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ASR A2.2

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), insbesondere die ASR A2.2 “Maßnahmen gegen Brände”, definieren konkrete Anforderungen an den Brandschutz in Unternehmen. Sie stellen sicher, dass Arbeitgeber ihre gesetzliche Pflicht zur Prävention und Bekämpfung von Bränden erfüllen – zum Schutz von Mitarbeitenden, Gebäuden und Arbeitsprozessen.

Grundlagen & Anwendungsbereiche

Was regelt die ASR A2.2? 

  • Die ASR A2.2 konkretisiert Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung in Bezug auf Brandschutz.
  • Sie gilt für alle Arbeitsstätten mit Einrichtungen zur Branderkennung und -bekämpfung.
  • Grundlage der ASR A2.2 ist die aktuelle Technik, die Arbeitsmedizin, die Hygiene und die gesicherten Erkenntnisse.

Für wen gilt die ASR A2.2? 

  • Für alle Betriebe, unabhängig von der jeweiligen Größe oder Branche.
  • Auch für temporäre Arbeitsstätten (z. B. Baustellen) mit speziellen Regelungen.

Maßnahmen zum Brandschutz

Feuerlöscher & Löschmittel:

  • Auswahl nach Brandklassen (A–F), abhängig von Materialien und Arbeitsumgebung.
  • Anzahl und Typ richten sich nach Löschmitteleinheiten (LE) und Fläche.
  • Feuerlöscher müssen gut sichtbar, leicht erreichbar und beschriftet sein.
  • Maximaler Abstand zum nächstgelegenen Feuerlöscher: 20 Meter.

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Branderkennung & Alarmierung:

  • Brandmeldeanlagen (automatisch/nicht-automatisch) sind bevorzugt.
  • Akustische/optische Alarme oder Sprachalarmanlagen müssen zuverlässig warnen.
  • Die Technik muss der Gefährdung und räumlichen Struktur angepasst sein.

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Erhöhte Brandgefährdung - Zusätzliche Maßnahmen

Wann liegt eine erhöhte Gefährdung vor?

  • Wenn entzündliche Stoffe, gefährliche Prozesse oder hohe Brandlasten vorliegen.
  • Typische Beispiele: Küchen mit Fritteusen, Werkstätten, Lager mit Chemikalien.

Was ist zusätzlich umzusetzen?

  • Mehr und gezielter verteilte Feuerlöscher.
  • Einsatz von Speziallöschern (z. B. CO₂-Löscher, Fettbrandlöscher).
  • Automatische Brandmelde- und Löschanlagen.
  • Maximal 10 Meter Laufweg zu Feuerlöschern in besonders gefährdeten Bereichen.

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Organisation des Brandschutzes im Betrieb

Unterweisung & Schulung:

  • Alle Mitarbeitenden müssen jährlich unterwiesen werden.
  • Schulungsinhalte: Verhalten im Brandfall, Löschtechnik, Evakuierung.

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Brandschutzhelfer & -beauftragte:

  • Mindestens 5 % der Belegschaft sollten als Brandschutzhelfer ausgebildet sein.
  • Höhere Quote bei erhöhter Gefährdung, Schichtbetrieb oder Besucherverkehr.
  • Praktische Löschübungen alle 2–5 Jahre, je nach Gefährdungsbeurteilung
  • Bei erhöhter Brandgefahr: Bestellung eines Brandschutzbeauftragten empfohlen.

Zur Brandschutzhelferausbildung

Zur Schulung zum Brandschutzbeauftragten

Wartung & Instandhaltung:

  • Feuerlöscher: alle 2 Jahre durch Fachkundige prüfen lassen.
  • Brandmeldeanlagen gemäß der Herstellerangaben regelmäßig warten und dokumentieren.

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Fazit - Sicherheit durch strukturierte Brandschutzmaßnahmen

Ein wirksamer Brandschutz ist mehr als nur Feuerlöscher an der Wand. Die ASR A2.2 liefert klare Vorgaben für den Aufbau eines umfassenden Brandschutzkonzepts – von der technischen Ausstattung bis zur organisatorischen Umsetzung. Unternehmen, die diese Vorgaben umsetzen, profitieren gleich doppelt: Sie erfüllen nicht nur rechtliche Anforderungen, sondern schützen aktiv ihre Beschäftigten und Infrastruktur.