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Der Ablauf der Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung eines Betriebes dient dazu, potenzielle Gefahren zu identifizieren und zu verhindern. Das dient vor allem dem Arbeitsschutz der Beschäftigten. Denn dieser ist gesetzlich in der Arbeitsstättenrichtlinie vorgeschrieben. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine derartige Beurteilung durchzuführen. Entweder, Sie beauftragen Experten damit, oder aber Sie machen es einfach selbst. Bei uns können Sie als ersten Schritt schnell und einfach eine Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung erstellen. Durchgeführt werden muss die Gefährdungsbeurteilung auf jeden Fall. Und nicht nur einmal! Um für einen umfassenden Arbeitsschutz zu sorgen, muss die Beurteilung ständig ergänzt und gepflegt werden. 

Hier erklären wir Ihnen, welche Schritte für die Gefährdungsbeurteilung notwendig sind.

Die Vorbereitung für die Gefährdungsbeurteilung

Zunächst hilft eine genaue Einteilung der betrieblichen Umstände. Daher sollten alle möglichen Arbeitsbereiche, Abläufe und Personen clustern. Dadurch muss nicht für jede Tätigkeit einzeln eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Stattdessen kann man gleichartige Gefahrenbereiche zusammenfassen und dementsprechend als Gruppe behandeln. So können Bereiche wie Büroräume oder die Verkaufsfläche recht einfach beurteilt und eingeteilt werden. In der Produktionshalle hingegen gibt es wesentlich mehr Gefahrenquellen. Daher sollte man diesen Bereich aufgrund der hohen Anzahl an Gefahren in kleinere Arbeitsbereiche aufteilen.

Dafür vermerkt man sowohl die dort durchgeführten Tätigkeiten, als auch die für den Arbeitsschutz verantwortlichen Personen. In der Regel bestehen schon derartige Dokumente, die klare Organigramme und Einsatzpläne aufführen. Falls das nicht der Fall ist, fällt diese Aufgabe dann noch zusätzlich an.

Mögliche Gefahrenquellen erkennen

Als „Gefahren“ werden im Betrieb die Dinge oder Abläufe angesehen, die den anwesenden Personen, dem Betrieb oder der Umwelt schaden können. So zum Beispiel Umstände, die die Gesundheit der Anwesenden gefährdet, oder Tätigkeiten, die ein hohes Unfallrisiko darstellen. Das können sowohl Arbeits- und Fertigungsverfahren, als auch die grundsätzliche Gestaltung des Arbeitsplatzes sein oder auch die dort vorhandenen Stoffe. Außerdem ist der Zustand von Maschinen oder Anlagen entscheidend. All diese potenziellen Gefahrenquellen müssen also in der Gefährdungsbeurteilung auftauchen.

Wege der Gefährdungsermittlung

Prinzipiell gibt es zwei Ansätze, diese Gefahren im Betrieb zu ermitteln. Einmal die direkte Methode, wo durch Begehungen und Befragungen mögliche Gefahrenquellen entdeckt werden sollen. Hier geht man also vorausschauend und präventiv vor.

Stattdessen kann man aber auch rückblickend handeln. Dafür nimmt man dann Dokumentationen von Unfallhergängen und -ursachen zur Hand, um dessen Gefahrenquellen zu finden. Dafür eignen sich zum Beispiel Krankheitsstatistiken, Gesundheitsberichte und Unfallanzeigen. So kann man auf indirekte Weise die Gefährdung ermitteln.

Grundsätzlich helfen bereits bestehende Dokumentationen wie Hygiene- oder Notfallpläne, das Gefahrstoffverzeichnis, Begehungsprotokolle und Berichte. Dadurch ist der Vergleich mit genormten, rechtlich vorgegebenen Schutzzielen möglich. Dadurch erlangen Sie ein besseres Verständnis für Gefährdungen, die typischerweise an Ihrem Arbeitsplatz vorhanden sind. Falls derartige rechtliche Vorgaben jedoch nicht bestehen, müssen Sie die Einschätzung selbst durchführen. Dabei ist es wichtig, weder zu kleinschrittig, noch zu grob vorzugehen.

Die Beurteilung der Gefahren

Nun erfolgt die tatsächliche Beurteilung. Grundsätzlich soll hier festgestellt werden, ob eine Gefahr vorliegt, oder nicht. Diese Gefahr wird dann bewertet und beurteilt. Dabei spielen vor allem folgende Faktoren eine wichtige Rolle:

  • Ausmaß des möglichen Schadens
  • Eintrittswahrscheinlichkeit
  • Risikobewertung

Hier empfiehlt es sich, die Beurteilung in einer Tabellenform festzuhalten. Zunächst nennt man hier die Gefahrenquelle und ob dabei Handlungsbedarf besteht. Wenn die Antwort nein lautet, geht es direkt mit der nächsten Gefahr weiter. Falls jedoch tatsächlich eine Gefahr besteht, sollten Sie an dieser Stelle nötige Maßnahmen notieren. Dazu gehören alle im nächsten Abschnitt beschriebenen Maßnahmen. Dann muss man festhalten, wer und wann die zuständige Person diese Maßnahmen durchführt. Außerdem sollte auch eine Überprüfung geplant werden. Auch dabei sind dann das Datum und die zuständige Person wichtig und in der Tabelle aufzuführen.

