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Arbeitsschutzvorschriften

Die Arbeitsschutzvorschriften in Deutschland werden durch zahlreiche gesetzliche Grundlagen, Vorschriften und technische Regeln geregelt. Damit Arbeitgeber ihrer Verantwortung nachkommen und Arbeitsunfälle, Gesundheitsgefahren und Haftungsrisiken vermeiden können, ist die Kenntnis zentraler Regelwerke unerlässlich.

Wie erstellt man einen Bericht für Sicherheitsbegehungen

Grundlegende Vorschriften (gesetzlich & berufsgenossenschaftlich)

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Grundgesetz für die Arbeitssicherheit – verpflichtet Arbeitgeber, Gefährdungen zu ermitteln und Schutzmaßnahmen umzusetzen.
  • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“: Die wichtigste Vorschrift der Unfallversicherungsträger, regelt Pflichten von Unternehmern, Versicherten und Fachkräften für Arbeitssicherheit.
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Vorschriften für den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln und technischen Anlagen, inkl. Prüfpflichten und Gefährdungsbeurteilung.
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Regelt den Umgang mit gefährlichen Stoffen, von der Kennzeichnung über Lagerung bis zur Schutzmaßnahme.
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Enthält Anforderungen an sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsplätze, inkl. Fluchtwege, Beleuchtung, Raumklima und Brandschutz.

Technische Regeln für Arbeitssicherheit

Diese Regeln konkretisieren die gesetzlichen Vorgaben praxisnah und gelten als Stand der Technik:

  • ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“
    Ergänzt DIN ISO 7010 – regelt Kennzeichnung von Gefahrenstellen, Fluchtwegen und Notausgängen.
  • ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“
    Schnittstelle zum Brandschutz: Regeln zu Feuerlöschern, Alarmierung und Brandschutzhelfern.
  • TRBS 1111
    Gefährdungsbeurteilung – zentrale Grundlage für alle betrieblichen Schutzmaßnahmen.
  • TRGS 400 ff.
    Technische Regeln für Gefahrstoffe – konkretisieren Pflichten aus der GefStoffV.

Organisation und Qualifikation im Betrieb

  • DGUV Information 211-042 (bisher BGI 5182)
    Qualifikation und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten – keine Pflicht, aber empfohlen ab 20 Beschäftigten.
  • DGUV Information 205-003
    Zuständigkeit und Anforderungen an Brandschutzbeauftragte – Verbindung zu Brandschutzthemen.
  • ASiG – Arbeitssicherheitsgesetz
    Regelt die Einbindung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten im Unternehmen.

Diese Liste bietet eine umfassende Übersicht über die wichtigsten gesetzlichen Regelungen und Vorschriften zur Arbeitssicherheit. Unternehmen sollten regelmäßig die aktuellen Rechtsgrundlagen prüfen und sicherstellen, dass ihre Sicherheitsmaßnahmen den geltenden Vorschriften entsprechen. Die verlinkten Gesetzestexte und Regelwerke bieten eine direkte Möglichkeit zur Einsichtnahme und weiteren Vertiefung der Inhalte.