
Individuelle arbeitsmedizinische Betreuung für Ihr Unternehmen –
effizient, rechtssicher und persönlich.
Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, einen Betriebsarzt zu bestellen (§ 2 ASiG). Doch über die Pflicht hinaus bietet eine gute arbeitsmedizinische Betreuung echte Mehrwerte: Sie schützt die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden, reduziert Ausfallzeiten und schafft Vertrauen.
Unser Angebot
zur Bestellung eines Betriebsarztes
Kontaktaufnahme & Erstberatung
Bedarfserhebung &
individuelles Angebot
Regelmäßige Betreuung durch unsere Betriebsärzte
Lückenlose Dokumentation & gesetzeskonforme Umsetzung
Nein, nicht ganz.
Der Begriff Arbeitsmedizin bezeichnet ein medizinisches Fachgebiet, das sich mit dem Erhalt der Gesundheit am Arbeitsplatz befasst. Der Betriebsarzt hingegen ist ein Facharzt für Arbeitsmedizin (oder ein Arzt mit Zusatzweiterbildung Betriebsmedizin), der diese Expertise in Unternehmen praktisch umsetzt. Kurz gesagt: Der Betriebsarzt ist der Spezialist, der Arbeitsmedizin in die Tat umsetzt.
Der zuständige Betriebsarzt wird vom Arbeitgeber bestellt.
In der Regel organisiert der Arbeitgeber oder die Unternehmensleitung die arbeitsmedizinische Betreuung. Es gibt keinen “zuständigen” Betriebsarzt wie beim Hausarzt – Unternehmen wählen selbst, mit welchem Betriebsarzt oder Dienstleister sie zusammenarbeiten.
Als Arbeitnehmer: Nein. Als Arbeitgeber: Ja.
Arbeitnehmer können sich den Betriebsarzt nicht selbst aussuchen, da dieser durch den Arbeitgeber bestimmt wird. Als Arbeitgeber haben Sie jedoch freie Wahl, welchen Betriebsarzt oder arbeitsmedizinischen Dienst Sie beauftragen – unabhängig vom Standort, solange die Betreuung fachgerecht erfolgt.
Ein Betriebsarzt wird durch eine formelle Beauftragung bestellt.
Arbeitgeber nehmen Kontakt mit einem Facharzt für Arbeitsmedizin oder einem arbeitsmedizinischen Dienstleister auf. Nach einem Beratungsgespräch kann ein Betreuungsvertrag abgeschlossen werden, der die Pflichten, Leistungen und Einsatzzeiten regelt. Wichtig: Die Bestellung sollte schriftlich dokumentiert werden.
Die Kosten variieren je nach Betriebsgröße und Betreuungsumfang.
Typisch sind Kosten zwischen 70 und 120 Euro pro Stunde. Alternativ gibt es Pauschalmodelle, z. B. pro Mitarbeiter oder pro Monat. Die gesetzlich vorgeschriebene Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 sieht Mindeststunden pro Mitarbeiter und Jahr vor – diese bilden die Basis für die Kalkulation.
Sie können selbst aktiv werden oder einen Dienstleister beauftragen.
Als Arbeitgeber können Sie Betriebsärzte über Berufsgenossenschaften, Ärztekammern, Online-Plattformen oder spezialisierte Dienstleister finden. Viele Unternehmen nutzen externe arbeitsmedizinische Dienste, die bundesweit Betriebsärzte zur Verfügung stellen.
Nur speziell qualifizierte Fachärzte.
Ein Betriebsarzt ist entweder:
Facharzt für Arbeitsmedizin, oder
Facharzt mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“
Die Weiterbildung umfasst unter anderem arbeitsmedizinische Vorsorge, Gefährdungsbeurteilung, Umgang mit Gefahrstoffen und ergonomische Beratung.
Ja, aber mit Einschränkungen.
Als Mitarbeiter können Sie bei arbeitsbedingten gesundheitlichen Fragen oder Beschwerden den Betriebsarzt aufsuchen. Dies erfolgt in der Regel nach Absprache mit dem Vorgesetzten oder der Personalabteilung. Eine Überweisung wie beim Hausarzt ist nicht nötig – allerdings ist der Besuch zweckgebunden und nicht für private Anliegen gedacht.
Sie können sich jederzeit von diesen Benachrichtigungen abmelden. Informationen zum Abbestellen sowie unsere Datenschutzpraktiken und unsere Verpflichtung zum Schutz Ihrer Privatsphäre finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.
Notwendiges muss einfach sein –
Ihr effizienter Zugang zu Brandschutz und Arbeitssicherheit im Unternehmen.
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