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100% Online & Flexibel
Erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben ohne teure Seminare und Reisekosten. Bilden Sie sich oder Ihre Mitarbeiter zeitlich völlig flexibel neben dem Berufsalltag aus.
Kein Arbeitsausfall
Die Schulung kann in Etappen absolviert werden. Ein ganztägiger Ausfall des Mitarbeiters wird vermieden.
Maximale Kostenkontrolle
Sie zahlen nur die Schulung. Es fallen keinerlei verdeckte Kosten für Anreise, Verpflegung oder Übernachtung an.
Gesetzeskonform
Inhalte exakt abgestimmt auf die DGUV Vorgaben. Individualisierter Austausch in den Live-Webinaren.
Sicherheitsbeauftragte unterstützen den Unternehmer bei der Durchführung des Arbeitsschutzes. Unsere Schulung vermittelt exakt das Wissen, das für diese wichtige Funktion im Betrieb benötigt wird.
Blick für Gefahren schärfen
Erkennen von Unfall- und Gesundheitsgefahren im eigenen Unternehmen, Sicherheitslinien umsetzen
Kompetenter Ansprechpartner
Sichere Kommunikation mit Kollegen und Vorgesetzten bei Sicherheitsmängeln.
Rechtssicherheit
Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen und der eigenen Rolle (ohne rechtliche Verantwortung).
1
Rechtliche Grundlagen
Aufbau des Arbeitsschutzes, § 22 SGB VII, Arbeitsschutzgesetz, DGUV Vorschriften und Informationen, Aufgaben und Stellung des Sicherheitsbeauftragten.
2
Unfallverhütung
Definition Arbeitsunfall vs. Berufskrankheit, Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation, Ergonomie am Arbeitsplatz, Betriebsanweisungen
3
Praxis im Betrieb
Schutzmaßnahmen wie TOP-/STOP-Prinzip mit Beispielen und konkreter Rolle des Sicherheitsbeauftragten.
4
Erste Hilfe und Brandschutz
Benötigte Unterweisungen, Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten bei Materialien und Notfallplänen, Unterschied zwischen vorbeugendem und abwehrendem Brandschutz, Rolle des Sicherheitsbeauftragten im Brandschutz
5
Spezialfälle
Gefahrstoffe (Grundlagen, Definitionen, Schutzmaßnahmen), elektrische Gefährdungen (Risiken, technische und organisatorische Schutzmaßnahmen, Sicherheitsregeln) und psychische Belastungen am Arbeitsplatz
6
Lernkontrolle & Zertifikat
Selbstständige Lernkontrolle zu den gelernten Inhalten und Erhalt des Zertifikats.
Das Ziel der Sicherheitsbeauftragter-Schulung ist die Teilnehmenden mit dem notwendigen Wissen und den Fähigkeiten auszustatten, um effektiv zur Sicherheit am Arbeitsplatz beizutragen. Durch die Schulung sollen die Teilnehmenden in der Lage sein, potenzielle Gefahren zu erkennen, Risiken zu minimieren, Sicherheitsrichtlinien umzusetzen und im Falle von sicherheitsrelevanten Situationen angemessen zu handeln. Ziel ist es, eine sicherere Arbeitsumgebung zu schaffen, Arbeitsunfälle zu reduzieren, die Einhaltung von Vorschriften sicherzustellen und das Sicherheitsbewusstsein unter den Mitarbeitenden zu stärken.
Arbeitsunfälle führen oft zu Gesundheitsproblemen für die Betroffenen und sind üblicherweise finanziell belastend. Aus diesem Grund ist es in Deutschland für jeden Betrieb Pflicht, ab 50 Mitarbeitenden mindestens eine Person zum Sicherheitsbeauftragten auszubilden. Bei besonderen Risiken für Leben und Gesundheit gilt dies bereits ab dem 20 Mitarbeitenden. Die Vorgaben für diese Ausbildung gibt die DGUV Information 211-042 “Sicherheitsbeauftragte”.
Die Ernennung von Sibe erfüllt wichtige Vorschriften von Berufsgenossenschaften und Ordnungsbehörden im Bereich Arbeitssicherheit. Die Schulung vermittelt zum Fingerspitzengefühl im Alltag. So schaffen Sie eine sichere Arbeitsumgebung.
In der Schulung werden Grundlagen, wie der Aufbau des Arbeitsschutzes und seine Geschichte, sowie die rechtlichen Grundlagen und Begriffe im Arbeitsschutz vermittelt. Anschließend werden die Grundlagen vertieft, in dem unter anderem die Ziele und die Gesetzgebung des Arbeitsschutzes sowie die Entstehung von Arbeitsunfällen und die psychische Belastung thematisiert werden. Am Ende der Schulung gibt es einen Praxisbezug, der unter anderem die Einführung der Gefährdungsbeurteilung, die Erste Hilfe und den Brandschutz näher bringt. Weitere Infos finden Sie unter Inhalt der Sicherheitsbeauftragter-Schulung
SiBe kann jeder Mitarbeitende im Betrieb werden. Eine fachliche Voraussetzung gibt es nicht, allerdings sollte sich der Kandidat/die Kandidatin durch Verantwortungsbewusstsein und eine vorbildliche Verhaltens- und Arbeitsweise auszeichnen.
Zu empfehlen sind vor allem die Mitarbeitenden, die regelmäßig vor Ort im Betrieb sind und dort auch langfristig bleiben.
Nach der erfolgreichen Teilnahme an der Sicherheitsbeauftragten-Schulung wird Ihnen direkt im Anschluss die Teilnahmebescheinigung ausgehändigt. Diese Teilnahmebescheinigung dient den Mitarbeitenden zum Beweis ihrer Qualifikation. Für Arbeitgeber auf der anderen Seite ist die Teilnahmebescheinigung wichtig, wenn es zu einer Überprüfung der durchgeführten Maßnahmen zur Arbeitssicherheit kommt. Auch Versicherungen können Beweise verlangen, dass die Regeln rund um den Arbeitsschutz eingehalten werden.
Gesetzlich ist keine Auffrischung für Sicherheitsbeauftragte vorgeschrieben. Die DGUV empfiehlt dennoch, alle 3 Jahre eine Fortbildung zu machen, um auf dem neusten Stand hinsichtlich der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu bleiben.
Zur Fortbildung kann auch die Erst-Schulung zum Sibe besucht werden.
Gemäß § 23 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) übernimmt in der Regel die zuständige Berufsgenossenschaft die Kosten für die Sicherheitsbeauftragten-Schulung – vorausgesetzt, die Ausbildung wird direkt über die Berufsgenossenschaft durchgeführt. Während dieser Qualifizierungsmaßnahme zahlt der Arbeitgeber das gewohnte Arbeitsentgelt weiter.
Findet die Schulung hingegen außerhalb der Berufsgenossenschaft statt, werden die Kosten dafür nicht übernommen. In diesem Fall muss der Arbeitgeber die Ausbildungskosten selbst tragen.
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