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Auffrischungskurse für Sicherheitsbeauftragte

In der Arbeitswelt sind die kontinuierlichen Auffrischungskurse von sicherheitsrelevantem Wissen nicht nur äußerst empfehlenswert, sondern in vielen Fällen auch gesetzlich vorgeschrieben. Damit Unternehmen und ihre Mitarbeiter stets auf dem neuesten Stand sind, ist es unerlässlich, regelmäßige Schulungen zu absolvieren.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Informationen für die Fortbildung, die regelmäßig absolviert werden sollte, und dabei wird auch auf die jeweiligen gesetzlichen Grundlagen verwiesen.

Menschen sitzen nebeneinander am Tisch in einem Auffrischungskurs für Sicherheitsbeauftragte

Die wichtigsten Infos kompakt

Sicherheitsbeauftragte haben eine zentrale Rolle bei der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Technologische Fortschritte, neue Arbeitsverfahren und veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen machen es erforderlich, dass Sicherheitsbeauftragte regelmäßig geschult werden, um ihre Aufgaben weiterhin effektiv erfüllen zu können. Aus diesem Grund ist eine regelmäßige Auffrischungskurse nicht nur wünschenswert, sondern unerlässlich, um den aktuellen Anforderungen des Arbeitsschutzes gerecht zu werden.

Diese Fortbildungen vermitteln nicht nur theoretisches Wissen, sondern bieten auch die Möglichkeit, praktische Fähigkeiten zu vertiefen und sich über aktuelle Entwicklungen und Best Practices auszutauschen. So bleiben Sicherheitsbeauftragte stets auf dem neuesten Stand und können das Unternehmen weiterhin effektiv bei der Sicherstellung eines sicheren Arbeitsumfelds unterstützen.

Gesetzesgrundlagen:

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

DGUV Vorschrift 1 

DGUV Information 211-042

Sozialgesetzbuch VII (§ 22)

 

Die Fortbildung bei der brandschutzzentrale

Die Schulung zum Sicherheitsbeauftragten dient sowohl als Erstausbildung als auch als Fortbildung von bereits erlerntem Wissen. Teilnehmende erlernen die Grundlagen des Arbeitsschutzes, darunter die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten und die Rechtslage.