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Die Inhalte der Erstschulung zum Sicherheitsbeauftragten (SiBe) vermitteln die Grundlagen der Arbeitssicherheit, darunter seine Aufgaben und die Rechtslage. Anschließend werden diese Grundlagen vertieft, indem die Entstehung von Arbeitsunfällen thematisiert wird. Am Ende gibt es auch noch einen Praxisbezug, in dem die Thematik der Betriebsanweisungen und die Gefährdungsbeurteilung vertieft werden.
Das Ziel der SiBe-Schulung ist es, die Teilnehmer mit dem notwendigen Wissen und den Fähigkeiten auszustatten, um effektiv zur Sicherheit am Arbeitsplatz beizutragen. Durch die Schulungsinhalte sollen die Teilnehmer in der Lage sein, potenzielle Gefahren zu erkennen, Risiken zu minimieren, Sicherheitsrichtlinien umzusetzen und im Falle von sicherheitsrelevanten Situationen angemessen zu handeln. Ziel ist es, eine sicherere Arbeitsumgebung zu schaffen, Arbeitsunfälle zu reduzieren, die Einhaltung von Vorschriften sicherzustellen und das Sicherheitsbewusstsein unter den Mitarbeitern zu stärken.
Am Ende der Erstschulung sind Ihre Mitarbeitenden ausgebildete Sicherheitsbeauftragte mit folgenden Fähigkeiten und Kenntnissen:
Damit übernehmen sie im Unternehmen eine wichtige Funktion und unterstützen den Arbeitgeber bei der Umsetzung von Maßnahmen im Arbeitsschutz. Diese Position wird zusätzlich und ehrenamtlich zur eigentlichen Tätigkeit ausgeübt wird.
Gesetzlich sind keine Fortbildungen der Erstschulung für Sicherheitsbeauftragte vorgeschrieben. Die DGUV empfiehlt dennoch, die erlernten Inhalte alle 3 Jahre zu wiederholen; So bleiben sie auch bei Veränderungen der rechtlichen Grundlage auf dem neusten Stand. Die Inhalte der Schulung können sich dahingehend in Laufe der Zeit ändern.
Bereits ausgebildete Mitarbeitende können für eine Fortbildung ebenfalls die Erstschulung zum SiBe besuchen. Einen speziellen Fortbildungskurs gibt es nicht.
Zu den Schulungsinhalten gehören neben den Grundlagen der Arbeitssicherheit und deren Vertiefung. Im Folgenden sind die wesentlichen Inhalte der Schulung stichwortartig aufgeführt.