Startseite » Flucht- und Rettungsplan » Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen: Normen und Anforderungen
Die korrekte Kennzeichnung von einem Fluchtweg ist essenziell, um im Notfall eine sichere Evakuierung von Gebäuden zu gewährleisten. Dabei sind gesetzliche Vorschriften sowie internationale Normen zu beachten, um eine einheitliche und verständliche Beschilderung sicherzustellen.
In Deutschland regeln verschiedene Vorschriften die Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen:
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Sie verpflichtet Arbeitgeber zur ordnungsgemäßen Beschilderung von Fluchtwegen.
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A1.3): Diese enthalten spezifische Vorgaben zur Gestaltung und Anbringung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen.
DIN EN ISO 7010: Internationale Norm, die Symbole für Sicherheitskennzeichnungen standardisiert.
DIN 4844-2: Ergänzende deutsche Norm zur Gestaltung von Rettungszeichen.
Bauordnungen der Länder: Regelungen zu Flucht- und Rettungswegen variieren je nach Bundesland.
Diese Symbole müssen leuchtend und klar erkennbar sein. Sie sollten auch bei Stromausfall sichtbar bleiben, etwa durch phosphoreszierende Beschilderung.
Das Symbol „Defibrillator (AED)“ zeigt ein Blitzsymbol mit Herz und markiert den Standort eines automatisierten externen Defibrillators (AED) zur Wiederbelebung.
Das Symbol „Notruftelefon“ stellt ein weißes Telefon auf grünem Hintergrund dar und weist auf eine Notrufmöglichkeit hin.
Effektive Kennzeichnungen:
Klare, gut beleuchtete Schilder mit ausreichender Größe und Farbkontrast.
Richtungsweisende Pfeile zur Orientierung.
Doppelte Kennzeichnung in niedriger Höhe für Rauchentwicklungsfälle.
Selbstleuchtende oder nachleuchtende Beschilderung für Notfälle bei Stromausfall.
Unzureichende Kennzeichnungen:
Unklare oder fehlende Pfeile, die nicht eindeutig die Richtung angeben.
Zu kleine oder verdeckte Schilder, die nicht sofort sichtbar sind.
Veraltete oder nicht normgerechte Symbole, die Verwirrung stiften.
Mangelnde Wartung, z. B. verblasste oder beschädigte Schilder.
Eine normgerechte Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen entscheidet im Ernstfall, ob Beschäftigte den Weg nach draußen finden. Dafür braucht es mehr als richtig platzierte Schilder: Die Wege müssen frei bleiben und Beschäftigte müssen die Kennzeichnung durch regelmäßige Unterweisung kennen. Zusätzlich kann ein Flucht- und Rettungsplan verpflichtend sein, der die Kennzeichnung im Gebäude dokumentiert. Wir kümmern uns um Kennzeichnung und Rettungsplan, damit im Ernstfall beides sitzt.