Daraus können Sie dann eigene Schutz-Ziele entwickeln und die dafür nötigen Maßnahmen festlegen.

Die nötigen Maßnahmen treffen

Die zur Beseitigung der Gefahren nötigen Maßnahmen lassen sich in eine Art „Stop-Muster” fassen. Dabei steht

“S” für Substitution (Ersatz, Auswechslung),
“T” für technische Maßnahmen,
“O” für organisatorische Maßnahmen und
“P” für personen- und verhaltensbezogene Sicherheitsmaßnahmen.

Folglich sollen die Tätigkeiten und Arbeitsplätze so gestaltet sein, dass keine gefährlichen Situationen entstehen. Außerdem müssen bereits bestehende Gefahren beseitigt werden („S“). Lassen sich die Gefährdungen jedoch nicht vollständig verhindern, müssen die betroffenen Personen zumindest Zugang zu Schutzeinrichtungen erhalten („T“). Ein weiterer effektiver Weg, die Schäden einer nicht zu verhindernden, aber gesundheitsschädlichen Tätigkeit zu vermindern, sind organisatorische Maßnahmen (“O”). So hilft es meistens schon, die Intensität herabzusetzen oder auch die Dauer zu verringern, die die Personen dem ausgesetzt sind. Zuletzt sollten klare Verhaltensregeln aufgestellt werden. So erhält die Arbeitssicherheit eine höhere Priorität und wird im täglichen Geschehen bewusst eingebunden („P“).

Darüber hinaus sind auch Kontrollen eine wichtige Maßnahme. Dazu gehört zunächst die Überprüfung, ob die obigen Maßnahmen termingerecht durchgeführt wurden. Außerdem spielt auch die Wirksamkeitskontrolle eine wichtige Rolle. Denn damit überprüft man, ob die gesetzten Schutz-Ziele eingehalten werden. Durch Nachmessungen wird hier dann kontrolliert, ob die Maßnahmen sinnvoll und wirksam sind. An dieser Stelle müssen Sie auch sichergehen, dass durch die aufgestellten Maßnahmen selber keine neuen Gefahren entstehen. Zuletzt steht dann noch die Erhaltungskontrolle an. Dabei stellt man sicher, dass der jetzige (sichere) Zustand erhalten bleibt. Des Weiteren muss bei neuen Maschinen auch dementsprechende Maßnahmen treffen. 

So gilt jederzeit das Ziel der stetigen Verbesserung durch das Beheben von Fehlern und Beseitigen von Gefahren. Nur auf diese Weise kann jederzeit für die Sicherheit am Arbeitsplatz gesorgt werden.

Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung

  • Wer sind die dafür zuständigen Personen?
  • Wann ist der Zeitpunkt der Durchfühtung

Welche Gefährdungen gibt es?

  • Gering, mittel oder hoch?
  • Besteht Handlungsbedarf? Wenn ja: sofort, kurz-, mittel- oder langfristig?
  • Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden?
  • Wer ist dafür verantwortlich?
  • Bis wann müssen sie erledigt sein?
  • Wie und wann wurde die Unterweisung durchgeführt?
  • Sind die festgelegten Maßnahmen wirksam?
  • Sind ergänzende Maßnahmen notwendig?

Fazit

Die Gefährdungsbeurteilung erscheint auf den ersten Blick recht komplex. Doch tatsächlich sind die einzelnen Schritte gar nicht so aufwendig und schwierig. Zunächst kommt es auf die richtige Vorbereitung an. Doch in der Regel besteht diese bereits. Schließlich ist Ihr Betrieb auch vorher schon in verschiedene Arbeitsbereiche und Tätigkeiten aufgeteilt. Selbiges gilt für die rechtlichen Vorgaben und Normen. Mit ein wenig Recherche ist nämlich auch dieser Teil schnell erledigt. Nun gilt es vor allem, sowohl bestehende als auch potenzielle Gefahrenquellen zu erkennen und dann zu beseitigen. Dabei kommt es vor allem auf die Eintrittswahrscheinlichkeit, das Ausmaß und die Risikobewertung an. Dementsprechend müssen Sie dann nötige Maßnahmen zur Bekämpfung planen und durchführen. Außerdem ist es wichtig, dass Sie alle Schritte dieser Gefährdungsbeurteilung genaustens dokumentieren.

Ihr Kontakt für das Thema Gefährdungsbeurteilung

Firat Akpinar

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