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Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), insbesondere die ASR A2.2 “Maßnahmen gegen Brände”, definieren konkrete Anforderungen an den Brandschutz in Unternehmen. Sie gelten für jede Arbeitsstätte in Deutschland, unabhängig von Branche und Betriebsgröße. So wird sichergestellt, dass Arbeitgeber ihre gesetzliche Pflicht zur Prävention und Bekämpfung von Bränden erfüllen – zum Schutz von Mitarbeitenden, Gebäuden und Arbeitsprozessen.
Insgesamt unterscheidet die ASR A2.2 drei Gefährdungsstufen, die jeweils bestimmen, welche Ausstattung benötigt wird. Dabei brauchen die ersten beiden Gefährdungen nur die Grundausstattung, nach Tabelle 3 der ASR A2.2:
Eine erhöhte Brandgefährdung verlangt im Gegensatz dazu zusätzliche Maßnahmen, wie z.B. mehr Feuerlöscher und kürzere Laufwege.
Wie viele Feuerlöscher vorgeschrieben sind, richtet sich nach der Grundfläche des Betriebs. Daraus ergibt sich die Anzahl an Löschmitteleinheiten (LE) für die Grundausstattung, die auf die tatsächlich aufgestellten Feuerlöscher verteilt wird (gemäß Punkt 5.2 ASR A2.2, Grundausstattung nach Tabelle 3).
Alle Feuerlöscher tragen eine Kennzeichnung, bestehend aus Zahl und Buchstabe, z.B. 21A oder 113B. Dabei gibt die Zahl das Löschvermögen an und der Buchstabe die Brandklasse. Je höher die Zahl ist, desto größer ist die Löschleistung. Konkret gibt das Löschvermögen an, wie viele LE das Gerät zur Grundausstattung nach Tabelle 3 der ASR A2.2 beträgt.
Ein Beispiel: Angenommen, ein Betrieb mit 500 qm Grundfläche und normaler Brandgefährdung benötigt nach ASR A2.2 ingesamt 21 Löschmitteleinheiten. Bei Feuerlöschern mit je 6LE sind das rechnerisch 3,5 Geräte, aufgerundet dann 4. Denn es zählen nur ganze Geräte.
Welches Löschmittel geeignet ist, hängt von der Brandklasse ab, also davon welcher Stoff brennt. Deshalb zeigt die folgende Übersicht, welches Löschmittel zu welcher Brandklasse passt:
Brandklasse
A
B
C
D
F
Brennstoff
Feste Stoffe (Holz, Papier, Textilien)
Flüssige Stoffe (Öle, Lacke, Lösungsmittel)
Gase (Erdgas, Propan)
Metalle (Magnesium, Aluminium)
Speiseöle und -fette
Löschmittel
Wasser, Schaum, Pulver (ABC)
Schaum, Pulver, CO2
Pulver (ABC), Löschgas
Metallbrandpulver
Fettbrandlöscher
Laut ASR A2.2 Punkt 3.3:
“Erhöhte Brandgefährdung liegt vor, wenn:
Typische Beispiele dafür sind Küchen mit Fritteusen, Alten- und Pflegeheime, Werkstätten oder Lager mit z.B. Chemikalien.
Unterweisung & Schulung:
Brandschutzhelfer & -beauftragte:
Zur Brandschutzhelferausbildung
Zur Schulung zum Brandschutzbeauftragten
Wie viele Brandschutzhelfer Sie konkret benötigen, lässt sich anhand unseres Brandschutzhelfer-Rechners ermitteln.
Wartung & Instandhaltung:
Abweichungen sind grundsätzlich möglich, allerdings nur dann, wenn mindestens derselbe Sicherheitsstandard und dasselbe Schutzniveau eingehalten und erreicht wird. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung als die ASR A2.2 vorgibt, muss er eigenverantwortlich nachweisen, dass die Schutzziele gleichwertig erfüllt sind.
“Abweichend von dieser Ermittlung der Grundausstattung kann der Arbeitgeber eine andere Lösung wählen, wenn er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreicht. Dieses gilt für die normale wie auch für die erhöhte Brandgefährdung.” (gemäß ASR A2.2, Anhang 3)
Ein wirksamer Brandschutz ist mehr als nur Feuerlöscher an der Wand. Daher liefert ASR A2.2 klare Vorgaben für den Aufbau eines umfassenden Brandschutzkonzepts – von der technischen Ausstattung bis zur organisatorischen Umsetzung. Unternehmen, die diese Vorgaben umsetzen, profitieren gleich doppelt: Sie erfüllen nicht nur rechtliche Anforderungen, sondern schützen aktiv ihre Beschäftigten und Infrastruktur.
Die ASR A2.2 regelt die Anforderungen an Feuerlöscher und Brandschutzhelfer im Unternehmen. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung – von der richtigen Feuerlöscher-Ausstattung bis zur Schulung Ihrer Brandschutzhelfer.