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Rolle im Unternehmen: Welche Position hat ein Sicherheitsbeauftragter?

Ein Sicherheitsbeauftragter (SiBe) nimmt nach seiner Sicherheitsbeauftragter-Schulung eine wichtige Position im Unternehmen ein. Er unterstützt den Arbeitgeber dabei, die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz im Arbeitsalltag zu stärken und trägt dazu bei, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und Unfälle zu vermeiden.

Doch welche Position hat ein SiBe genau im Betrieb, welche Verantwortung übernimmt er und wie ist seine Funktion organisatorisch einzuordnen? Im Folgenden erfahren Sie, welche Rolle der Sicherheitsbeauftragte im betrieblichen Alltag spielt.

Mitarbeitende steht vor Whiteboard und erklärt

Gesetzliche Grundlagen

Die Sicherheitsbeauftragter-Bestellung ist gesetzlich geregelt. Arbeitgeber sind verpflichtet, mindestens eine entsprechende Person auszubilden und zu bestellen, sobald 21 Mitarbeitende im Unternehmen beschäftigt sind.

Grundlage ist die allgemeine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers: Unabhängig von Branche oder Betriebsform muss er dafür sorgen, dass Beschäftigte vor Arbeitsunfällen, Gesundheitsgefahren und arbeitsbedingten Risiken geschützt werden. Ein SiBe unterstützt ihn dabei, diese Verpflichtung im betrieblichen Alltag umzusetzen.

Rechtlich geregelt ist dies insbesondere in § 22 Sozialgesetzbuch (SGB VII) sowie in der DGUV Vorschrift 1 § 20. Beide Regelwerke schreiben vor, dass Sicherheitsbeauftragte bestellt und entsprechend geschult werden müssen.

Welche Pflichten im Unternehmen gehen mit der Sicherheitsbeauftragter-Rolle einher?

Mit der Sicherheitsbeauftragter-Rolle sind klare Aufgaben im betrieblichen Alltag verbunden. Die benannte Person übernimmt keine Führungsfunktion, trägt jedoch maßgeblich dazu bei, Arbeitssicherheit im Unternehmen aktiv zu fördern. Zu den zentralen Pflichten gehört die Unterstützung bei der Überwachung der Arbeitssicherheit. Im Arbeitsumfeld achtet sie auf mögliche Gefahrenquellen sowie auf das sicherheitsgerechte Verhalten der Kollegschaft. Werden Risiken oder Mängel erkannt, gibt sie entsprechende Hinweise und bringt Verbesserungsvorschläge ein.

Darüber hinaus nimmt die Sicherheitsbeauftragter-Rolle eine wichtige Vorbildfunktion ein. Durch eigenes sicherheitsbewusstes Verhalten wirkt sie positiv auf die Kollegschaft und stärkt das Bewusstsein für Unfallverhütung und Gesundheitsschutz. Gleichzeitig fungiert die Position als Multiplikator und erste Ansprechperson bei sicherheitstechnischen Fragestellungen. Mitarbeitende können sich bei Unsicherheiten oder Beobachtungen direkt an die zuständige Person wenden.

Zudem unterstützt ein SiBe den Arbeitgeber bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen und hilft dabei, Sicherheitsvorgaben in die Praxis zu übertragen. Im Rahmen dieser Tätigkeit erfolgt außerdem die Zusammenarbeit mit Fachkräften für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt oder – falls erforderlich – mit zuständigen Behörden, damit Arbeitsschutzmaßnahmen koordiniert und wirksam umgesetzt werden.

Welche Handlungsmöglichkeiten hat die Sicherheitsbeauftragter-Rolle?

Die zur Sicherheitsbeauftragter-Rolle benannte Person darf und soll aktiv auf Gefahren und Mängel im Arbeitsumfeld hinweisen. Werden unsichere Zustände, fehlende Schutzmaßnahmen oder sicherheitswidriges Verhalten beobachtet, ist es ihre Aufgabe, diese offen anzusprechen und auf eine Verbesserung hinzuwirken.

Durch Präsenz, Vorbildfunktion und kollegiales Einwirken fördert diese Position ein sicherheitsgerechtes Verhalten im Arbeitsalltag. Ziel ist es, dass Bewusstsein für Sicherheit im Team nachhaltig zu stärken und Unfälle möflichst zu vermeiden. 

Hat ein SiBe Weisungsbefugnis?

Nein. Die im Rahmen der Sicherheitsbeauftragter-Rolle benannte Person hat keine Weisungsbefugnis gegenüber der Kollegschaft. Sie ist eine gleichgestellte Person ohne Führungsfunktion und übernimmt keine Vorgesetztenrolle im Betrieb.

Die Verantwortung für die Arbeitssicherheit sowie die damit verbundene Haftung liegt weiterhin beim Arbeitgeber. Die Sicherheitsbeauftragter-Rolle unterstützt zwar bei der Umsetzung von Maßnahmen und weist auf Gefahren hin, übernimmt jedoch keine Unternehmerverantwortung.

Ist eine Ausbildung verpflichtend?

Die Ausbildung ist insofern verpflichtend, dass Unternehmen ab dem 21. Mitarbeitenden eine entsprechende Person benennen müssen. Die Bestellung ist also gesetzlich vorgeschrieben.

Für den ausgewählten Mitarbeitenden stellt die Übernahme der Sicherheitsbeauftragten-Rolle jedoch eine freiwillige Zusatzaufgabe dar, die neben der eigentlichen beruflichen Tätigkeit ausgeübt wird.

Damit die Aufgaben fachgerecht wahrgenommen werden können, ist eine entsprechende Sicherheitsbeauftragter-Schulung dringend erforderlich. Ohne Ausbildung fehlt die notwendige Grundlage, um Gefahren richtig einzuschätzen, Mängel zu erkennen und den Arbeitgeber wirksam im Arbeitsschutz zu unterstützen.

Fazit

Die Sicherheitsbeauftragter-Rolle steht für Unterstützung statt Kontrolle. Sie ist eine kollegiale Funktion im Unternehmen und keine übergeordnete Instanz mit Weisungsbefugnis.

Die benannte Person wirkt als Ansprechperson auf Augenhöhe, fördert das Sicherheitsbewusstsein, erkennt Gefahren frühzeitig und unterstützt den Arbeitgeber bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen. Im Mittelpunkt stehen das Hinweisen und Sensibilisieren im Arbeitsalltag.

Die Position verfügt über keine Weisungsbefugnisse trägt zudem keine Unternehmerhaftung für den Arbeitsschutz, die rechtliche Verantwortung verbleibt beim Arbeitgeber.

Mit der Sicherheitsbeauftragter-Checkliste behalten Unternehmen alle wichtigen Aufgaben im Blick und setzen die Sicherheitsbeauftragten-Rolle strukturiert um.