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Flucht- und Rettungswege Unterweisung: Pflichten für Arbeitgeber

Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge können im Ernstfall Leben retten, allerdings nur, wenn Mitarbeitende wissen, wie sie diese richtig nutzen. Deshalb gehört die Unterweisung zu Flucht- und Rettungswegen zu den grundlegenden Pflichten des Arbeitgebers. Sie ist unabhängig davon verpflichtend, ob für die Arbeitsstätte ein Flucht- und Rettungsplan vorgeschrieben ist.

Wann die Unterweisung vorgeschrieben ist, welche Inhalte sie umfassen muss, wie oft sie stattfinden sollte und wie Sie sie rechtssicher dokumentieren, das zeigt dieser Artikel im Detail.

Brandschutz im Fluchtweg

Wann müssen Beschäftigte unterwiesen werden?

Als Arbeitgeber müssen Sie Ihre Mitarbeitenden regelmäßig darüber informieren, wie sie sich im Gefahrenfall zu verhalten haben und welche Flucht- und Rettungswege sie nutzen sollen. 

Die Pflicht ergibt sich aus Abschnitt 11 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“. Ergänzend verpflichtet § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Arbeitgeber dazu, Beschäftigte zu allen sicherheitsrelevanten Themen angemessen zu unterweisen.

Dies ist unabhängig davon verpflichtend, ob für Ihre Arbeitsstätte ein Flucht- und Rettungsplan vorgeschrieben ist. Existiert ein solcher Plan, muss dieser Bestandteil der Unterweisung sein.

Wie oft muss die Unterweisung stattfinden?

Die Unterweisung zu Flucht- und Rettungswegen muss mindestens einmal jährlich erfolgen.

Zusätzlich sollten neue Mitarbeitende bereits vor Aufnahme ihrer Tätigkeit unterwiesen werden. So stellen Sie sicher, dass alle Mitarbeitenden Fluchtwege, Notausgänge und das richtige Verhalten im Gefahrenfall kennen, bevor sie ihre Arbeit aufnehmen.

Auch nach wesentlichen Änderungen, beispielsweise nach einem Umbau, geänderten Rettungswegen oder organisatorischen Veränderungen, empfiehlt sich ein erneutes Unterweisen, damit alle Beschäftigten auf dem aktuellen Stand bleiben. Dieselben Änderungen fordern dann auch eine Überprüfung der Gültigkeit des Flucht- und Rettungsplans.

Welche Inhalte muss die Unterweisung vermitteln?

Die Unterweisung sollte den Beschäftigten verständlich und praxisnah erklären, wie sie sich im Gefahrenfall richtig verhalten.

Nach der ASR A2.3 gehören insbesondere folgende Themen dazu:

  • Verlauf der Flucht- und Rettungswege innerhalb der Arbeitsstätte
  • Lage und Nutzung von Notausgängen
  • Bedeutung der Sicherheits- und Rettungszeichen
  • Richtiges Verhalten im Brand- oder Gefahrenfall
  • Sammelplätze und Evakuierungsablauf
  • Der Flucht- und Rettungsplan, sofern für die Arbeitsstätte vorhanden

Sonderbauten wie z.B.  Krankenhäusern, Schulen oder Versammlungsstätten erfordern spezielle Rettungsweg-Konzepte, die bei der Unterweisung berücksichtigt werden sollten.

Tipp: Es empfiehlt sich, die Unterweisung durch eine Begehung der Flucht- und Rettungswege zu ergänzen. Das erleichtert die Orientierung und erhöht die Sicherheit im Ernstfall.

Wie dokumentieren Sie die Unterweisung rechtssicher?

Damit Sie im Falle einer Kontrolle oder eines Schadensfalls die durchgeführte Unterweisung nachweisen können, ist es wichtig diese zu dokumentieren. In der Regel beinhaltet ein Nachweis:

  • Betrieb/Arbeitsbereich, in dem die Unterweisung stattgefunden hat
  • Datum
  • Name der unterweisenden Person
  • Inhalte der Unterweisung
  • Namen der teilnehmenden Personen
  • Unterschrift der teilnehmenden Personen

Wann sind Evakuierungsübungen erforderlich?

Sobald für Ihr Unternehmen ein Flucht- und Rettungsplan erforderlich ist und erstellt werden muss, sind auf dessen Grundlage nach ASR A2.3 regelmäßige Evakuierungsübungen durchzuführen. Sie zeigen, ob Alarmierung, Fluchtwege und Sammelplatz im Ernstfall zuverlässig funktionieren.

Auch ohne verpflichtenden Rettungsplan können Übungen sinnvoll sein, um betriebliche Abläufe zu erproben. 

Fazit

Die Unterweisung zu Flucht- und Rettungswegen sorgt dafür, dass Mitarbeitende im Ernstfall schnell und richtig handeln. Führen Sie sie mindestens einmal jährlich durch, beziehen Sie neue Mitarbeitende frühzeitig ein und aktualisieren Sie die Inhalte nach Änderungen im Gebäude oder in den Abläufen. Verständliche Vermittlung, praktische Begehungen und vollständige Dokumentation erfüllen so nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern erhöhen auch die tatsächliche Sicherheit im Betrieb.