Offener Brandschutzhelfer Kurs

Der offene Brandschutzhelfer Kurs lohnt sich vor allem für kleine Unternehmen, die weniger als fünf Brandschutzhelfer ausbilden müssen. Eine individuelle Schulung kommt hier häufig nicht in Frage, weil Sie zu wenige Teilnehmer stellen.

Durchführung einer Ausbildung zum Brandschutzhelfer zur Erfüllung:

Offener Kurs Brandschutzhelfer

Bitte wählen Sie zunächst einen passenden Ort. Sollte kein passender Ort dabei sein, schicken Sie uns bitte eine Anfrage.

Ort

Die offene Kurs findet bundesweit an verschiedenen Standorten statt.

Dauer

2 Unterrichtseinheiten à 45 Min.
plus Praxis mit dem Feuerlöscher

Termine

Für jeden Standort bieten wir diverse Termine an. Bitte erst den Ort auswählen.

Kosten

Sie zahlen nur Ihre Anreise zum Schulungsort. Alle weiteren Kosten sind bereits enthalten.

Im Anschluss

Am Ende der Schulung erhalten die Teilnehmer ihre Teilnahmebescheinigungen.

Einblick in die praktische Unterweisung

Für den offenen Brandschutzhelfer Kurs muss auch eine praktische Unterweisung im Rahmen einer Feuerlöschübung durchgeführt werden. Ein paar Eindrücke aus dem Praxisteil haben wir hier für Sie festgehalten: 

Ziele

Ziel der Ausbildung zum Brandschutzhelfer sind der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten.

Am Ende der Schulung sind Ihre Mitarbeitenden ausgebildete Brandschutzhelfer mit folgenden Fähigkeiten und Kenntnissen:

  • Maßnahmen zur Unfallverhütung
  • Verhalten im Brandfall
  • Kenntnisse über Löschtechniken
  • sachgerechte Nutzung von Feuerlöschgeräten
Diese Schulung sollte im Abstand von 2-5 Jahren wiederholt werden. Sollte es wesentliche Änderungen im Unternehmen während dieser Zeit geben lohnt sich eine kürzere Auffrischungszeit.
 
Die angebotenen Ausbildungen zum Brandschutzhelfer werden in Zusammenarbeit mit regionalen Partnern oder der DEKRA-Akademie durchgeführt.

Theorie

Zum Inhalt der Brandschutzhelferausbildung gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions – und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen. Außerdem werden die Teilnehmer über die Gefahren durch Brände und über das richtige Verhalten im Brandfall aufgeklärt.

Zum Ausbildungsinhalt gehören auch praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.

Im Folgenden sind die wesentlichen Inhalte der Ausbildung stichwortartig aufgeführt.

  • Brandschutzordnung des Betriebes nach DIN 14096 „Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen“
  • Alarmierungswege und -mittel
  • betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen
  • Sicherstellung des eigenen Fluchtweges
  • Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“
  • Brandklassen A, B, C, D und F
  • Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln
  • geeignete Feuerlöscheinrichtungen
  • Aufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen
  • Einsatzbereiche und Einsatzregeln von Feuerlöscheinrichtungen und Wandhydranten
  • Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte (z. B. durch Kohlenmonoxid)
  • thermische Gefährdungen (z. B. Wärmestrahlung)
  • mechanische Gefährdungen (z. B. durch herumfliegende Teile)
  • besondere betriebliche Risiken (z. B. Metallbrände, Fettbrände oder hohe Brandlasten)
  • Alarmierung
  • Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung
  • Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten
  • ggf. besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C (z. B. Ansprechpartner: für die Feuerwehr)
  • Löschen von brennenden Personen

Praxis

Unser Kalkulator gibt Ihnen einen ersten Eindruck über die benötigte Anzahl. 

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Gesetzliche Grundlagen für die offene Brandschutzhelfer-Ausbildung

Die Notwendigkeit der Brandschutzhelfer Ausbildung ergibt sich aus: 

  • Arbeitsschutzgesetz(ArbSchG):
    § 10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“
  • Unfallverhütungsvorschrift:
    „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“
  • Laut Arbeitsstättenrichtlinie ASR 2.2 (SAusgabe: Mai 2018 zuletzt geändert GMBl 2022, S. 247) ist hierbei relevant

” 7.3 Brandschutzhelfer

(1) Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen

(2) Die Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.

(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Urlaub und Krankheit, zu berücksichtigen.

(4) Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen. Zum Unterweisungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände so- wie über das Verhalten im Brandfall.

(5) Praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen gehören zur fachkundigen Unterweisung der Brandschutzhelfer. Es wird empfohlen, die Unterweisung mit Übung in Abständen von 2 bis 5 Jahren zu wiederholen.”