Startseite » AED » Einweisung in den Defibrillator: Inhalte und gesetzliche Grundlagen
Ein automatisierter externer Defibrillator, kurz AED, kann bei einem plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstand entscheidend sein. Damit das Gerät im Betrieb sicher bereitgestellt, kontrolliert und angewendet werden kann, sind neben der technischen Erst-Inbetriebnahme auch eine fachgerechte Einweisung notwendig. Dabei müssen Betreiber sowohl die Vorgaben der Medizinprodukte-Betreiberverordnung als auch die Empfehlungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung berücksichtigen.
Vor einer Anwendung des Defibrillators muss dieser nach §4 und §11 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) eine erfolgreiche Erst-Inbetriebnahme und Einweisung aufweisen. Grundsätzlich darf aber jede Person den AED zum Retten einer anderen Person benutzen, da jedoch die geschulten Ersthelfenden über das benötigte Wissen verfügen, sollten sie im Notfall nach Möglichkeit die Anwendung übernehmen.
In einer Notfallsituation zählt jede Minute. Eine Einweisung vermittelt den sicheren Umgang mit dem Gerät und stärkt das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten. Wer den Ablauf bereits praktisch geübt hat, kann im Ernstfall ruhiger reagieren und wichtige Maßnahmen schneller einleiten.
Ein Defibrillator entfaltet seinen größten Nutzen, wenn Menschen wissen, wie sie ihn richtig einsetzen. Eine qualifizierte Einweisung ergänzt deshalb die technische Ausstattung um das notwendige Wissen. Sie trägt dazu bei, im Ernstfall wertvolle Zeit zu gewinnen und ist ein wichtiger Bestandteil eines funktionierenden Notfall- und Sicherheitskonzepts, sowohl in Unternehmen als auch in öffentlichen Einrichtungen oder Vereinen.
Die Einweisung wird auf das jeweilige Defibrillatormodell und die Vorgaben des Herstellers abgestimmt. Die grundlegenden Inhalte sind in der Regel vergleichbar, werden jedoch anhand der modellspezifischen Funktionen, Bedienungshinweise und Gebrauchsanweisung vermittelt.
Sie umfasst insbesondere:
Stellen sie sicher, dass im Medizinproduktebuch unter anderem Wartung und auch Einweisung dokumentiert werden.
Zu beachten: Die Einweisung ist dabei kein Ersatz für einen Erste-Hilfe- oder Reanimationskurs.
Besonders Ersthelfende, Sicherheitsbeauftragte sowie Mitarbeitende, die sich häufig in der Nähe des Geräts aufhalten, profitieren von einer praktischen Einweisung. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber mindestens eine geeignete Person bestimmen, die ordnungsgemäß in das konkrete Gerät eingewiesen wurde und gegebenenfalls weitere Benutzerinnen und Benutzer einweisen kann.
Die DGUV empfiehlt, dieser Person zusätzlich die Rolle der geräteverantwortlichen Person zu übertragen. Zu ihren Aufgaben zählen die regelmäßige Kontrolle des AED, den rechtzeitigen Austausch von Batterien und Elektroden sowie die Führung der erforderlichen Dokumentation übernehmen.
Die Einweisung und Erst-Inbetriebnahme sind verpflichtend, weisen jedoch Unterschiede in ihrer Funktion auf:
Die Erst-Inbetriebnahme bezeichnet die Einrichtung und Funktionsprüfung des Defibrillators am vorgesehenen Standort gemäß der Medizinprodukte-Betreiberverordnung.
Die Einweisung richtet sich dagegen an die verantwortlichen Personen und vermittelt die richtige Bedienung, Handhabung und Kontrolle des Geräts. Häufig finden Erst-Inbetriebnahme und Einweisung gemeinsam statt, erfüllen aber unterschiedliche Aufgaben.
Hinweis: Voraussetzung für die Anwendung des Defibrillators ist, dass die Erst-Inbetriebnahme bereits stattgefunden hat.
Da ein Defibrillator im Alltag glücklicherweise nur selten zum Einsatz kommt, kann das Wissen zur Handhabung mit der Zeit verblassen. Deshalb sollten Ersthelfende in angemessenen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, am betrieblich eingesetzten AED unterwiesen werden. Diese Unterweisung kann z.B. auch durch die geräteverantwortliche Person erfolgen.
Zusätzlich sind nach DGUV 204-010 alle Mitarbeitenden im Rahmen der jährlichen Erste-Hilfe-Unterweisung über die Standorte der Defibrillatoren sowie die Erreichbarkeit der Ersthelfenden zu informieren. So kann das Gerät im Notfall schnell gefunden und zum Einsatzort gebracht werden.
Eine Einweisung in den Defibrillator vermittelt Sicherheit und bereitet die Teilnehmenden auf den Ernstfall vor. Sie zeigt, wie das Gerät richtig bedient und kontrolliert wird und hilft dabei, Unsicherheiten und Berührungsängste abzubauen.
Für Betreiber ist die Einweisung zugleich ein wichtiger Bestandteil ihrer organisatorischen und rechtlichen Verantwortung. Neben der Funktionsprüfung und Erst-Inbetriebnahme müssen auch die Dokumentation im Medizinproduktebuch sowie die regelmäßigen Unterweisungen berücksichtigt werden. Besonders Ersthelfer sollten den sicheren Umgang mit dem AED mindestens einmal jährlich auffrischen. Gleichzeitig müssen alle Beschäftigten wissen, wo sich das Gerät befindet und wie die Ersthelfenden erreichbar sind.
Durch das Zusammenspiel aus einsatzbereiter Technik, eingewiesenen verantwortlichen Personen und regelmäßig informierten Mitarbeitenden wird sichergestellt, dass der Defibrillator im Notfall schnell und sicher eingesetzt werden kann.
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