Startseite » Brandschutz » Rechtliche Vorgaben » ASR A2.2
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), insbesondere die ASR A2.2 “Maßnahmen gegen Brände”, definieren konkrete Anforderungen an den Brandschutz in Unternehmen. Sie stellen sicher, dass Arbeitgeber ihre gesetzliche Pflicht zur Prävention und Bekämpfung von Bränden erfüllen – zum Schutz von Mitarbeitenden, Gebäuden und Arbeitsprozessen.
Was regelt die ASR A2.2?
Für wen gilt die ASR A2.2?
Feuerlöscher & Löschmittel:
Zur Feuerlöscher-Berechnung für Ihr Unternehmen
Branderkennung & Alarmierung:
Wann liegt eine erhöhte Gefährdung vor?
Was ist zusätzlich umzusetzen?
Unterweisung & Schulung:
Brandschutzhelfer & -beauftragte:
Zur Brandschutzhelferausbildung
Zur Schulung zum Brandschutzbeauftragten
Wartung & Instandhaltung:
Ein wirksamer Brandschutz ist mehr als nur Feuerlöscher an der Wand. Die ASR A2.2 liefert klare Vorgaben für den Aufbau eines umfassenden Brandschutzkonzepts – von der technischen Ausstattung bis zur organisatorischen Umsetzung. Unternehmen, die diese Vorgaben umsetzen, profitieren gleich doppelt: Sie erfüllen nicht nur rechtliche Anforderungen, sondern schützen aktiv ihre Beschäftigten und Infrastruktur.
Notwendiges muss einfach sein –
Ihr effizienter Zugang zu Brandschutz und Arbeitssicherheit im Unternehmen.
kontakt@brandschutz-zentrale.de
+49 521 898 809-40
Montag bis Freitag von 9:00-17:00
© 2019-2025 Fireschutz GmbH