Erste-Hilfe-Rรคume sind essenzielle Einrichtungen in Unternehmen, die eine schnelle und effektive Versorgung bei medizinischen Notfรคllen ermรถglichen. Gemรคร der Arbeitsstรคttenregel ASR A4.3 und der DGUV Vorschrift 1 mรผssen diese Rรคume bestimmten Anforderungen entsprechen. Dazu zรคhlen unter anderem eine Untersuchungsliege, ein Waschbecken mit flieรendem Wasser, Verbandsmaterial nach DIN 13157 oder DIN 13169, sowie Kommunikationsmittel wie ein Telefon. Die Ausstattung sollte regelmรครig รผberprรผft und gewartet werden, um die Einsatzbereitschaft sicherzustellen. Alle Produkte sind zertifiziert und versandkostenfrei erhรคltlich. Weiterlesenโฆ
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Ein Erste-Hilfe-Raum ist unter dem Strich ein essenzieller Bestandteil eines jeden Betriebsgebรคudes, in dem Erste Hilfe geleistet oder eine รคrztliche Erstversorgung durchgefรผhrt werden kann. Seit der Einfรผhrung der Unfallverhรผtungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 โGrundsรคtze der Prรคventionโ im Jahr 2014 wird in Deutschland einheitlich der Begriff โErste-Hilfe-Raumโ verwendet. Diese Rรคume sind insoweit unerlรคsslich, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschรคftigten zu gewรคhrleisten und schnelle Hilfe im Notfall zu ermรถglichen.
Die Anforderungen an die Existenz und Gestaltung von Erste-Hilfe-Rรคumen werden durch das deutsche Arbeitsstรคttenrecht festgelegt. Auch das autonome Recht der Unfallversicherungstrรคger spielt eine Rolle. Laut der Arbeitsstรคttenverordnung (ยง 6 Absatz 4) mรผssen Erste-Hilfe-Rรคume oder vergleichbare Einrichtungen vorhanden sein. Dies hรคngt von den Unfallgefahren, der Anzahl der Beschรคftigten und der Art der ausgeรผbten Tรคtigkeiten ab. Auรerdem konkretisiert die Technische Regel fรผr Arbeitsstรคtten (ASR A4.3) diese Anforderungen. Im autonomen Recht der Unfallversicherungstrรคger stellt die DGUV Vorschrift 1 โGrundsรคtze der Prรคventionโ ebenfalls spezifische Anforderungen, indem sie Vorschriften des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) konkretisiert.
Ein Erste-Hilfe-Raum ist erforderlich, wenn in Betrieben:
Dabei ist zu beachten, dass der Raum nicht nur fรผr Beschรคftigte, sondern auch fรผr alle anderen Personen, die sich รผblicherweise gleichzeitig auf dem Betriebsgelรคnde aufhalten, zur Verfรผgung stehen muss. รberdies kรถnnen Sie auch Erste-Hilfe-Container oder Rettungsfahrzeuge nutzen, insbesondere bei vorรผbergehend eingerichteten Arbeitsstรคtten. Auรerdem sollten in Kindertageseinrichtungen, Schulen oder Hochschulen geeignete Liegemรถglichkeiten bereitgestellt sein, auch wenn die Schwellenwerte nicht erreicht werden.
Die baulichen Anforderungen an Erste-Hilfe-Rรคume sind unter dem Strich in der Arbeitsstรคttenregel detailliert beschrieben. So sollte ein Erste-Hilfe-Raum folglich im Erdgeschoss liegen, leicht zugรคnglich und in der Nรคhe einer Toilette platziert sein. Der Raum muss mindestens 20 mยฒ groร sein, eine ausreichende Raumhรถhe, Beleuchtung, Belรผftung und Temperaturkontrolle bieten und รผber Sichtschutz verfรผgen. Fuรbรถden und Wรคnde mรผssen leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein. Zur Ausstattung gehรถren auรerdem ein Waschbecken mit flieรendem Kalt- und Warmwasser sowie Kommunikationsgerรคte wie Telefone. Das geeignete Inventar umfasst auรerdem Untersuchungsliegen, Schreibtische und Erste-Hilfe-Materialien wie Verbandkรคsten und Blutdruckmessgerรคte. Auch Pflegematerialien wie Decken und Einmalauflagen sind notwendig, um eine umfassende Erstversorgung zu gewรคhrleisten.
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