnung

  • Feuerlöscher müssen gut sichtbar, leicht erreichbar und mit einem Feuerlöscher-Symbol-Schild gekennzeichnet sein
  • Maximaler Abstand zum nächstgelegenen Feuerlöscher: 20 Meter (bei normaler Brandgefährdung, gemäß Punkt 5.3 ASR A2.2).

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Welche Löschmittel eignen sich für welche Brandklasse?

Welches Löschmittel geeignet ist, hängt von der Brandklasse ab, also davon welcher Stoff brennt. Deshalb zeigt die folgende Übersicht, welches Löschmittel zu welcher Brandklasse passt:

Brandklasse

A                                                                 

B                                                                   

C                

D                                                              

F

Brennstoff

Feste Stoffe (Holz, Papier, Textilien)

Flüssige Stoffe (Öle, Lacke, Lösungsmittel)

Gase (Erdgas, Propan)

Metalle (Magnesium, Aluminium)

Speiseöle und -fette

Löschmittel

Wasser, Schaum, Pulver (ABC)

Schaum, Pulver, CO2                             

Pulver (ABC), Löschgas

Metallbrandpulver                                                   

Fettbrandlöscher

Welche Anforderungen gelten an die Alarmierungstechnik?

  • Brandmeldeanlagen (automatisch/nicht-automatisch) sind bevorzugt.
  • Akustische/optische Alarme oder Sprachalarmanlagen müssen zuverlässig warnen.
  • Zudem muss die Technik der Gefährdung und räumlichen Struktur angepasst sein.

Wann liegt nach ASR A2.2 eine erhöhte Brandgefährdung vor und was ist zusätzlich zu beachten?

Laut ASR A2.2 Punkt 3.3: 

“Erhöhte Brandgefährdung liegt vor, wenn:

  • entzündbare bzw. oxidierende Stoffe oder Gemische vorhanden sind,
  • die örtlichen und betrieblichen Verhältnisse für eine Brandentstehung günstig sind,
  • in der Anfangsphase eines Brandes mit einer schnellen Brandausbreitung oder großen Rauchfreisetzung zu rechnen ist,
  • Arbeiten mit einer Brandgefährdung durchgeführt werden (z. B. Schweißen, Brennschneiden, Trennschleifen, Löten) oder Verfahren angewendet werden, bei denen eine Brandgefährdung besteht (z. B. Farbspritzen, Flammarbeiten) oder
  • erhöhte Gefährdungen vorliegen, z. B. durch selbsterhitzungsfähige Stoffe oder Gemische, Stoffe der Brandklassen D und F, brennbare Stäube, extrem oder leicht entzündbare Flüssigkeiten oder entzündbare Gase.”

Typische Beispiele dafür sind Küchen mit Fritteusen, Alten- und Pflegeheime, Werkstätten oder Lager mit z.B. Chemikalien.

Was ist zusätzlich zur Grundausstattung umzusetzen?

  • Mehr und gleichmäßiger verteilte Feuerlöscher, für kürzere Wege zum nächsten Feuerlöscher
  • Speziallöscher passend zur Brandklasse vor Ort (z.B. CO2-Feuerlöscher, Fettbrandfeuerlöscher)
  • Automatische Brandmelde- und Löschanlagen zur frühzeitigen Erkennung
  • Mehrere gleichartige Löscher am selben Standort, damit bei Bedarf mehrere Personen gleichzeitig löschen können
  • Maximal 10 Meter Laufweg zu Feuerlöschern in besonders gefährdeten Bereichen

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Wie wird der Brandschutz im Betrieb organisiert?

Unterweisung & Schulung:

  • Alle Mitarbeitenden müssen jährlich unterwiesen werden.
  • Schulungsinhalte: Verhalten im Brandfall, Löschtechnik, Evakuierung.

Zu unseren Fortbildungen

Brandschutzhelfer & -beauftragte:

  • Mindestens 5 % der Belegschaft sollten als Brandschutzhelfer ausgebildet sein.
  • Höhere Quote bei erhöhter Gefährdung, Schichtbetrieb oder Besucherverkehr.
  • Praktische Löschübungen alle 2–5 Jahre, je nach Gefährdungsbeurteilung
  • Bei erhöhter Brandgefahr: Bestellung eines Brandschutzbeauftragten empfohlen.

Zur Brandschutzhelferausbildung

Zur Schulung zum Brandschutzbeauftragten

Wie viele Brandschutzhelfer Sie konkret benötigen, lässt sich anhand unseres Brandschutzhelfer-Rechners ermitteln.

Wartung & Instandhaltung:

  • Feuerlöscher: alle 2 Jahre durch Fachkundige prüfen lassen.
  • Brandmeldeanlagen gemäß der Herstellerangaben regelmäßig warten und dokumentieren.

Zu unserem Feuerlöscher-Mietmodell

Sind Abweichungen von der ASR A2.2 erlaubt?

Abweichungen sind grundsätzlich möglich, allerdings nur dann, wenn mindestens derselbe Sicherheitsstandard und dasselbe Schutzniveau eingehalten und erreicht wird. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung als die ASR A2.2 vorgibt, muss er eigenverantwortlich nachweisen, dass die Schutzziele gleichwertig erfüllt sind. 

“Abweichend von dieser Ermittlung der Grundausstattung kann der Arbeitgeber eine andere Lösung wählen, wenn er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreicht. Dieses gilt für die normale wie auch für die erhöhte Brandgefährdung.” (gemäß ASR A2.2, Anhang 3)

Fazit - Sicherheit durch strukturierte Brandschutzmaßnahmen

Ein wirksamer Brandschutz ist mehr als nur Feuerlöscher an der Wand. Daher liefert ASR A2.2 klare Vorgaben für den Aufbau eines umfassenden Brandschutzkonzepts – von der technischen Ausstattung bis zur organisatorischen Umsetzung. Unternehmen, die diese Vorgaben umsetzen, profitieren gleich doppelt: Sie erfüllen nicht nur rechtliche Anforderungen, sondern schützen aktiv ihre Beschäftigten und Infrastruktur.

Angebot einholen

Die ASR A2.2 regelt die Anforderungen an Feuerlöscher und Brandschutzhelfer im Unternehmen. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung – von der richtigen Feuerlöscher-Ausstattung bis zur Schulung Ihrer Brandschutzhelfer.

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