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Die Gültigkeit eines Flucht- und Rettungsplans endet nicht automatisch nach einer festen Zeit, sondern immer dann, wenn er nicht mehr den tatsächlichen Zustand Ihres Gebäudes abbildet.
Ändern sich Fluchtwege, Notausgänge oder Sicherheitseinrichtungen, muss auch der Plan angepasst werden. Eine feste gesetzliche Frist für die Aktualisierung gibt es zwar nicht, dennoch sind Unternehmen verpflichtet, ihre Pläne jederzeit aktuell zu halten.
In diesem Artikel erfahren Sie, wann er seine Gültigkeit verliert, welche Prüfintervalle sich in der Praxis bewährt haben und wer für die regelmäßige Überprüfung verantwortlich ist.
Nein, weder die Arbeitsstättenverordnung noch die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 schreiben ein festes Prüfintervall für Flucht- und Rettungspläne vor.
Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie ihn beliebig lange unverändert lassen können. Entscheidend ist vielmehr, dass er jederzeit den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht. Nach Auskunft der zuständigen Arbeitsschutzbehörden legt der Arbeitgeber die Prüfintervalle eigenverantwortlich fest. Grundlage dafür ist die Gefährdungsbeurteilung. Dabei sollten auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt einbezogen werden.
Die ASR A2.3 formuliert deshalb kein konkretes Zeitintervall, sondern ein klares Ziel: Flucht- und Rettungspläne müssen jederzeit aktuell, übersichtlich, gut lesbar und normgerecht sein. Wie häufig eine Überprüfung notwendig ist, hängt deshalb von Ihrem Gebäude und dessen Nutzung ab.
Auch ohne gesetzliche Frist hat sich in der Praxis eine regelmäßige Überprüfung bewährt.
Viele Unternehmen kontrollieren ihre Pläne alle ein bis zwei Jahre. Häufig erfolgt dies im Zusammenhang mit der jährlichen Brandschutzunterweisung oder anderen wiederkehrenden Sicherheitsprüfungen.
Diese Zeitspanne ist jedoch lediglich eine Praxisempfehlung und keine verbindliche Vorgabe. Wenn sich in Ihrem Betrieb häufig bauliche oder organisatorische Änderungen ergeben, kann eine deutlich kürzere Prüffrist sinnvoll sein.
Hinweis: Nicht das Alter des Plans entscheidet über seine Gültigkeit, sondern ob er den aktuellen Gebäudezustand korrekt darstellt.
Unabhängig von regelmäßigen Prüfungen gibt es Situationen, in denen die Gültigkeit erlischt und Sie unverzüglich Anpassungen vornehmen sollten.
Dazu gehören insbesondere:
Ein veralteter Flucht- und Rettungsplan kann im Ernstfall wertvolle Zeit kosten und dazu führen, dass sich Personen falsch orientieren. Deshalb sollten Sie Änderungen nicht erst bis zur nächsten turnusmäßigen Prüfung aufschieben.
Für Gültigkeit und Aktualisierung der Pläne ist grundsätzlich der Arbeitgeber beziehungsweise der Betreiber des Gebäudes verantwortlich.
Die praktische Umsetzung übernimmt häufig:
Diese Personen können die Überarbeitung organisieren oder durchführen. Die rechtliche Verantwortung verbleibt jedoch beim Arbeitgeber. Er muss sicherstellen, dass der Flucht- und Rettungsplan vollständig, korrekt und jederzeit auf dem aktuellen Stand ist.
Die Gültigkeit eines Flucht- und Rettungsplan hat kein festes Ablaufdatum. Entscheidend ist allein, ob er den aktuellen Gebäudezustand korrekt abbildet.
Prüfen Sie deshalb regelmäßig, ob Fluchtwege, Notausgänge, Sammelplätze und Sicherheitseinrichtungen noch mit dem Plan übereinstimmen. Spätestens bei baulichen oder organisatorischen Änderungen sollten Sie den Plan unverzüglich aktualisieren.
Mit einer regelmäßigen Überprüfung, einer nachvollziehbaren Dokumentation und einer schnellen Anpassung bei Veränderungen erfüllen Sie nicht nur Ihre gesetzlichen Pflichten. Sie sorgen vor allem dafür, dass Beschäftigte und Besucher im Ernstfall schnell und sicher den richtigen Fluchtweg finden.