Rechtliche Grundlagen
Die Pflicht für Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden auszubilden ergibt sich unter anderem aus dem 7. Sozialgesetzbuch (SGB VII) §22. Folglich ist jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, SiBe im eigenen Team auszubilden. Die korrekte Anzahl an ausgebildeten Personen ergibt sich dabei aus der Größe des Teams und den betrieblichen Bedingungen.
Arbeitgeber müssen ab dem 21. Mitarbeitenden mindestens einen SiBe bestellen. Die erforderliche Anzahl hängt dabei von den bestehenden Arbeitsbedingungen, der Arbeitsumgebung und der Arbeitsorganisation ab. Ab einer Anzahl von 250 Mitarbeitenden werden mindestens zwei SiBe benötigt.
Wie wird die Anzahl festgelegt?
Grundsätzlich kann jeder Mitarbeitende Sicherheitsbeauftragter werden. Es ist jedoch empfehlenswert, nur diejenigen Mitarbeitenden auszubilden, die längerfristig Teil des Unternehmens bleiben. Schließlich ist das Ausbilden im eigenen Unternehmen auch gleichzeitig eine Verpflichtung von Ressourcen. Daher ist es nicht zu empfehlen, Aushilfen oder temporäre Arbeitskräften in dieser Position zu schulen.
Die Anzahl der SiBe wird anhand mehrerer Faktoren festgelegt:
- Betriebsgröße: Je mehr Beschäftigte im Unternehmen tätig sind, desto höher ist in der Regel auch der Bedarf.
- Unfall- und Gefährdungslage: Bei einem erhöhten Unfallrisiko oder besonderen Gefährdungen muss die Anzahl entsprechend angepasst werden.
- Räumliche Nähe: SiBe sollten für die Mitarbeitenden gut erreichbar und als Ansprechpersonen präsent sein.
- Zeitliche Nähe: Bei Schichtbetrieb muss sichergestellt sein, dass in jeder Schicht mindestens ein SiBe anwesend ist.
- Fachliche Nähe: Sicherheitsbeauftragte müsen die Tätigkeiten sowie die spezifischen Gefährdungen in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich gut kennen.
- Organisation des Unternehmens: Etwa die Größe von Teams und Abteilungen, die Verteilung der Verantwortungsbereiche sowie räumlich getrennte Bereiche innerhalb des Betriebs beeinflussen die nötige Anzahl.
Es gilt also: Jeder Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass immer mindestens ein Sicherheitsbauftragte vor Ort ist. Dies gilt ab einer Betriebsgröße ab 21 Mitarbeitenden. Ab 250 Mitarbeitenden sind dies mindestens zwei SiBe.
Wie gehe ich bei der Ermittlung der richtigen Anzahl vor?
Die rechtssichere Anzahl an Sicherheitsbeauftragten im eigenen Unternehmen können Sie mit der folgenden Schritt-für-Schritt-Anleitung ermitteln:
- Gefährdungsbeurteilung durchführen
Mit der Gefährdungsbeurteilung ermitteln Sie, welche Risiken für Ihr Unternehmen konkret bestehen. - Beschäftigten-Anzahl hinterfragen
Wie viele Beschäftigte arbeiten in Ihrem Unternehmen zeitgleich an einem Ort? Sind dies mehr als 21 oder ggf. sogar mehr als 250 Personen? - Organisationsstruktur beachten
Gibt es in Ihrem Unternehmen Schichtbetrieb oder feste Home-Office Tage? Gibt es mehrere Standorte? - Räumliche, zeitliche u. fachliche Nähe prüfen
Prüfen Sie, welche Mitarbeitenden am besten geeignet sind, um sich zum SiBe ausbilden zu lassen. - Ausreichende Anzahl ausbilden
Achten Sie darauf, dass Sie genügend Personen ausbilden; Es muss immer gewährleistet werden, dass mindestens ein Sicherheitsbeauftragter vor Ort ist.
Die Anzahl muss so gewählt werden, dass eine wirksame Unterstützung in der Arbeitssicherheit gewährleistet ist.
Können mehrere SiBe gleichzeitig bestellt werden?
Ja, es können mehrere Sicherheitsbeauftragte gleichzeitig bestellt werden. In größeren Unternehmen ist dies sogar üblich, um eine angemessene Betreuung sicherzustellen. Dabei können einzelne SiBe bestimmten Abteilungen oder klar definierten Bereichen zugeordnet werden. Ebenso ist es möglich, unterschiedliche fachliche Schwerpunkte zu vergeben, sodass spezifische Gefährdungen oder Aufgaben gezielt abgedeckt werden.
Über die Anzahl und Bestellung entscheidet der Arbeitgeber. Denn er trägt die Verantwortung dafür, dass eine ausreichende Anzahl benannt wird, die Aufgaben sachgerecht erfüllt werden können und die Organisation der Arbeitssicherheit im Unternehmen wirksam funktioniert. Die Bestellung erfolgt dabei in Abstimmung mit dem Betriebs- oder Personalrat.
Um SiBe zu werden, müssen Anwärter die entsprechende Schulung absolvieren. Schließlich erhalten alle Teilnehmenden am Ende dieser Ausbildung ein Zertifikat, das sie als Sicherheitsbeauftragte ausweist. Durch den Erwerb dieses SiBe-Zertifikats können Arbeitgeber nachweisen, dass ihre Mitarbeitenden über die notwendige Qualifikation verfügen, um im Arbeitsschutz aktiv zu werden. Eine qualitativ hochwertige Ausbildung wird von anerkannten Schulungsanbietern und Zertifizierungsstellen angeboten. Diese Zertifikate gelten in der Regel dann deutschlandweit, da die Inhalte und der Ablauf der Ausbildung in der DGUV Information 211-042 verzeichnet ist.
Braucht man Vorkenntnisse um Sicherheitsbeauftragter zu werden?
Um SiBe zu werden, sind für Mitarbeitende keine fachlichen Vorkenntnisse erforderlich. Denn die Schulung zum Sibe ist darauf ausgelegt, das benötigte Wissen und die erforderlichen Fähigkeiten zu vermitteln. Die Bestellung und, ob Sie sich dafür freiwillig melden können oder Ihr Arbeitgeber entscheidet, wer diese Ausbildung erhält, hängt jedoch von der individuellen Firmenpolitik ab.
Das bedeutet also, dass grundsätzlich erstmal jede Person aus dem eigenen Unternehmen für die Position ausgebildet werden kann.
Welche Themen genau abgedeckt werden müssen, kann man in der DGUV Information 211-042 nachlesen.
Fazit
Die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten hängt nicht allein von der Zahl der Mitarbeitenden ab, sondern ebenso von der Struktur sowie der Gefährdungssituation des Unternehmens. Zwar müssen Sie ab 21 Beschäftigten gesetzlich einen Sicherheitsbeauftragter bestellen, die konkrete Anzahl richtet sich jedoch nach mehreren Faktoren. Maßgeblich sind somit insbesondere die Betriebsgröße, die Art und Höhe der Gefährdungen, die organisatorische Struktur in Teams, Abteilungen oder räumlich getrennten Bereichen oder auch der Schichtbetrieb.
Ziel ist es folglich, eine wirksame Organisation der Arbeitssicherheit im Unternehmen sicherzustellen und eine angemessene Betreuung der Beschäftigten zu gewährleisten.